1. December 1898. — Brownscher Patent - Verladekrahn. Stahl und Eisen. 1085 Brownscher Patent - Verladekrahn.* und mit hat. das dann werden die Geleise übermäfsig lang, ebenso grofs wird der Weg, den der Krahn jedem zu bewegenden Träger zurückzulegen Das ist aber ein kostspieliges Verfahren, da * Vergl. auch „ Stahl und Eisen“ 1891 Nr. 6 S. 459, 1897 Nr. 15 S. 643. Gewicht des Krahns, d. h. die todte Last, nothwendigerweise vielmals gröfser ist, als das Gewicht des Trägers oder die zu bewegende Last. Aufserdem er fordert jeder solche Krahn fünf Mann zu seiner Bedienung: einen Maschi nisten, zwei Mann auf dem Lagerplatz und zwei Mann auf dem Krahn, dabei ist die Arbeitsleistung, welche diese 5 Leute mit derartigen Hebevorrichtungen erzielen, bei der geringen Geschwindigkeit, welche man jetzt bei den Laufkrahnen anwendet, und bei dem verhältnifsmäfsig langen Weg nicht aufserordent- lich grofs. Zieht man also die Kraft, die Arbeit, die Entwerthung der Anlage, die Zinsen des nicht unbedeutenden Anlagekapitals richtig in Betracht, dann erscheint dieses System der Verlade- und Transporlvorrichtungen keineswegs als ein sehr ökonomisches. Die zahlreichen Säulen und hoch- Die Frage des schnellen und ökonomischen Transports der Träger, Bauwerkseisen, Platten und Brückentheile in den Walzhütten und Constructions- Werkstätten gewinnt mit den steigenden Arbeits löhnen und der täglich wachsenden Erzeugung der Walzwerke immer mehr an Bedeutung. Um die vielen Arbeitercolonnen, welche im all gemeinen auf den Lagerplätzen beschäftigt werden, abzuschaffen, haben einige den Fortschritten mehr huldigende Werke sowohl in Amerika als bei uns in Deutschland die Lagerplätze mit einem System von Laufkrahnen versehen, welche auf hochliegen den, von Trägern und Säulen gestützten Geleisen laufen. Es läfst sich allerdings vieles zu Gunsten dieses Systems gegenüber der Handarbeit anführen und die Arbeit läfst sich auch schnell durchführen, wenn viele derartige Hebevorrichtungen zu gleicher Zeit in Thätigkeit sein können; andererseits aber kann jeder Krahn doch nur ein kleines Stück des Lagerplatzes beherrschen. Ist er dagegen so eingerichtet, dafs er eine gröfsere Fläche bestreicht, XXIII.18 2