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1. April 1898. 338 Stahl und Eisen. ßei'ichte über Versammlungen aus f'achvereinen. Grundkapital beaufsichtigt, Verlängerung des Privilegiums der und empfahl im Namen des Ausschusses folgender Erklärung: „Die Reichsbank, mit privatem errichtet und vom Reich geleitet und Reichsbank die Annahme Nürnberg traten die HH. Seyffarth und Gebhardt ein. Hr. Dr. Jansen-Dülken legte wegen Aufgebung seines hauptsächlichsten Grofsbetriebes und geschäftlicher Ueberbürdung bei angegriffener Gesundheit sein Mandat nieder. Gooptirt wurden die HH.: Björnsen-Altona, Bueck-Berlin, Doms-Ratibor, Frentzel-Berlin, Geb hardt-Nürnberg, Holtz-Eisenach, Oechelhäuser-Dessau, Sartori-Kiel. Zum Vorsitzenden wurde Hr. Frentzel, zu Stellvertretern die HH. Russell und Woermann ge wählt. Durch den Tod verlor der Handelstag seinen langjährigen Generalsecretär W. Annecke, dessen Amt Dr. Soetbeer am 1. Mai 1897 übernahm. Darauf wurden die Neu- und Ergänzungswahlen zum Ausschufs vollzogen, und es wurden gewählt oder wiedergewählt die HH.: Diffene-Mannheim, Doms-(Ratibor-)Oppeln, Gebhardt-Nürnberg, Michel-Mainz, v. Pflaum-Stuttgart, Sartori-Kiel, Seyffardt - Krefeld, Vogel-Chemnitz, Dr. Websky-Schweidnitz. In einem glänzenden, wiederholt von lebhafter Zustimmung unterbrochenen Vortrag besprach darauf Max Schinckel-Hamburg die beruht in ihrer Organisation auf dem Grundge danken des Zusammenwirkens staatlicher Verwaltung mit sachkundiger Vertretung der Antheilseigner unter hervorragender Betheiligung des Reiches am Gewinn. In glänzender Weise hat die Reichbank sich entwickelt und hat durch Regelung des Geld umlaufes im gesammten Reichsgebiete, Erleichterung der Zahlungsausgleichungen und Nutzbarmachung ver fügbaren Kapitals die ihr gesetzlich obliegende Aufgabe mit grofsem Erfolge erfüllt. Die Vorwürfe, die gegen die durch das Gesetz aufgestellten Grundsätze der- Geschäftsführung und gegen die Geschäftsführung selbst erhoben werden, sind unberechtigt. Insbesondere verkennt die For derung, dafs die Reichsbank gegen geringere Sicher heit und auf längere Fristen Credit gewähren möge, die Nothwendigkeit derjenigen Vorsicht, auf der die Sicherheit einer Notenbank und das Vertrauen auf die Gediegenheit des deutschen Geldwesens be ruhen. Die Rücksicht hierauf ist für das Verhalten der Reichshank mafsgebend, und zwar gegenüber den Ansprüchen von Landwirthschaft, Kleingewerbe und Kleinhandel nicht anders als gegenüber denjenigen von Industrie und Grofshandel. Die Discontpolitik be folgt nur das Gebot, sich den thatsächlichen Ver hältnissen des Geld- und Kapitalmarktes anzupassen. Unter diesen Umständen ist die Erhaltung der gegenwärtigen Verfassung und Verwaltung der Reichs bank dringend geboten. Die Uebernahme des Grund kapitals durch das Reich würde keinen Vortheil bringen, dagegen mit den schweren Nachtheilen be haftet sein, dafs die Reichsbank mehr als bisher dem Ansturm der politischen und wirthschaftlichen Parteien ausgesetzt, dafs ihr der Beirath sachverständiger und an einer vernünftigen Geschäftsführung unmittelbar interessirter Männer genommen, auch ein Einspruclis- recht solcher Männer gegen gewisse bedenkliche Mais regeln beseitigt, dafs die Gefahr einer Verquickung der Bankgeschäfte und der Staatsfinanzgeschäfte herauf beschworen, und dafs für den Kriegsfall den Beständen der Bank der völkerrechtliche Schutz des Privateigen thums entzogen würde. Der Deutsche Handelstag erklärt sich daher gegen eine Verstaatlichung der Reichsbank und für die Ver längerung ihres Privilegiums. Er weist darauf hin, dafs in fast allen Ländern eine rein staatliche Gestaltung des Notenbankwesens vermieden ist, und giebt der Ueberzeugung Ausdruck, dafs es unverant wortlich wäre, an einer wichtigen und bewährten Einrichtung ohne zwingendste Nothwendigkeit mit Neuerungen zu experimentiren.“ Dieser Beschlufsantrag fand einstimmig die Zu stimmung der Versammlung. Sodann wurde nach einem Bericht von Zweiniger- Leipzig über die Reichsunterstützung der Postdampfschifs- Verbindung mit Ostasien der nachfolgende Antrag erörtert: „Bei der hervorragenden und jüngst noch durch die Erwerbung von Kiaotschau zum Ausdruck gelangten Bedeutung Ostasiens für unseren auswärtigen Verkehr ist die Vermehrung und Beschleunigung der Post dampfschiffsverbindung mit jener Gegend, , wie sie in dem Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschiffsverbindung mit überseei schen Ländern, vorgesehen ist, von grofsem Werth. Sie entspricht einem schon längst empfundenen Bedürfnifs und rechtfertigt die nach dem Gesetzentwurf zu zahlende Beihülfe aus Reichsmitteln. Im Interesse der wirth schaftlichen Entwicklung des Deutschen Reiches spricht daher der Deutsche Handelstag seine Freude darüber aus, dafs der Bundesrath den Entwurf beschlossen und der Reichstag in zweiter Lesung ihm zugestimmt hat.“ • Dieser Antrag wurde mit dem Zusatzantrag Michel-Mainz, dafs dem „Norddeutschen Lloyd“ zur Pflicht gemacht werde, mindestens den Versuch zum Anlaufen von Rotterdam mit den unterstützten Reichs postdampfern zu machen, wenn die holländische Re gierung nach Ansicht der Reichsbehörde ein ent sprechendes Entgegenkommen zeige, angenommen. Darauf berichtete Generalsecretär Dr. Soetbeer über die Vorbereitung und Grundsätze neuer Handelsverträge, und empfahl den nachfolgenden Antrag des Ausschusses zur Annahme: „Dafs die Reichsregierung für den Abschlufs neuer Handelsverträge frühzeitig umfassende Vor arbeiten begonnen und zu diesem Zweck aus Ver tretern der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels einen wirthschaftlichen Ausschufs gebildet hat, ist dankbar anzuerkennen, wenn auch zu bedaueru bleibt, dafs dem Deutschen Handelstag kein grölserer Einflufs auf die Zusammensetzung des Ausschusses eingeräumt ist. Die Thätigkeit dieses Ausschusses zu unterstützen, wird Aufgabe der zur Vertretung der genannten Er werbszweige berufenen Körperschaften sein. Insbe sondere wird es für Industrie und Handel den Handels kammern und verwandten Köperschaften obliegen, in ihren Kreisen dahin zu wirken, dafs alle in Betracht kommenden thatsächlichen Verhältnisse so genau wie möglich zur Kenntnifs der Reichsregierung gebracht werden. Andererseits ist die bestimmte Erwartung aus zusprechen, dafs man diese Körperschaften regelmäfsig und ausgiebig zur Begutachtung heranzieht. Der Abschlufs von Handelsverträgen hat haupt sächlich den Zweck, den Absatz deutscher Erzeugnisse im Auslande zu fördern und vor Störungen durch die Gesetzgebung des Auslandes nach Möglichkeit zu be wahren. Die Erfüllung dieses Zweckes ist um so wichti ger,als Deutschland bei stark wachsender Bevölkerung zur Bezahlung der nothwendigerweise vom Auslande zu beziehenden Waaren und zur lohnenden Beschäf tigung seiner Arbeiter in hohem Mafse darauf an gewiesen ist, die Erzeugnisse seines Gewerbfleifses dem Auslande zu verkaufen. Nur bei kräftiger Entwick lung seiner Ausfuhr, bei erfolgreicher Theilnahme am W eltverkehr, wird Deutschland wirthschaftlich gedeihen und politisch seine Machtstellung behaupten können.