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716 Nr. 8. August 1890. STAHL UND EISEN. gebnissen der Versuchsanstalt ausgesprochene Mindestbeträge an dieser Stelle zeigten. Das von Howard zwischen etwa 95 und 130° festgestellte Festigkeitsminimum wurde in der Versuchsanstalt etwas früher, bei etwa 50° gefunden; ebenda wurde auch die durchschnitt liche Abminderung des E.-Moduls zwischen 0 und 600° zu 10 bis 13 kg/qmm für 1° C. ermittelt. Endlich sei noch hinsichtlich der von Howard zwischen 100 und 200° bei manchen Stäben bemerkten Spannungswechsel erwähnt, dafs diese Eigenthümlichkeit auch in der Versuchsanstalt beobachtet wurde. Es scheint aber hier die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dafs kleine Stöfse beim Umsteuern des hydraulischen Pump werks, dieses sprungweise Verhalten der Stab spannung veranlafsten, besonders wenn man den etwas spröden, empfindlichen Zustand des Materials bei diesen Temperaturen berücksichtigt. Derselbe Fall kann bei Howards Versuchen vorgelegen haben. Seine Bemerkung, die beim Abkühlen solcher Stäbe entstehende zusammen ziehende Kraft habe gleiches Verhalten gezeigt, widerspricht dem nicht, denn um diese mit der Abkühlung wachsende Kraft anschaulich zu machen, abzuwiegen, mufs die Belastung des Stabes gesteigert werden, die Prüfungsmaschine mufs »vorwärts« betrieben werden. Etwas ganz Anderes wäre es, wenn beim Entlasten des Stabes, nach vorheriger Belastung, bei constanter Temperatur sich solche Un stetigkeiten in der Spannungsabnahme gezeigt hätten; diese würden, falls die Maschine beim »Rückwärts«gehen nicht etwa auch stofsweise wirkt, mit Sicherheit dem Material selbst zu geschrieben werden können. Die Frage, ob der Bruch beim Zerreifsver- such mit einemmal eintritt, oder ob er im Kern oder am Rande beginnt, ist noch unentschieden. Howard schliefst aus Versuchen, die mit Stäben bei 800° und mehr angestellt wurden, dafs der Bruch im Kern beginne und nach dem Rand zu fortschreite. Dafs ein Stab mit grofser Ein schnürung, der kurz vor dem Bruch aus der Maschine genommen wurde, in der engsten Stelle derselben eine Höhlung zeigte, ist schliefs- lieh noch kein Beweis für diese Ansicht. Aller dings wird das stark fliefsende Material an der Oberfläche der Einschnürung sich infolge der parallel zur Stabachse wirkenden Zugkräfte in die Mantelfläche des nicht eingeschnürten Theiles, also von der Stabmitte weg, ausstrecken wollen, was nur geschehen kann, wenn im Kern der Materialzusammenhang aufgehoben wird. Doch dürften über diese Frage mehr einschlagende Versuche nöthig sein, ehe sie beantwortet werden kann. Abgesehen von den kleinen Einwendungen, welche in Vorstehendem gegen manche Einzel heiten der Howardschen Versuche zu machen waren, müssen ihre reichhaltigen und werth- vollen Ergebnisse mit Dank begrüfst werden und bei weiteren Untersuchungen auf diesem Gebiet wird man von den mancherlei neuen, von ihm aufgestellten Gesichtspunkten Notiz zu nehmen Reglement für die Prüfung von Schweifseisen und Stahl (Flufseisen). Aufgestellt vom Germanischen Lloyd.* Beschaffenheit des Eisens und Stahles für Schiffbauzwecke. a) Alles zum Bau von Schiffen bestimmte und verwandte Eisenmaterial (Schweifseisen und Stahl [Flufseisen]) mufs von guter und zäher Be schaffenheit sein. * Der Germanische Lloyd hatte vor endgültiger Aufstellung der Regeln die Güte, sich mit den be- theiligten Schiffswerften und Walzwerken in Verbindung zu setzen; auch hat der Verein deutscher Eisenhütten leute und zwar durch seine Commission, welche s. Z. zur Aufstellung der Abtheilungen »Bleche« und »Handelseisen« der »Vorschriften für Lieferungen von Eisen und Stahl« thätig war, ein Gutachten erstattet. Wenngleich einzelne Punkte, in welchen die Commission anderer Meinung war, Berücksichtigung gefunden Material, welches sich bei der Prüfung oder bei der Verarbeitung auf dem Werft als spröde oder grob krystallinisch erweist, ist zu verwerfen.* b) Die Feststellung der in den Tabellen zu den Bauvorschriften angegebenen Abmessungen (Breite und Dicke) der einzelnen Schiffstheile haben, so ist dies bei anderen nicht der Fall und werden wir die Abweichungen in Fufsnoten in Kürze kennzeichnen. Die Red. * Die Commission des Vereins deutscher Eisen hüttenleute hatte vorgeschlagen, dem zweiten Absatz die Fassung zu geben: Material, welches sich bei der Prüfung oder bei sachgemäfser Verarbeitung auf dem Werft als spröde oder grob krystallinisch erweist, ist zu verwerfen.