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Cartelle und Syndicate. Das Reichsgericht hat die bindende Kraft von Preisconventionen und ähnlichen Vereinbarungen bejaht, indem es in der- Begründung eines Urtheils ausführt: „Sinken in einem Gewerbszweig die Preise der Producte allzutief herab und wird hierdurch der gedeihliche Betrieb unmöglich gemacht oder gefährdet, so ist die dann eintretende Krisis nicht nur für den Einzelnen, sondern auch der Volkswirthschaft im all gemeinen verderblich, und es liegt daher im Interesse der Gesammtheit, dafs nicht dauernd unangemessen niedrige Preise in einer Gewerbsbranche bestehen. Die gesetzgebenden Factoren haben auch dem entsprechend schon oft und bis in die neueste Zeit hinein unternommen, durch Einführung von Schutz zöllen auf die Steigerung der Preise gewisser Producte hinzuwirken. Hiernach kann es auch nicht schlechthin und im allgemeinen als dem Interesse der Gesammtheit zuwiderlaufend angesehen werden, wenn sich die an einer gewerblichen Branche betheiligten Unternehmer zusammenschliefsen, um die gegenseitigen Preisunter bietungen und das dadurch herbeigeführte Sinken der Preise ihrer Producte zu verhindern oder zu mäfsigen, es kann vielmehr, wenn die Preise wirklich dauernd so niedrig sind, das den Unternehmern der wirth- schaftliche Ruin droht, ihr Zusammenschlußs nicht blofs als eine berechtigte Bethätigung des Selbst erhaltungstriebes, sondern auch als eine dem Interesse der Gesammtheit dienende Maisregel erscheinen. Es ist denn auch von verschiedenen Seiten die Bildung von Syndicaten und Gartellen gerade als ein Mittel bezeichnet worden, das bei sachgemäfser Anwendung der ganzen Volkswirthschaft durch Verhütung unwirth- schaftlicher, mit Verlusten arbeitender Ueberproduction und der an diese sich knüpfenden Katastrophen Nutzen zu schaffen, besonders geeignet sei.“ Beschädigung eines Unterseekabels durch Insecten. Dafs selbst die in den Tiefen der Meere liegenden Kabel Beschädigungen durch Thiere ausgesetzt sind, ist eine bekannte Thatsache. Namentlich sind es gewisse Muschelthiere, z. B. der Schiffsbohrwurm (Teredo), der sich an die Kabelschutzdrähte gern ansetzt und, wo irgend die Drähte nicht fest aneinander liegen oder sonst ein geeigneter Angriffspunkt zum Eindringen in das Innere des Kabels vorhanden ist, sich in die Guttapercha einbohrt und dadurch das Kahel unbrauchbar macht. Auch in der Insectenwelt haben die unterseeischen Telegraphenleitungen, wie ein von den „Comptes rendus“ aus Tonkin berichteter Fall lehrt, ihre Feinde. Hier waren es Termiten, welche durch Aufzehrung des Isolationsmaterials ein Kabel in ver- hältnifsmäfsig kurzer Zeit untauglich gemacht haben. Das im Juli 1894 verlegte von HaTphong ausgehende Unterseekabel zeigte schon zu Anfang des Jahres 1895 Stromverluste, die sich nach und nach so steigerten, dafs in der ersten Hälfte des vorigen Jahres seine Auswechselung erfolgen mufste. Das Kabel enthielt drei aus je sieben Kupferdrähten bestehende Lei tungen, welche abwechselnd durch Lagen von Gutta percha und Chatterton umschlossen waren. Diese drei Leitungen waren mit drei tanninhaltigen, die Zwischen räume ausfüllenden Litzen verflochten und aufserdem von tanninhaltigen Jute-und Baumwollenbändern um wunden. Zum Schutze gegen äufsere Beschädigungen war es von einer Bleiröhre umgeben. Die Fehler stellen wurden in der Stadt HaTphong gefunden, wo das Kabel fast seiner ganzen Länge nach wegen des nur wenig den Meeresspiegel überragenden, schlam migen, stets feuchten und etwas salzhaltigen Bodens in Gement eingebettet war. Bei der Untersuchung der ausgeschnittenen Fehlerstücke fanden sich im Innern des Kabels 2 bis 3 mm weite Bohrgänge und an mehreren Stellen noch die Köpfe der Termiten. Ob diese, um in das Kabel zu gelangen, erst die Bleiröhre durchbohrt haben, konnte nicht festgestellt werden; vermuthlich haben sie die von den Bleiröhren befreiten Enden oder zufällig verletzte Stellen der Bleiröhre als Eintrittsweg benutzt, um zunächst inner halb der Jute- und Baumwollenhülle vorzudringen. Von da aus verzehrten sie die Litzen und Guttapercha- Ueberzüge und verschmähten nur die nackten Metalle Kupfer und Blei. Bücherschau. Dr. jur. Weidtmann, Kgl. Oberbergrath a. D. zu Dortmund, Jahrbuch für den Oberbergamts bezirk Dortmund. Nach den Acten des Kgl. Oberbergamts zu Dortmund und mit Benutzung anderer authentischer Unterlagen zusammen gestellt. 111. Jahrgang. Mit einer colorirten Karte des Ruhrkohlenbeckens nebst Bezeichnung seiner verschiedenen Kohlensorten. Essen 1897, G. D. Bädeker. Dieses vortreffliche Handbuch, welches nunmehr in seinem III. Jahrgang vorliegt, zeigt in seiner neuen Gestalt wesentliche Erweiterungen und Verbesserungen. Neben einer naturgemäfsen eingehenden Berücksich tigung der Syndicate ist neu hinzugekommen der Ab schnitt über die im Jahre 1895 gegründete Deutsche Ammoniak-Verkaufsvereinigung. Auch die Tabellen haben eine Erweiterung erfahren. So sind eine Statistik des Kohlenverkehrs in den Hauptumschlagshäfen des Niederrheins, Duisburg, Hochfeld und Ruhrort, ferner sehr ausführliche Tabellen über die Lohnbewegung in den Hauptbergbaubezirken Preufsens im letzten Jahresviertel 1896 und im ganzen Jahr 1896, über die deutsche Steinkohlenerzeugung in den Jahren 1894 und 1895, über die deutsche Kohlen-Aus- und -Einfuhr 1894, über die Steinkohlenhervorbringung in England, Belgien und Frankreich in den Jahren 1892 bis 1895 hinzugetreten. Die grofse Uebersichtlichkeit in der Anordnung des Stoffes sowie die gediegene Ausstattung machen das Werk auch im III. Jahrgang zu einem hervorragenden Vademecum für Jeden, der Beziehungen zu unserem niederrheinisch - westfälischen Bergbau unterhält. Dr. W. Beumer. Die Mechanik in ihrer Entwicklung, historisch und kritisch dargestellt von Dr. Ernst Mach. Bei F. A. Brockhaus in Leipzig. Preis geheftet 8 gebunden 9 J6. Es ist dies die HI. Auflage eines Buches, das bei seinem Erscheinen berechtigtes Aufsehen erregt hat und dessen Studium allen denjenigen unserer Leser empfohlen sei, welche sich für die Philosophie der Mechanik interessiren.