Volltext Seite (XML)
792 Stahl und Eisen. Ueber einheitliche Prüfungsverfahren für Gulseisen. i. September 1898. Stäbe von 1120 mm Länge und dem angegebenen geringen Querschnitte sind keine geeigneten Probe stücke für Erlangung zuverlässiger Ergebnisse; dreht man aber aus den quadratischen Stäben Rundstäbe, so haben diese an ihrem Umfange vier harte und vier weiche Stellen.* Für die Prüfung auf Zugfestigkeit soll man deshalb Rundstäbe von reichlichem Querschnitt giefsen. Der Gufs soll senkrecht in getrockneten Formen erfolgen, damit alle zufälligen Schädigungen thunlicbst fern gehalten werden, welche durch die Ansammlung von Ausscheidungen an der Ober fläche der Abgüsse beim liegenden Gusse und durch den verschiedenen Feuchtigkeitsgrad ungetrockneter Gufsformen herbeigeführt werden können. Nun lehrt die Erfahrung, dafs ein längerer Probestab, wenn er einmal bis zum Bruche be lastet worden ist und dann abermals geprüft wird, einegröfsere Belastung erträgt als zu vor; bei einer etwaigen dritten Prü fung eine gröfsere als bei der zweiten. Der Grund liegt darin, dafs ein ge gossener Stab nicht an allen Stellen genau die gleiche Festigkeit zu be sitzen pflegt; er bricht zunächst an der schwächsten Stelle, und die erste Prüfung ergiebt demnach nicht die mittlere Festigkeit des Probestabes, sondern diejenige, welche er an jener schwächsten Stelle besafs. In Berück sichtigung dieses Umstandes schlägt Moldenke vor, die Stäbe für die Zug festigkeitsprüfung an einer Stelle etwas zu verjüngen, so dafs hier der Bruch erfolgen mufs; werden sie vor der Prüfung abgedreht, so läfst sich die Verjüngung eindrehen, werden sie im unbearbeiteten Zustande geprüft, so mufs sie ein gegossen werden. Die Abbild. 1 zeigt einen der artigen, zwischen den Klauen der Prüfungsmaschine befindlichen Stab. Giefst man die Vertiefung ein, so ist es nicht einmal erforderlich, eine vollständig getrocknete Gufsform anzuwenden; es genügt, ein getrocknetes Kernstück da einzulegen, wo die Ver tiefung angebracht werden soll. In Abbild. 2 ist eine solche Gufsform dargestellt. Die Dicke der Probestäbe soll der Dicke der aus dem Eisen zu fertigenden Abgüsse entsprechend bemessen werden. Es erscheint räthlich, mindestens drei verschiedene Abmessungen: 25 mm (1 Zoll), 37 mm (11/2 Zoll) und 50 mm (2 Zoll) hierfür zu wählen; sind die Abgüsse über 50 mm dick, so würde ein Rundstab von 57 mm (2 1/4 Zoll) * Der Einwurf ist nicht unberechtigt. Wo die Ecken des quadratischen Stabes sich befanden, also der Umfang des daraus gedrehten Rundstabes am weitesten von der ursprünglichen Aufsenfläche ent fernt war, wird das Metal] weicher sein als in der Mitte zwischen den Ecken, wo es den Seitenflächen am nächsten war. Stärke, in der Mitte auf 50 mm (2 Zoll) abge dreht, dem Zweck gut entsprechen. Im übrigen empfiehlt Dr. Moldenke, dafs ein Ausschufs eingesetzt werden möge, welchem die Aufgabe zufiele, die Angelegenheit weiter zu ver folgen, die einschlagende Literatur zu berück sichtigen, eigene Versuche anzustellen, sich in Verbindung mit befreundeten Vereinen zu setzen, insbesondere auch sich an den internationalen Verband für Materialprüfungen der Technik an- zuschliefsen, um solcherart Vereinbarungen über den bei Prüfung des Gufseisens einzuschlagenden Weg herbeizuführen. Man kann diesen Vorschlägen nur beipflichten. Auch für deutsche Verhältnisse ist es wünschens- werth, dafs man für die Prüfung des Gufseisens bestimmtere Vorschriften als bisher einführe. In den Vorschriften für Lieferungen von Eisen und Stahl, aufgestellt vom Verein deutscher Eisenhüttenleute, ist dieser Gegenstand ziemlich kurz behandelt worden. Abbild. 2. Hinsichtlich des Gufseisens für Bau-, Maschinen- und Röhrengufs ist vorgeschrieben, dafs die Zug festigkeit mindestens 12 kg auf 1 qmm betragen soll; ob die Stäbe aber im bearbeiteten oder un bearbeiteten Zustande zu prüfen sind, ist nicht gesagt, obgleich man bekanntlich durch die Be arbeitung die Festigkeit, um 10 v. H. steigern kann. Auch über die Ausführung des Gusses, die Quer schnittsform und die Abmessungen der Probe stäbe sind Vereinbarungen wünschenswerth, und in dieser Beziehung verdienen meines Erachtens die oben mitgetheilten Vorschläge Moldenkes volle Beachtung. Hinsichtlich der Prüfung auf Biegungsfestigkeit ist in jenen Vorschriften für Lieferungen von Eisen und Stahl gesagt, dafs ein unbearbeiteter Quadrat stab von 30 mm Seite, 1 m frei aufliegend, eine allmählich bis 450 kg zunehmende Belastung in der Mitte ertragen soll, bevor er bricht. Nach meinem Dafürhalten sollte hier auch eine Vor schrift über das Mafs der vor dem Bruche statt findenden Einbiegung gegeben werden. Ich halte diese Einbiegung für ein ebenso wichtiges Merk-