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Amts- und Anzeigeblatt für den «rschetnl « Abonnement 35LL?-L Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock ZDW sertionSpreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- Z-l- O Pf Ed dessen Umgebung. Postanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. A-«r,a««. —— — 8. Sommbmd, dm 17. Januar 1881. Bckanntmachung, betreffend den Eintritt zum Dienst als dreijährig Freiwilliger oder als vierjährig Freiwilliger. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre frei willig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Flotte eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kom mission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nackzusuchen. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheitung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist ab hängig zu machen: a. von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vorlegung ihres Meldescheines an den Commandeur des Truppen- theils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hak der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. o) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6) Sofortige Einstellung von Freiwilligen findet, sofern Stellen offen sind, nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März statt. Außerhalb der ange gebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier die nen wollen, oder welche in ein Militär-MusikcorpS einzutreten wünschen, einge stellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Melde schein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. Mär; melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Ein stellung am nächsten 1. Oktober. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten, welche als dreijährig Freiwillige eingestellt werden, wird die Vergünstigung zu Theil, sich den Truppen- theil, bei welchem sie dienen wollen, wählen zu dürfen. Außerdem haben sie ten Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen nnd sich im Falle des Ver bleibens in der aktiven Armee und Erreichens der UnteroffizierS-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu könne». 8) Den mit Meldeschein versehene» jungen Leuten, welche bei der Kavallerie als vierjährig Freiwillige eingestellt werden, erwächst, wenn sie dieser Verpflichtung nachkommen, außerdem noch die Vergünstigung, daß sie in der Landwehr 1. Auf gebots nur drei statt fünf Jahre zu dienen haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während de« Reserveverhältnisses in der Regel nicht hcrangezogen; ebenso wird die Landwehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermin freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des TruppentheilS nicht. Dresden, am II. Januar 1891. Kriegs - Ministerium. Graf von Fabrice. Starke. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juli 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des HauptmarktorteS Zwickau im Monat Dezember 1890 fest ¬ gesetzte und um Fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen im Monat Januar 1891 an.Militärpferde zur Verab reichung gelangende Marsch-Fourage beträgt: 8 M. 14 Pf. für 5« Ko. Safer, 3 „ 41 „ „ 5V „ Sen und 2 „ 36 „ „ 5« „ Stroh. Schwarzenberg, am 14. Januar 1891. Königliche Amtshlmptmlimischnst. Frhr. v. Wirsing. Der erste diesjährige wird in öffentlicher Sitzung Sonnabend, den 24. Januar k. I., v. 11 Mr Worin, an im Verhandlungssaale der unterzeichneten Behörde abgehallen werden. Schwarzenberg, den 14. Januar 1891. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Holz-Versteigerung auf Kartsfelder Slaatsforssrevier. Dienstag, den 27. Januar 18S1, von Vormittags 9 Uhr an sollen im Hendel'schen Gasthofe zu Schönheiderhannner nachvcrzeich- nete UkutL- und als: von fichtene 2-5 und 32, Raummeter in den Abtheilungen: 12 und 34, 58, 63 und 80, . »,o uuei I lang, >3,5 u. 4,o v auf den Schlä- > Meter "" > lang, l4,o Meter s lang, j gen der Ab- t theilungen: 13, I 18, 36, 54, 63 / und 86 und I Windbrüche in ! Abteilung: ' 24 und 28, Ccntimetcr Unterstärke, in den Abtheilungen: 15, 22 16-22 Ctm. 23—29 „ 30-62 . 13—15 „ 16-22 , 23-47 „ 16-54 „ 8-12 „ 14 3 24 93 82 350 „ tannene „ „ fichtene Stangenklötzer Raummeter fichtene Rutzknüppel, Hundert fichtene Reisstangen von Oberstärke,l3,<>, 3,s u.l in den Ab- „ ! 4,a Meterl theilungen: „ I lang, 112 und 34 30 Stück buchene Klötzer 50 50 ca.2000 „4400 „3200 . 34 .3000 64 ca. 140 buchene Brennscheite, . Zacken, „ Aeste, weiche Brcnuscheitc, > in den Abtheilungen: 13, 22, 24, „ Brennknüppel,- 28, 33, 34 bis 37, 47 und 51 bis „ Aeste, in großen und kleinen Ausgeboten gegen sofortige Bezahlung in kasienmätzigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Kreditüberschreitungen sind «nznlässig. Holzkaufgelder können von Vormittags '^9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrevierverwattung Carlsseld und König liches Forstrcntamt Eibenstock, Gehre. am 15. Januar 1891. Wolfframm. Zum 18. Januar. Am morgigen 18. Januar sind zwei Jahrzehnte verflossen, seitdem uns das geeinte Deutsche Reich wiedergegeben wurde. Unter dem brausenden Donner der Kanonen, umtost von Schlachtenlärm wurde eS inmitten von Feindes Land am 18. Januar 1871 wiedergeboren. Just an der Stätte, von der einst die allbesiegende Weltmacht des Erbfeindes auSging, traten Deutschlands Fürsten zusammen zu einem dauernden ewigen Bunde, der schon vorher im Kampfe gegen die feindlichen Mächte sich im Schlachtendonner siegreich erprobt hatte. Ja, der Bund zwischen Deutsch lands Stämmen war schon vorher geschlossen, am 18. Januar 1871 hat er in Versailles erst nach glücklich bestandener Feuertaufe die Weihe erhalten. Zwei Jahrzehnte lang erfreuen wir uns nun der Segnungen des geeinten Deutschen Vaterlandes, die freilich für die Aelteren zu süßen Gewohnheiten ge worden, von den Jüngeren aber als selbstverständliche Daseinsbedingungen hingenommen werden. Wie Mär chen aus längst entschwundenen Zeiten klingen der jetzt auflebenden Generation Erzählungen aus jener Zeit allgemeiner Zersplitterung der deutschen Stämme vor kaum einem Vierteljahrhundert. Und mit behag licher Selbstverständlichkeit erfreuen wir uns ebenso des Vollgefühls, da« uns das Ansehen der deutschen Weltmacht in den fernsten Zonen bereitet. Herrlich ist die Saat, die am 18. Januar 1871 in Feindes Land gelegt wurde, in diesen zwei Jahrzehnten für unser deutsches Vaterland aufgegangen, und es wäre hier gewiß überflüssig, näher einzugehen auf die Früchte, die jene Saat in Handel und Wandel für un« getragen. Wir haben aber die Pflicht, heute am Tage, da wir in das dritte Jahrzehnt des neuen deutschen Reiches eintreten, derer zu gedenken, die es uns geschaffen haben. Unsere deutschen Krieger, geführt von Kaiser Wil helm dem Siegreichen an der Spitze einer glänzenden Schaar von Heerführern, wie sie kaum vordem je vor einer Heeresmacht voraufgezogen, haben mit ihrem Blute die Saat getränkt, aus der als schönste Frucht die deutsche Einheit emporsproß. WaS deutsche Sänger vordem sehnsuchtsvoll erhofft, wofür deutsche Turner und Schützen Jahrzehnte hindurch unter Spott und Bedrückung eintraten, auf den Schlachtfeldern Frank reichs wurde eS mit dem Herzblute deutscher Söhne erkämpft und mit dem Eidschwur deutscher Fürsten besiegelt. Vor fünfundzwanzig und noch mehr Jahren, al« noch der deutsche Bundestag in der Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. seine traurige Rolle spielte, als Deutschland dem Auslande gegenüber kaum mehr dein einen geographischen Begriff repräsentirte, während eS im Innern ein zerstückeltes Staatengebilde