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rechten Brückenfläche Eisenbahnzüge die Brücke nicht mehr passiren, und dafs die stärkste Wind pressung bei leerer Brücke 270 kg auf 1 qm erreichen kann. Ist die vom Winde wirklich ge troffene Fläche dabei für einen Hauptträger zu F ermittelt, so soll sie für den dahinter liegenden zweiten Hauptträger zu F — aF angesetzt werden, F wenn &= und U die Fläche der vollen Umrifs- figur des ersten Hauptträgers bezeichnet. Bei einem Blech träger, wo 1=1 ist, würde also die anzusetzende Windfläche für den zweiten Haupt träger gleich Null sein. Die Windfläche für einen die Brücke passirenden Zug soll als Rechteck von 3 m Höhe gerechnet werden, dessen Grund linie 0,5 m über Schienenoberkante liegt und die Länge der Brücke hat. Die übrigen Bestimmungen der Dienstanweisung, bezüglich der Berechnung und Prüfung der Durch biegungen und Seitenschwankungen, sowie die Ausführung der Prüfungen selbst durch ruhende und bewegte Züge können hier übergangen werden, da sie für deutsche Verhältnisse nichts Neues bringen. Beachtenswerth erscheint darin besonders die Vorschrift, dafs nach erfolgter Belastung eine genaue Besichtigung aller Theile der Construction stattfinden und dafs dabei für möglichst leichte Zukömmlichkeit aller Theile Sorge getragen werden soll. Wir übergehen ebenso die weiteren Bestim mungen über zulässige Inanspruchnahmen und an zunehmende Belastungen für eiserne Brücken auf Nebenbahnen, sowie für Strafsenbrücken und Aquäducte, indem wir auf die angegebene Quelle verweisen. Erwähnenswerth sind nur noch einzelne Be stimmungen des Rundschreibens in betreff der Ueberwachung und Unterhaltung der eisernen Brücken. Alle Jahre soll eine umfassende Besichtigung aller Nietverbindungen vorgenommen werden und mindestens alle 5 Jahre, sowie auch in allen Fällen, wo ein neuer Anstrich zur Aus führung kommt, wird eine eingehende Feststellung der bleibenden Durchbiegungen unter der Ver kehrslast vorgeschrieben. Unberührt von der letzt genannten Vorschrift bleiben nur die Brücken öffnungen unter 10 m Weite. Die ersten Fest stellungen dieser Art — für alle bestehenden Brücken — sind auf den 1. Januar 1893 an gesetzt. Aufserdem haben, besonders für die Eisenbahnbrücken, die Bahngesellschaften in dem darauf folgenden fünfjährigen Zeiträume eine er neute genaue statische Berechnung aller ihrer Brücken auszuführen, um'sich’zu versichern, dafs deren Bauart nirgends etwa Gefahrdrohendes birgt. Für die Brücken in Strafsen und Kanälen soll ebenso verfahren werden, wenn die Befürchtung vorliegt, dafs bei ihrer anfänglichen Berechnung Fehler vorgekommen sein könnten, oder wenn an der Brücke selbst oder in der Art der Verkehrs mittel inzwischen Aenderungen eingetreten sind. Solange der genaue Wortlaut der Dienstan weisung und der zugehörigen Rundschreiben nicht vorliegt, darf man wohl behaupten, dafs die aus zugsweise mitgetheilten neuen Vorschriften für deutsche Verhältnisse nichts Neues bringen oder wenigstens nichts, was bei uns beim Entwurf und der Unterhaltung eiserner Brücken seit Jahren nicht ebenso sorgsam beachtet wurde. Man darf auch wohl sagen, dafs einzelne der Prüfungsbe stimmungen als verbesserungsbedürftig erscheinen. Beispielsweise dürfte — auch für französische Verhältnisse — bei den Festsetzungen über die zulässigen Inanspruchnahmen seitens der Behörde etwas zu viel und bei den Vorschriften über die Güte des Materials etwas zu wenig gethan worden sein. Auffallend ist es jedenfalls, dafs für das Flufsmetall allein die Benennung „acier“ gewählt ist, obgleich doch die französischen Sonderfach männer in neuerer Zeit ziemlich allgemein für Flufseisen die Benennung „acier doux“* einge führt haben. Thatsächlich ist bei der Verwendung von Flufseisen zu Brückenbauten in Frankreich neuerdings regelmäfsig „acier doux“ mit einer Zugfestigkeit von etwa 38 bis 45 kg gewählt worden. Daher ist es nicht recht zu verstehen, warum man künftig nur „acier“ mit einer Zug festigkeit von mindestens 42 kg verwenden will. Diese und andere Unklarheiten werden bei Denjenigen wohl schwinden, welche die Bestim mungen im Wortlaut einsehen. Sobald das auch von uns geschehen sein wird, gedenken wir auf die Angelegenheit nochmals zu rückzukommen. — s. * Für das ganz weiche Nieteisen häufig auch „acier extra doux“. 4000 - t - Schmiedepresse des Bochumer Vereins für Bergbau und Gufsstahlfabrication. (Tafel III. Beschreibung folgt nächstens.)