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886 Stahl und Eisen. Bücherschau. 15. September 1895. Henkeln. Holzformen dienen zum Eindrücken der zu giefsenden Dinge in ein Sandbett. Die zu bearbeitenden Metalle sind Kupfer aus Europa, Eisen, auch Erze aus dem Innern. Die Ngombes sind die Hauptlieferanten des rohen Eisens, aus dem man allerlei Spangen, Messer, Lanzenspitzen, Nägel, Hacken, kurz alle noth- wendigen Dinge fertigt. In der Gegend von Leopold- ville, auch an den Katarakten wird kein Eisen fabricirt; man verarbeitet entweder europäisches Material oder solches von den Stämmen im Innern, besonders im Osten, dargestelltes. Die eisenprodu- cirenden Gegenden sind besonders der Nordosten vom Matumbesee, der Osten von Ngombe und besonders die Bassins der Bussiva, Ikelemba und Mariaga. Das hier erzeugte Eisen wird in der Umgegend schon be arbeitet oder in rohen, schwammig aussehenden, 4 bis 5 kg schweren Blöcken ausgeführt; letztere besitzen tiefe Einschnitte, um die Abgabe an die Schmiede zu erleichtern. — Eine Speciahndustrie bildet zu Usinja die Anfertigung sehr feiner Drähte aus Eisen, Kupfer und Messing, wobei die Schwarzen eine sehr sinn, reiche Einrichtung, ganz nach europäischem Princip- benutzen. (Revue univers.) Französisch-schweizerischer Zollfriede. Wider Erwarten weiter Kreise hat der schweizerische Ständerath das vom Bundesrath vorgeschlagene und darauf von dem Nationalrath genehmigte Abkommen mit Frankreich mit 26 gegen 10 Stimmen angenommen. Vom 19. August ab gelten demnach die auf Seite 698 ff. dieses Bandes mitgelheilten Zölle für die Einfuhr nach Frankreich. Altersversorgung der industriellen Arbeiter in Oesterreich. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Ebenhoch und I Genossen, der am 7. Juni 1. J. im österreichischen | Abgeordnetenhause eingebracht wurde, lautet: In Erwägung, dafs die industrielle Arbeiterschaft nicht in der Lage ist, sich für die Tage des erwerbs- . unfähigen oder minder erwerbsfähigen Alters nam haftere Ersparnisse aus dem Lohne zu sammeln; in Erwägung, dafs sie daher der Armenversorgung durch die ohnehin vielfach überlasteten Heimaths- gemeinden zufällt; in Erwägung, dafs die Unternehmungen, welche die Kraft des Arbeiters dermalen blofs gegen den vielfach ungenügenden Lohn sehr oft bis zur äufsersten Grenze benützen und ausnützen, die sociale Ver pflichtung haben, diese Arbeiter, wenn sie infolge Alters arbeitsunfähig oder minder arbeitsfähig ge worden sind, zu versorgen; in Erwägung, dafs die Arbeit im Sinne des Christenthums als ein öffentliches Amt sich darstellt, daher auch Anspruch auf Gegenleistung aus öffent lichen Mitteln hat; in Erwägung, dafs die grofsartigen Fortschritte der Neuzeit auf technischem Gebiete und die Bildung und Ansammlung grofser Vermögen aus denselben wesentlich durch die Mitwirkung der Arbeiterschaft bedingt sind; in Erwägung, dafs es ein Gebot der ausgleichenden und austheilenden Gerechtigkeit ist, jedem Gliede der menschlichen Gesellschaft von den öffentlichen und privaten Gütern das zu geben, was ihm als einem Gliede der Gesellschaft nach Mafsgabe seiner Leistungen gebührt; in endlicher Erwägung, dafs die christliche Nächstenliebe auch auf dem Erwerbsgebiete beob achtet werden mufs und dafs andererseits auch die Selbsthülfe eine grofse ethische Bedeutung hat, stellen die Gefertigten den Antrag: Die k. k. Regierung wird dringend aufgefordert, noch in diesem Sessionsabschnitte einen Gesetzentwurf, betreffend die Einführung einer obligatorischen Alters versicherung für die industrielle Arbeiterschaft, dem Abgeordnetenhause vorzulegen auf Grundlage folgender Grundsätze: 1. Versichert werden alle in Gemäfsheit des Ge setzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle, versicherten Arbeiter und Betriebsbeamten. 2. Subjecte der Beitragspflicht sind: a) die Unternehmer mit 70%, b) der Staat mit 20%, c) die Versicherten mit 10 % der tarifmäfsigen Versicherungsbeiträge. 3. Eine Ueberwälzung der Beitragspflicht der Unternehmer auf die Arbeiter mufs hintangehalten werden. 4. Der Rentenbezug beginnt spätestens mit dem 60. Lebensjahr. 5. Die Höhe der jährlichen Rente wird nach den Verhältnissen der einzelnen Königreiche und Länder und nöthigenfalls einzelner Gebietstheile innerhalb derselben auf je fünfjährige Perioden bestimmt. Die Bestimmung der Höhe der Rente hat im Einvernehmen mit dem Landesausschusse zu erfolgen. 6. Die Geschäfte und die Verwaltung besorgt eine Altersversicherungs-Anstalt, welche nach den Grund sätzen der Zweckmäfsigkeit, Einfachheit und Billigkeit einzurichten ist. Bücherschau. Kleiner Handelsatlas für Lehranstalten, sowie zum Selbstunterricht. 12 Kartenseiten mit 42 Dar stellungen. Eine Ergänzung zu .jedem geo graphischen Atlas. Begleitworte: die wichtigeren Rohstoffe und Industrie-Erzeugnisse im Welt handel und -Verkehr mit besonderer Berück sichtigung der Handelswaaren des deutschen Zollgebietes. Von Paul Langhaus. Preis gebunden 2 •46. Gotha, Justus Perthes. Der .Kleine Handelsatlas“ bietet in Wort und Karte ein Bild der wirthschaftlichen Verhältnisse der Erde in neuer Form. Mafsgebend für die Auswahl des Inhalts war das Bedürfnifs des praktischen Erwerbs lebens; bei aller Reichhaltigkeit ist aber besonderes Gewicht auf klare und übersichtliche Darstellung ge legt worden, um auch dem fortgeschrittenen Schüler ein brauchbares Hülfsmittel zu bieten. Karte wie Text berücksichtigen vor Allem den Welthandel und -Verkehr, dessen Aeufserungen uns im täglichen Leben entgegentreten; der deutsche Handel und Verkehr ist in den Mittelpunkt des Ganzen gerückt, das für den deutschen Kaufmann Wesentliche be sonders betont. Von den Waaren sind diejenigen am ausführlichsten behandelt, welche durch Menge und Werth den Welthandel vorzüglich beeinflussen,