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e) Abänderung der Bestimmungen über die Collectiv- bezeichnung von Waaren in den zu Waaren- zeichen gehörigen Verzeichnissen. Referent: Herr Geh. Regierungsrath Koenig- Berlin. Correferent: Herr Rechtsanwalt Wandel- Essen. f) Aenderung der Arbeiterversicherung. Referent: Geschäftsführer B u e c k. Da der erste Vorsitzende und sein Stellvertreter am Erscheinen verhindert sind, so eröffnet Herr Geh. Finanzrath Jencke um 121/4 Uhr die Verhandlungen. Zu 1 der Tagesordnung giebt das geschäftsführende Mitglied des Vorstandes Kenntnifs von einem Rund schreiben des Centralverbandes deutscher Industrieller, in welchem seitens des Herrn Reichskanzlers einVer- zeichnifs von Sachverständigen gewünscht wird, deren Mitarbeit bei der Herstellung weiterer statistischer Fragebogen, sowie hei Auskunftertheilung über die allgemeinen Verhältnisse ihrer Erwerbszweige und für sonstige wirthschaftliche Fragen im Zusammenhang mit der Thätigkeit des wirthschaftlichen Ausschusses im geeigneten Fall erbeten werden kann. Es wird beschlossen, die Geschäftsführung mit der Feststellung zu beauftragen, welche Vertreter des Eisen- und Stahl gewerbes bereits durch die Berufsgenossenschaften, Handelskammern u. s. w. zu diesem Zweck nominirt worden sind und erst, nachdem dies festgestellt worden ist, dem Centralverband eine Reihe von Vertretern zu nennen. Zu 2 berichtet Dr. Beumer über die Verhand lungen, welche am 4. April d. J. im Verein deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller zu Berlin stattgefunden haben. Der Vorstand beschliefst, in der auf den 28. April nach Berlin berufenen Vorstandssitzung an seinem Beschluls vom 31. März festzuhalten. (Siehe „Stahl und Eisen“ Nr. 8 vom 15. April, S. 395.) Zu 3 wird der Erlafs des preufsischen Unterrichts ministers Herrn Dr. Bosse vom 16. Februar d. J. besprochen, der folgenden Wortlaut hat: „Die Frequenz der Abtheilung für das Maschinen ingenieurwesen an der technischen Hochschule in Berlin hat sich derartig gesteigert, dafs die Audi torien und die Zeichensäle für die Zahl der sich meldenden Besucher nicht mehr ausreichen. Es ist daher unvermeidlich, Beschränkungen des Besuches eintreten zu lassen, und bestimme ich demnach bis auf weiteres, dafs von dem 1. April d. J. ab Neuaufnahmen von solchen Personen, welche das deutsche Indigenat nicht besitzen (Ausländer), sei es als Studirende oder als Hospitanten, an der Abtheilung für das Maschineningenieurwesen nicht mehr vorgenommen werden. Auf die übrigen Ab- theilungen der technischen Hochschule, bei denen der Raummangel nicht in gleichem Mafse hervor getreten ist, wird die beschränkende Maisregel nicht ausgedehnt.“ Nach einem eingehenden Referat des geschäfts führenden Mitglieds ist der Vorstand der Ansicht, dafs das Studium der Ausländer an unseren technischen Hochschulen nicht in gehässiger Weise beschränkt werden dürfe. Eine solche Gehässigkeit liege auch in diesem Erlasse in keiner Weise vor, da ein Unrecht nicht darin gefunden werden könne, dafs die vor handenen Plätze in den Auditorien und Zeichensälen zunächst an deutsche Studirende vergeben würden. Es liegen aber an unseren technischen Hochschulen bezüglich des Besuchs von Ausländern auch noch weitere Mifsstände vor, die hauptsächlich darin be stehen, dafs vielfach Ausländer mit minderwerthiger Bildung als Studirende oder Hörer immatriculirt und zum technischen Diplom-Examen zugelassen werden, während Deutsche mit gleicher Bildung unter allen Umständen abgewiesen werden würden. Der Vorstand beschliefst daher, an den Herrn Unterrichtsministe 1 das Ersuchen zu richten, die Aufnahme von Aus. ländern von dem Erwerb eines Reifezeugnisses auf ausländischen Anstalten, die unseren 9 klassigen höheren Lehranstalten gleichzuachten sind, oder von der Ablegung einer entsprechenden Prüfung, abhängig zu machen. Zu 4 giebt der Geschäftsführer Kenntnifs von dem nachfolgenden Schreiben, welches der Herr Minister für Handel und Gewerbe an den Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller gerichtet hat: Berlin, den 2. April 1898. Der Minister für Handel und Gewerbe (G 2266). „Die Direction der Kabelfabrik, Mechanische Draht- und Hanfseilerei in Landsberg a. W., bittet neuerdings um zollfreie Einlassung ausländischer Tiegelgufsstahldrähte, die zu Seilen für Schiffs werften, zu Schiffs- und Fischereiseilen sowie zu Drahtseilen jeder Art für das Ausland verarbeitet werden sollen, und behauptet, dafs solche Drähte seit mindestens 6 Jahren in England billiger als in Deutschland käuflich seien. Aus Deutschland würden nur Eisendrähte zum Zwecke der Ver arbeitung zu Seilen nach England ausgeführt. Durch den niedrigen inländischen Drahtseilzoll sei es aus ländischen Fabricanten leicht gemacht, Drahtseile nach Deutschland einzuführen und die betheiligte heimische Industrie im Inlande selbst erfolgreich zu bekämpfen, während es dieser unter den ob waltenden Umständen unmöglich sei, im Auslande den Wettbewerb mit ausländischen Fabricaten zu bestehen. Unter Bezugnahme auf die Aeufserung vom 12. Juni v. J. ersuche ich um baldige Mittheilung darüber, ob die Behauptungen zutreffend sind und ob bei solcher Sachlage die erbetene Vergünstigung zu gewähren sein möchte. Andernfalls würde mir eine Auskunft darüber erwünscht sein, ob und von welchen heimischen Werken Tiegelgufsstahldraht zu gleichen oder doch annähernd gleichen Preisen wie aus England bezogen werden kann.“ gez. Brefeld. An den Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller Hier. Seitens des Präsidiums der Gruppe ist der Haupt verein bereits gebeten worden, dem Herrn Minister zu antworten, dals an dem schon früher begründeten ablehnenden Standpunkt festgehalten werden müsse. Notorisch stehe in Deutschland die Tiegelgufsstahl- fabrication auf wesentlich höherem Standpunkt als in England. Die Erlaubnifs, Tiegelgufsstahldraht zoll frei aus dem Ausland einzuführen, stelle nicht allein eine Durchlöcherung des Zolltarifs von 1879 dar, sondern sei auch wirthschaftlich höchst bedenklich. — Inzwischen hat die Geschäftsführung von mehreren Werken noch weitere Gutachten eingezogen, welche den Standpunkt der Nordwestlichen Gruppe durchaus bestätigen, und denen ferner zu entnehmen ist, dafs von Deutschland aus sehr leicht nach England Tiegel gufsstahldraht gesandt werden kann, bei dem es sich in Wirklichkeit um hohe Anforderungen an die Qualität handelt. Tiegelgufsstahldraht ist seit vielen Jahren von deutschen Werken in grofsen Mengen nach England geliefert worden und wird noch heute geliefert, so dals die Angabe des Landsberger Werks nicht zutreffend ist. Es wird beschlossen, hiervon dem Hauptverein Kenntnifs zu geben. Zu 5 wird die Tagesordnung der Delegirtenver- Sammlung des Centralverbands deutscher Industrieller im einzelnen vorberathen. Aufserhalb der Tagesordnung bringt sodann der Herr Vorsitzende noch den Arbeiterausstand auf den