Volltext Seite (XML)
360 Stahl und Eisen. Ueber die Wirkung Erzeugung, dafs man fast anzunehmen geneigt ist, diese Zahl sei durch Rechnung gefunden. Die 4 Maschinen aber liefern den Wind für 2 Hochöfen, folglich ist die äufserste Erzeugung von 701 t auch die jenige von zwei Hochöfen. Ein Hochofen kann also äufserst 350,5 t erzeugen; durchschnittlich er zeugt ein Hochofen 581= 290,5 t. 2 In »The Engineering and Mining Journal« vom 10. April heifst es auf Seite 358: „ furnaces I and II the air supply has been at an average rate of 38 000 cu. ft. per minute« ; das sind nur 1076 cbm oder in 1400 Minuten 1 506 400 chm, welche nur 301 300 kg Koks und nur 423 t der Handelsverträge. 1- Mai 1897. Eisen für beide Hochöfen entsprechen würden. Es heifst dann an derselben Stelle weiter: »At furnaceIIl and IV an average of 50000 cu. ft. will probably be attained«.. Das sind auch erst 1415 cbm oder in 1400 Minuten 1 981 000 cbm, welche 396200 kg Koks und 556 t Eisen ent sprechen. Um 38 000 Cubikfufs Kolbenraum in der Minute zu durchlaufen, brauchen 3 der vorhandenen Maschinen jede nur 19,6 Umdrehungen zu machen, und um 50 000 Cubikfufs Kolben raum in der Minute zu durchlaufen, brauchen 3 der vorhandenen Maschinen jede nur 27,3 Um drehungen zu machen.“ Wie sind nun diese Widersprüche zu erklären? Ueber die Wirkung stellt zur Zeit die Reichsregierung unter Mithülfe der Einzelstaaten sowie der Handelskammern um fassende Ermittlungen an, deren Ergebnifs in einer Denkschrift dem Reichstage vorgelegt werden soll. Es handelt sich dabei in der Hauptsache darum, ein möglichst zuverlässiges und genaues Bild über die Handelsbewegung und den Güter austausch zwischen Deutschland und den einzelnen Ländern vor und nach dem Inkrafttreten der Handelsverträge zu gewinnen. Wie verlautet, sollen aber die Erhebungen nicht allein für die Zwecke der dem Reichstage vorzulegenden Denk schrift gepflogen werden, sondern es wird dadurch auch eine Unterlage für die vom Reichsschatz- secretär bei den Reichstags Verhandlungen im Januar d. J. in Aussicht gestellten Zolltarif änderungen geschaffen werden. Bekanntlich hat der Reichsschatzsecretär bei Gelegenheit der Ver handlungen über den Quebrachozoll erklärt, das Reichsschatzamt sei zur Zeit mit der Ausarbeitung eines genau specialisirten autonomen Zolltarifes beschäftigt, der als Grundlage für etwaige Ver handlungen über neue Handelsverträge dienen solle. Die 1891 mit Oesterreich-Ungarn, Italien, der Schweiz und Belgien abgeschlossenen Tarif verträge, sowie die später zum Abschlufs gelangten Verträge mit Serbien, Rumänien und Rufsland laufen im Jahre 1903 ab. Um nun einen neuen, unseren wirthschaftlichen Verhältnissen ange messenen Zolltarif zu schaffen, und um vor Allem die handelspolitische Campagne des Jahres 1903 zweckentsprechend vorzubereiten, wird man nicht nur rein äufserlich die Entwicklung unseres aus wärtigen Handels in Betracht zu ziehen haben, sondern es werden auch über die einheimische gewerbliche Leistungsfähigkeit, über die Güter der Handelsverträge erzeugung, wenigstens für die wesentlichen Ge werbszweige, Erhebungen anzustellen sein. Dann erst kann man beurtheilen, welcher Theil dieser Gütererzeugung auf die Ausfuhr entfällt und in welchem Mafse jeder einzelne Gewerbszweig in seiner Lebensfähigkeit von der Ausfuhr abhängt. Beim Abschlufs der neuen Verträge wird das um so mehr zu beachten sein, als sich voraussicht lich bis dahin in unseren Concurrenzländern wie in unseren Absatzländern eine schutzzöllnerische Hochfluth von bisher ungekannter Kraft angestaut haben wird. Deutschland wird dann, um einen Ausdruck der „Deutschen Volksw. Gorr.“ zu ge brauchen, mit seinem alten Tarif einen grofsen Sprung zu machen haben. Soweit die deutschen Eingangszölle auf Er zeugnisse der Eisen- und Maschinenindustrie und verwandter Gewerbszweige in Betracht kommen, haben die 1891 er Handelsverträge — abgesehen von den Zollbindungen — keine in ihrer Wirkung sehr erheblichen Herabsetzungen der Zollsätze gebracht. Ermäfsigt ist durch die genannten Verträge der Zoll für: schmiedbares Eisen in Stäben, nicht über 12 cm lang, zum Umschmelzen, von 2,50 auf 1,50 JI, Eisenbahnachsen, Eisenbahnradeisen und Eisenbahn räder von 3 auf 2,50 JI, grobes emaillirtes eisernes Kochgeschirr von 10 auf 7,50 JI, Gewehrfedern, Gewehrhähne, Gewehrläufe, eiserne grobe: nicht abgeschliffene von 60 auf 6 Jt. ab geschliffene von 60 auf 10 JI, dergleichen feine sowie polirte, lackirte u. s. w. von 60 auf 24 JI Gewehrschlösser von 60 auf 24 JI, e Kratzen (Kratzmaschinen bezw. Maschinentheile mit aufgezogenen Kratzenbeschlägen) im Gewicht von mindestens 200 kg netto, von 36 auf 18 JI gewalztes Aluminium von 12 auf 9 JI, Telegraphenkabel von 12 auf 8 JI für’ je 100 kg