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Dresdner Journal : 22.06.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-06-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187506220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18750622
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18750622
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1875
-
Monat
1875-06
- Tag 1875-06-22
-
Monat
1875-06
-
Jahr
1875
- Titel
- Dresdner Journal : 22.06.1875
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W 141. Dienstag, den 22. Juni. ^d«»o«me»t«prel»r I» ä*»t»ed» L»toL«: ^Ldrtiod: ... 18 ^jkkrliob: 4 U»rlc SV?k LinrvIllvAuMmorll: 10 kk. L«—«rIuckd 6e» äoatioNm» k«obs« tritt?c»t- iwä 8t»ivp«Iru»edl»A dü»a. In«er»t« «preis«: ?ür 6sn k»«m ei«»r ^«»'»Nenev ketitrsils: 80 kl. sinter „^iv^e^nät" ckiv 2«U«: SV kk. ArcMerIMnml. krselivl»«»: l'Lzliek mit ^usvakwe 6er 8o«o - ««6 keiertL^s, ^deuä» kür 6so kolAeväso Ik^. Verantwortlicher Redacteur: Hofrath I. G. Hartmann in Dresden. «'M Insvri»teu«aaitkmv ansvUrt«: H. Lra«ck«tetter, Oomuiimionttr de« I>ro»ckovr ckonriMl«; : Lupen?V-rt, »»wdur^-IirUil S»»«I-Sr»it»o-rr»LULrt « U : ^/ü<i«en«tei» rt t^pier; L«rU« Vt«a-S»indllr^-kr»8-l.»>p»lx-rr»LLkurt ». H. - Hüocd««: Kuck Ä5o««e, I«rU«: 8'. Larn««^, /ni'aticke» ckci'uk, L. F?Srec/»t, Lrimsa: L >8'c?i/otte/ Srs,I»u: /,. dlanpen» UürvÄU; VSimiUt»: K> l^oiot. rr»«Ilkri » ».: L FaeAcr'ncks u. F <7. Lerrmann «««« Ituekd, L«,tSeFt,'o., SSrll^: /nv L., S»LLov»r: 0. L<Hü»1er,- k»rt,: Lava«, La/itte, LiMer ck- t)o , 8luttx»rl: LaaLs F Oo., Samdarx: K Lisuckpen, Vt««: Tt. ller»ll«!x«deri Nüui^I. Lrpvckitio« cte» l)re>>änsr ^o«rn»I», Drssävv, Kicr^nrvtdeustru«»« !io. 1. 7-»^ Abonnement« - Kinladung. Auf da-mit dem I. Juli beginnende neue vier teljährliche Abonnement des „Dresdner Journal-" werden Bestellungen zu dem Preise von 4 Mark 50 Pf. für Dresden link- der Elbe beider unter zeichneten Expedition, für Dresden rechts der Elbe in der Bach'- schen Buchhandlung (Hauptstraße 22) und für auswärts bei den betreffenden Postanstalten angenommen. Ankündigungen aller Art finden im „Dresd ner Journal" eine sehr geeignete Verbreitung. Die Jnsertionsgebühren werden im Znseratentheile mit 20 Ps. für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „EingesandteS" find die Jnsertionsgebühren auf 50 Pf. pro Zeile festgestellt. MM" Wir ersuchen um recht baldige Erneu erung des Abonnements, da wir sonst die Lieferung vollständiger Exemplare ohne Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nicht garantiren können. Äönigl. Expedition des Dresdner Journals. Amtlicher Theil. Dresden, 21. Juni. Ihre Königliche Hoheit Prin- zessin Therese von Bayern ist gestern Nachmittag 6 Uhr 10 Min. nach Leipzig abgereist. Seine Majestät der König haben zu genehmigen ge ruht, daß der Ceremonienmetster von Helldorff das von Sr. Majestät dem Könige von Schweden und Nor wegen ihm verliehene Commandeurkreuz des Nordstern- Ordens annehme und trage. Seine Majestät der König haben zu genehmigen ge ruhet , daß der Kammerdiener Karl Gottfried Keller und der Bereitem Johann Gottfried Müller die von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen ihnen verliehene zum rothen Adlerorden ge hörige Medaille in Silber annehmen und tragen. Dresden, 20. Juni. Seine Majestät der König haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die nach stehenden Generale, Stabs- und Oberoffiziere die ihnen verliehenen fremdherrlichen Ordens-Decorationen anneh men und anlegen dürfen, als: Generallieutenant Senf ft von Pilsach, Commandeur der Cavalerie-Division, das Großkreuz des Königlich Schwedischen Schwert ordens, Oberstlieutenant von Cerrini di Monte Barchi, Commandeur des 1. Jäger-Bataillons Nr. 12, das Commandeurkreuz desselben Ordens, Major von Minckwitz, Königlicher Flügel-Adjutant, das Comthur- kreuz des Königlich Bayerschen Verdienstordens vom heiligen Michiel und das Comthurkreuz 2. Classe des Königlich Schwedischen St. Olaf-Ordens mit der Kriegs- decoration, Ingenieur-Hauptmann Fiedler des Pionier- Bataillons Str. 12 den Königlich Preußischen Kronen- Orden 3. Classe und Ingenieur - Premier - Lieutenant Hübschmann, letztgenannten Bataillons den Königlich Preußischen rothen Adler-Orden 4. Classe. Dresden, 19. Juni. Mit allerhöchster Genehmigung ist dem Stubenmaler Max Richard Stoltze in Leipzig für die von ihm unter eigener Lebensgefahr bewirkte Rettung zweier Personen vom Tode des Erstickens die goldene Lebensrettungsmedaille mit der Erlaubniß, die selbe am weißen Bande zu tragen, verliehen worden. Veroidnung, die Einziehung der Königlich Sächsischen Kaffen- billet- der Creation vom Jahre 1867 betreffend. Nachdem bereits rin Theil der auf Grund des Ge setzes vom 2. März 1867 (S. 53 des Gesetz- und Ver ordnungsblattes v. I. 1867) nach Höhe von 12 Mil lionen Thaler — 36 Millionen Mark ausaegebenen Königlich Sächsischen Kassenbillets durch Jnnevehaltung bei einigen größeren Kaffenstellen aus dem Verkehre zu rückgezogen und vernichtet worden ist, so wird nunmehr zu Ausführung der Bestimmung in 8 2 des Reichs- gesetzes vom 30. April 1874, die Ausgabe von Reichs- kaffenscheinen betreffend, wegen gänzlicher Einziehung und Vernichtung jener Billets Folgendes verordnet und bekannt gemacht: 8 1. Sämmtliche, noch im Umlaufe befindliche Kas senbillets der Creation vom Jahre 1867 sind in der Zett von jetzt ad bis Ende dieses JahreS bei der Finanzhauptkasse allhier oder bei der Lotterie- Darlehnskaffe zu Leipzig zur Einlösung zu bringen. 8 2. Die vorgedachten Kassenbillets können bis Ende dieses Jahres nach wie vor zu Zahlungen an alle Staatskassen verwendet werden. Die Staatskassen haben aber dergleichen Kassenbiücts schon von jetzt ab nicht weiter auszugeben, sondern ent weder unter den Geldablieferungen an die Centralkasscn mit einzusenden, oder bei .en in 8 1 bezeichneten Ein lösungskasfen unmittelbar umzusetzen. Nach Ablauf die ses Jahres dürfen sie dergleichen Billets nicht weiter in Zahlung annehmen. 8 3. Es wird Vorbehalten, nach Ablauf der in 8 1 festgesetzten Frist einen Präclusivtermin, von welchem ab alle bis dahin nicht eingelöste Kaffenbillets der Creation vom Jahre 1867 als gänzlich werthlos zu betrachten sind, frstzusetzen und öffentlich bekannt zu machen. 8 4. Die nach den vorstehenden Bestimmungen ein- gezogenen Kaffenbillcts werden von Zeit zu Zeit öffent lich vernichtet werden. Jngleichen wird das nach 8 2 des Gesetzes vom 2. März 1867 an die Staatsschuldenkasse abgegebene Reservequantum an dergleichen Kassenbillets im Betrage von 6 Millionen Thaler 18 Millionen Mark, ein schließlich der inmittelst von dieser Kasse eiruzetaufchten befreien Billets, alsbald zur öffentlichen Vernichtung ge bracht werden. Die gegenwärtige Verordnung ist auch in einer der nächsten Nummern der Amtsblätter zu veröffentlichen. Dresden, den 12. Juni 1875. Finanz - Ministerium. v. Friesen. v. Brück. lIWmttMilm Theil. UeberfiHl. Telegraphische Nachrichten. Tagesgeschichte. (Berlin. Posen. Frankfurt a. M. Trier. Kiel. Straßburg. München. Baden. Ko- bnrg. Ronneburg. Wien. Gastein. Brünn. Ol- mütz. Buda-Pest. Paris. Versailles. Basel. Lon don. Shanghai.) Ernennungen, Versetzungen rc. im Sffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzial-Nachrichten. (Zwickau. Grimma.) Statistik und VolkSwirthschaft. EingesandteS. Feuilleton Inserate. TageSkalender. Liste der am IN.Juni d. I. auSgeloosten Landes- culturrentenscheine. Beilage. BSrsenuachrichten. Telegraphische Witterungsberichte. Inserate. Aejcqr.MMc Nachrichten. Emö, Sonntag, 20. Juni, Mittags. (W.T. B.) Erzherzog Albrecht vou Oesterreich ist soeben hier eingetroffen. Derselbe wurde auf dem Bahn hofe von dem Kaiser Wilhelm erwartet und auf daS Höflichste begrüßt. Der Kaiser und Erz herzog Albrecht begaben sich darauf gemeinschaft lich nach dem Curhause. Brünn, Sonntag, 2V. Juni, Morgens. (W. T.BZ Zwei Arbeiter, welche als Organisatoren drS StrikeS gelten, sind heute verhaftet und mehrere andere ausgewiesen worden. Man befürchtet den AuSbruch weiterer StrikeS in Reichenberg, Jä- gerndorf und Bielitz. (Vgl. Brünn unter «Tages geschichte".) Madrid, Sonntag, 20. Juni. (W.T.B.) Dem Vernehmen nach ist das Demissionsgcsuch deS spa nischen Gesandten in Wien, Herzogs v. Trtuan, angenommen worden. Bukarest, Sonntag, 20. Juni. (W. T. B.) Der Deputirtenkammer ist ein Gesetzentwurf vor- gelegt worden, durch welchen die Stadt Bukarest zur Aufnahme einer Anleihe von 8 Millionen ermächtigt wird. ' CiMÄgeWchlc. * Berlin, 20. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin Augusta ist gestern Nachmittag, von Baden-Baden kommend, in Jugenheim eingetroffen. In der Be gleitung Ihrer Majestät befanden sich der Herzog Eugen von Württemberg und Gemahlin. Zum Empfange wa ren anwesend der Kaiser Alexander, der Erzherzog Albrecht, der Prinz Alexander von Hessen, die Prinzessin Battenberg und sämmtliche im Gefolge des Kaisers Alexander befindlichen hohen Hofchargen. Nach der Tafel setzte die Kaiserin die Reise nach Ems fort. Der Kaiser Alexander und der Prinz Alexander von Hessen begleiteten die Kaiserin zum Bahnhofe. In Darmstadt begrüßte Ihre Majestät den Prinzen und die Prinzessin Ludwig von Hessen. — Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen traten gestern zu einer Sitzung zusammen. Daran schloß sich eine Sitzung des Aus schusses für Rechnungswesen. — Der Disciplinar- hof für nichtrichterliche Beamte trat ebenfalls gestern im Gebäude. des Kammergcrichts zu einer Sitzung zu sammen. — Der deutsche Botschafter am russischen Hofe, Prinz Reuß, ist von seiner Reise nach Wien am 16. Juni nach St. Petersburg zurückgckehrt. — Der General- Postdircctor 1>. Stephan, welcher sich augenblicklich noch in St. Petersburg zur Telegraphcnconscrenz be findet, wird von dort erst in den ersten Tagen des nächsten Monats zurückerwartet. Von hier aus wird der Generalpostdirrctor sodann einen 6 wöchigen Urlaub antreten und sich mit seiner Familie in ein süddeutsches Bad begeben. — Unser Oberbürgermeister Ho brecht hat sich am Donnerstag Abend nach Paris begeben, wo er sich etwa 10 Tage aufzuhalten ye renkt. — In Pots dam haben gestern vor der Crimmaldeputation des d» sigen Krcisgerichts die Verhandlungen in dem vielbe sprochenen Betrugsproceffe gegen die Hofwaschfrau Louise Kirst und Genossen begonnen. — Zwischen Deutschland und Belgien besteht keine Vereinbarung, durch welche der gegenseitige Schutz der Warenbezeichnungen gewährleistet wäre. Dagegen ist zu Gunsten der Angehörigen Preußens und des Königreiches Sachsen ein gegenseitiger Schutz dieser Art mit der belgischen Regierung vereinbart, und zwar für Preußen durch die Uebereinkunst wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen u. s. w. vom 28. März 1863, Artikel 17; für Sachsen durch den Vertrag wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an Werken der Literatur u. s. w. vom 11. März 1866, Artikel 15. Beiden Vereinbarungen ist die Grundlage entzogen, seitdemPreußen wie Sachsen in der Frage des Markenschutzes mit den übrigen deutschen Staaten zu sammen ein einziges, durch die Reichsgesetzgcbuug be herrschtes Rechtsgebict bilden. Infolge dessen ist zwischen dem Inhalte der Vereinbarungen und den Bestimmungen des geltenden Rechtes eine Jncongruenz cingetretcn, zu deren Beseitigung der Bundesrath in seiner Sitzung am 10. d. M. beschlossen hat, den gegenseitigen Schutz der Waarenbezeichnungen namens des Reiches und für dessen gesammtes Gebiet mit Belgien zu stipuliren. — Die Reichsjustizcommission setzte in ihrer Sitzung vom 17. Juni die Berathung des 8 89 der Strasproceßordnung fort. Derselbe bestimmt, daß die Anordnung von Beschlag nahmen dem Richter, bei Gefahr im Verzüge nach der Staats anwaltschaft und der Polizei- und SicherheitSbeamten zustehe, daß aber, wenn eine Beschlagnahme ohne richterliche Anordnung erfolgt sei, der davon Betroffene aus richterliche Entscheidung antragen könne. Hierzu lag ein Antrag des Abg Hauck vor, wonach die Anordnung der Beschlagnahme nur dem Richter zuslchen solle, daneben zwar bei Gesahr im Berzuge der Staats anwalt und die Polizei- und SicherheitSbeamten die zur llc- Verführung dienenden Gegenstände wcgzunehmeu berechtigt, aber zugleich verpflichtet sein sollen, von der Wegnahme dem Richter binnen 24 Stunden zur Gench nigung der Beschlag nahme Anzeige zu machen. Dieser Antrag wurde indeß mit 13 gegen 1n Stimmen abgelchnt, dagegen ein Bermittelungö- antrag des Abg. Becker angenommen, wonach, wenn die Be schlagnahme ohne richterliche Anordnung und ohne Zustim mung des von derselben Betroffenen erfolgt, die rickuerllche Genehmigung binnen 3 Tagen zu beantragen »st. Auch der 8 9". welcher von der Beschlagnahme von Briefen und anderen Sendungen aus der Post handelt, führte zu einer längeren Debatte. Anträge waren dahin gestellt, diese Beschlagnahme nur bei Verbrechen, nur nach Erhebung der öffentlichen Anklage und nur dann, wenn die Briese an den Beschuldigten gerichtet sind oder von ihm unzweifelhaft herrühren, eintreicn zu lassen. Zur Unterstützung derselben wurde hervorgehoben, Latz nur ui den bezeichneten Fällen, das strafrechtliche Interesse cs er heische, von dem Grundsätze der Unverletzt r leit des Brief geheimnisses abzuweichcn. Von anderen Seiten wurde erwi dert, daß die beantragten Beschränkungen, auf Verbrechen und auf die Zeit nach erhobener öffentlicher Klage, zu eng seien, da namentlich für Fälle der Betrügerei, Hehlerei und ähn licher Vergehen gegen daS Eigenthum, die Beschlagnahme von Briefen häufig zur Uebersührung des Thätcrs führe und mit hin im dringendsten Interesse der Strafjustiz liege, und da auch vor Erhebung der öffentlichen Klage gerade bei schweren Straffallen die Beschlagnahme zur Entdeckung des Thaters von größter Wichtigkeit sein könne Schließlich wurde der 8 90 des Entwurfs mit einem Zusatz des Abg. Becker, wonach bei Uebertretungcn eine Beschlagnahme ausgeschloffen ist, und einem die Voraussetzungen der Beschlagnahme etwas schärfer fastenden Anträge des Abg v Puttkamer angenom men. Die 88 dl 95 fanden mit unwesentlichen Aenderungen Annahme; ein Antrag, Durchsuchungen be» Uebertretungen nicht zuzulassen, wurde mit großer Mehrheit abgelchnt. Posen, 17. Juni. Wie ein hiesiges ultramontanes Blatt offenbar aus guter Quelle mittheilt, ist die Ver haftung des Herrn Kurowski aus dem Grunde ver fügt worden, weil die Staatsanwaltschaft aus den bei ihm in Beschlag genommenen Gegenständen die Ueber- zeugung gewonnen haben will, daß er der Geheimdelegat Feuilleton. Redigitt vou Otto Banck. Residenztheater. Am 17.Juni trat Frau Mathes- Röcke 1 in der Titelrolle des 5actigen Schauspiels von Dennery: „Marianne, ein Weib aus dem Volke", mit einem für die Künstlerin befriedigenden t rsolg auf. Die übrige Aufführung gab indessen noch nicht das Bild eines festen klaren Einstudirens, sondern zeigte bis um 10 Uhr, nachdem noch das letzte Drittel des Stückes zu erledigen war, sehr unsichere Momente. Der Beginn der Vorstellungen um H8 Uhr ist wegen des theils noth- wendigen, theils zur üblen Gewohnheit gewordenen Brauchs langgedehnter Zwischeuacte durchaus nicht zu empfehlen und kann über die Kollision mit den Spazier gängen bei schönem Wetter nicht hinweghelfen; wer sich gegen Abend in der freien Natur befindet, geht in den angenehmsten Stunden schwerlich ins Theater- Die Pattie der Marianne gehört einem Stücke an, das sich vor fast dreißig Jahren andern Arbeiten dieser Richtung auschloß und auch auf deutschen Bühnen eine Zeit lang für dieses Genn den Reiz der Neuheit ge währte. Auch unser Hostheatrr hat sich dereinst mit dieser Novität abgefundrn. Doch dir Lebenskraft der selben dauerte, wie billig, nicht lange. Wenn uns die modernen französischen Stücke von heute, welch« gesell schaftliche Probleme und ost höchst peinliche Situationen auf die Scene werfen, neben dramatischen Enthüllun gen des fiesen menschlichen Unglücks, der Conflicte zwischen Gesetz und Naturrrcht auch einen fesselnden Inhalt, eine interessante Komposition, einen feinen Dia log bieten und trotz all' ihrer ästhetischen Schattenseiten durch Geist und Witz versöhnen, so fallen diese Vorzüge bei der Gattung der „mvralisirenden Jammerdramen" einfach weg. Wir sehen hier — und dies stellt sich typisch in die sem von Dräxler - Manfred übersetzten Weibe aus dem Volke dar — nur ein geschmack- und schonungsloses Wühlen in dcr Misüre, in der verzweiflungsvollen Noth, die durch forcirte Zufälligkeiten gesteigert ist und nur durch Zufälle und halbe Wunder genuldcrt werden kann. Die Eindrücke des Elends werden zum Selbstzweck ge macht und man unterzieht das Publicum einer gräßlichen Nervenqual, blos um seinen Gefühlen Theilnahme ab zufoltern und für die Schauspielkunst eine sogenannnte dankbare Rolle zu ertrotzen. Glücklicherweise fehlt es nicht an dankbaren Aufgaben, welche zugleich einen poetischen Gehalt haben. Wenn daher in neuester Zeit verschiedene Theater und Bühnen künstler bestrebt sind, mit Recht verurtheilteStücke vonüber- wundrner Krankhaftigkeit wirksamer Rollen wegen wieder scenisch lebendig zu machen, so gleicht dies dem widerlichen Galvanisiren einer Leiche; es ist rin Vergehen gegen die Kunst und ein bitterer Mißbrauch des Publicums. Dies Veto ist als rin sittliches Princip aufrecht zu erhalten, gleichviel ob Frau Seebach, Frl. Wolter oder eine min der bekannte Künstlerin sich solchen Effecten hingiebt. Derartige, zur Maculatur gewordene Stücke müssen in den Kanzleien, den literarischen Rumpelkammern der Theater, friedlich liegen bleiben. Die Marianne hat sehr starke, doch sehr grobe un vermittelte Effecte. Frau Mathes-Röckel gab sich der Rolle mit vollem Fleiß hin; ihre Sprache ist deutlich und ihre Schattirung traf, ohne geistig bedeutend zu wirken, das Richtige. O. B. Spiritismus im Photographen Atelier. Ueber dieses originelle Thema, das im Allgemeinen auch den spiritistischen Unfug berührt, der in deutschen Landen und nicht zu weit von uns getrieben wurde und noch immer, wenn auch bei uns nur im Verborge nen fottblüht, schreibt uns unser ^-Korrespon dent aus Paris vom 18. Juni: Ein seltsamer, uns belehrender Proceß ist vorgestern vor dem hiesigen Zuchtpolizeigericht verhandelt worden. Drei Angeklagte saßen auf der Armensünderbank: der Photograph Buguet, der gewesene Schneider Lcymaric nnd ein Amerikaner, Firman, der vor einigen Jahren von den Vereinigten Staaten herübergekommen ist, um den Spiritismus, die Kunst der Geisterbeschwörung, in der französischen Hauptstadt vervollkvmmnen zu helfen. Die Drei haben einander redlich beigestanden, die Leichtgläubigkeit des Publicums auszubeuten und aus den Höhen: Bedürf nissen der Fanatiker des Spiritismus Capital zu schla gen. Das Geschäft war einträglich. Man hätte sich ohne die Enthüllungen dieses Protestes schwerlich vor gestellt, wie stark die spiritistische Propaganda in Paris gewirkt hat. Der Amerikaner Firman operitte gemein schaftlich mit seiner Frau in seiner Wohnung oder gab Gastvorstellungen in guten Häusern. Er ist von un gläubigen Zuschauern mehrmals in der beschämendsten Weise drmaskitt worden, ohne daß dies seinem Rufe unter den Gläubigen und seinem pecuniären Erfolge im Geringsten schadete. Leymarie hatte seine Tuch- schcere und Nadel aufgegeben, um sich der Re dactton einer Zeitschrift zu widmen, welche unter dem Namen „Revue Spirttc" von Allan Kardec gestiftet worden, um der neuen Lehre als Organ zu dienen. Buguet liefette allen Denjenigen, die ihn darum ersuch ten und ihr Gesuch mit klingender Münze unterstützten, die Photographien gleichviel welcher theueren Verstor benen im Gcspenstercostum. Die sinnreiche Einrichtung seiner Anstalt ist in der Verhandlung ausführlich er klärt worden. Im Vorzimmer des Ateliers empfing eine junge Dame von einnehmendem Wesen die Besucher und war bemüht, ihnen mancherlei Einzclnheitcn über die Person, deren Photographie Jene wünschten, abzulockcn. Im Nebenzimmer horchte der Photograph auf diese Mit- thcilungen und arrangirtc danach eine künstlich gearbei tete Gliederpuppe, die er mit weißen -Schleiern und Ge wändern umhüllte und der er einen der zahlreich in Vorrath gehaltenen Photographien von Personen jeden Alters und Geschlechts als Kopfstück anpaßte. Hiervon wurde in der Eile eine Probe abgezogen und die so hcrgestellte Platte in den photographischen Apparat ein geschoben, welcher das Bild des Besuchers aufnahm, so daß in der fertigen Photographie der Besucher sich selber und neben sich ein wenig rückwärts das verlangte Ge spenst abgebildet sah. Buguet bekannte sich in der Ver handlung als Schwindler, nicht so Leymarie und Firman, welche, obwohl die stärksten Anzeichen gegen sie sprachen, ihren guten Glauben betheucttcn. Leymarie erklärte, daß er durch den Spiritismus die Menschheit zn bessern hoffe, und Firman gab sich für ein echtes Medium aus. Indeß waren diese drei Schwindler weniger interessant als die Zeugen, welche in dem Proteste äuftraten. Es erschienen da ein Graf de Bullet, ein Herr de Veh und dessen Tochter und andere Personen der guten Gesell schaft, denen der Präsident vergebens auf das Schla gendste bewies, daß sie schmählich betrogen worden, in dem er ihnen den ganzen Bugnct'jchen Apparat vor die Augen hielt. Trotz Alledem blieben sic dabei, daß man ihnen wirklich die Geister ihrer Angehörigen gezeigt und wirklich treue Photographien derselben geliefert habe. Sie erklärten, daß nichts sie vermögen werde, an der
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