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Dresdner Journal : 11.10.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187410111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18741011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18741011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-10
- Tag 1874-10-11
-
Monat
1874-10
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Journal : 11.10.1874
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.V 2U7 Lkva»em»i»t»prel,r I« u-i^« l t V-ivb«. tritt kott n»«l ^jLkrliot»: 1 I'KIr. lk> klirr. I gt<>mp«Iiv»odl»8 Kiuru. Lmislns Koiuntvrn: t - Ia»rr»te»pr»l»«r i^ür <j«n kt»um viu»r ^««pulwuou ?t>titrvii«: 2 K^r. Uut»r cki« 2vil«: b K^r. Lroelielaeu, LL^fiob mit ^nmmdmv ävr 8ouu- u»<1 kewrt»?», ^d^uti» für äea tof^vocisu '1?^. Sonntag de« 11. October -st 7- — , . Dres-nerIournal. Verantwortlicher Redacteur: Commisstonsrath G. Hartmann in Dresden. _ ^.-.^ - ' ,1874- ln»<»r»t«n»ou»kme »»«Mtrtsr I^tprtU: /->. ^ranilKtrttrr, OvmuÜEouLr <t« Dreückasr 4ourn<»1»i /o»' u. L /rr^er, SmukurU >«rlt»- 8r«»I»u-^r»uiltart» >.: «k 1'oAtrr. N«rIt» V»«oHmudur^-kr»^-L«iP,t^-i7r»uk- turt,.U.-»iM-d«»- 4/»«»«, L«rUu ^.L«tr»t«^rr, Mra5<^nttant:,/7.^L,,c/U, Sr.m.u: »r,,- I»u: » Nüreau; vk-umit»: ?>. t oiAt, kurt» A. i/t ./«rAt -'«ekkn.^.t?. //rrr«Mi»'»td<! Uuclib^ <,0/ vürltt»: /«» /) , L»»»or»r: <7. ü«it«>»irr, r»ri,: //»,«,«, /.o/ittr, ^lu/5>r cd t'o., »tatt^Trt: 7-au-e «l do.» L'Uckck. ^,cntt»cen-7tür«au. Visa: Xi , upruusxvborr k l-<)>>isl. k!xj><^itic>» <tv8 Onxdii^r dournitl», Urc-scicc», ttccrnarotbvo^!»«»« Xo. 1. Der scierliche Schluß des Landtags. Amtlicher Theil. Verordnung, an die Königlichen Berichte erster Instanr, die Mitbenutzung der GerichtSgesängnissc durch die Verwaltungsbehörden und die Kosten der Re quisitionen derselben betreffend; vom 9. Oktober 1874. Im Einverständniß mit dem Ministerium des Innern wird verordnet, was folgt: i i . Den Königlichen Ämtshauptmannschaften und deren Delegationen ist, soweit sie nicht eigene Gefängnisse haben, die Mitbenutzung der Gefängnisse der König lichen Gerichte sowohl zum Zivecke vou Strafvoll streckungen als auch zur Unterbringung der in Sicher- Heitshaft zu nehmenden Personen gestattet. Die Amtshauptmannjchaften und deren Delegationen werden sich dabei in der Regel dei am Orte ihres Sitzes gelegenen Gerichtsgefängnissc bedienen, sie können jedoch im Nothsall auch andere Gerichtsgesängnissr ihres Bezirks in Anspruch nehmen. 2. Die betreffende Verfügung der Amtshauptmannschaft oder amtshauptmannschastlicht« Delegation ist unmittel bar an den ersten Arrcsthausbeamten des Gerichts zu erlassen, in dessen Gefängnis; die Strafvollstreckung oder Verwahrung stattfinden soll. Der Arresthausbeamte hat die Verfügung dem Gerichtsvorftaudc zu melden. 3. Die Kosten der auf Verfüguug einer Amtshanpt- manujchast oder einer amtohauptmanuschaftlichen Dele gation im Gerichtsgefängniß erfolgten Strafvollstreckung oder Verwahrung sind nach den für Zustizsachen geord- uete» volle« Ansätzen zu berechnen. Die Kostenrechnung ist von den: Arresthausdeamten der verfügenden Amts- hauptmaunschast oder Delegation unmittelbar zuzustellen lilid voii dieser nach erfolgter Feststellung zurückzugeben. Die festgcstellten baaren Verlage der Arresthausver- waltung sind aus der Sportelkasse des Gerichts zu be streiten. Eine Erstattung dieser Kosten Seiten der Amts- hauptniannschaften oder Delegationen an die Gerichte findet in keinem Falle, und zwar auch dann nicht statt, wenn die Kosten von dem Zahlungspflichtigen erlangt worden sind. -- Ain Schluß eines jeden Kalenderjahres ist von dem ersten Arrcsthauobcamtcn eines jeden Gerichts das zu führende besondere Verzeichnis der gedachten Kosten unter Beisügung der feftgcstrlllen Kostenrechnungen Be hufs der budgetmäßigen Ausgleichung zwischen den Ministerien des Innern und der Justiz an das Sportel- fiscalat einzureichen. 4. In Bezug auf Kosten, welche durch Erledigung der in K 2 unter 5 des Gesetzes, dir Organisation der Be hörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. illpril l873 gedachten Requisitionen bei den Gerichten erwachsen, findet die Vorschrift unter 3 Absatz 2 An wendung, wenn die Requisition von einer Königlichen Amtshauplmannschaft oder von einer amtShaupimann- schaftlichen Delegation oder vou der Polizcidirektion zu Dresden an ein Königliches Gericht erlassen wor den ist. Itt in dem Requisitionsschreibrn — durch Bezcich- nuug der bctrcffeuden Angelegenheit als Offtcial- oder Armen-Sache, oder in anderer Weise — bemerkt, daß eilte Verpflichtung zur Erstattung der Kosten auf Seiten einer Privatperson oder einer Gemeinde nicht begründet, oder daß von dem Zahlungspflichtigen wegen Unver mögens Etwas nicht zu erlaugen sei, so sind vom Ge richt nur die bestrittenen Verlage und Separatgebühren in Ansatz zu bringen. Die Auszahlung von geforderten Separatgebühren — Zeugcngebühren und dergleichen — erfolgt, wenn die requirirendc Behörde die Gewährung von solchen im Requisitioltsschreiben beantragt hat, aus der Sportel kasse des Gerichts, andernfalls von der requirirenden Behörde aus deren Kasse. Am Schluß eines jeden Kalenderjahres ist von einem jeden Gericht das zu führende besondere Verzcichniß der durch Requisitionen der Königlichen Amtshauptmann schaften , deren Delegationen und der Polizeidirektion zn Dresden veranlaßten und aus der Gerichtssportelkasse bestrittenen Verlage und Separatgebühren an das Sportel- fiskalat cinzurcichen. Andere der requirirenden Behörde in Ansatz gebrachte Kosten bedürfen bei den Gerichten keiner Buchung. Wegen deren Einrechnung Behufs der budgetmäßigen Ausgleichung zwischen den Ministerien des Innern und der Justiz ergeht besondere Verordnung an die bethei- ligten Verwaltungsbehörden. b. In Angelegenheiten, welche vor andere Verwaltungs behörden, als die unter i genannten, gehören, findet eine Mitbenutzung der Gerichtsgefängnisse — sofern nicht besondere Verträge mit einzelnen Stadtgemeinden bejiehrn oder besondere Verfügungen ergangen sind, bei denen es bewendet — auch fernerhin nur nach Maß gabe der Vorschriften in 8 4, 5 des Kompetenzgcsrtzes vom 28. Januar 1835 und nur gegen Bezahlung der vollen taxmäßigcn Kosten statt. Ebenso wird Anderen, als den unter 4, Absatz l bezeichneten Behörden gegen über an den bezüglich der Erstattung von Requisitions- kosten zeither befolgten Grundsätzen Nichts geändert. Dresden, am 9. October 1874. Miinsterium der Justiz. Atzrker». Hertwig. Bekanntmachung Nachdem der bisher mit der Function eines Civil- Vorsitzeuden für die Ersatz-Commission des Aushebungs- bezirkes Dresden-Stadt beauftragt gewesene Beamte in Folge seiner audcrweitm Anstellung des bezüglichen Auftrags zu entheben gewesen und an seiner Stelle vom laufenden Monat October au der Reglern«gsrath von Harttmann hier zum Civil-Vorsitzcuden für die Ersatz-Commission Dresden-Stadt bestellt worden ist, so wird solches auf Grund der Anmerkung zu tz 15 unter Nr. 4 der Mlitairersatzinstruction vom 26.März 1868 zur Nachachtimg für die bethciligteu Civil- und Militair- Behördcn, sowie für alle Privatpersonen, die eS angcht, mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß sich die Expedition der genannte« Ersatzcommission nach wie vor im sogenannten alten Kanzleihausc — Schloßstraße Nr. 15 Eingang vom Kanzleigäßchen aus — befindet. Dresden, am 2. October 1874. Die Ministerien des Kucgs und des Innern. Für den Kriegsministcr: von Nostitz - Wallwitz. Mann. UiüMmiUlrjei LtM - M chf. Telegraphische Nachrichten- Der feierliche Schluß deS Landtags. Tagcegeschichte. (Dresden. Berlin. Posen. Köln. Sonoerbnrg. München. Karlsruhe. Mainz. Wieu. Haag. Rom. Madrid. London. Belgrad. Bucnos- Dres. Yokohama.) Provinzial Nachrichten. (Wilsdruff.) Vermischtes. Statistik und VolkSwirthschaft. Eiuaesandteö. Kemlletou. Tagcskalender. Inserate. Erste Beilage. Provinzial Nachrichten. (Zwickau. Kamenz. Mittweida.) Gerichtsverhandlungen. (Zwickau.) Vermischtes. Zweite Beilage. Börsennachrichten. Telegraphische Witterungtzberichte. Inserate. -lachrilhtrn. Berlin, Sonnabend, 10. October, Nachmit tags. (Tel. d. Dresdn. Iourn.) Der Staatvsecrctär v Bulow ist gestern hier eingetroffen und hat die Geschäfte des auswärtigen Amtes heute wieder übernommen. Ucber das Eintreffen des Kürsten BiSmarck hier steht zur Zeit noch Nichts fest. Das von den Blättern gemeldete persönliche Erscheinen des Fürsten Bismarck in Würzburg bei der Verband lung des Proccsse» gegen Kullmann ist an sich nicht unwahrscheinlich, zur Zeit aber ebenfalls noch nicht entschieden. Lie Meldung eines Berliner Blattes, das Kammrrgericht habe bereits vorgestern den Antrag dcö Grafen Harry v. Arnim auf Entlassung aus der Haft abgelehnt, ist verfrüht; der betreffende Beschluß wird erst heute gefaßt werden. Köln, Freitag, 9. October, Nachmittags. (W. T. B.) Erzbischof Melchers ist heute Nachmittag 1 Uhr aus der Haft entlassen worden, nachdem er^ 8 Monate 9 Tage der ihm Anerkannten Gcfangniß- strafe verbüßt hat, der Nest der gegen ihn erkann ten Strafen aber tdeilS durch den Erlös aus dem ihm abgepfändeten Mobiliar, theilS durch die inne- behaltenen Raten deS für ihn fällig gewordenen Gehalt« als getilgt zu betrachten ist. (Vgl. unter „TageSgeschichte".) München, Kreitag, 9. October, Nachmittag». (W. T. B.) Das „Vaterland" meldet, daß die Kö nigin Mutter gestern Mittag in Hohenschwangau zur katholischen Kirche überactrete» ist. Darmstadt, Freitag, 9. October, Nachmit tags. (W. T. B.) Tue Zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die Mittel zum Baue des neuen Hofthcaters nach dem frühern Plane nebst den für erforderlich erachteten Verbesserungen zu bewilligen, zugleich aber ausgesprochen, daß da mit der Rechtsfrage wegen Bestreitung der Bau- kosten nicht vorgegriffcn werden solle. Bern, Freitag, 9. October, Abends. (W.T. B.) Nachdem heute Vormittag die Unterzeichnung des PostuniousverlragS erfolgt war, sand heute Nach mittag noch eine Schlußsitzung statt, in welcher der schweizerische Bundesrath Borel die hohe Be deutung des vollendeten Wertes hervorhob und allen Congreßmitgliedern für ihre bei den Be- rathuugen bewiesene Ausdauer dankte. Nach ihm nahmen noch der englische, der amerikanische nud der spanische Delegirte, sowie der deutsche Gene ralpostdirector Stephan zu kurzen Erwiderungen daS Wort. Madrid, Kreitag, 9. October, Nachmittags. (W. T. B.) Die RegierungStruppen haben im Laufe deS gestrigen TageS la Guardia (am Ebro) besetzt, daS von den Carlisten geräumt worden war. Washington, Donnerstag, 8. October. (W. T B.) Gutem Vernehmen nach ist die gerichtliche Verfolgung der Liga der Weißen in Louisiana an- geordnet, und sollen dieselben vor die Zuchlpolizei- gerichte gestellt werden. Ebenso soll aus Grund deS iu der letzten Session des »ongresseS votirten bezügliche» Gesetzes gegen die Mormonen mit der Anklage «egen Polygamie vorgegauge» werden. DreSd«, 10. October. Nachdem beide Kammer« gestern AbMd ihre Schlußsitzungen gehalten , hat heute Mittag > Uhr durch Sc. Majestät de« König die feier liche Verabihicdung der Stände im königlichen Residenz schlosse staffgefunden. Vormichrgs 9 Uhr war der Schlußfcierlichkeit ein Gottesdienst in der evangelische« Hofkirche vorauSgegan- gen, bei de» Oderhofprediger I4r. Kohlschütter die Predigt hielt und Kvar auf Grund des Textes Evang. Marci Cap. 9, V.öO: „Habt Salz bei euch und habt Frieden untereinander." Im königlichen Schlosse fand die Verabschiedung in dem für diese Feier besonders vorgerichtcten Eckparade saale der II. Etage statt, wo sich an der westlichen Front der Thron für Se. Majestät den König befand. Dem Thro»e gegenüber waren Lessel für die Kammer- directorien gufgestellt, hinter denen die Mitglieder der Kammeril, die der Erstell Kammer links, die der Zweiten Kammer rechts, sich aufstell tcn. An den Stufen zur Linken des Thrones hatte das diplomatische Corps Auf stellung genömmen, während zur Rechten der Kammcr- mitglieder und hinter denselben die der Eröffnungs feierlichkeit beiwohnenden Herre« der dritte«, vierien u«d fünften Klaffe der Hofrangordnung inclusive des Offizier- corps ihre Plätze angewiesen erhalten hatten. Im großen Dchloßhofe war eine Ehrencompagnie des 2. Grenadier- regimcnts „Kaiser Wilhelm, König von Preußen" ausgestellt. Um l Uhr erschienen Se. Majestät der König, begleitet von Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Georg, unter Vortritt der Herren Ltaatsministcr, sowie der Herren der ersten und zweiten Klasse der Hofrang ordnung, ingleichcn der nicht im Dienste befindlichen königl. Kammerherrcn und Flügrladjlitcultcn und des Ministerialraths im Ministerium des königliche« Hauses uiid wurden beim Eintritt in den Eckparadesaal von der Versammlung mü einem vom Präsidenten der Ersten Kammer ausgebrachten dreimalige« Hoch empsaitgen. Nachdem die Herre« Staatsminisler rechts a« den Stufe« des Thrones, und Se. königl. Hoheit der Prinz Georg zur Rechten des Thrones selbst sich ausgestellt hatten, nahmen Se. Majestät der König, umgebe« vom großen Dienste, auf dem Thronjessel Platz, bedeckten Ihr Haupt mit dem Helm und verlasen die folgende Rede: „Meine Herren Stande! Als Ich am Anfang dieses Landtags Sie vom Throne aus begrüßte, da konnte Ich es «och thu« im Auftrag und im Namen Meines geliebten Vaters, Sr. Majestät des Königs Johann. Heute am Schlüsse des Landtags bleibt Mir nur übrig, Ihm auch von dieser Stelle aus ein Wort liebevoller und dankbarer Erinnerung zu weihen. Sein gesammtes Streben und Wirken war ja geleitet von inniger Liebe zu Seinem Volke, von einem edle« und selbstlosen Pflichtgefühle und so ward cs Jhni auch möglich, in den ernstesten, wichtigsten Momenten Seines Lebens mit der Ihm eigenen Klarheit des Geistes die richtige« Wege zu erkenne« u«d mit Entschiedenheit zu betreten. Sein Andenken wird Uns heilig bleibe« für alle Zeiten. Meine Herren Stände! Sie habe« bei Meiner Thron besteigung mit den Vertretern Meiner Regierung die neue Eivilliste in einer Weise vereinbart, die Mich zuni aufrichtigen Danke verpflichtet. Während am vorigen Landtage Ihnen liefeingrciscnde organisatorische Gesetze zur Berathuug Vorlagen, waren es auf diesem Landtage vorzugsweise die finanziellen Interessen des Staates, die Sie beschäftigten. Zur besonderen Befriedigung hat es Mir gereicht, daß Sie den Anträgen Meiner Regierung auf eine allgemeine Gehaltserhöhung für alle Classen der Staatsdiencr so bereitwillig entsprochen haben. Sic haben dadurch nicht nur einem wahre« Bedürfnisse ab- gchvlfm, soiidern auch im wohlverstandene« Interesse deS StaateS dasür gesorgt, daß ihm auch für die Zu kunft ein pflichtgetrcuer und ehrenhafter, feinen Aufgaben gewachsener Beamteilstand erhalten bleibt. Auch für die allgemeine Erhöhung der Bezüge aller Pensionäre, sowie der Wittwcn und Waise« verstorbener Staalsolriter, in- gleichen für oie umfassenden Bewilligungen im Interesse der Geistlichen und Lehrer und der Hütterlassenen der selben, sowie der Universität spreche Ich Ihnen Meinen Dank aus. Indem Sie in allen düsen Beziehungen den Anträgen Meiner Regierung entsprachen, haben Sie gerade in den Kreisen, in welchen infolge der veränder ten Geldverhältnisse die Noth am größten war, Hilfe geschafft und viele Sorgen verscheucht. Daß es möglich gewesen ist, die durch alle diese Be willigungen verursachten bedeutenden Mehrausgaben aus den in neuerer Zeit wesentlich gesti genen, eigenen Ein nahmen zu decken, ohne daß es nothig war, deshalb zu einer Steuerrrhöhung zu verschreiten, ist Mir beson ders erfreulich gewesen. Sollte eine solche Nothwendig keit später herantrelcn, so wird Uns das mit Ihnen vereinbarte Gesetz über die Einführung einer Einkom mensteuer daS Mittel au die Hand gebe«, den Mehr bedarf in möglichst gerechter und wenig drückender Weise aufzubringen. Aber auch wenn diese Nothwendigkeit nicht eintritt, wird das neue Gesetz und die danach vorzu- nehmende Abschätzung Uns einen festen Boden gewähren, auf welchem die Frage wegen einer künftigen durch greifenden Steuerreform mit größerer Sicherheit als jetzt entschieden werden kann. Die auf dem letzten Landtage verabschiedeten neuen Organisationsgcsetze werden, nachdem Sie die zu ihrer AuSführuitg erforderlichen Mittel bewilligt haben, in den nächsten Tagen zur Ausführung gelangen. Von der Art und Weis«, wie die dadurch gegebene größere Ausdehnung der Selbstverwaltung von den Betheiligten verstanden und benutzt wird, hängt es zum großen Theile ab, ob die neuen Einrichtungen den Nutzen gewähren werden, den Ich Mir von ihnen verspreche. In Bezug auf unsere Verhältnisse zum Deutschen Reiche hebe Ich nur hervor, daß Meine Regierung an der weiteren Ausbildung der Reichsgesetzgebung auch im letzten Jahre nach Kräften mitgearbeitet hat. Tic Ent würfe eines Gerichtsverfassuugsgesctzcs, einer Civil- und einer Strafproceßordnung sind festgestellt und liegen dem Bundesrathc vor. Nachdem die Competenz der ReichS- gcsetzgebung, unter Zustimmung Meiner Regierung, auf daS gesummte Gebiet des CivilrechtS ausgedehnt worden, ist eine Commission zur Entwerfung eines Cwilgesetz- buchs zusammenberufen worden, welche ihre Arbeiten bereits begonnen hat. Infolge des Reichsgesctzes über die Verthciluug des Restes der französischen KriegsentschädigungSgelber haben Sie von dein auf Sachsen salleuden Antheil an deulelbeu die ansehnliche Summe von drei Millionen Thaler zur Ausstattung der neuen Bezirksverbände bewilligt und dadurch die erfolgreiche Durchführung und Entwickelung der neuen Organisation wc,e«llich unterstützt, lieber, dies haben Sic für die Herstellung der AlbrechtSburg in Meißen, für bauliche Einrichtungen in einigen Königlichen Schlössern und für die Vermehrung unserer öffentlichen Sammlungen, sowie für Zwecke der heutigen KUnst aus jenem Antheil sehr erhebliche Bewilligungen gemacht und dadurch bewiesen, daß Sie «eben sorg- sältiger Erwägung und bereitwilliger Befriedigung der uvthwendige« Bedürfnisse des Staates, neben der eifrigen Förderung der Interessen der Schule und der Wissen schaft auch den Aufgabe« u«d Leistungen der Kunst Ihre Aufmerksamkeit und Ih/r ThUlnahme schenken. 'Nehmen Sie auch dafür Meinen lebhafteste« Da«k hin, nut welchem Ich zugleich von Ihnen Abschied nehme und Ihnen ein herzliches Lebewohl zurufe." Nach Beendigung der Thronrede erfolgte durch den Referenten un tgl. Gcjammtministcr»um, Regicrungsrath Roßberg, die Verlesung eines allerhöchste« Decrets, durch welches der LanvtagSabschied (beste« Wonlaut wir unten folge« lassen) den Ständen überwiese« wird. Sooann überreichte der Vorsitzende im kgl. Gejammt- Ministerium, Staatsminister Frhr. v. Friesen, den Land tagsabschied an Se. Majestät den König, aus besten Händen die Präsidenten oer beiden Kammern denselben entgegennahmen. Hierauf trat StaatSminifter Frhr. v. Friesen an die Stufen des Thrones und erklärte im Auftrage und im Namen Sr. Majestät des Königs den 15. ordentliche« Landtag für geschlossen. Se. Majestät der König verließen hierauf, uuter einem vom Präsiden ten der Zweiten Kammer auSgebrachtcn dreimaligen Hoch den Saal unt oemselben Ceremoniel, wie beim Eintritt in denselben. Nachmittag 5 Uhr findet bei Ihren Majestäten im königl. Schlöffe große Tafel statt, an welcher auch Ihre königl. Hoheiten Prinz und Prinzessin Georg theilneh- mm und zu der die Directorien und sämmtliche Mit glieder der beide« Kammern, die Herren Staatsministcr und die bei den Landtagsverhandlungen beschäftigt ge wesenen königl. Commlssare geladen find. Bei der Tafel bringt Sc. Majestät der König deu Toast aus: „Auf des Landes Wohl und aller getreue« Stände". Der Prä sident der Ersten Kammer (Kammerherr v. Zchmcn) bringt den Toast aus Se. Majestät den König aus, der Präsident der Zweiten Kammer (Rechtsanwalt Nr. Schaff rath) den Loasi auf Ihre Majestät die Königin und alle Mitglieder des königlichen Hauses. Lundtagsavschied für die Dtändeversammlung der Jahre 1873 u. 1874. Wir, Albert, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen rc. rc. rc. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlüsse des von Uns nach Maßgabe von tz N5derVerfassu«gSurkunve zujammeilbcrufrnen fünf zehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zu sicherung im tz lltt dcrVerfajsungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Er klärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtige» Landtage stattgefundeneu Ständischen Beratungen in Folgendem: Was l. -ie Völlige« au die getreue» Stände anlangt, so sind dieselben zum Theil L. atü erledigt zu erachten und zwar u) durch den den Ständischeu Anträgen ge mäß erfolgten Erlaß der betreffen den Gesetze und Verordnungen. Namentlich ist dies geschehe« wegen 1) einiger proccßrcchtlichen Bestimmungen durch Ge setz vom 19. Februar 1874,
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