15. Juli 1894. »STAHL UND EISEN.“ Nr. 14. 623 IX. Die feinen gerösteten Erze werden in einem Behälter (67) mit Wasser getränkt, um den gebrannten Kalk und die gebrannte Magnesia zu löschen; aus diesem Behälter führt ein Band ohne Ende (68) die Erze zu dem Paternoster werk (68), und dieses hebt sie in den Trichter (70). Der noch zuzusetzende Kalk wird durch das Paternosterwerk (69) in den Trichter (71) Druck von 15 kg auf 1 qcm Widerstand und werden dann in die unmittelbar unter ihrem Aufstellungsort hergeführten Bahnwagen verladen. Die Maschine liefert 100 t Steine in der Schicht und erfordert 1 Meister, 1 Maschinisten, 1 Jungen für die Mischung und 6 Jungen zum Aufstapeln. Alle Räume sind elektrisch beleuchtet und alle Theile werden durch Girardsche Turbinen, gehoben. Die Erze und der Kalk gelangen in dem anzuwendenden Verhältnifs in die Menge schraube (72) und das Gemenge durch diese in die Presse (73). Diese Presse, nach dem System Couffinhal, erzeugt mit einem Druck von 600 kg auf 1 qcm Steine von 140 X140 X120 mm, welche 7 kg wiegen; der zwecks Briquettirung anzu wendende, fein gesiebte hydraulische Kalk und die Erze, welche 12% Wasser enthalten, werden im Verhältnifs von 5 % und 95 % durch sich unter den Trichtern drehende Scheiben* abge messen. Die fertigen Steine gelangen vermittelst eines Bandes ohne Ende (74) zu den Trocken räumen (75), welche über den Generatoren an geordnet sind; die Steine werden auf einem Boden aufgestapelt, leisten nach 8 Tagen einem * Erfunden von Neuerburg, Köln. denen Wasser mit 400 m Gefälle zugeführt wird, betrieben. Der Bedarf an Kraft für die einzelnen Vor gänge ist folgender: HP I. Mechanische Trennung der Gesammtförderung in Korngröfsen von über und unter 30 mm 12 II. Handscheidung 12 V. Magnetische Aufbereitung 8 VI. Mechanische Trennung der verschiedenen Korngröfsen 45 VII. Mechanische Aufbereitung durch Wäsche . 45 IX. Brikettirung 40 Zum Heben der groben gerösteten und der feinen gewaschenen Erze 5 Summe HO Die Einrichtungen zur Verladung der Erzeug nisse sind sehr sinnreich und für sparsamen Betrieb angeordnet. Da derartige Einrichtungen jedoch örtlich sind, so wird von deren Be schreibung abgesehen. Mai 1894. Lürmann-Osnabrück.