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derung der Fischzucht, des W asser- und des Eis sports auf diesen Seeflächen und wesentliche Hebung jeglichen Verkehrs. 9. Schaffung einzelner gröfserer Kraftcentralen und Vertheilung der Energie durch elektrische Ueber- tragung auf grölsere Gebiete. 10. Schaffung einer wirthschaftlich gehobenen, ihrer heimathlichen Scholle erhaltenen zufriedenen und glücklichen Bevölkerung der Gebirgsgegenden. 11. Verminderung des Zuzugs von Arbeitern aus den Gebirgsgegenden in die grofsen Städte der Niede rungen und Verminderung der damit vielfach ver bundenen wirthschaftlichen und socialen Mifs- stände. Der Vortragende giebt schliefslich dem Wunsche Ausdruck, dafs die Erforschung und Verwerthung der I Naturkräfte, welche das Wasser und die Felsmassen । im Gebirge der Menschheit bieten, den zunächst be- theiligten Gebirgsbewohnern und allen übrigen Ange hörigen des geliebten deutschen Vaterlandes zur Förde rung nicht nur des materiellen, sondern auch des geistigen Wohles dienen möchten! (Schlufs folgt.) Referate und kleinere Mittheilungen. Lieferungsvorschriften für Gufswaaren in Amerika. Die „J. J. Case Threshing Machine Company“ in Racine, Wise, hat, wie wir der Zeitschrift „The Iron Age“ (vom 29. September 1898 Seite 4) entnehmen, folgende Lieferungsvorschriften aufgestellt: 1. Besonders hartes Eisen (feinkörnig). Für Luft- und Ammoniak - Compressoren, Hochdruckcylinder, Ventile u. s. w. a) Chemische Zusammensetzung. Der Silicium gehalt mufs zwischen 1,20 und 1,60% betragen; unter 1,20 ist das Metall zur maschinellen Bearbeitung zu hart, über 1,60 ist es aber leicht geneigt porös zu werden, wenn viel Alt material zugesetzt wird. Der S c hw e fe 1 gehalt darf 0,095 % nicht übersteigen; falls irgend ein Gul'sstück bei der Analyse 0,115 % oder mehr Schwefel ergiebt, so wird die ganze Charge als Ausschufs betrachtet. Ein Schwefelgehalt von mehr als 0,115 % erzeugt starkes Schwinden, Brüchigkeit und sprödes Eisen. Der Phosphorgehalt soll unter 0,70 bleiben, wenn nichts Anderes für besonders dünne Gufsstücke vor geschrieben ist. Ein hoher Phosphorgehalt erzeugt spröden, gegen Stofs empfindlichen Gufs. DerMangan- gehalt soll 0,70 % nicht übersteigen, ausgenommen bei Hartgufs. b) Physikalische Beschaffenheit. Die Bruchfestigkeit eines Probestabes von 1 Quadrat zoll Querschnitt und 131/ Zoll Länge darf bei 12 Zoll Entfernung der Auflager und bei centraler Belastung nicht weniger als 2400 Pfund betragen. Alle Stäbe werden mittels eines Mikrometers gemessen und müssen genau quadratischen Querschnitt haben. Die Durch biegung soll (mit einem Normal - Deflectometer ge messen) nicht weniger als 0,08 Zoll betragen. Das Schwindmafs, an einem 131/3 zölligen an den Enden abgeschreckten Probestab ermittelt, darf nach Abzug von 1/10 der Länge, also auf den 12-Zoll-Stab be rechnet, nicht 0,161 Zoll übersteigen. Die Dicke der harten Schicht an den Stabenden soll nicht mehr als 0,25 Zoll betragen, ausgenommen bei Hartgufs, wo eine gewisse Dicke derselben erforderlich ist. Die Zugfestigkeit eines in Sand gegossenen Probestabes darf nicht geringer als 22 000 Pfund sein. Die Gufsstücke müssen frei von Blasen, Schlacke, Schmutz, Fehlern , Garschaurn und unvollkommenen Schweifsstellen sein. Für diese Art von Gufswaaren ist ein reines, feinkörniges und festes Eisen erforder lich. Die Gattirung soll aus siliciumarmem Holz- kohlen-Gielsereiroheisen bestehen mit eigenem Schrott und nicht über 25 % Stahlabfällen bezw. nicht über 10% Schmiedeisenabfällen, doch mufs genügend Schrott zugesetzt werden, um die Menge des in Form von Graphit ausgesebiedenen Kohlenstoffs niedrig genug zu halten, und ein feinkörniges Eisen zu er langen. Grölsere Festigkeit und Härte kann man er langen, wenn man auf je 1000 Pfund Einsatz 1 bis 10 Pfund 80procentigen Ferromangans zufügt, doch soll dieser Zusatz nicht ohne besondere Angabe erfolgen. 2. Mittelhartes Eisen. Für Maschinencylinder, Getriebe, kleine Zahnräder u. s. w. a) Chemische Zusammensetzung. Der Silicium gehalt soll zwischen 1,40 und 2 % liegen (Eisen mit 1,50 % Silicium giebt bei Getrieben die geringste Abnutzung). Der Schwefelgehalt soll 0,085 % nicht übersteigen; falls irgend ein Gulsstück bei der Analyse 0,095 % oder mehr Schwefel ergiebt, so wird die ganze Charge als Ausschufs betrachtet (vorzuziehen ist ein Schwefelgehalt von 0,075 bis 0,080%). Der Phosphorgehalt soll unter 0,70% bleiben, ausgenommen in besonderen Fällen. Auch der Mangangehalt soll, sofern nichts Anderes vor geschrieben ist, unter 0,70 % bleiben. b) Physikalische Beschaffenheit. Die, wie unter 1. angegeben, ermittelte Bruch festigkeit darf nicht weniger als 2200 Pfund betragen; die Durchbiegung nicht weniger als 0,09 Zoll. Das Schwindmafs eines wie oben beschriebenen Probestabes darf 0,151 Zoll nicht übersteigen. Die harte Schicht soll unter 0,15 Zoll Dicke haben. Die Zugfestigkeit eines in Sand gegossenen Probestabes .mufs über 20000 Pfund betragen. Das Eisen mufs frei von Blasenräumen, Schlacke, Schmutz, Fehlern, Garschaum, unganzen Schweil'sstellen u. s. w. sein. Die Gattirung kann aus Giefsereiroheisen Nr. 1, 2 oder 3 mit eigenem und fremdem Schrott bestehen. Die Gesammtmenge an Schrott soll nicht über 50 % hinausgehen. Zur Sicherheit soll in einer Gattirung mit 50 % Schrott der Schwefelgehalt des fremden Schrotts zu 0,1 % angenommen werden. 3. Weiches Eisen. Für Riemenscheiben, kleine Galsstiicke und landwirthschaftliche Maschinell. a) Chemische Zusammensetzung. Der Silicium gehalt soll nicht weniger als 2,20 % oder mehr als 2,80 % betragen (2,40 % ist vorzuziehen), bei einem Siliciumgehalt von weniger als 2,20 % werden kleine Gufsstücke sehr hart; bei über 2,80 % Silicium werden grofse Stücke etwas weich und grob körnig ausfallen). Der Schwefelgehalt darf in keinem Falle 0,085 % übersteigen. (Wenn derselbe über 0,095 % hinausgeht, ist die ganze Partie als Ausschufs zu erklären.) Ein hoher Schwefelgehalt macht das Eisen brüchig und verursacht aufserordentlich starkes Schwinden. Bei Bremsklötzen u. s. w., wo grofse Ab-