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Vor- als auch Nachmittags eine halbe Stunde Pause gewährt werden. Diese doppelte halbstündige Pause stört vielfach die Continuität der Betriebe und ist auch wegen der Beaufsichtigung der jugendlichen Arbeiter mit Controlschwierigkeiten verknüpft. Mehrfach wurde deshalb von Arbeitgebern der Versuch gemacht, die Arbeitszeit auf je vier Stunden am Vor- und Nach mittage herabzusetzen, die Pausen aber in Fortfall kommen zu lassen. Es kam dieserhalb zu gericht lichen Entscheidungen, nach denen die Arbeitgeber in Strafe genommen und ihnen das Recht zur Ein richtung einer solchen Arbeitszeit für jugendliche Arbeiter abgesprochen wurde. Da nun ganz unbestreit bar ist, dafs diese Arbeitszeitregelung für die jugend lichen Arbeiter noch günstiger ist, als die schon so wie so durch die Gewerbeordnung bisher getroffene, so ist durch die am 1. October d. J. in Kraft tretende Novelle Vorsorge dahin getroffen, dafs diese Arbeiter kategorie bis zu vier Stunden des Vor- und Nach mittags ohne Gewährung von Pausen beschäftigt werden kann. Es ist vorauszusehen, dafs viele Betriebe wegen der besseren Continuität der Arbeit der gesammten Arbeiterschaft von der neuen Einrichtung Gebrauch machen werden. Bücherschau. Lehrbuch der Bergbaukunde. Von G. Köhler. V. Auflage. Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann. Preis brosch. 17 , geb. 20 eN. Von der zutreffenden Auffassung ausgehend, dafs die Bergbaukunde nur die Unternehmungen einbegreift, welche die Gewinnung der nutzbaren Mineralien be zwecken, behandelt Verfasser die Erklärung der Lager stätten unter Beiseitelassung der Geognosie nur ganz kurz und als Einleitung. Der erste Abschnitt befafst sich mit dem Aufsuchen der Lagerstätten und dem Niederbringen der Bohrlöcher, der zweite mit den Häuer- oder Gewinnungsarbeiten, während der - dritte in die Unterabschnitte Gruben- und Tagebau zerfällt. Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit der Förderung, der fünfte mit der Fahrung, der sechste mit dem Grubenausbau, der siebente mit der Wasserhaltung, der achte mit der Wetterlehre. Der Umfang des Werkes ist auf 810 Seiten Grofsoctav gewachsen. Verfasser hat das ungemein reichhaltige Material nur dadurch auf dem verhältnifsmäfsig kleinen Raum unter gebracht, dafs er in der Darstelluugsweise sich überall knapp fafst und auch das Gebiet möglichst einschränkt. Bezüglich des Maschinenbaues, der mit Recht als Specialität behandelt wird, ist zu bemerken, dafs z. B. Fördermaschinen schon von der Betrachtung aus geschlossen sind, dafs dies dagegen hinsichtlich der Wasserhaltungsmaschinen noch nicht ganz der Fall ist. In der That aber vermissen wir bei letzteren die Angabe mancher bewährten Neuheiten, eine Er scheinung, welche den Verfasser vielleicht dazu führen wird, auf dem schon betretenen Wege das Maschinen wesen mehr und mehr auszuscheiden und den übrig bleibenden immer noch zahlreich genug vorhandenen Capiteln seine ganze Kraft zu widmen. Wenn ein Lehrbuch in dem Umfange des vorliegenden in 13 Jahren fünf Auflagen erlebt, bedarf es keiner Empfehlung mehr. Wans Burmeister, Geschichtliche Entwicklung des Güteitarifwesens der Eisenbahnen Deutsch lands. Ein Beitrag zum Verständnifs der Tarif frage der Gegenwart. Leipzig 1899, Duncker & Humblot. Bei der grofsen Unklarheit, die in weiten Kreisen über unser Eisenbahn - Gütertarifwesen und seine ge schichtliche Entwicklung herrscht, ist die vorliegende Arbeit sehr willkommen zu heifsen. Sie orientirt in übersichtlicher und fafslicher Weise den Leser voll kommen über den in Rede stehenden Gegenstand, und wir können deshalb die Lectüre dieses Büchleins nur aufs wärmste empfehlen. Das schliefst nicht aus, dafs wir mit dem Verfasser bezüglich seiner Darlegungen über die Ermäfsigung der Gütertarife uns nicht ein verstanden erklären können. In Bezug auf das lang same Vorgehen des Staates mit dieser Ermäfsigung meint nämlich der Verfasser, „dafs dasselbe mit Rück sicht auf die zu tilgende Eisenbahnkapitalschuld und die zur Zeit noch bestehende Besteuerung nothwendiger Lebensmittel sogar eine Pflicht der Gerechtigkeit gegen über denjenigen Bevölkerungs- und Landestheilen ist, welche an den Vortheilen des Eisenbahnwesens nur geringeren Antheil nehmen können, als die besser gestellten Klassen und die Gebiete, welche mit einem dichtmaschigen Eisenbahnnetz versehen sind“, und ver weist zum Belege dieser Ansicht auf das Wort Gust. Cohns: „Das mangelhaft entwickelte Staatsbewufstsein veranlafst die verschiedenen Klassen der Gesellschaft, an solche Anstalten, welche sich in den Händen des Staates befinden, Anforderungen zu machen, bei denen sie vergessen, sich über das Verhältnifs des Gebenden und Empfangenden klar zu werden.“ Diese grund falsche Ansicht resultirt aus der ebenso falschen Voraus setzung, als ob jeder Antrag auf Ermäfsigung der Gütertarife lediglich dem Bestreben der Verfrachter entstamme, sich einen geldlichen Vortheil zuzuwenden, während in zahllosen Fällen die Forderung nach Tarif herabsetzungen in erster Linie nationalen Gründen, d. h. dem Bestreben entspringt, die heimische Arbeit im Wettbewerb .gegen das billiger producirende Ausland überhaupt zu ermöglichen, den heimischen Arbeitern angemessene Löhne zahlen und doch den Verbrauchern zu ebenso billigen Preisen Waaren heimischer Pro venienz liefern zu können, als die gleichen Waaren aus dem Auslande angeboten werden. Dieser nationale Gesichtspunkt wird von dem Verfasser ebensowenig wie von Gustav Cohn und zahllosen anderen Professoren der Nationalökonomie bei der Beurtheilung der Frage der Gütertarifermäfsigung genügend gewürdigt. Wir haben diesen Gesichtspunkt wiederholt in der Frage der Erz- tarifermäfsigung auf das eingehendste behandelt und die für ihn sprechenden Gründe mit Thatsachen belegt, die man dadurch nicht aus der Welt schafft, dafs man über sie hinweggeht. Es würde unseres Erachtens nicht schaden, wenn jene Herren die Güte hätten, ihre Tarifansichten gerade an der Frage der Nothwendigkeit einer Ermäfsigung der Erztarife einmal nachzuprüfen. Bei gutem Willen würden sie da, wie wir glauben, zu weniger negativen Ansichten in Bezug auf die Güter- tarifermäfsigung kommen. Dr. W: Beumer. Dr. Becker, Oberfinanzrath, Reichsstempelsteuer gesetz, Wechselstempelsteuergesetz, Börsengesetz. Mainz 1900, Diemer. Die bisher nicht dagewesene Erscheinung, dafs der Reichstag die Gelegenheit einer Gesetzesvorlage benutzte, um über Anträge der Regierung hinaus neue Reichseinnahmequellen zu erschliefsen und für eine