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15. December 1898. 1146 Stahl und Eisen. Bericht über in- und ausländische Patente. Bericht über in- und ausländische Patente 28. November 1898. Kl. 1, A 5904. Einrichtung u. s. w. bestehende Kanten durch sich nach oben in der gehörigen Art angebrachten Fabriksmarke nicht versehen sind, ist es die Pflicht des Staats anwalts und der richterlichen Beamten, derartige Gegenstände anzuhalten und mit Beschlag zu be legen, und ein gerichtliches Verfahren wegen des Vergehens einzuleiten. Wird eine solche Unter lassung in Bezug auf die Stempelung von Eisen- und Stahlgegenständen, über welche schon ge schäftlich verfügt ist, entdeckt, so kann der Käufer gegen den Verkäufer gerichtlich vorgehen. § 8. Schmiedeiserne oder Stahl-Gegenstände, welche gemäfs § 7 angehalten worden sind, dürfen, selbst nach Bezahlung der wegen des Vergehens auferlegten Geldstrafe, weder innerhalb des König reichs verkauft, noch nach einem anderen Lande ausgeführt werden, bis der Mangel abgestellt ist. § 9. Zwei Drittel der gemäfs den obigen Be stimmungen auferlegten Geldstrafe fallen dem An verjüngende Blecbstreifen zu einem starren Ganzen verbunden sind. Ferdinand Denker!. Kl. 20, Nr. 105211. Klemmgabel für Förder wagen mit Seilbetrieb zum unmittelbaren Aufsetzen auf eine der beiden Stirnwände und mit auswechsel- klüger und ein Drittel der Krone anheim; in Städten, welche öffentliche Waagen haben, stehen die Rechte der Krone der Stadt zu. Mangels völliger Zahlung wird die Geldstrafe gemäfs den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs umgewandelt. Jeder, der wegen eines Vergehens gegen die Be stimmungen dieses Gesetzes zu einer Geldstrafe verurtheilt und nicht selbst der Verfertiger der in dem Verfahren in Frage kommenden Gegen stände ist, kann von dem Verkäufer bis zum vollen Betrag der Geldstrafe und des erlittenen Ver lustes Schadenersatz fordern. § 10. Wo auf Eisen- oder Stahlwaaren, die bezüglich der Stempelung den Bestimmungen dieses Gesetzes unterworfen sind, widerrechtlich die Marke eines anderen Fabricanten angebracht ist, finden die Bestimmungen des Gesetzes über Handelsmarken Anwendung. Gebrauchsmuster-Eintragungen. 28. November 1898. Kl. 20, Nr. 105 089. Eiserner Mast für Strafsenbahnen, Telephon-, Lichtleitungen u. dergl., dessen aus Faconeisen wie Quadranteisen 24. November 1898. Kl. 35, M 15172. Fang vorrichtung. Rudolph Charles Smith, Yonkers. West chester County, New York, und James Cruickshank, Kingston, Ulster County, New York. Kl. 49, B 21759. Feilenhaumaschine. Jean Bech jr., Hückeswagen, Rheinpr. Kl, 49, J 4849. Transportable Faconeisenloch- stanze. Zus. z. Pat. 95 927. Hugo John, Erfurt. Kl. 49, L 11 503. Hydraulische Presse zum Ziehen von Hohlgegenständen aus Blech. Frank Mc. Dowell Leavitt, 17 Adams Street, Brooklyn, County of Kings, State of New York, V. St. A. Kl. 49, T 6061. Verfahren, Metalle aneinander zu schweifsen. Heinrich Teudt, Vehlen b. Bückeburg. 5. December 1898. Kl. 1, H 20420. Vorrichtung zur Trennung eines Gemisches von magnetischen und unmagnetischen Stoffen. Joseph Wilhelm Rudolph Theodor Heberle, Sala, Schweden. Kl. 5, G 12377. Werkzeughalter für Kohlen schrämmaschinen. William Edward Garforth, Hales- field, Normanton. Kl. 5, H 19482. Einrichtung zum Umsetzen des Bohrers an Gesteins-Stofsbohrmaschinen. John Morris Hamor, Philadelphia, Penns., V. St. A. Kl. 18, N 4511. Doppelter Gichtverschlufs für Hochöfen. Dr. M. Neumark-Zabrze, O.-Schl., Donners- marckhütte. Kl. 31, F 10814. Cupolofen mit Oelfeuerung. Joh. Ferd. Faber, Duisburg a. Rh. Kl. 31, W 14526. Zahnräderformmaschine; Zusatz zum Patent 89 684. Joseph Wierich, Düsseldorf. Kl. 35, P 9828. Feststellvorrichtung für Gruben wagen auf der Förderschale. Paul Pietsch, Königs hütte, O.-S. Kl. 40, B 22 576. Vorrichtung zum Amalgamiren. Frau Leon Bloume, geb. Marguerite Humbert, Paris. Kl. 48, W 13 956. Herstellung galvanischer Metall überzüge aus Aluminium. G. Weil und Alfred Levy, Paris. Kl. 49, J 4665. Faconeisenlochstanze : 1. Zusatz zum Patent 95927. Hugo John, Erfurt. 8. December 1898. Kl. 49, H 20 686. Zange zur Herstellung von Plantschen an Rohren. Samuel Leendert Huizer, Haag, Holland. zum Zerkleinern, Sortiren und Einsacken von Kohle. Pierre Alriq, Paris. Kl. 5, B 22 264. Durch Druckluft o. dergl. ge triebene Stofsbohrmaschine mit zwei Arbeitskolben. Anthony John Bant, Johannesburg, Südafrika. 1. December 1898. Kl. 4, F 10 650. Verschlufs für Grubenlampen. H. Preise, Hamme-Bochum. Kl. 10, T 5955. Vorrichtung zum Erhitzen, Trocknen und Mischen von Kohlen und einem Bindemittel. Robert Tigler und Wilhelm Surmann, Meiderich. Kl. 18, L 12486. Flammofen zum Wärmen von Knüppeln u.dergl.; Zusatz zum Patent 98200. Alexander Laughlin, Sewickley, und Josef Reuleaux, Wilkingsburg. Kl. 20, G 12492. Schienenklammer-Vorrichtung zur Verhinderung des Entgleisens von Eisenbahnfahr zeugen. Milan Grebenarowic, Charlottenburg. Kl. 31, M 15541. Einrichtung an Modellen zum schnellen Lösen vorspringender Theile. Oscar Meyer, Göppingen. Kl. 40, F 11 124. Verfahren zur Verarbeitung schwefelhaltiger Bleierze. Erminio Ferraris, Zürich. Kl. 49, H 20 230. Riemen - Fallhammer. Carl Albert Hartkopf, Solingen. Kl. 49, M 15 723. Verfahren zur abfalllosen Her stellung von Stäben, Gittern, Füllungen u. dergl. aus Bandeisen. Alfons Mauser, Köln-Ehrenfeld. Patentanmeldungen, welche von dem angegebenen Tage an während zweier Monate zur Einsichtnahme für Jedermann im Kaiserlichen Patentamt in Berlin ausliegen.