946 Stahl und Eisen. Tlh.-ioestf. Maschinenbau-u. Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft. 15. October 1898. 1897 kein Anlafs zur Einführung von wesentlichen Neuerungen vorlag. Ein derartiger Anlafs wäre gegeben gewesen, wenn der von der Regierung dem Reichstag vorgelegte Entwurf einer Novelle zum Unfallversicherungsgesetz zur Annahme ge langt wäre. Trotz zahlreicher eingehender Be gutachtungen derselben seitens der Berufsgenossen schaften und der sonstigen betheiligten Kreise ist die Novelle aber leider wegen einiger grund sätzlicher Bestimmungen, über welche eine Ver ständigung zwischen den Mitgliedern der Reichs tagscommission und den Vertretern der Regierung nicht erzielt werden konnte, abermals nur Ent wurf geblieben. Die ordentliche XIII. Genossenschaftsver sammlung wurde am 16. September 1897 in Düssel dorf im Hotel Monopol abgehalten. An derselben haben persönlich theilgenommen: 23 Delegirte der Abtheilung Maschinenbau und 25 „ » „ Kleineisenindustrie 2 „ waren durch Vollmacht vertreten. Sa. 50 Delegirte. Die Gesammtzahl der Delegirten betrug im Vorjahre 91, es waren mithin nicht erschienen und auch nicht vertreten 41 Delegirte. Aus den Berathungsgegenständen war für die Allgemeinheit der Mitglieder die Annahme des Antrages des Vorstandes von Wichtigkeit, be treffend die Rückerstattung des seitherigen Be triebsfonds in Höhe von rund 1000004, zu welchem nur ein Theil der Mitglieder Einzahlungen ge leistet hatten, durch Anrechnung auf die im Jahre 1898 zu entrichtenden Beiträge. An Stelle dieses Betriebsfonds wird ein neuer - ständiger Betriebs fonds in Höhe von 150 000 •( aus den in den Jahren 1897, 1898 und 1899 verfügbar werdenden Reservefondszinsen gebildet. Die Amtsdauer der seitherigen Delegirten hat am 30. September 1897 ihr Ende erreicht. Die erforder lichen Neuwahlen sind den Statutbestimmungen gemäfs in den Sectionsversammlungen vorge nommen worden. Es ist hierbei eine Vermehrung der Anzahl der Delegirten auf 119 eingetreten, entsprechend der Anzahl der im Jahre 1896 ver sichert gewesenen Arbeiter und Betriebsbeamten. Die ordentlichen Sectionsversammlungen haben im Jahre 1897 stattgefunden für Section I Dortmund am 26. Juni, „ „ II Hagen „ 30. „ „ „ HI Altena „ 21. Juli, „ „ IV Düsseldorf „ 29. „ » „ V Remscheid „ 13. Mai, „ „ VI Köln „ 28. Juni. Versammlungen des Gesammtvorstandes der Genossenschaft wurden im Jahre 1897 an zwei Tagen abgehalten, und zwar am 26. August und am 10. November, Zur häufigeren Abhaltung von Vorstands sitzungen war in Anbetracht des durch frühere Vorstandsbeschlüsse festgelegten Geschäftsganges keine Veranlassung vorhanden. Dagegen traten mit Zustimmung des Genossenschaftsvorstandes die Beauftragten der Sectionen mehrfach zu ge meinsamen Berathungen zusammen, um die Er fahrungen ihrer Amtsthätigkeit auszutauschen und sich über dienstliche Fragen von allgemeinem Interesse zu verständigen. Aufserdem wurden wie in früheren Jahren so auch im Jahre 1897 verschiedene berufsgenossen schaftliche Angelegenheiten mit den anderen Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaften gemeinsam in Verbandsconferenzen berathen. Einen der wichtig sten, immer wiederkehrenden Berathungsgegen- stände bildete hierbei der wiederholte Antrag an das Reichsversicherungsamt, die Dampfdresch- masehinenbetriebe sämmtlich den Landwirth- schaftlichen Berufsgenossenschaften zu überweisen. Infolge dieser Anträge fand am 17. December 1897 unter Betheiligung des Reichsversicherungsamtes eine Versammlung von Vertretern der Landwirth- schaftlichen Berufsgenossenschaften und der Eisen- und Stahl-Berufsgenossensehaften statt. Leider sind aber alle Bemühungen auf Ausscheidung der Dreschmaschinenbetriebe aus den Eisen- und Stahl- Berufsgenossenschaften vergeblich gewesen. Das Reichsversicherungsamt hat nach eingehender Prüfung aller Verhältnisse durch ein am 15. Juni 1898 erlassenes Rundschreiben lediglich eine schärfere Abgrenzung der beiderseitigen Ent schädigungspflicht festgestellt. Im übrigen ver bleiben aber die gewerbsmälsigen Dreschmaschinen betriebe, sowie die Dreschgenossenschaften, sofern letztere vorwiegend für fremde Landwirthe dreschen, nach wie vor bei den Eisen- und Stahl- Berufsgenossenschaften. Irgend welche unmittelbaren Nachtheile er wachsen allerdings hierdurch den letzteren Be rufsgenossenschaften nicht, da diese für die hohe Belastung, welche die Dreschmaschinenbetriebe infolge ihrer aufserordentlichen Gefährlichkeit ver ursachen, durch entsprechend hohe Gefahrenziffern einen Ausgleich schaffen können. Indessen bleibt es auf alle Fälle ein eigenthümlicher Zustand, dafs ein grofser Gewerbezweig, welcher rein landwirth- schaftlichen Zwecken dient, mit den Betrieben der Eisen- und Stahlindustrie in einer Genossen schaft vereinigt ist, trotzdem landwirthschaftliche Berufsgenossenschaften gebildet sind! — Beschwerden beim Reichsversicherungsamt gegen die Aufnahme von Betrieben in das Ka taster, sowie gegen die Ablehnung der Aufnahme (§ 37 des Unfallversicherungsgesetzes) sind in drei Fällen erfolgt. Von grundsätzlicher Bedeutung ist jedoch nur eine dieser Beschwerden. Es handelt | sich hierbei um die Zugehörigkeit eines gröfseren ! Werkes aus dem Bezirk der Section I (Schlacken- j aufbereitung, Kupferschmelze und Messingwalz-