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Dresdner Journal : 14.04.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187504140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18750414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18750414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1875
-
Monat
1875-04
- Tag 1875-04-14
-
Monat
1875-04
-
Jahr
1875
- Titel
- Dresdner Journal : 14.04.1875
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Mittwoch, ve» li April 187S W OMM» »«IM« i» Zi^«,. . . U N.^1 4 N«K — re l A^-MnAnMN»«»! »» kk.1 L«D»»a» SM VM«M 8t»mp«Ii»,^b^ WM«. I»—n»1»«»r»W«, »M «» M«» «ta« ^omäl-n« r««E», W M, vlMc «tia Lotla, — kt L»«A«1»««, DreMerÄmmml. Verantwortlicher Redacteur: Hofrath I. G. Hartmann in Dresden. LMpot,: F> SommimtaM» S» F vroacka« loursali; atz«näaB - Lb»-«« , L»«»VU I»»-^r»»^Mrr » ».! «»««,«<«« <t l^o-tor, >«U» Bkt«« »EvmU-rr»g-l.«ipitL-rr»iUrtar» ».».- »»>«»««: L-S Stko«« I«rU» A «ia-ib, ^lö^co^t, Ir«»«» L Schott«, - F vanMo; <N»«»>»Ui: F>. p'otA«, Ur»oU^r1 a.».: L ^arA«c»ot>« o. F. 6 Lorrma», «me stuck b, />uuL«<sc,'o, StrUt»: I««D, Lanoar«,: O Sc^U«tcc, ^»rt» ^/av«u, /i«0»«r <4 O», k-a-öc G (t»., »mndmU: W1«: ^ZpiUt. Lipockitian ä« l)r«ich»m Oroackau, dtar^tttbonot««» I» Ilichtnmtlicher Thcil. Uebersicht. Leltgraphische Rachrichtev. TageSgtschichte. (Berlin. Breslau. Posen. Frankfurt a. M. Straßburg i. E. München. Wien. Prag. Buda-Pest. Paris. Madrid.) Dresdner Nachrichten. Provinzial - Nachrichten. (Leipzig. Chemnitz. Aue. Sebnitz.) Statistik und »olktwirthschast. EingesandteS. Aenttleton. LageSkalender. Inserate. Beilage. Ernennungen, Versetzungen re. im Sffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Statistik und LolkSwirthschaft. Börsennachrichtev. Telegraphische WitternngSherichte. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Wien, Montag, 12. April, Abends. (Corr.- Bur.) Lu« Zara vom heutigen Tage wird über den Aufenthalt Gr. Majestät deS Kaisers Fol gendes gemeldet: Der Kaiser hielt heute früh 7 Uhr auf der Espla nade eine Revue über die Garnisontruppcn von Zara ab, ließ dieselben defiliren und drückte den Offizieren seine besondere Anerkennung über das Aussehen, die Haltung und Defilirung der Truppen aus. Der Kaiser besichtigte die slawische Lehrerbildungsanstalt, woselbst er einzelne Zöglinge prüfen ließ, sodann die Stadtbiblio- thek in der Loggia, besuchte die griechische Kirche in Sau Elia, wo der Bischof eine feierliche Ansprache an die versammelte Gemeinde hielt, die Kirchen San Gri- sogno und San Donato, die Rosogliofabriken Salghetti, Dvichli und Luxardo, schließlich die Ausstellung der ethnologischen Gesellschaft. Der Kaiser wurde überall mit stürmischem Jubel empfangen. (Vergl. unter „Ta- gesgeschichte"^ Rom, Montag, 12.April, Abends. (W. T.B.) Die Deputirtenkammer, welche heute wieder zu- sammengetrrten ist, hat sich wegen Beschluß»»- fähiakeit auf Mittwoch vertagt. Der Papst hat gestern und hevte eine große Anzahl von Personen empfangen, welche ihn zum Jahrestage seiner Rückkehr von Gai-ta beglück wünschten. Auch wurden ihm auS dieser Veran lassung mehrere Geschenke und ein Album mit 30,00V Unterschriften überreicht. London, Montag, 12. April, NachtS. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Im Unterhause brachte Owen Lewis (der Deputirte für Earlow) die nachstehende, den belgisch - deutschen Schriftwechsel betreffende und von ihm für heute angekündigte Interpellation an die Regierung ein: Ist es wahr, daß die preußische Regierung an die belgische eine drohende Note gerichtet hat, welche u. A. die Freiheit der Presse in Belgien betrifft und von der belgischen Regierung verlangt, die Gesetze dahin zu än dern, daß eine freie Meinungsäußerung feiten der Bel gier über irgend welche Acte der preußischen Negierung verhindert werde, nnd welche zugleich die Folgen andcu- tet, die für Belgien und seine Neutralität daraus ent stehen könnten, wenn die belgische Regierung der von Preußen gestellten Forderung nicht nachkommen sollte; ferner ob die englische Regierung von ihrem Gesandten in Brüssel über diesen Gegenstand Mittheilungen erhal ten und Letzterem irgend welche Instructionen in Bezug hierauf ertheilt habe und wenn dieses der Fall, ob die Regierung Anlaß nehmen werde, diese Instructionen dem Hause mitzutheilcn; endlich da Großbritannien in Ver bindung mit den übrigen Großmächten Europas die Feuilleton. Rcdigirt von Otto Banck. Refidenzthtater. Am 12. April wurde zum ersten Male „Onkel Bräsig", ein Charakterbild nach Fritz Reuter von Harnack gegeben und zwar zum Zwecke eines Gastspiels von Herrn Schelp er, Mitglied des großherzogl. Hoftheaters in Schwerin. Das Stück, welches den humoristischen Roman „Ut mine Stromtied" wohl oder übel und nicht selten im letzteren. Sinne für die Bühne zugeschnitten hat, ist für jedes Theater sehr schwer auszuführen, wenn cs über den Eindruck eines Experimentes hinweggehoben wer den soll. Es könnte eigentlich nur an den Theatern aufgrführt werden, die in der Sprachzone des Platt deutschen liegen; doch auch dies stößt ruf Hindernisse, denn während dort allerdings dem Publicum die Spracht verständlich und heimisch ist, würden die aus allen Welt- gegenden zusammengeströmten Schauspieler ihrer doch eben so selten mächtig sein, wie ihre Genossen bei uns. So bleibt man denn überall, trotz der sieben Millionen Deutschen, die niederdeutsch verstehen, darauf angewie sen, ein Quodlibet zusammenzubrauen, in welchem Einige, oft nur der Vertreter der Hauptrolle oder der Gast, das echte Idiom reden und die Uebrigen, statt einer falschen qualvollen Nachahmung lieber hochdeutsch sprechen. Es erinnert unabwendbar, aber naiv und disharmonisch an die Virtuosenvorstellungen fremder Künstler, die den Othello im Ensemble deutsch plaudernder Mimen eng lisch executiren. Dennoch ist diese Methode vielleicht die passendste in unseren Gegenden, deren Bevölkerung sich nur mit Mühe Neutralität und Unabhängigkeit Belgiens formell garau- ttrt habe, welche Schritte auf diplomatischem Wege oder in anderer Weise die englische Regierung zu thun ge denkt, um diese Garantie zu ^Mleu, wenn die Unab hängigkeit Belgiens in der ÄMourch die AhMiüM der preußischen Forderungen gtMrdet sein Der Premier DiSraeli beantwortete diese In terpellation noch im Verlaufe der heutigen Sitzung. Disraeli verneint und weist die Behauptung Lewis' zurück, daß Deutschland eine drohende Note an Belgien gerichtet habe. Die Note war eine Vorstellung, die nicht nothwendig eine Drohung enthalten müsse und einen freundschaftlichen Charakter tragen könne. Die freund schaftliche Vorstellung Deutschlands und die Antworts note Belgiens seien der britischen Regierung überdies durch den deutschen Botschafter vertraulich mitgetheilt worden. Die britische Regierung habe vollste Ursache, auf diese Mittheilung als einen Beweis der herzlichen und intimen Beziehungen zwischen England und Deutsch land den höchsten Werth zu legen. Deutschland habe die belgische Antwortsnote bisher nicht beantwortet, und die englische Regierung betrachte daher den Zwischenfall als erledigt. In Bezug auf die Frage der Interpella tion nach den etwaigen Schritten Englands bei einer Bedrohung der belgischen Unabhängigkeit hoffe er (Dis raeli), daß das Haus seine Ansicht theilc, daß es weder nothwendig, noch angemessen sei, über eine An- gelegenheit solch hypothetischen Charakters sich im Borans zu äußern. Wenn je einmal die belgische Unabhängig keit in Wirklichkeit ernstlich bedroht sei, werde das eng lische Cabinct seiner Pflichten eingedenk sein. London, DienStag, 13 April, Vormittag«. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Da« Bankhaus Rothschild hat soeben den Prospekt einer neuen 4'^procen- tigen Anleihe Rußlands im Betrage von 15 Mil lionen Pf. St. veröffentlicht, von denen 2 Mil lionen bereits placirt, 5 für St. Petersburg re- servirt find. Der EmissionScourS beträgt 92, und ist diese Anleihe rückzahlbar ul pari binnen 81 Jahren. Tngtsgeschichte. * Berlin, 12. April. Ihre kaiserlichen und könig lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin zessin haben sich heute Mittag bei Ihren kaiserlichen Majestäten verabschiedet und Nackmittags 2 Ubr die Reise nach Oberitalien an getreten. Die von mehrer» Zeitungen gebrachte Nachricht, daß sick im Gefolge der hohen Reisenden der Generalfeldmarschall Graf v. Moltke und die Generäle v. Blumenthal und Voigts-Rhetz be finden würden, erweist sich als falsch; in der Beglei tung Ihrer kaiserl. und königl. Hoheiten befinden sich, wie von gestern bereits gemeldet, nur die Hofdame Gräfin Bernstorff, der persönliche Adjutant Oberst Mischke und der Kammerherr Graf v. Seckendorfs. (Die hohen Reisenden haben Nachmittags nach 5 Uhr Leipzig passirt, woselbst die beiden Bürgermeister zur Begrüßung derselben auf dem Berlin-anhalter Bahnhofe anwesend waren. D. Red.) Die jüngsten kronprinzlichen Kinder hatten unter Führung des Kammerherrn v. Norrmann die Reise nach St. Leonhards an der englischen See- küstc bereits um 12 Uhr auf der Lehrter Bahn ange- trrten. Nach der „N. Pr. Ztg." gedenken die krön- prinzlichen Herrschaften von der Reise nach Italien am 8. Mai hier wieder einzutreffen. Auch die „9t.-Z." versichert heute, daß die Reise des kronprinzlichen Paa res lediglich der Erholung desselben dienen soll und „einen völlig privaten, jeder Politik fremden Charakter" habe. Als Reiseziel gelte vorläufig Monza, wo ein Besuch des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Italien erfolgen werde. Mit den Letzter« würden dann Ausflüge unternommen werden, die sich möglicherweise bis Rom ausdehnen. — Wie die „N.-Z." erfährt, wird die Ankunft des Kaisers Alexander am 9. Mai in Berlin erwartet, und soll derselbe beabsichtigen, vor seiner Weiterreise nach Ems sich etwa 3 Tage in Berlin aufzuhalten. Die Ankunst des Königs i?skar von Schweden erwartet man zum 25. Mai. 1^. Berlin, 12. April. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg beiwohnte, wurde zunächst mitgetheilt, daß sich die Commission zur Vorberathung der VormundschaftsMöimna und der damit verbundenen Gesetzentwürfe unterem Vorsitz des Abg. Wachter con- stituirt habe. Vom AMatsministerium ist der Entwurf eines Gesetzes, bctrefsW die Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungsnrkunoe vom 31. Januar 1850, eingegangen. Es erfolgte weiterhin Mittheilung, daß von der Gemeinde Gindorf bei Grevenbroich ein Protest gegen die vom Abg. l)r. v.Sybel am 15. März gemachte Angabe, daß die ultramontanen Mitglieder sich geweigert hätten, bei einem Brande mit zu löschen, weil das betreffende Grundstück einem Liberalen angehöre, eingegangen sei, worauf Abg. Or. v. Sybel diese Angabe einer bis 1-5. März nicht widerlegten Zeitungsangabe entnommen zu haben erklärte. Hiernach setzt das Haus die Berathung der Provinzialordnung fort und nimmt zu nächst die 88 30 und 31, den letzteren mit einem Zu satz des Abg. Schlüter au. Ohne Dtscussion werden ferner genehmigt die §8 32 — 45, von denen nur § 38» auf Antrag des Abg. Richter eine Abänderung erleidet. Neber 88 46 und 47 entspinnt sich hierauf eine längere Debatte an der sich die Abgg. Richttr (Hagen), Or. Hammacher, v. Kardorff, Tiedemann, sowie der Minister des Innen: Graf zu Eulenburg brtheiligen. Diese beiden Paragraphen wurden bei der Abstimmung in folgender veränderter Form angenommen: 8 46. Der Provinzialausstbuß besteht aus einem Vor sitzenden und einer durch das Provin-ialstatut festzusetzcnden Zahl von mindestens 8 bis höchstens 22 Mitgliedern 8 47. Der Vorsitzende, die Mitglieder des Provinzial- ausschusses und aus der Zahl der letzteren der Stellvertreter des Vorsitzenden werden von dem Provinziallandtagc gewählt. Die Provinzialbcamtcn sind nicht wählbar- Für d>e Mitglie der ist in gleicher Weise eine mindestens der Hälfte derselben gleichkommcude Zahl von Stellvertretern zu wählen. Die Zahl der Stellvertreter, sowie die Reihenfolge, in welcher die selben cinzubcruscn sind, wird durch das Provilnialstatut be stimmt. Wählbar ist jeder mit Ausnahme der Oderpräsiden- ten, Regierungspräsidenten und Bicepräsidenten, der Vorsteher königl Polizeibehörden und der Landräthe zum Provinzial landlage wählbare Angehörige des deutschen Reichs. Sodann wurden 8 48 der Regierungsvorlage abac- lehnt, 88 49 und 50 mit einem Zusatz des Abg. Grafen Wintzingerode (8 50") angenommen. Nachdem das Hans noch 8 51 nach den Commisstonsbeschlüssen ge nehmigt und K 52 der Regierungsvorlage abgelchnt, vertagt dasselbe die Sitzung bis morgen. — Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf einest Gesetzes über Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 lautet wie folgt: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc., verordnen mit Zustimmung beider Häuser deS Landtage- Unserer Monarchie was folgt: Einziger Artikel: Die Artikelfünfzehn, sechzehn und achtzehn der Verfaffungs- urkunde vom »l. Januar I8bv sind aufgehoben. Die Rechts ordnung der evangelischen und katholischen Kirche, sowie der anderen Rcligionsgefrüschaften im Staate regelt sich nach den Gesetzen des Staates. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschritt und beigedrucktem königlichen Jnsicgel Motive zu dem Gesetzentwurf über die Aushebung der Artikel fünfzehn, sechzehn und achtzehn der Verfasiungsurkunde „Seitdem in neuerer Zeit begonnen werden mutzte, durch die Gesetzgebung des Staates die nothwendigen Grenzen zwi schen diesem und der Kirche zu regeln, um dadurch ein feste-, für jede- der beiden Gebiete geregeltes Berhältniß herzustellen, hat die Staatsregierung stets und immer von Neuem die Er fahrung gemacht, daß ihren Schritten der Einwand entgegen gesetzt wurde, dieselben verstießen gegen diejenigen Bestimmun gen der VersusiunaSurkunde, welche den RcligionSgettüschaften die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zugcwiescn haben. ÄlS sich im Jahre 187» die Gesetzgebung zum ersten Male dem bezeichneten Gebiete zuwandte, war dies erklärlich. Denn damals bestand der Art 1b der Verfassungsurknnde noch in seiner ursprünglichen Fassung, die verschiedener, en gerer und weiterer Auslegung Raum gab, und halte lange Zeit durch das selbstthätige Eingreifen der katholischen Bischöfe in die Modelecture der plattdeutschen Poesie hinein gearbeitet hat. Herr Schelp er übertraf in der Rolle des Inspek tors Bräsig die besten Erwartungen. Ich habe lange keine so maßvolle, durch und durch unbefangene Aus führung eines echt komischen und zugleich urdcutschen Originalcharakters gesehen. Wer jene Bolksstämmc kennt, muß von des Gastes Treffe,! alles Typischen überrascht und warm erfreut sein. Dabei vermied der Künstler jeden gemachten Effect, jede Uebcrtreibung, er erinnerte nirgends an das Theatralische; in seinen Hu mor ergoß sich das Behagen derber Vollnatur, die Mo mente seiner Rührung und Kränkung waren innig und tief gefühlt und zeigten jene nervös werdende Erschütte rung, wie sie mit der Bravheit in späteren Jahren sich o gern vereint. Das Alles liegt in der Aufgabe die- er Charakterschilderung und Herr Schelper darf in die- em Genrebilde mustergiltig genannt werden. Der Gast wurde von den Mitspielcnden so gut un terstützt, wie es bei der Kürze der Zeit möglich war. Jedenfalls sollte diese Vorstellung eine Wiederholung finden. > OB. Des Dilettanten-Orchester Verein« dritte Auffüh rung unter Leitung Herrn Musikdirektors Baumsel- der fand am 12. d. im Saale des „Hotel de Saxe" Statt; sie begann mit einer Symphonie (Nr. 2 O-ttur) von Ad. Reichel, der früher einige Jahre in Dresden lebte und die Drcyßig'sche Singakademie leitete, dann aber als Musikdirektor nach Bern ging. Reichel hat sich I- Haydn als Vorbild gewählt, nicht in schulmäßi- aer Reproduktion, sondern mit innerer wahlverwandter Neigung. Aber des Meisters geniale schöpferische Kraft und geistreiche Ausdruckswetse lassen sich damit nicht gewinnen, und zudem fordert jede Zeit in der Kunst für die Verkündung ihres Geistes ihre eigenen neuen Bah nen. Reichel's Erfindung bewegt sich vielmehr in einer rückblickenden und behaglich anmuthcnden Gedankenwelt, aber mit künstlerischem Geschmack und gediegener musi kalischer Durchbildung. Sichere Beherrschung und Klar heit der Form, technisch kunstgewandte und feinsinnige polyphone Durcharbeitung der Motive hat er dabei vor manchem jetzigen Cymphoniccompvnistcn voraus, nicht aber Rcichthum, Reiz und Glanz des Colortts im instru mentalen Ausdruck. Dieser beharrt in einer zu mat ten, nüchternen Beschränkung, ohne die charakteristi schen Färbungen und Steigerungen zu geben, welche die Gestaltung des Gedankenganges beben könnten. Das Werk war fleißig einstudirt und wurde recht brav execu- tirt, nur die orchestrale Stimmung erwies sich bisweilen etwas widerspenstig. Es sei nur noch der Ausführung eines Concertstücks von G. Goltermann für Violoncello (mit Orchester) durch Fräulein Metzdorf erwähnt. Die junge Dame erwies eme überraschende Sicherheit der linken Hand und einen musikalisch vortrfflich geschulten Vortrag, und wenn zu jener Reinheit der Intonation noch eine gleiche Sicherheit und Vervollkommnung der Tonbildung durch feste kräftige Bogenführung tritt, so wird die talentvolle Spielerin virtuose Leistungen er reichen. C. B. I« Kunstverein. Die in der letztvcrflossenrn Zeit zur Aufstellung ge kommenen hervorstechenden, Leistungen sind bereits früher erwähnt worden; einige davon erfreuen den Beschauer noch immer in den Räumen des Vereins. Der Schluß des Jahres 1874 und der Beginn des laufenden Jah res zeigen in ganz Deutschland, analog mit den indu striellen Verhältnissen, eine schwache, gestörte Kunstpro- duction und einen noch schwächeren Absatz. Die hoch geschraubten Preise, welche ich als eine moralische Schä digung der Kunst in Bezug aus die Exclusivität ihrer Verbreitung in materiell geistlosen Kreise» oft beklagt habe, haben zu den jetzigen Zuständen kein mögliches Verhält niß mehr; um ihre irouischc Wirkung zu verhü ten , müssen sie durch einen jähen Abfall in kleine Preise verwandelt werden, und das macht einen eigcnthümlichcn Eindruck. Doch ist dies das einzige Mittel, den zahl reichen ehemaligen Kunstmäcenen, die fast zu eben so vielen Calamitosen geworden sind, wieder zugänglich zu wer den. Es sei noch einmal wiederholt, daß man es für einen Segen erachten muß, wenn die Kunst auf diesem Wege dazu gelangt, auch wieder für die bescheidene», wahrhaft gebildeten Liebhaber der minder begüterten Kreise zu arbeiten. Unter den ausgestellten Landschaftsbildern tritt die Darstellung eines Waldabhangcs von Arno Meer- manu in München als ein solides, frisch und mit ge sunder Auffassung ausgcführtes Bild dem Beschauer ent gegen. Für die Totalerscheinung der Baumsilhouettc, der landschaftlichen Linie und der Gesammtcomposition zeigt sich hier allerdings wenig Schönheitsgefühl; aber das Gemälde sucht den dort fehlenden Reiz durch den reali stischer Treue und liebevoller Technik zu ersetzen und man freut sich gern über ein üppig grünes, anspruchs los durchgeführtes Studienblatt. Adolf Thomas in Dresden hat ein Motiv von Capri behandelt, aber eine leere, hölzerne Farbe nnd dürftige Modellirung der Gegenstände verhinderten hier des Künstlers wohlgemeinte Intentionen, den Reichtbum der Natur an einem der porsicvollstcn Plätze der Welt wiederzugrben. Von Hugo Mühlig findet sich rin freundliches De- tailbildchrn, eine Dorfpartie aus Böhmen, in dem oft und die Zulassung dir Organe de- Staate- eine über seine wahren Sinn hinauSaehenoc Anwendung erhalten Diesen wahren Siu» klar z» stellen, war die Ausgabe des Gesetzes vom d- April >873 (Gesetzsammlung S. >4«); cs sollte zum allgemeinen und klaren Bewußtsein gebracht werden, daß auch eine selbstständige Besorgung der kirchlichen Angelegenheit dem Hoheitsrechte des Staates, seiner Gesetzgebung und Aussicht unterliege. Dennoch wird jener Einwand weiter und bis in die neuesten Tage gegen jede kirchcnpolitische Gesetzesvorlage erhoben Fort und fort sowohl in den Häusern des Land lagcs. al- in Organen der Presse gegen die Verfassungs mäßigkeit der Maßregeln wiederholt, wiegt er umso schwerer, als er Beunruhigung in die Bevölkerung trägt, Lie gesetzge benden Factoren und die Staatsregierung eines verfassungs widrigen Verhaltens verdächtigt und die Gesetze, noch ehe sie verkündet werden, als solche bezeichnet, denen mit Recht Wi derstand geleistet werden dürfe. Ein solcher Zustand kann in keinem Staate ertragen werden, namentlich in einer Zeit so ernster Bewegungen, wie die gegenwärtige; unabweisbare Pflicht ist eS, denselben entschieden, kräftig und so schleunig als möglich zu beseitigen Dies kann nnr gelingen, wenn das Vcrhältniß zwischen Staat und Kirche nicht serncr durch alO gemeine, der Mißdeutung fähige Sätze, sondern lediglich durch eingehende Specialgesetze geregelt wird, also eine Äendcrung der VerfaffungSurkunde erfolgt Vor einer solchen darf umso weniger zurückgeschreckt werden, als die Gesetzgebung freie Bahn bedarf, um den Staat unter allen Umständen zu sichern gegen den seine Hobeitsrechte mißachtenden und augrcisende», und damit ihn selbst gefährdenden, von Rom geleiteten Ele- ruS. Deshalb wird die Aufhebung des Art. >6 der Verfas- sunaSurkuude vorgeschlagen. Die auf diesem Wege für die Gesetzgebung gewonnene Freiheit soll zur Abwehr jener An- gnffe dienen. Anderen Religionsgesellschatten. insbesondere der evangelischen Kirche gegenüber, bedarf e- solcher Abwehr nicht Soweit die eigene Ordnung ihrer Angclcgcnh itcn ge setzlich bereits geregelt ist, wird es dabei bewendensoweit dies nicht der Gall ist, die Gesetzgebung diejenige Sicherheit schaffen, welche Corporationen gebührt, die der Rechtsordnung des Staates sich unterwerfen. Die Aufhebung des Art >6 findet ihre Rechtfertigung da rin, daß das Vertrauen, unter dem den Re igionsgesellschasten der Verkehr mit ihren Oberen ungehindert freigegeben und die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen nur solchen Beschrän kungen unterworfen worden ist, welchen alle übrigen Veröffent lichungen unterliegen, namentlich in den letzten Zeiten schwer getäuscht worden ist. Es braucht nur an die Eucpklika des Papstes an den preußischen Episkopat vom s. Februar d. I. erinnert zu werden, um die Nothwendigkeit darzuthun daß das Uebermaß freier Bewegung welche« der gedachte Artikel ge währt, i« Grenzen zurückgeführt werden mutz, welche mit dem Staatswobl verträglich sind. Die Bestimmung des Art. l8 enthält die Entwickelung des im Art. t» niedergelegten Gedankens für einen einzelnen Fall, die Aushebung des Art. >6 führt daher in logischer Eonscqncnz auch zur Aufhebung des Art. 18. Uederdies wird ohne die selbe es nicht dahin kommen, daß überall einflußreiche kirchliche Stellen von Männern verwaltet werden, welche den Gesetzen des Staates Gehorsam leisten, ein Anspruch, den insbesondere ein Staat nicht ausgeben kann, der vermöge seiner confeUionell gemischten Bevölkerung das höchste Juteresie daran hat, daß die verschiedenen Religionsgesellschaften sriedlich neben einander leben." Die Art. lö, 16 und 18 der Verfassungsurkunde lauten: Art. lö. Die tvangelischt und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den Staalsgesetzeu und der gesetzlich geordneten Aufsicht des StaateS unterworfen. Mit der gleichen Maßgabe bleibt jede Religionsgesellschaft im Besitz und Genuß der für ihre Eultus-, Unterrichts- und Wvlüthätigkeit-zweckc bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art 16. Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher An ordnungen ist nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen Art >8. Das ErnennungS-, Vorschlags-, Wahl- und Be stätigung-recht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist. soweit cs dem Staatc zustebt und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und au öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung Im Uebrigen regelt da- Gesetz die Befugniffe des Staates hinsichtlich der Vorbildung, Anstellung und Entlassung der Geistlichen und Religionsdiener, nnd stellt die Grenzen der kirchlichen Disciplinargewalt fest. BreSlau, 12. April. Die „Schles. Vlksztq." be richtet von einer Fürbitte für den Fürstbischof von Breslau. Wie nämlich das ultramontane Blatt er fährt, hat das fürstbischöftiche Gencralvicariatsamt ein Circular erlassen, durch welches im Hinblick auf die der Diöcese bevorstehende „schwerste Heimsuchung" die Cu- ratgeistlichkeit veranlaßt wird, tätlich nach der hl. Messe
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