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August 1890. STAHL UND EISEN.* Nr. 8. 717 beruht auf der Annahme, dafs das dafür bestimmte Material den nachstehend angebenen Qualitäts- Bedingungen entspricht. I. Schweifseisen 1. und 2. Qualität. a) Die Zerreifsfestigkeit von Platten, Winkel Wul st - und Faqoneisen in Kilogramm per Quadratmillimeter ihres ursprünglichen Quer schnittes, sowie deren Ausdehnung auf 200 mm Länge bei erfolgtem Bruche darf nicht weniger betragen als: (Die Zerreifsproben quer zur Faser werden nur bei Platten angestellt.) Qualität I Qualität II Festigkeit Dehnung f Festigkeit Dehnung Längs der Faser kg % kg % 35 7 31,5 4 Quer zur Faser 28,5 5 27,5 2 Für Flachschienen und flachschienenartige Platten (z. B. Längs- und Diagonalbänder) darf jede dieser Zahlen für Festigkeit oder Dehnung um »Eins (1)« kleiner sein, wenn die dazugehörige andere Mindestzahl um ebensoviel gröfser ist b) Warm-Biegeprobe. Bei den Proben im kirschrothglühenden Zu stande müssen die Probestücke von Platten folgende Biegungen aushalten können, ohne zu brechen und Risse zu zeigen: Bei Qualität I Qualität II Längs d. Faser b. z. Winkel von 125° I 90° Quer zur»»» , , 90° I 60° c) Kalt-Biegeprobe. Bei den Biegeproben im kalten Zustande müssen diese Winkel für Probestücken von Platten betragen : Bei einer Blech dicke von Qualität I Faserrichtung Qualität II Faserrichtung längs quer längs quer 5 mm u. darunter 90° 40° 75° 30° über 5 , bis incl. 8 mm 70" 30° 55° 20° . 8 , , , 12 , 50° 20° 45° 15° 35° 15° 30° 10° „16," ,19 „ 25° 10° 20" 5° ,19," ,22 „ 20° 5° 15° »22 , , „ 25 „ 15° 5° 10° d) Schmiedeproben für Winkeleisen. Probestücke von Winkeleisen müssen in kirsch rothglühendem Zustande folgender Probe unterzogen werden können, ohne zu brechen oder Risse zu zeigen: Die Schenkel der Winkel sind so zu strecken, dafs ihre Innenseiten in einer Ebene liegen. Die Niete müssen vom besten, zähen Eisen angefertigt sein, und die Besichtiger sind berechtigt, t Unserer Commission erschienen die Zahlen für die Dehnung bei Qualität II zu niedrig gegriffen und schlug dieselbe vor: Längs der Faser 5 %, quer zur Faser 3 % Dehnung. sich durch »Biege-, Stauch- und Lochproben« von ihrer guten Beschaffenheit zu überzeugen, wie folgt: a) Biege probe. Das Niet oder Nieteisen ist in kaltem Zustande in Form eines flachen J oder U derartig zu biegen und zusammen zuschlagen, dafs die parallele Entfernung zwischen dessen Schenkeln nicht mehr als ein Fünftel des Nietdurchmessers beträgt. b) Stauchprobe. Das Niet oder Nieteisen ist in glühendem Zustande bis auf 1/3 seiner Flöhe zusammenzustauchen. c) Lochprobe. Der Schaft des Nietes ist in glühendem Zustande flach zu schlagen und dann so zu durchlochen, dafs der Durch messer des Loches ungefähr gleich dem Durchmesser des Nietes wird. Bei allen diesen Proben dürfen sich keine Risse zeigen.* II. Stahl (Flufseisen). a) Die Zerreifsfestigkeit von Stahl (Flufs eisen) für Schiffbauzwecke in Kilogromm per Quadratmillimeter des ursprünglichen Querschnittes soll längs und quer der Faserrichtung zwischen den Grenzen von 41 bis 49 kg** liegen und die Dehnung auf eine Länge von 200 mm bei erfolgtem Bruche nicht weniger betragen als 20 % . Bei der Verwendung von Stahl (Flufseisen) von geringerer Zerreifsfestigkeit findet eine ent sprechende Erhöhung der Materialsstärken statt. b) Härtungs-Biegeprobe. Probestreifen von mindestens 25 mm Breite, welche den Platten, Winkeln und Wulststahlen längs oder quer der Faserrichtung entnommen, bis zur Kirschrothhitze * Für Niete erachtete die Commission die in den »Vorschriften« hierfür aufgestellten Proben für ausreichend, dieselben lauten: Zerreifsprobe. Zugfestigkeit 37 kg a. d. qmm, Dehnung 15 % Kaltbiegeprobe. Ausgeschnittene Stücke aus Flach- oder Winkel eisen von 30 bis 50 mm Breite, nicht über 16 mm dick, Vierkant- und Rundeisen bis 25 mm dick, die Kanten mit der Feile abgerundet, sollen sich kalt zu einer Schleife biegen lassen mit einem lichten Durch messer gleich der Dicke des Eisens, ohne Spuren einer Trennung zu zeigen. Warinbiege- und Stauchprobe. Im warmen Zustande sollen Probestücke, wie vorstehend angegeben, sich ganz zusammenlegen lassen und soll ein Stück Rundeisen von der doppelten Länge seines Durchmessers auf die Hälfte seiner Länge zusammengestaucht werden können, ohne Risse zu zeigen. ** Die Commission schlug aus Zweckmäfsigkeits- gründen vor. die Festigkeitszahlen mit 39 bis 47 kg einzusetzen, hielt aber in der Ueberzeugung, dafs bei deren Einhaltung ein zweckentsprechendes Material zur Verwendung gelangt, die Zahlen von 35 bis 45 kg für die richtigen Grenzen. VIII.io 6