Die Zeitschrift erscheint in halbmonatlichen Heften. Abonnementspreis STAHL UND EISEN jährlich b "4, ZEITSCHRIFT FÜR DAS DEUTSCHE EISENHÜTTENWESEN. Insertionspreis 40 Pf. für die zweigespaltene Petitzeile, bei Jahresinserat angemessener Rabatt. Redigirt von Ingenieur E. Schrödter, und Generalsecretär Dr. W. Beumer, Geschäftsführer der Nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller, für den wirthschaftlichen Theil. Geschäftsführer des Vereins deutscher Eisenhüttenleute, für den technischen Theil Commissions-Verlag von A. Bagel in Düsseldorf. N 6. 15. März 1898. 18. Jahrgang. Stenographisches Protokoll der Haupt-Versammlung des V ereins deutscher E isenhittenleute vom 27. Februar 1898 in der Städtischen Tonhalle zu Düsseldorf. Tages-Ordnung: 1. Geschäftliche Mittheilungen, Abrechnung, Neuwahlen des Vorstandes. 2. Verwendung der Hochofengase zur unmittelbaren Krafterzeugung. Berichterstatter Hr. Fritz W. Lürmann- Osnabrück. 3. Der amerikanische Wettbewerb und die Frachtenfrage. Berichterstatter Hr. E. Schrödter. 4- , Elektro-Metallurgisches für die Eisenindustrie. Berichterstatter Hr. Dr. W. Borchers -Aachen. er Vorsitzende Hr. Geh. Commerzienrath Carl Lueg-Oberhausen eröffnet gegen 121/2 Uhr die von etwa 800 Mitgliedern und Gästen besuchte Versammlung mit folgenden Worten: M. H. I Ich eröffne die heutige Generalversammlung, indem ich Sie namens des Vorstandes herzlich willkommen heifse und diesen Willkommengrufs insbesondere auch den Gästen entbiete, die hier unter uns weilen. Namentlich begrüfse ich als Vertreter der hiesigen Königl. Regierung die HH. Regierungspräsidenten von Rheinbaben und Oberregierungsrath Schreiber. Wir danken den beiden Herren für die Freundlichkeit, dafs sie unserer Einladung gefolgt sind und dadurch das Interesse, welches sie für unsern Verein hegen, an den Tag gelegt haben. M. H.! Unsere heutige Versammlung bildet insofern einen Markstein in der Geschichte unseres Vereins, als sie die erste ist, welche unser Verein abhält, seitdem er die Rechte einer juristischen Person erlangt hat. Wie Ihnen durch das Vereinsorgan bekannt geworden ist, ist dieses Recht durch Allerhöchste Gabinetsordre vom 29. April v. J. dem Verein verliehen worden. Es sind damit die auf Grund der Hauptversammlung vom 7. September 1896 und des Vorstandes vom 29. März 1897 genehmigten Satzungen in Kraft getreten. Nach den im § 22 getroffenen Uebergangsbestimmungen, gemäfs welchen die bisherigen Vorstandsmitglieder im Amt bleiben, bis eine Neuwahl auf Grund dieser Satzungen stattgefunden hat, ist es erforderlich, dafs diesmal der gesammte Vorstand neu gewählt wird. VLs