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aufnahmefähigeren Ems zu bewirken. Zu diesem Zwecke wurde die Anlage eines 48 km langen Kanals nothwendig, der einen anschlagsmäfsigen Kostenaufwand von rund 800 000 •6 (aufser dem Antheil des Vereins an einer in Verbindung mit dem Kanal auszuführenden Kleinbahn von 200000 6) erforderte. Da diese Aufwendung als eine Er höhung des Vermögenswerthes des Piesberges nicht angesehen werden konnte, so wurde hier durch das Bergwerk schwer belastet, und der Betrieb mufste, sobald diese Ausgabe an ihn herantrat, anfangen, nothleidend zu werden. Von der städtischen Zeit her hatte bis dahin an den in die Woche fallenden katholischen Feiertagen in den Piesberger Betrieben die Arbeit stets geruht, wenngleich neben etwa 1000 Katholiken auch 500 evangelische Arbeiter be schäftigt waren. Bei den übrigen Werken des Georgs-Marien-Vereins, sowie in den sämmtlichen Betrieben der Osnabrücker Gegend wird von jeher regelmäfsig an jenen kirchlichen (d. h. nicht gesetz lichen) Festtagen nicht gefeiert. Die Zechenver waltung glaubte es daher angesichts der eingetretenen Betriebsschwierigkeiten und der durch den Förder ausfall entstehenden, vermeidlich erscheinenden Ver luste nicht verantworten zu können, gerade für den nothleidendsten Betrieb des Georgs-Marien-Vereins jene ebenso kostspieligen als betriebsstörenden Arbeitsunterbrechungen fortbestehen zu lassen. Die katholischen Festtage, um welche es sich handelt, von denen beiläufig zwei, nämlich der 6. Januar (Epiphaniae - Fest) und der 2. Februar (Christi Darstellung bezw. Reformationsfest), auch mit evangelischerseits für den Osnabrücker Bezirk örtlich begangenen Feiertagen zusammenfallen, sind die folgenden: 6. Januar Heil. 3 Könige, 2.Februar Mariä Reinigung, 25. März Mariä Verkündigung, 4. Juni Frohnleichnam, 29. Juni Peter und Paul, 15. August Mariä Himmelfahrt, 8. September Mariä Geburt, 1. November Allerheiligen, 8. De- cember Mariä Empfängnifs. Um aber den auf dem Piesberge nun einmal von Alters her be stehenden religiösen Gewohnheiten die angemessene Berücksichtigung nicht zu versagen, hielt es der Generaldirector des Vereins, Commerzienrath Haarmann, für angezeigt, wegen der ins Auge zu fassenden Mafsnahme vorher mit der kirch lichen Behörde in Verbindung zu treten. Nach einer dieserhalb im November 1896 mit dem Bischöfe von Osnabrück gepflogenen mündlichen Unterredung wurden demselben in einem Schreiben vom 2. December schriftlich nochmals die Gründe auseinandergesetzt, derent wegen die Durchführung des Betriebes an den fraglichen Feiertagen im Interesse des Werkes und seiner Arbeiter nothwendig erschien. Hierbei wurde hervorgehoben, dafs bei der Einheitlichkeit der Verwaltung sämmtlicher Abtheilungen des Georgs-Marien-Vereins die bislang bestehende Ver schiedenheit der Arbeitsordnung hinsichtlich der Feiertagsarbeit dauernd nicht wohl bestehen bleiben könne. In den übrigen Betrieben des Vereins werde aber, abgesehen von der Beachtung des Frohnleichnamstages in einzelnen Abtheilungen, an allen jenen Tagen gearbeitet, und auch auf dem Piesberge müfsten für die Wasserbewältigung sowie für die Instandhaltung der unterirdischen Betriebe schon eine bedeutende Anzahl von Arbeitern auch an jedem Sonn- und Feiertage thätig sein. Daneben sei es begreiflich, dafs durch das Feiern an den kirchlichen Festtagen, des mangelnden Arbeitsverdienstes wegen, den Familien der Arbeiter empfindliche Ausfälle er wüchsen , ganz von denjenigen Nachtheilen ab gesehen , welche dem Werke selbst durch die störenden Stockungen der Wochenarbeit zugefügt würden. An diese Ausführungen schliefst sich alsdann wörtlich der Satz: „Dieser letztere Gesichtspunkt verdient in sofern wohl hervorgehoben zu werden, als die Verhältnisse des Piesberges dem Georgs-Marien- Verein eine sehr nachdrückliche Wahrnehmung des Betriebes zur entschiedenen Pflicht machen, um das für das wirthschaftliche Wohl der Gegend bedeutsame Unternehmen in entwick lungsfähigem Zustande zu erhalten.“ Schon bei der mündlichen Unterredung hatte der Bischof den mit den Ausführungen des er wähnten Schreibens übereinstimmenden Darlegun gen eine gewisse Anerkennung nicht versagt und angeregt, in dieser Angelegenheit zunächst auch noch mit den für die Arbeiter des Piesberges zu ständigen Pfarrern, als welche der Pfarrer der Domgemeinde zu Osnabrück, der Pfarrer von Wallenhorst und der Landdechant von Osnabrück bezeichnet wurden, Rücksprache zu nehmen. Diese Gonferenz fand statt, und das Ergebnifs derselben findet sich niedergelegt in dem nachfolgenden Schreiben des Gommerzienraths Haarmann an den Bischof von Osnabrück: Osnabrück, 9. März 1897. Ew. Bischöflichen Gnaden beehre ich mich im Anschlufs an mein ergebenes Schreiben vom 2. December v. Js. zu berichten, dafs die auf Ihren gütigen Rath empfohlene Rücksprache mit den hochwürdigen Herren Domcapitular Kitzero und Landdechant Freund hierselbst und Pastor Franksmann in Wallenhorst inzwischen stattge funden hat. Die genannten Herren Geistlichen ver kannten im allgemeinen die Gründe nicht, welche von mir für die Durchführung des Bergbaubetriebes am Piesberge an den nicht auf einen Sonntag fallenden katholischen (kirchlichen, nicht gesetzlichen) Feier tagen geltend gemacht wurden. In Erwiderung meiner Ausführungen wurde indessen — und mit besonderem Nachdruck seitens des Herrn Pastors von Wallenhorst — die Meinung geäufsert, dafs die überwiegend katho lischen Arbeiter des Piesberges gerne U eber schichten zu machen bereit seien, wenn ihnen dafür die Begehung der kirchlichen Feiertage gestattet würde, was um so eher möglich erscheine, als in den letzten Jahren ohnehin die Wochenarbeit durch Feier schichten wiederholt unterbrochen worden sei.