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1. Februar 1900. 124 Stahl und Eisen. Der Etat der Königlich Preu/sischen Eisenbahn -Verwaltung. 5 111 762 •6 betragen hat, ist für das Etatsjahr 1900 auf 8 200 000 mithin um 3088238 i höher angenommen. Der veranschlagte Betrag ist nach dem voraussichtlichen erheblicheren Um fange der Bauthätigkeit im Etatsjahr 1900 be messen. Für Ueberlassung von Betriebsmitteln. Die Einnahmen an Vergütungen für Ueber lassung von Betriebsmitteln bestehen theils aus Miethe, theils aus Leihgeld. Untsr „Miethe“ wird die Entschädigung für die Benutzung fremder Be triebsmittel im gewöhnlichen gegenseitigen Ver kehr verstanden, während als „Leihgeld“ die auf Grund besonderer Vereinbarungen zu zahlende Vergütung für auf Zeit abgegebene Betriebsmittel bezeichnet wird. Beiderlei Einnahmen sind zu sammen, jedoch für Locomotiven und Wagen ge trennt, veranschlagt worden. An Miethe und Leihgeld für Locomotiven sind für das Etatsjahr 1900=15100 46 vorgesehen, welcher Betrag hinter dem wirklichen Ergebnifs für 1898/99 um etwa 7900 •6 zurückbleibt. Eine Ausleihung u. s. w. von Locomotiven an andere Verwaltungen ist nur in beschränktem Umfange zu erwarten. Der Gesammtbetrag aus Miethe und Leihgeld für Wagen ist für das Etatsjahr 1900 auf 15956 700 36 angenommen. Die Veranschlagung hat auf der Grundlage der Ergebnisse für 1898/99 und zu gleich unter Berücksichtigung der für das Etats jahr 1900 angenommenen Verkehrssteigerung stattgefunden. Erträge aus Veräufserungen. Die Veranschlagung des Erlöses aus dem Ver kauf von Materialien, die bei der Unterhaltung der Inventarien, der baulichen Anlagen, der Betriebs mittel und maschinellen Anlagen sowie bei der Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel gewonnen werden, hat unter Berücksichtigung der bei den Ausgaben vorgesehenen Aufwendungen und der zur Zeit der Veranschlagung geltenden Preise stattgefunden, wobei angenommen ist, dafs die im Etatsjahr 1900 zu veräufsernden Materialien u. s. w. sich mit den in demselben Jahre zu ge winnenden Materialien im wesentlichen decken. Die Einnahme aus der Abgabe von Materialien an die Neubauverwaltung, Reichspostverwaltung, fremde Eisenbahnen, Privatpersonen u. s. w. ist, soweit es sich um neue Materialien handelt, ent sprechend der Veranschlagung der für diese Ma terialien entstehenden Ausgaben, die Einnahme aus der Abgabe von Gas aus dem Verkauf von Nebenproducten der Gasanstalten nach der wirk lichen Einnahme des Jahres 1888/99 unter Be rücksichtigung der zu erwartenden Aenderungen bemessen worden. Gegenüber der Wirklichkeit 1808/99 war die Abgabe von Materialien an die Neubauverwaltung u. s. w. in geringerem Umfange zu veranschlagen. Dagegen ist aus dem Verkauf von Materialien u. s. w. eine beträchtlich höhere Einnahme zu erwarten, weil nicht nur auf eine umfangreichere Gewinnung von verkäuflichem Material infolge der vermehrten Erneuerung, sondern auch auf eine Steigerung der Preise zu rechnen ist. Verschiedene Einnahmen einschl. der Einnahmen aus Staatsnebenfonds zu Wohlfahrtszwecken. Die Veranschlagung der verschiedenen Ein nahmen, zu welchen hauptsächlich die Einnahmen an Telegraphengebühren, Pächten und Miethen (für Bahnwirthschaften, Wohnungen, Diensträume der Post, Steuer etc., Lagerplätze und dergleichen), sowie die statutmäfsigen Pensionskasseneinnahmen gehören, ist theils nach den reglements- oder vertragsmäfsigen Sätzen, theils nach den Ergeb nissen für 1898/99 unter Berücksichtigung der neu zu eröffnenden Strecken erfolgt. Gegen die Ergebnisse von 1898/99 sind Mehr einnahmen besonders vorgesehen an Pächten für Bahnwirthschaften infolge Zugangs neuer Strecken und anderweiter Verpachtungen (21720046), an Miethen für Dienst- und Miethwohnungen, ins besondere durch Herstellung weiterer Wohnhäuser für untere Eisenbahnbedienstete (34 900 46), an Miethen für Diensträume der Post, Telegraphie u. s. w. (11 300 /^), an Pächten für Lagerplätze, Grasnutzungen u. s. w. infolge weiterer Verpach tungen und aus der Nutzbarmachung staatlicher Getreidelagerhäuser (87 800 c/6). Aufserdem treten auf Grund der Bestimmung im § 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 11. Mai 1898 (Gesetz-Sammi. S. 77) 110 900 •N an Einnahmen der nach stehenden bei der Staatseisenbahnverwaltung vor handenen Staatsnebenfonds hinzu: des Unter stützungsfonds für Arbeiter und niedere Bedienstete der ehemaligen Main-Weserbahn (1300 Ji}, der Kaiser Wilhelm- und Augustastiftung der ehemaligen Rheinischen Eisenbahngesellschaft (22 400 Ji), des Unterstützungsfonds für ehe malige Mitglieder der Krankenkassen der ständigen Bahn- und Bahnhofsarbeiter der Göln- Mindener Eisenbahngesellschaft (23 400 Ji), des Unter stützungsfonds für die ehemaligen Mitglieder der Krankenkasse der Rheinischen Eisenbahn (2500 Ji), des Reserve-Unterstützungsfonds für langgediente Arbeiter und deren Hinterbliebene der ehemaligen Bergisch-Märkischen Eisenbahn (10 000 Ji), des Fonds zur Unterstützung von ohne ihr Verschulden im Dienste verunglückten Bediensteten und deren Hinterbliebenen der ehemaligen Hessischen Nord bahn (200 JI), des Sicherheitsfonds der Beamten krankenkasse für Darlehne an Beamte des Eisen- bahn-Directionsbezirks Elberfeld (1100 t/fi), des Invaliden- und Wittwen-Unterstützungskassenfonds der Werkstättenarbeiter der ehemaligen Werrabahn (2300 Ji), des Dortmunder Unterstützungskapitals