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a b c d e I' g h Kohlenstoff, chem. gebund. 3,3 3,56 0,55 3,98 5,28 Graphit .... — — — 2,2 2,85 — — — Phosphor . . . 2,5 1,45 0,53 1,48 0,94 3,01 3,4 0,13 Silicium .... 0,06 ' — 0,07 4,0 1,8 0,46 0,89 Spur Mangan .... 0,2 — 2,47 Spur 0,07 4,33 18,15 28,7 Schwefel .... 9,-1 — 0,028 Spur 0,01 Spur — Spur Kupfer — — 0,03 Spur 0,01 Spur — Spur Titan — — — 0,15 — — — — Eisen — — — — — — — 65,8 Der ungelö: auf Eisen . . . ste Rückstand enth 1001 1001 100 1 100 ielt: 100 100 100 100 » Phosphor . 18,6 18,6 18,2 18,2 18,5 20,5 37,7 38,8 » Mangan . . — — — — 5,7 52,8* 54,4 Alle Roheisensorten hinterlassen somit — wenn nicht Mangan in gröfseren Mengen gegenwärtig ist — bei der Behandlung mit Kupferchlorid Phosphor eisen von der Zusammensetzung Fes P. Ist jedoch Mangan in erheblicher Menge vorhanden, so steigt der Phosphorgehalt mit dem Mangangehalte rasch, und zwar entsprechend der Formel Mns Pg. In den untersuchten Roheisensorten wurde das Phosphoreisen nur als pulverige, krystallinische Beimengung gefunden, während die das Gefüge bildende Grundmasse phosphorarm war. Der Phosphor begünstigt also die Krystallbildung der schwerer schmelzbaren Bestandtheile des Eisens durch die Bildung leichtflüssiger Verbindungen, während diese selbst, als zuletzt erstarrend, nicht geeignet sind, sich in gröfseren Krystallflächen abzusondern. Dieselben Phosphorverbindungen wurden vom Verfasser auch in Stahl und Stab eisen nachgewiesen. Derselbe schlug nun einen andern Weg ein, indem er die beim Lösen in verdünnten Säuren entwickelten Gase näher untersuchte. Die Gase passirten zwei Peligolsche Röhren mit einer neutralen Lösung von Silbernitrat von bekanntem Gehalte. Der Gasstrom wurde mittels eines Aspirators regulirt. Die hierbei in Betracht kommenden Vorgänge sind folgende: Der entweichende Schwefelwasserstoff bildet Schwefelsilber nach der Gleichung: HaS + 2AgNO> = AgS + 2HNO:, während das Phosphorwasserstoffgas die Silber lösung unter Bildung von Phosphorsäure und Ab scheidung von metallischem Silber zersetzt: 8AgNOa + PHs + 4H:0 = 8Ag + 8HNO» + H:POL. Da Arsen Wasserstoff ähnlich wie Phosphor wasserstoff wirken würde: (12 AgNO:+2 Ha As+3 H 2 0 = 12 Ag+12 HN (h + Asa Os) mufs die betreffende Eisenprobe vorher auf Arsen geprüft werden. Auch Antimonwasserstoff fällt Silber nach der Gleichung: 3AgNOa + SbHa = AgsSb + 3HNO3. Die angewendete Silberlösung darf nicht ammo niakalisch sein, da das unter den entwickelten Kohlenwasserstoffen möglicherweise befindliche Acetylen Acetylensilber fällen würde. Nach dem oben Gesagten besteht der in der Silberlösung durch die beim Auflösen der Eisen probe in verdünnter Salz- oder Schwefelsäure ent wickelten Gase bewirkte Niederschlag aus Schwefel silber und metallischem Silber. Filtrirt man die Silberlösung über Glaswolle und titrirt das in Lösung enthaltene Silber nach Volhard mit Rhodanammonium,* so ergiebt die Differenz die Summe des metallisch gefällten und des an Schwefel gebundenen Silbers. Behandelt man ferner den am Filter zurückbleibenden (und eventuell an den Wandungen der Peligotschen Röhre haftenden) Rückstand mit verdünnter Salpeter säure, so löst sich nur das metallische Silber, das nun gleichfalls mit Rhodanammonium titrirt wird, während das Schwefelsilber ungelöst zurückbleibt und somit aus der Differenz bestimmt werden kann. Da nun nach den oben mitgetheilten Gleichungen 8 Atome Silber 1 Atom Phosphor, und 2 Atome Silber 1 Atom Schwefel entsprechen, repräsentirt: I Gew.-Th. Ag ,3. = 0,0359 Gew.-Th. Phosphor, olUo 32 1 - Ag oog = 0,148 ’ Schwefel. Bezüglich der auf diese Weise ermöglichten Schwefelbestimmung, welche wohl aus dem Grunde ebenfalls ein eingehendes Studium verdienen würde, weil bekanntlich auch der Schwefelgehalt der Eisen proben nicht unter allen Umständen durch ver dünnte Säuren vollständig als Schwefelwasserstoff entwickelt wird, mögen hier nur einige Daten mit- getheilt werden: Probe Gesammtschwefelgehalt, gewichtsanalytisch (als BaSO«) bestimmt Schwefelgehalt, der durch verdünnte Schwefelsäure (specifisches Gewicht = 1,1) als H a S entwickelt wurde 1 0,066 % 0,0711 % 2 0,025 „ 0,0099 „ 3 0,050 „ 0,0289 " 4 0,029 „ 0,0284 „ 5 0,282 » 0,2795 » Für die im Folgenden mitgetheilten Phosphor bestimmungen wurde (ebenso wie für die vor stehenden Schwefelbestimmungen) zum Auflösen der Metallspäne verdünnte Schwefelsäure von 1,1 spec. Gew. (bei 18 0 G.) verwendet, die Lösung anfangs in der Kälte vorgenommen, dann zum Kochen erhitzt und endlich, nach beendeter Lösung, * Silicium = 0,7. * „Oesterr.Zeitschriftf.Berg-u.Hüttenwesen“ 1880.