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W159 Dienstag, den 13. Juli. 4do»i»«m«il1»pr»l»r I» ss»L,«t t»»t»«L»L L«t«u»: ^Ldrliedu ... !S ^^LKrUoti: 4 SO ?k. Lioxolvo Huwiusrn: 10 kk. Ls—rluad äs» ä»ut»ot»oii Lsivde, tritt?o»t- voä gtewpelruiodl«^ diL»u. In»or»tenpr«1»«r kür äsv kiLuw einer xs»p»lt«i»vil I'stit»»ilv: SV ?t. Unter „Lin^vsiuiät" äio Lsils: SO kk. Lrsvkelllsur Hi^liod mit Lusondinv äor Sono- noä ksisrta^s, ^benä» tür äso foi^snäen DreMerIomml. Verantwortlicher Redacteur: Hoftath I. G. Hartmann in Dresden. IMS. ln»vri»t«lli»no»kmv »u»vLtt»r L»lp,t^: ^>. LranÄstetter, OoouniosionLr äs» Oreeäner äournol»; ebsoäa«.: LuAso k'ort, N»mdiuv->»rU»-Vi,u-L»ip»iF- »»,»I-»r»«I»a-rr»nktiirt » H : ^/a<uen.«te»»> koAter; SerUo Vi«L - 8»mknrx - rr»8-l.«tp»ix - I>»nktnrt ». U - «itock«»: L«rUn^ §. ^orniet/ /ovaiitieo U«nt,//. FtSrec/U / Sr«m«»: ürv»lLa: /. KanAen » Ijürenn; vkewnitr: F>. k>iot, krsnkturt » ».: L ^aeAer'eoko u. 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S. 231), sowie des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1875 (Gesetz-Samml. S. 232) wird hierdurch das gesammte Staatspapiergeld der Preußischen Mo narchie zur Einlösung aufgerufen. Von dieser Anordnung werden betroffen: 1. die Kassenanweisungen vom 2. Januar 1835; 2. die Darlehnskassenscheine vom 15. April 1848, 19. Mai 1866 und 2. Januar 1868; 3. die nach dem Gesetz vom 29. Februar 1868 (Ge setz-Samml. S. 169) der unverzinslichen Staats schuld hinzugetretenen kurhessischen Kassenscheine und Noten der Landesbank zu Wiesbaden ein schließlich der Scheine der vormaligen Landes kreditkasse daselbst; 4. die Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15. December 1856 und 13. Februar 1861. Die vorstehend unter Nr. 1, 2 und 3 aufgeführten Papiergeldzeichen werden nur noch bis zum 3I.Dccem- ber 1875 zur Einlösung angenommen; nach Ablauf dieser Frist werden sie ungültig, und alle Ansprache aus denselben an den Staat beziehungsweise an die Landes bank zu Wiesbaden erlöschen. Die Bestimmung des Zeitpunkts, zu welchem die vorstehend zu 4 bezeichneten Kassenanweisungen ihre Gültigkeit verlieren, bleibt einstweilen Vorbehalten. Die Einlösung erfolgt ». in Berlin: bei 1. der General-Staatskasse, 2. der Kontrole der Staatspapiere, 3. der Kasse der Königlichen Direction für die Verwaltung der directen Steuern, 4. dem Haupt-Steueramte für inländische Gegen stände, 5. dem Haupt-Steueramte für ausländische Gegen stände, und 6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-, Mi litär- und Baukonimtssion stehenden Kasse; d. in den Provinzen: bei 1. den Regierungs-Hauptkassen, 2. den Bezirks Hauptkassen in der Provinz Han nover, 3. der Landeskasse in Sigmaringen, 4. den Kreiskassen, 5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hanno ver, Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinland, 6. den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen, 7. den Forstkassen, Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Der Sarkophag des König- Johann. Am 9. Juli fand, wie oben (unter Tagesgeschichte) gemeldet ist, eine Uebertragung der irdischen Ueberreste Sr. Majestät des hochseligen Königs Johann Statt. Wir theilen im Anschluß an diese Meldung noch Fol gendes über die letzte Ruhestätte Sr. Majestät mit. Die Stelle, an welcher die hohe Leiche für immer beigesctzt worden, ist dasjenige Gewölbe der Fürstengruft in der katholischen Hofkirche, das unmittelbar unter der Kreuz- kapelle liegt. Bis dahin stand der Sarg in dem ersten Gewölbe am Eingänge der Gruft, wo die Beisetzungs feierlichkeiten stattzufinden pflegen. Se. Majestät ruht jetzt neben seinem erlauchten Bruder, dem König Fried rich August, hochseligen Andenkens. Nur ihre beiden Sarkophage sind in diesem Gewölbe aufgestellt. Der Sarkophag, welcher die sterblichen Reste Sr. Majestät des Königs Johann birgt, entspricht im Material, wie in technischer und künstlerischer Beziehung auf das Wür digste seiner Bestimmung; in monumentaler Bronze aus- geführt und im Ornament den Stilformen der Archi tektur der Hofkirche sich anschließend, trägt er den Eha- ratter einer ernsten, rdeln Pracht. In trefflicher Weise ist die Modellirung durch die hiesigen Bild hauer Roch und Schäfer, sowie Guß und Eiselirung durch das Hüttenwerk Lauchhammer besorgt worden. Die Grundform des Sarkophags ist die des modernen Sarges. Die vier Ecken sind mit frei heraustrrtenden Eherubim geschmückt, deren Flügel in die Seitenwände des Sarges übergehen und denn unterer Theil die M LöwenNauen ausgestaltrten Sargfüße vermitteln. An 8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuercutern, sowie 9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern, von den zu b. 4—9 aufgeführten Kassen jedoch nur so weit deren jeweiliger Kassenvorrath ausreicht. Auch werden die erwähnten Geldzeichen bis zum Erlöschen ihrer Gültigkeit von den Königlichen Kassen in Zahlung angenommen. Der Finanzminister. Camphausen. Bekanntmachung über die Einziehung der bayerischen Kassa- Anweisungen. Königlich bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Im Vollzüge der Bestimmung des § 2 des Reichs gesetzes vom 30. April 1874, betreffend die Ausgabe von Reichs-Kassenscheinen, werden die auf fünfzig Gulden, fünf Gulden und zwei Gulden lautenden bayerischen Kassa-Anwei sungen zur Einlösung hiermit aufgerufen. Die Inhaber dieser vom 5. September 1866 batik ten und von der Königlich bayerischen Staatsschulden- tilgungs-Kommission ausgefertigten Kassa-Anweisungen werden aufgefordert, dieselben zur Einlösung nach dem vollen Nennwerth zu präsentiren. Als Einlösungskasscn sind die Staatsschulden tilgungs-Hauptkasse in München und die Königliche Hauptbank in Nürnberg bestimmt. Außerdem erfolgt die Einlösung und Umwechselung bei den Schuldentilgungs-Specialkassen*), bei sämmt- lichen Kreiskassen **) und bei sämmtlichcn Filialen der Königlichen Bank***), soweit deren Kassabestände hierzu ausreichen. Die Aufstellung von weitern Einlösungs kassen bleibt Vorbehalten. Nach dem 1. Januar 1876 verlieren die aufgeru- fenen Kassa-Anweisungen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel und sind zur Annahme derselben an Zahlungsstatt nur mehr die Königlich bayerischen Staats kassen bis zu einer später noch bekannt zu machenden Endfrist verpflichtet. Abgenutzte oder beschädigte Stücke werden nur dann eingelöst, wenn die Echtheit und der Werthbetrag un zweifelhaft zu erkennen sind und die Ueberzeugung er langt wird, daß kein Mißbrauch mit den etwa fehlen den Stücken stattfinden kann. Die Entscheidung hierüber steht der Königlich bayerischen Staatsschuldentilgungs- Kommission zu. München, am 15. Juni 1875. v. Berr. Der General-Sekretär v. Grieshammer. Bekanntmachung. Die auf Grund des 8 1 der landesherrlichen Ver ordnung vom 30. Mai 1870, betreffend die Ausgabe von 1,000,000 Thaler unverzinslicher Renterei - Kassen scheine (Regierungsblatt 1870 Nr. 39), durch das unter zeichnete Ministerium ausgegebenen Renterei-Kassenscheine werden zufolge des 8 2 Alin. 1 des Reichsgesetzes, be treffend die Ausgabe von Reichs Kassenscheinen vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt von 1874 pnx. 40), zur Einlösung hierdurch aufgerufen. Die Grobherzoglichen Kassen haben die bei ihnen sich ansammelnden Renterei-Kassenscheine nicht wieder *) Solche sind in Augsburg, Nürnberg und Würzburg. **) Solche sind in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Lands hut, München, Regensburg, Speyer, Würzburg. ***) Solche sind in Amberg, Ansbach, Bamberg, Bay reuth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Regensburg, Schweinfurt, Straubing und Würzburg. auszugeben, sondern an Großherzogliche Renterei abzu- liefern. Schwerin, den 19. Juni 1875. Großherzoglich Mecklenburgisches Finanz-Ministerium. Publikandum, betreffend die Einziehung der Rentei-Kassen scheine. Allerhöchstem Befehle gemäß wird auf Grund des Artikels 18 des Reichsmünzgesetzes vom 9. Juli 1873 und des 8 2 des Reichsgesctzes vom 30. April 1874, betreffend die Ausgabe von Reichs-Kassenscheinen, das nach den landesherrlichen Verordnungen vom 29. Decem- ber 1866 und 29. Juni 1869 unter dem Namen von Rentei-Kassenscheinen in Appoints zu 5, 10 und 25 Thlrn. ausgegebene Mecklenburg-Strelitzische Papiergeld dergestalt hierdurch aufgerufen, daß dasselbe während der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. December 1875 eingezogcn werden wird. Die Inhaber dieses Papiergeldes können dasselbe nur bis zum 31. December 1875 bei den landesherrlichen Kassen in Zahlung geben und bei der Großherzoglichcn Rentei hicrsclbst und der Grobherzoglichen Hauptkassc in Schoenberg zur Einlösung bringen Für beschädigte oder unbrauchbar gewordene Exem- plare der Rentei Kassenscheine wird nach 8 6 der Ver ordnung vom 29. December 1866 Ersatz geleistet, wenn I. die gedruckte Littcra, 2. die Nummer und 3. die unter dem Worte „ausgefertigt" stehende Namens-Unterschrift noch vollständig sichtbar sind, und, im Falle dieselben beschnitten oder zerschnitten sind, wenn nachgewiesen wird, daß das Beschneiden oder Zerschneiden zufällig erfolgt ist. Neustrelitz, den 17. Juni 1875. Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung. A. Piper. Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Waldeckischen Kassenscheine. Mit Bezug auf 82 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874, die Ausgabe von Reichs-Kassenscheinen betreffend, (S. 40 des Reichsgesetzblattes), werden die auf Grund der Gesetze vom 13. November 1854, 24. Januar 1863 und 27. Februar 1866 ausgegcbenen Waldeckischen Kassenscheine hiermit zur Einlösung aufgerufen. - Die Einlösung erfolgt bei der hiesigen Staatsschul denverwaltung. Arolsen, den 18. Juni 1875. Der Landesdirektor. v. Sommerfeld. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Vorschrift in 8 6 der Verord nung über den Geschäftsbetrieb ausländischer Versiche rungsanstalten im Königreiche Sachsen vom 16. Sep tember 1856 wird hiermit bekannt gemacht, daß die deutsche Lebensversicherungsgesellschaft in Lübeck ihren Sitz für den hierländischen Geschäftsbetrieb von Dresden nach verlegt hat. Leipzig Dresden, den 6. Juli 1875. Ministerium des Innern. Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Schmaltz. Fromm. IMtamMchn' Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Tageögeschichte. (Dresden. Berlin. Posen. Hannover. München. Wien. Prag. Brünn. Buva-Pest. Paris. Madrid. London. Kopenhagen.) Dresdner Nachrichten. Provinzial - Nachrichten. (Johanngeorgenstadt. Dip poldiswalde. Pirna. Kamenz. Zittau.) Vermischtes. Statistik und VolkSwirthschaft. EingesandteS. Telegraphische WitterungSberichte. Börsennachrichten. Feuilleton. Inserate. TagcSkalender. Tngtvgeschichle. Dresden, 12. Juli. Nachdem die von Sr. Maje stät dem König angeordnete Herstellung des zur Auf nahme der sterblichen Ueberreste des hochseligen Königs Johann bestimmten Sarkophags vollendet worden war, fand Freitag, am 9. d. M. Vormittags 1 l Uhr in Anwesenheit des königl. Oberhofmarschalls und des Pfarrers der kathol. Hofkirche die Uebertragung des die hohe Leiche umschließenden Sarges aus der unter der Sacramentskapelle befindlichen in die unter der Kreuz kapelle gelegene Gruft, sowie die Einsetzung in den Sarkophag Statt. Dresden, 12. Juli. Se. königl. Hoheit Prinz Friedrich August hat sich vorgestern (Sonnabend) Nachmittags in Begleitung höchstseines Erziehers, Haupt manns Frhrn. v. Oör, nach Berlin und von dort zum Gebrauch eines Seebades nach der Ostsee begeben. * Berlin, 10. Juli. Se. Majestät der Kaiser ist heute Abend in Eonstanz eingetroffen und von der zahlreich anwesenden Bevölkerung enthusiastisch begrüßt worden. Auf der Reise dahin verließ Se. Majestät in Radolfzell den Extrazug, um Se. königl. Hoheit den Fürsten v. Hohenzollern in Schloß Krauchenwies bei Sigmaringen zu besuchen. — Se. königl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl, welcher zu Anfang dieses Monats den Manövcrn des Panzergeschwaders in Swine münde beigewohnt hat, befindet sich augenblicklich auf einer Reise nach Norwegen und wird von dort Mitte dieses Monats in Potsdam zurückerwartet. — Das Staatsministerium hat bekanntlich in einer seiner letzten Sitzungen die Vorschläge der Abänderung des Strafgesetzbuches berathen. Die Beschlüsse, zu denen die Berathung geführt hat, sind vom Justizmini ster redigirt und später dem Rcichskanzleramte zur Be den beiden Seitenflächen sind on rolisf palmentragende Engel dargestellt, welche Wappenschilder mit dem Na menszuge Sr. Majestät tragen. Die ovale Fläche der Kopswand enthält, innerhalb eines Blumenkranzes, fol gende Inschrift: LonuM vortnmvn osrt»vi oursum eonnumm»vi Lüem »ervsvi. In reliyno roposU» est mit» eoivn» rv<iüet mitU Domiuus iu ill» äi« MÜer. Rpist. II. 8t. Ruuli u-I lUmnttienm 6»p. IV. Vsrsn» Vll «t VIII. Die Fußwand dagegen zeigt in Mcdaillonform das Portrait Sr. Majestät und darüber auf dem Sarg rande eine Eule, das Sinnbild der Weisheit. Auch der Sargdeckel ist reich und geschmackvoll gegliedert. Auf der Deckplatte liegt auf einem Kissen die Königs- kronc, daneben das Crucifix. Außerdem trägt die Platte noch die Inschrift: Bosonen Rex 8»xvni»e, u«tn» äis XII. Oeeemkris UV060I »uoeessit Rratri 8uo kiickerioo Xu^iiülv II. Rsxi üis IX. »l»6c6l,IV. »smi»»eoul»ri» un^>ti»ram «um Rexi»» »otemni» oslsdruvit <Us X. Rovemdri» »06l)6I.XXlI, pis odiit üis XXIX. Ootobrl» »l0e66L.XXlll. C. Plastik. Im südlichen Hofe des South-Kensington- museums in London erregt, wie die „W. Abdp." mit- theilt, eine neue Requisition einiges Aufsehen; es ist dies die große japanische Sculptur eines Seeadlers in Bronze, das Werk eines bvühmtcn Künstlers aus dem 16. Jahr hundert, namens Myochin Munöhaiu, bezüglich dessen in Japan die Sage geht, „unter dem Himmel sei nie mals noch ein Bildner gewesen, wie Myochin Munö« Haru". Ist diese Behauptung auch jedenfalls ein wenig übertrieben, so erscheint der Enthusiasmus doch gerecht fertigt, wenn man das Werk betrachtet, das wirklich, nicht nur für Japan, von außerordentlichem Schwünge ist. Der Raubvogel ist soeben im Begriffe, sich von einem Felsen aus aufzuschwingen; der Kragen ist nach aufwärts gerichtet, der Schnabel halb geöffnet, wie zum Ausstößen eines Schreies, ehe der Flug anhebt. Die Nackenfedern sind gesträubt und, was wir nicht recht be greifen, concav, mit aufgebogenen Spitzen; der Kamm ist aufgerichtct und jede Feder der Schwingen scheint zu vibrircn; der Schweif ist fächerartig ausgebreitet. Die Ausführung ist eine sehr schöne, in großartigem Stile gehalten, aber fein. Jede Partie der Federn ist eigen- thümlich und charakteristisch gehalten. Das Werk ist eine kostbare Requisition und von wahrem Kunst- wie kulturhistorischem Interesse. War Myochin Muneharu auch nicht geradezu der erste Bildner der Welt, so war er doch jedenfalls ein sehr tüchtiger, ja genialer Künstler. Könnten wir auf dem Festlande nicht von die ser Arbeit einen Abguß erhalten? * Unser zoologischer Garten, der durch mannich- faltige Bauten und geschmackvolle Anlagen viel neue Reize gewonnen hat und es sowohl wegen seines reichen Inhalts, als wegen der Tüchtigkeit seiner Verwaltung mit Recht verdiente, der Lieblingsplatz des gebildeten Publicums zu werden, ist soeben wieder durch neue Ankäufe bedeutend vermehrt worden. Es gehören da hin zwei weibliche Dromedare, Mutter und Tochter, so schön gewachsen, wie überhaupt ein Kameel oder ein Buckliger gewachsen sein kann; ferner ein Giraffcnpaar, beide Exemplare sind vorzüglich. Eine afrikanische Wild katze erweckt als angebliche Urgroßmutter unserer mo dernen Katzen Interesse. Den Freunden der Reptilien stellt sich unter dem Schlangengeschlecht mehreres Neue im Terrarium dar, und endlich wollen wir noch eines kleinen afrikanischen Elcphanten erwähnen, der sich als Pensionär vorübergehend im zoologischen Gatten be findet. * Die Wiener Akademie der bildenden Künste wird den festlichen Tag ihrer Uebersiedelung in das neue Gebäude durch eine sämmtliche Fächer der bilden den und zeichnenden Künste umfassende historische Kunstausstellung begehen, welche vom 15. Octobcr bis 31. December 1876 dauern und ein Gesammtbild von dem künstlerischen Wirken der Anstalt, von der Zeit ihrer Gründung unter Kaiser Leopold I. bis auf die Gegenwatt darbieten soll. Die historische Ausstellung darf für sich eine Bedeutung iu Anspruch nehmen, welche über das Gebiet der Wirksamkeit dieser Anstalt als Hochschule der Kunst hinausrcicht. Indem sie die Werke ihrer früheren und gegenwärtigen Mitglieder, ihrer Lehrer und Schüler in sich vereinigt, wird sie zu einer Ges ammtrepräscntation der österreichischen Kunst des vorigen Jahrhunderts, welche keine bedeutsame Rich tung und Entwicklungsstufe unvcrtreten lassen wird. Zum ersten Male wird man aus dieser Ausstellung einen geschichtlichen Ucberblick über die in Wien con- centritten Kunstbestrebungen Oesterreichs gewinnen und sich jener klärenden und erhebenden Wirkung erfreuen können, welche als der Segen solcher historischen Aus stellungen allbekannt und namentlich den Besuchern der ersten derartigen deutschen Gesammtausstellung in München vom Jahre 1858 in unauslöschlicher Er innerung ist. * Von Hanfstängl in München werden gegen wärtig die großen Gemälde im Maximilianeüm in München photographisch vervielfältigt. Die ersten Blätter werden sehr gelobt. Wir kommen auf diese Bilder zurück.