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Britische Patente. Nr. 12237, vom 4. Juni 1896. J. W. Spencer in Newburn (Northumberland). Verfahren zur Her stellung von Panzerplatten und Geschossen. Man schmelzt auf die Platte oder das Geschofs vermittelst des elektrischen Lichtbogens eine sehr harte Legirung von Stahl mit einem andern Metall, z. B. Chrom, so dafs eine innige Versehweifsung zwischen Platte bezw. Geschofs und der Legirung statt- findet. Die Platte kann dann gewalzt und gehärtet werden. Beim Aufschmelzen der Legirung ist Sorge zu tragen, dafs eine Oxydation der Grundplatte nicht eintritt, weshalb ein Flufsmittel zugesetzt werden mufs. Nr. 11695, vom 11. Mai 1897. La Socit Anonyme de Commentry-Fourchambault in Paris. Legirung von Eisen und Nickel. Die Legirung besteht aus 63 % Fe und 37 % Ni und hat einen Ausdehnungs-Codfficienten, der nahezu Null ist. Die Legirung kann in irgend einer bekannten Weise hergestellt werden und darf auch andere mit dem Eisen gewöhnlich vorkommende Elemente enthalten. Sie eignet sich besonders für wissenschaftliche Instrumente, aber auch für Siede rohre von Kesseln u. s. w. Patente der Ver. Staaten Amerikas. Nr. 595572. J. Kennedy in Pittsburgh, Pa. Walzwerk. Bei mehreren hintereinander angeordneten Walz werken, durch welche das Walzgut in einem Stich hindurchgebt, sind die Stellschrauben a in Abhängig keit gebracht, so dafs bei der Verstellung der Schrauben eines der Walzwerke auch die übrigen Walzwerke entsprechend verstellt werden. Zu diesem Zweck sind auf den Schneckenwellen zum Antrieb der Stell schrauben a der einzelnen Walzwerke 2 Handräder b mit dazwischen liegender Reibungskupplung ange ordnet, die beim Mittelwalzwerk 2 Kettenräder von ungleichem Durchmesser tragen. Letztere stehen durch Ketten mit den anderen Walzwerken in Verbindung, so dafs bei eingerückten Kupplungen durch Drehung der beiden Handräder des Mittelwalzwerks alle Walz werke entsprechend verstellt werden. Durch Aus rücken einer oder der anderen Kupplung kann die Verstellung auch nur bei einem Theil der Walzwerke Platz greifen. Desgleichen ist es möglich, nur eine der beiden Stellschrauben eines Walzwerks zu drehen. Das Ein- und Ausrücken der Kupplungen erfolgt durch Anziehen einer Mutter mit Handrad. Nr. 596 704 und 596 705. H. L. Hartenstein in Bellaire (Ohio). Verarbeitung der Hochofenschlacke. Durch die flüssige Schlacke a wird in einem birnenähnlichen Apparat zunächst ein Strom heifsen Kohlenoxyds, vermischt mit Kohlenpulver, geblasen, wobei die in der Schlacke enthaltenen Sauerstoff ¬ verbindungen sich zu Al, Si, Ca u. s. w. reduciren sollen. Kippt man dann das noch flüssige Product in den Raum c und führt durch dasselbe zwischen den seitlichen Elektroden b einen elektrischen Strom, so sollen sich Al, Si, Ca u. s. w. mit dem in der Schlacke suspendirten C zu Carbiden verbinden, die zuletzt in Blockformen gegossen werden. Der Begrif des Gebrauchsmusters. lieber diesen Gegenstand hat sich das Reichs gericht wiederholt ausgelassen und dabei besonders den Unterschied zwischen Patent schütz und G e - brauchsmusterschutz hervorgehoben. Am 6. April 1898 befafste sich der 1. Civilsenat mit der gleichen Frage bei einer Klage, welche der Inhaber eines Patentes auf eine Schützen-Einrichtung für mechanische Web stühle gegen ein denselben Gegenstand schützendes jüngeres Gebrauchsmuster anstrengte. Die Klage lautete zunächst auf Löschung des Gebrauchsmusters, und in zweiter Linie auf Erklärung der Abhängigkeit des selben von dem älteren Patent. Das Landgericht wies die Klage ab; auf die Be rufung des Klägers hin verurtheilte jedoch das Ober landesgericht den Beklagten, in die Löschung seines Gebrauchsmusters zu willigen, weil letzteres ein „Modell“ im Sinne des Gebrauchsmuster-Gesetzes über haupt nicht sei. Nunmehr legte der Beklagte Revision beim Reichsgericht ein und dieses stellte sich auf den Standpunkt der Vorinstanz. Es führte dabei aus, dafs nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und im Sinne des Gesetzes vom 1. Juni 1891 unter Arbeitsgeräth- schäften und Gebrauchsgegenständen nur relativ ein fache Werkzeuge und Vorrichtungen zu verstehen seien, nicht aber künstliche, aus vielen ineinander greifenden Arbeitsmitteln zusammengesetzte, zur Be wegung durch Naturkräfte bestimmte Maschinen oder die Gesammtheit einer Reihe selbständiger, zum Zwecke eines auf einer Mehrheit von Arbeitsvorgängen auf gebauten Betriebes zusammengefügter Vorrichtungen. Im vorliegenden Falle sei die Schützen-Einrichtung so complicirt, dafs zur Klarstellung ihrer Zusammen setzung und Wirkungsweise der Anmelder des Modells, und mit Grund, eine mehr als 5 Seiten umfassende Beschreibung und 4 Abbildungen mit 36 verschiedenen Buchstabenbezeichnungen für nöthig erachtet habe. Eine derartige Vorrichtung könne aber als ein Arbeits geräth oder Gebrauchsgegenstand, wofür der Ge brauchsmusterschutz erworben werden könnte, nicht angesehen werden. (Nach „Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen“ 1898 Nr. 6 S. 114.)