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Stahl und Eisen. 744 feuerfeste fauausführunffen in Nordamerika. 15. Juli 1900. 2 Theilen Sand und 5 Theilen Steinschlag wird gewölbeartig auf dem unteren Flantsch der I- Eisen in der Weise aufgebracht, dafs die Pfeilhöhe 104 mm auf 1 m Trägerabstand nicht unter schreitet. Im Scheitel soll der Beton eine Stärke von mindestens 102 mm erhalten. Die untere Seite des Gewölbes mufs aus Streckblech, Draht gewebe oder einer anderen Form von Eisen derartig verstärkt werden, dafs das Mindestgewicht des Eisens 4,8 kg f. d. qm Fläche beträgt. Oeffnungen gröfser als 58 qcm sind in dem Eisen nicht zulässig. 4. Erlaubt ist ferner, den Raum zwischen den Trägern mit Voll- oder Hohlziegeln jeder Art oder Beton mit oder ohne Eiseneinlage auszufüllen. Auch jede andere Combination mit Drahtnetzen, Streckblechen, Rundeisen u. s. w. in Verbindung mit gebrannten Steinen oder Beton ist zulässig, wenn die hiermit hergestellte Decke folgende Probe vorher bestanden hat. Auf Mauerwerk werden, wie die Fig. 1 und la angeben, 4 Stück T-Träger, 254 mm hoch, 35 kg f. d. laufenden Meter schwer, in einem Abstande von 1,22 m voneinander ver legt. Die äufseren Träger ruhen ihrer ganzen Länge nach auf den Längsmauern; die mittleren haben eine freitragende Länge von 4,27 m. Zwischen diesen Trägern wird das zu unter suchende Material eingebracht. Die Träger selbst werden mit einer feuerschützenden Masse um geben und die Deckenconstruction wird fertig hergestellt, so dafs die ganze Gonstruction der definitiven Ausführung entspricht. Zwischen den beiden mittleren Trägern wird eine Last gleich- mäfsig vertheilt, die einer Belastung von 720 kg f. d. qm Grundfläche gleichkommt. Unter dieser Decke wird ein Holzfeuer angezündet, das 4 Stunden lang eine Hitze von mindestens 927 0 G. entwickelt. Während dieser Zeit mufs die Decke in einem solchen unbeschädigten Zustande verharren, dafs an keiner Stelle die Flamme durchschlägt und kein Theil der Last durchfällt. Hierauf wird die untere Seite der Decke einem Wasserstrahl von 29 mm Durchmesser, der unter einem Drucke von 4,2 Atm. steht, fünf Minuten lang ausgesetzt, und dann die obere Fläche mit Wasser begossen. Nachdem der Wasserstrahl nochmals auf die untere Fläche fünf Minuten lang gerichtet worden ist, wird die zwischen den beiden mittleren Trägern aufgebrachte, gleichförmig vertheilte Last auf 2880 kg f. d. qm erhöht. Nach dem Erkalten der Decke wird die Last entfernt. Die mittleren Träger dürfen nun keine gröfsere Durchbiegung als 63,5 mm aufweisen. Ein System, das diese vorgeschriebene Probe von Hitze, Wasser und Gewicht nicht aushält, darf bei feuerfesten Ge bäuden nicht verwendet werden. Holzleisten, die zur Befestigung der Dielen dienen, dürfen nicht auf die eisernen Unterzüge gelegt werden. Der Raum zwischen der unteren Seite der Dielen und der feuerfesten Decke soll mit Aschebeton oder einem anderen geeigneten Material vollständig ausgefüllt werden. Umhüllung der Stege und Plantschen der Deckenconstruction. Alle unterhalb des Bodens freiliegenden Theile und Kanten der Haupt- und Zwischenträger sollen mit hartgebrannten Ziegeln, porösen oder festen Thonsteinen oder anderem Material, dessen Verwendung zwischen den Unterzügen gestattet ist, vollständig umhüllt und sachgemäfs verkleidet werden. Durch die Decke dürfen für Rohre keine gröfseren Oeffnungen als 414 qcm freigelassen werden. Diese Aus sparungen müssen einen eisernen Rahmen er halten und nach dem Einführen des Rohres mit feuerfester Masse ausgefüllt werden. Umhüllung der Säulen. Alle aus Gufs- eisen, Eisen oder Stahl angefertigten Säulen im Innern der Gebäude müssen einschliefslich der auskragenden Gonsole u. s. w. mit einem feuer festen Material nicht schwächer als 51 mm sorg fältig bedeckt sein. Für die äufsersten Ecken der Gonsolen oder dergl. kann diese Stärke auf 22 mm vermindert werden. Werden im Mauer-