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30 Stahl und Eisen. Actenstücke zur Frage der Herabsetzung der Tarife u. s. w. 1. Januar 1896. Von lothringischer Seite ist darauf hinge wiesen, dafs die Vermehrung der Hochöfen für Thomasroheisen in Westfalen darauf hin weise, den Betrieb der lothringischen Hochöfen, welche auf Verkauf arbeiten, mehr auf Giefsereiroheisen einzurichten; um so härter werde die Erleichterung des Wettbewerbs an der Ruhr empfunden werden. C. Puddelroheisen. Puddelroheisen wurde nur auf einem der an der Ruhr besuchten Werke erblasen; die bei Ge währung der Frachtermäfsigung eintretende Ver minderung der Selbstkosten wurde auf 1,12 « f. d. Tonne unter der Voraussetzung einer Ver wendung von 60 % Schweifsschlacken und 40 % Minette und des Bestehenbleibens der gegen wärtigen Minettepreise festgestellt. Es wurde aber hervorgehoben, dafs auf eine Steigerung der Mi nettepreise mit Bestimmtheit zu rechnen sei und durch Vorlage von Angeboten nachgewiesen, dafs bereits der jetzt verhandelte Antrag den Erz händlern Veranlassung zu einer Preiserhöhung von 1 JI gegeben habe. Schliefslich treffe auch hier zu, dafs der lothringisch - luxemburgischen Industrie die Be rechtigung abgesprochen werden müsse, den rhei nisch-westfälischen Markt als unbestrittenes Absatz gebiet für sich zu beanspruchen. Bezüglich des Einflusses der Frachtermäfsigung auf den Erzversand von der Lahn gilt für Puddel roheisen dasselbe, was im Vorstehenden für Giefsereiroheisen angeführt ist. In Lothringen, Luxemburg und an der Saar wurde nur auf zwei von den besuchten Werken Puddelroheisen hergestellt; die übrigen erzeugten nur Thomasroheisen. Bei den Verhandlungen sind Ausstellungen gegen das Ergebnifs der Vorerhebungen bezüglich des Giefserei- und Puddelroheisens nicht gemacht worden. Der Antrag der Nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller lautete auf: „Herabsetzung der Eisenerzfrachten auf wei- | tere Entfernungen, insbesondere für den Versand von Lothringen und Luxemburg nach dem Niederrhein, und zwar hier in Höhe von 1,20 N f. d. Tonne.“ Ein Antrag (Hasenclever) war auf Streichung der Worte „auf weitere Entfernungen“ gerichtet. In der Erwägung, dafs eine auf Eisenerze be schränkte Frachtermäfsigung die Hochofenindustrie in Lothringen - Luxemburg und den davon ab hängigen eigenen Betrieb in Rothe Erde zum Er- | liegen bringen müsse, hatte der Aachener Hütten verein zu Rothe Erde beantragt: „Im Falle einer Gewährung der beantragten : Ermäfsigung der Erzfrachten gleichzeitig eine gleichwerthigo Ermäfsigung der Koksfrachten und Roheisenfrachten eintreten zu lassen.“ Aus gleichen Gründen war von den Rombacher Hüttenwerken beantragt: „eine Ermäfsigung der Minettefrachten unter gleichzeitiger Herabsetzung der Frachten für Koks nach Lothringen - Luxemburg und Roh eisen von dort zu den Consumstellen.“ Im Laufe der Verhandlungen wurde sodann noch der weitere Antrag (Seebohm) gestellt, „dafs, wenn der Antrag der Nordwestl. Gruppe Anwendung findet, die anderen Roheisenbezirke der Rheinprovinz, Lothringens und Luxemburgs entschädigt werden in der Weise, dafs die Saar eine entsprechende Ermäfsigung der Erzfrachten im allgemeinen, und die beiden anderen Landes theile eine Reduction der Koksfrachten, sowie der Frachten auf Roheisen erfahren.“ Die Abstimmung erfolgte zunächst über den Antrag Hasenclever, dann über den Antrag der Nordwestlichen Gruppe und schliefslich über den Antrag Rombach; durch Festsetzung dieser Reihen folge wurde die Abstimmung über die Anträge Rothe Erde und Seebohm hinfällig. Das Ergebnifs der Abstimmung war folgendes: Der Ausschufs empfiehlt dem Bezirkseisen- bahnrathe, 1. „die Herabsetzung der Eisenerzfrachten, ins besondere für den Versand von Lothringen und Luxemburg nach dem Niederrhein und zwar hier in Höhe von 1,20 Jf, f. d. Tonne“ zu be fürworten; 2. „eine Ermäfsigung der Minettefrachten unter gleichmäfsiger Herabsetzung der Frachten für Koks nach Lothringen - Luxemburg und Roh eisen von dort zu den Consumstellen“ nicht zu befürworten. Und auf einen nach der Abstimmung gestellten Antrag (Seebohm) 3. „den Antrag, die Frachtsätze für Eisenerze so zu bemessen, dafs die Frachtermäfsigung auf Erze auch für die Hochofenindustrie an der Saar wirksam wird“, zu befürworten. Weiter heifst es dann noch in der Nieder- schrift der Sitzung: Der Vorsitzende fügt hinzu, dafs von den Ver fassern des „Memorandums“ nachträglich eine Entgegnung auf die Denkschrift der rheinisch- westfälischen Hochofenwerke eingegangen und, wie er annehme, den Mitgliedern des Bezirkseisen bahnraths gleichfalls zugestellt worden sei. Bei der Kürze der Zeit seien die Eisenbahndirectionen nicht in der Lage gewesen, zu den Ausführungen dieser „Entgegnung“ Stellung zu nehmen; es er scheine deshalb auch nicht angängig, über dieselbe heute hier zu verhandeln, was indessen nicht aus- schliefse, dafs von den Vertretern der verschiedenen Reviere auf die Ausführungen derselben bei den Verhandlungen, soweit es für erforderlich erachtet werde, zurückgegriffen werde. (Diese „Entgegnung“ werden wir in der nächsten Nummer von „Stahl und Eisen“ zum Abdruck bringen. D. Red.)