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Dresdner Journal : 06.09.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187409066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18740906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18740906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-09
- Tag 1874-09-06
-
Monat
1874-09
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Journal : 06.09.1874
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M 207. Sonntag. den 6. September 1871 ^y«»vnoi«out»pi vt»: I» «. .» ä.or.cd.» Lmi«d.: ^„^dü^fl-uwcye., ^Lüclioü^. . . . s lülr. tritt ?o«t «ufl ^>tzflrliek: l Hilr. 11> kd»sr. >Ntini»«tKi»ctzI»8 Kiuru. LlorsIovAumiLvi'u: 1 li^r luK-rateopretx-r I^ür cton kaum sinvr ?«tit»vile: 2 dijsr. Oot«r üi« 2sil«r: b Utsr. - Lr«< keine«: IT^Iicd mit Xunnukm« 6er 8vno un6 ?siert«^s, ^imtmin für 6eu sol>se»6en Dres-nerIounml. Verantwortlicher Redacteur: Commissionsrath I. G. Hartmann in Dresden. !nrer»1e«»oa»kwv »urirLrlsr l^tpri^: F'r. Lra„<t»trttrr, OommireiooLr äer Orvxinor ^ournuln; ebeoäs».: Luyen Fo»: u. L FVrver, Lrwdarx-Ierlt». Vl«u-L«ip,>^-»»,«l-Lr«»l»u-rr»«kku< » » : ^/aa»c««te,M <k i^vAker/ Lerltv Vi«u Sriudur^-kr»U-I.«ipri^-?r»»k- turt a.N. -ULucd«»: ^(uci. .V»E, L«rNv: F /»>«attcte»ittan^,K Ftt»^cc^1, Lr«m«u: Lc/ttuttc, vr«, i»u: T.StanAc«'« Uüre«u; vdemultr: F'r: ^MAt, rr»«'-- tart »U.: F). ^arAer'soke u. F 6. //ertviani'evk« öuek^ ?'o.,' VSrUtr: /nvO, Sruuovr: t?. Lc^ü«tnt«r, krri,. ^/ara«, Luttier et Ca., Stalt^rrt: Dn«b« tl §i76«t. ^1,ina»ieen-Lürea«, Visu: Oxj-c/iF. H» raiitiFekerr Ilönixl. ^xsiolition Us« Orvbflnor .7onrn«ts, I7rc>r6ei>, LliU^irrvtkvnx»«^ Xo. 1. Amtlicher Theil. Dresden, 4. September. Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht,f daß der Hosfourier und Hofsecretair Mayer das von Seiner Hoheit dem Her zoge von Sachsen-Altenburg ihm verliehene Sachsen- Ernestinische Perdienstkreuz annehme und trage. NichtllmMcher Theil, lleber sicht. Telegraphische Nachrichten Tagesgeschichte. (Dresden. Berlin. Posen. Lions. Breslau. Altona. München. Heilbronn. Darmstadt. Wien. Prag. Marien bad. Buda-Pest. Agram. Karlo- witz. Paris. Versailles. Rom. London. New-Bork.) brnrnnunaen, Versetzungen rc. im öffevtl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Vermischtes. Statistik und VolkSwirthschaft. Sächsische Bäder. Feuilleton. TageSkalender. Inserate. Beilage. Dresdner Nachrichten. Provinziat-Nachrichtcn. (Chemnitz. Hohenstein.) Statistik und VolkSwirthschaft. Eingesandteö. Telegraphische Wittrrungsberichtc. Börsennachrichtcn. Inserate. FelctzraMsch? Nachrichten. Heilbronn, Freitag, 4. September, Nach mittags. (W. T. B.) Der König von Württemberg ist heute Mittag um '^2 Uhr mit Extrazug hier eingctroffen und am Bahnhofe von dem Kronprin zen des deutschen NeichS und von Preuße», dem Herzog Eugen von Württemberg, dem preußischen Gesandten Freiherr« v. MagnuS, der Generalität und den städtischen Behörden empfangen worden. Der König und der Kronprinz begrüßten sich auf das Herzlichste und fuhren in einem offenen Wa gen, von den lebhaftesten Akklamationen der zahl reich versammelten Bevölkerung begleitet, nach dem Absteigequartier deS Königs bei dem Gerichts- director Huber. Heute Nachmittag um 3 Uhr findet im Rathhaussaale ein Diner statt, welches von der Stadt Heilbronn zu Ehren deS Königs uns des Kronprinzen gegeben wird. Heilbronn, Sonnabend, 5. September. (Tel. d. Drcsdn. Jonrn.) Bei dem gestrigen Festmahle zu Ehren Sr. Majestät des Königs und deS Kron- Prinzen deü deutschen Reichs brachte König Karl folgenden Toast aus: „Ich lade die Festgäste ein, auf das Wohl unsere Kaisers und seines Sohnes des deutschen Kronprinzen zu trinken". Der deutsche Kronprinz crwiederte diesen Toast mit folgenden Worten: „Ich trinke aus das Wohl des Königs von Württemberg, welcher ein Land regiert, daS die deutsche Treue in seiner ganzen Geschichte er probt hat. Mit aufrichtigster Freude habe ich be währt gefunden, daß mit dem Worte „„Hier gut Württemberg allcrwcg" zugleich dem geeinigten Deutschland eine Stätte bereitet ist, in welcher nach dem erhabenen Beispiele des Königs dem Reiche Treue gehalten wird." Wien, Freitag, 4. September, AbendS. (Tel. b. Drcsdn. Ionrn.) Die Nachricht von der Ankunft der österreichischen Nordpolerpedition wird durch die halbofficiellc „Wiener Abendp." bestätigt. Die selbe theilt zuerst folgendes Telegramm des Linicn- schiffelieutenantS Weyprecht an das k. k. Reichs- krieaSmiuisterium, Marineseetion, mit, aufgegeben »u Lardoe (an der Nordostspitzt Norwegens) am 8. September um 3 Uhr Nachmittag-: August >872 eingeschlossen. Eingefroren 14 Monate im Packeise; Nordost 73. Längengrad, dann Nordwrst getrieben. 1873 ausgedehnte Länder entdeckt. October daselbst festgetrieben. Ueberwintert 79" 51' Nord, 59" Ost. Land über 82", bereits 83" gesichert. Hauptaus dehnung Nord und West. Mai unhaltbares Schiff ver lassen. Nach 96 tägiger Schlittcnbootsrcise russischen Schooner „Greuseland" Novaja-Zimlja getroffen. Maschi nist Krisch Tuberculose gcstoiben, die Anderen gesund. Mannschaft vortrefflich bewährt. Eine hier eingelangte Depesche deS k. k. Ober lieutenantS Payer auS Vardoe lautet: Schiff Herbst 1872 Eise eingeschlosscn; Pressungen; seitdem willenlos Nord getrieben; 200 Meilen Norden Rowaja - Zimlja's Entdeckung großen Gebirgslandes, für welches den allerhöchsten Namen Sr. Majestät des Kaisers wählen zu dürfen, in unserem Namen der Comite bitten wird. Durch Schlittenrcisen 450 Virilen mit Erforschung dieses nördlichsten Landes der Erde bis 83° Nord. Frühjahr >874 Schiff verlassen. Schlitten bootrückzug Südkuste Nowaja-Zimlja's. Rettung durch russisches Schiff. (Der „Tegetthoff" wurde bekanntlich in Geestemünde auf der Tecklenvorg'schen Werft im Jahre 1872 erbaut. Die Länge des .Tegetthoff", der Schoonerlakelung hatte, betrug llS' Brem, größte Breite 2k'^', Tiefe im Raum 13^ Fuß und die Größe etwa lbv Bremer Last Die Maschinen hatten 75 Pferdekraft und waren vom e»t»I>i!ime»to rrie-tino ge liefert- Das Schiff nahm >8a Tonnen Kohlen mit. Der Bug war mit eisernen Platten belegt. Seit vollen 2 Jahren fehlte jede Kunde von der Expedition.) Santander, Freitag, 4. September. (W. T. BZ Die deutschen Kriegsschiffe „Albatroß" und „Nautilus" Haden die Rhede von Bilbao wieder verlassen. — Die Earlisten errichteten Verschan zungen in der Nähe von Bilbao. Die Arbeiten in den Bergwerken wurden eingestellt und die Ar beiter entlassen. New Dort, Freitag, 4. September, Vormit tags. (W. T. B.)' Anläßlich der in Conshatta in Louisiana vorgekommenen Ruhestörungen hat der Gouverneur von Louisiana eine Proclamation er lassen und eine Belohnung für die Ermittelung der Urheber der Unruhen au-gesetzt. Derselbe hat dabei darauf hinaewiesen, daß dieselben einem Ge heimbunde von Weißen angehörten, der sich zur gewaltsamen Beseitigung der Beamten des Staa tes verschworen habe Der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten hat die Anwendung von Waffengewalt zur Unterdrückung der Unruhen an geordnet, falls solche für nothwendig erachtet wer den sollte. Von verschiedenen Seiten werden die Beamten beschuldigt, die Neger zur Erregung von Unruhen veranlaßt zu haben. Tagesgeschjchle. Dresden, 5. September. Se. Majestät derKönig haben Sich gestern früh, Ihre Majestät die Königin heute Morgen zu den Manöver« bei Großenhain be geben und werden beide Majestäten Nachmittags von dort nach Pillnitz zurüükchrcn. Moryen Mittag werden Allerhöchstdieselben wiederum einem bei Großenhain statt findenden Wettrennen beiwohnen. — Se. Majestät der König gedenken Sich nächsten Montag (7. September) zu den Manövern bei Chemnitz zu begeben, * Berlin, 4. September. Unter den fremdlän dischen Offizieren, welche hier eingctroffen sind, um den Herb st übungen bcizuwohncn, befinden sich auch 4 Offiziere der französischen Armee, und zwar ein Oberst vom 14. Tragoncrrcgimcnt, ein Oberstlicutcnant vom 8A Infanterieregiment, ein Capitän vom 13. Ar- tillerieregiment und ein Capitän vom 12. Husarenregi- ment; Such von der dänischen Amiee sind 3 Offiziere (1 Oberst von der Infanterie, 1 Artilleriehauptmann und 1 Rittmeister) angrkommen. — Heute früh rückten sämmtliche Stäbe und Truppentheile des Gardecorps in die bctrrffcnden Manöverterrains ab, während Theile der 3. -ardeinfantenebrigade bereits gestern Nachmittag Berlin verließen. Das Gardecorps wird in diesem Herbste in zwei getrennten Divisionen manövrircn, welche durch die Theilung der Gardecavaleriedivision uud die Vertheilung deren Regimenter an die beiden Garde- infanterkdivisionen formirt worden sind. Den Befehl über die so gebildete 1. Gardedivision wird der Com- mandcur der 1. Gardeinfanteriedivisiou, Generalliente- nant v. Pape, übernehmen, den über die 2. Gardedivi sion der Commandcur der Gardecavaleriedivision, Gc- nerallicutenant Graf v. Brandenburg 11. Nach der Orckre cts bninille für die combinirtc 1. Gardedivision wird dieselbe aus zwei combinirten Gardebrigaden be stehen, deren erste anstatt des den Ueb ungen des X. Armcecorps beiwohnenden Generals Grafen Kanitz, der Generalmajor v. Drigalsky, Commandcur der 2. Garde- cavaleriebrigade, und deren zweite Brigade der General major v. Krosigk, Commandcur der 2. Gardeinfanterie brigade, befehligen wird. Die combinirtc 1. Gardebri gade wird bestehen aus dem 1. Gardcregiment zu Fuß, dem Gardtfüsilierregiment, dem 1. und dem 3. Gardc- ulanenregiment, drei Fußbatterien der I. Gardefeld- abtheilung, einer reitenden Batterie und einer Compag nie Piouniere mit Traindetachcment (> Schanzzeugwagcn mit Brückenstrecke). Zu der combinirten 2. Gardebri- gade gehören das 2. und das 4. Garderegiment zu Fuß, das Gardejäaerbataillon, das Regiment der Gardes-du- Corps, das Gardehusarenregiment, drei Fußbatterien der 2. Gardefeldabthcilung, zwei reitende Batterien, eine Compagnie Piouniere mit Traindetachcment. Die vor stehend nicht angeführten Gardercgimcnter nebst den denselben zugctkcilten technischen Truppen werden die combinirte 2. Gardedivision bilden. Nach dem (Ent würfe für die Herbstübungcn der combinirten I. Garde division sollten die beiden Brigaden derselben am 4. und 5. September gegen einander manövriren und am Abend des 4. Vorpostenbivouac beziehen; die gleichen Uebungen sollten am 7. und 8. September stattfinden, gm l 1. und 12., 14„ 15. uno 17. aber Tetachementsübungen der Brigaden folgen. Die Ruhetage der Division sind am 6., 10., 13. und 16. September. Am 18 Septem ber rücken die Berliner, Spandaucr, Oranienburger und Charlottenburger Truppen in ihre Garnisonen, in wel chen die Potsdamer und Nauener am 19. September eintreffcn werden. Berlin, 4. September. Am gestrigen Tage ge langten die Bcrathungen des hier versammelt gewesenen Vereins der deutschenStrafanstaltsbcamtcn zum Abschluß. Die Verhandlungen zeugten von lebhaftem Interesse und warmer Fürsorge für die Strafgefangenen; und es gewinnt den Anschein, als ob die geführten Ver handlungen von wesentlicher und nachhaltiger Bedeutung sein werden. Unter den königl. sächs. Mitgliedern trat namentlich der Strafanstaltsdircctor Hr. Regierungsrath d'Alingc hervor, indem er mit großer Sachkcnntniß und objectiver Schärfe Lie zur Bcrathung gestellten Fragen erörterte. Vor Allem aber gebührt dem kgl. sächsischen Generalstaatsanwalt und Präsidenten des gedachten Ver eins, Hm. Di. Schwarze aus Dresden, das große Ver dienst, durch seine allbekannte wissensrciche Klarheit, durch seine unübertreffliche Unparteilichkeit bei Leitung der Ver handlungen und durch seine wahrhaft bcwundernswerthe Umsicht bei Fragstelluugen und Abstimmungen die Ver- einszweckc gefördert zu haben. Daß dies in der ganzen Versammlung empfunden worden, bekundeten die war men Dankcsworte, welche am Schluffe der Verhandlun gen der Vorsitzende des Vereinsausschusses, Hr. Director Eckert aus Bruchsal, dem Hrn. Di . Schwarze darbrachie und in welche die gcsammte große Versammlung ein« müthig unter Erheben von den Sitzen ewstimmte. — Bei dem lebhaften Interesse, welches man an dem Voll züge der Gefängnißstrafe nimmt, glaube ich Ihnen wenigstens theilweise mittheilen zu sollen, was nach den vorliegenden stenographischen Berichten der sächsische Re gierungsrath d'Alinge über diese Strafart am 2. Sep tember geäußert hat. Sein Ausspruch lautet: „Das GerechtigkeitSprincip, welches in der Hauptsache die Grundlage des in unserm heutigen deutschen Strafrechte aus- gedrückten Systems bildet, verlangt, daß alle Menschen hoch uud niedrig, arm und reich, vor dem Gesetze gleich sind. Diese Gleichheit kann un) soll zwar keine absolute sein, vielmehr genügt eS, wenn die Genngthuung, welche die Gerechtigkeit ye aenüver einer bestimmten verbrecherischen That verlangt, »m Strafgesetze relativ, d. h. durch Festsetzung der Grenzen, in denen sich die Strafzumessung des Richters zu halten hat. be stimmt ist. Innerhalb dieser Grenzen dürfen neben dem Ber- gettungszwecke auch andere Zwecke, z B. der der Besserung maßgebend sein. Ja es darf sogar, wenigstens nach dein Strafrechte des deutschen Reiches, dem Strafzwecke eine jo große Wirkung eingcräumt werden, daß nur seinetwillen die einmal erkannte Strafe eine Modifikation erleidet, wie dies durch die Beurlaubung der Verbrecher in der That geschieht. Bei Alledem aber müssen, soll die Gleichmäßigkeit der Sühne, die ein unabweisbares Postulat der Gerechtigkeit bil det, nicht aanz verloren gehen, geivisse Grenzen bestimmt sein, in denen sich sowohl die Entscheidung des urtheilendcn Rich ters als die discretionäre Enischlievung des Strafvollzugs beamten zu halten hat. Diese Grenzen würden aber sofort verwischt werden, wenn nicht auch die dialur der zur Anwen dung kommenden Strafvollzugsmittel gesetzlich sestgestcllt wäre. Freilich wird hierbei der ausführenden Gewalt Vieles über lassen werden müssen, aber die Fixirung der Grundzügc ist Sache der Strafgesetzgebung und an diesen Grundzügen darf im Wege der Ausführungsverordnungen und DiSciplinarvor- schristen nicht gerüttelt werden- Für das vorliegende Thema jiegt also der Kernpunkt in der Vorfrage: ob die gemein samc reglemcntsmäßige Verpflegung der Gefangenen ein sol ches Essentiale der Zuchthaus- und Gesängnißstrase bildet, daß dasselbe, ohne diesen Strascn einen anderen Charakter auszu- drücken, nicht alterirt werden darf? Diese Vorfrage glaube ich nach dem Inhalte der zu Recht bestehenden Strasproceßordnungen, Reglements nnd Hausord nungen für den Strafvollzug, ja. obwohl sie im Relchsstras- gcsetzbuche nicht ausdrücklich beantwortet wird, schon aus dem Geiste des Reichsstrasgcsctzbuchcs bejahen und zum Mindesten in den Fällen unbedingt bejahen zu sollen, wo die Unter bringung der zu Zuchthaus und Gefängniß Verurtheilten in ^geordneten Straf- oder Gefangenanstalten stattfindet- Eine Vergleichung Les in den 8^10 und lv des Reichsstrafgesetz bucheö Gc'agten mit den Bestimmungen bezüglich der Festungs haft und Haft in den 88 17 und 18 des Gesetzbuches scheint eine durchschlagende. Die Hast soll in einfacher Freiheitsentziehung be stehen. Hieraus schließe ich, daß man nöthigensalls dieselbe im eigenen Hause, jedenfalls aber unter solchen Verhältnissen ver büßen kann, welche das eigene Hau? gewährt. Nur die Frei heit ist entzogen, keine andere Annehmlichkeit des Lebens, cs wäre denn, daß dieselbe mit der Entziehung der Freiheit sich nicht vereinigen ließe. Dagegen soll allerdings die Festungshaft in Festungen, bez. in andern dazu bestimmten Räumen verbüßt werden. Hier können nur solche Annehmlichkeiten gewahrt werden, welche die Oertlichkeit zuläßt. Daneben soll Beschäftigung und Lebens- weise beaufsichtigt werden. Ganz anders lautet es in 8 16 des Reichsstrafgesetzbuches über die Gefängnißstrafe. Aus Abs. 2 und geht hervor, daß die Gefängnißstrafe in einer „Gefangenanstalt" verbüßt werden soll. Das Gesetz sagt zwar nicht, worin die Eigen thümlichkeitcn einer solchen Anstalt bestehen, es erscheint aber elbstverständlich, daß in einer Anstalt für Strafgefangene die >anze Lebensweise der Letzter« nach dem Strafzweck, geordnet ein muß und daß den dcsfalls bestehenden Einrichtungen alle Gefangenen ohne Ausnahme gleichmäßig unterworfen sein müssen. Die Gleichmäßigkeit der Behandlung muß auch die Verpflegung feiten der Anstalt umfassen. Wenigstens würde die Selbstverpflegung allen Zweck verlieren, wenn sie mit der Gefangenkost durchaus und in allen Punkten übereinstimmcn muß Eine solche dem Gefangenen nutzlose, dafür aber der Orduung und Disciplin schädliche Einrichtung wäre zu ver werfen. Das Recht aber, daß sich ein einzelner Gefangener besser als seine Mitgefangenen auf eigene Kosten verpflege, ist ganz abgesehen von den höchst schädlichen, ja gefährlichen Einflüssen auf die Orduung und Disciplin schon nill der Gleich mäßigkeit des ganzen Wesens, welche in dem Begriffe einer Strafanstalt liegt, unvereinbar. Die Strafe, die ein solcher privilegirter Gefangener erleidet, wird eine wesentlich andere, viel leichtere sein, als die seiner Mitgefangenen von gleicher Qualität. Und — wo sollte man mit der Ausnahme ansangen und wo aushören? Wollte man z B., wie ich Ihnen aus meiner eigenen Praxis mittheilen kann, davon absehen, nur den Reichen zu privtlegiren, und versuchen, für diejenigen zu Gefängnißstrafe Verurtheilten, welche sich eines Vergehens schnldig gemacht haben, bei dem die bürgerlichen Ehrenrechte — vcrgl. 8 »2 des Rcichsstrasgesetzbuchs — abzuerkenncn dem Richler nicht ge- Feuilleton. Redigirt von -Vtto Banck. In der Kunstausstellung. Ehe wir unsere Unterhaltungen über einzelne Kunst- objccte weiter sortfetzen, sei nur für heute zweier plasti scher Arbeiten gedacht, die sich den Besuchern als neu ausgestellt bemerkbar machen und durch ihre Tüchtigkeit empfehlen. Die erste ist eine Grablegung im Marmorrelief vom Bildhauer Gustav Broßmann und es wurde dieselbe nach cincr Skizze des früh verstorbenen Künstlers F. Schwenk für Rechnung des Kunstfonds ausgesührt. Sic soll den Altar der Kirche zu Hartha bei Waldheim schmücke» und wird als eine gediegene, fleißig ausgc- führte Arbeit eine so schöne Aufgabe, welche jetzt nur noch selten in Deutschland für kirchliche Zwecke gestellt wird, in einer erfreulichen Weise erfüllen. Es sind in dieser gefällig componirten, figurenrcichen Gruppe die Körperbewegungen, den Innern des Gefühls entsprechend, mit großer Natürlichkeit behandelt und passen sehr wohl zu der rubiaen Noblesse der Köpfe. Das Leben im ganzen Relief entbehrt des geistigen Elements nicht und erhebt sich angenehm über das Niveau der üblichen akademischen Ausdrucksweise. Und diesen günstigtu Einzelheiten schließt sich auch die flüssige Drapirung der Gewänder an. Das zweite plastische Werk, nur im Gypsmodell aus gestellt, gehört dem Portraitfachc an und ist so vorzüss- lich in der individuellen Auffassung, wie in der techni schen Arbeit. Es stellt das kindliche Bildniß eines klei nen Mädchens mit gewellten Haaren dar, und ist von Adolph Breymann in Dresden nach der Natur aus geführt. Die ungemein einfache, künstlerisch gewissen hafte Behandlung erscheint frisch, lebenswahr und stilvoll zugleich. Diesem Künstler gelingt der naive, gesund kecke Ausdruck der ersten Jugend musterhaft und der vorlie gende neue Beweis dieser seltenen Befähigung wird noch durch die Schönheit des Gegenstandes gehoben und interessant macht. (Fortsetzung folgt.) Ueber die culturhistorisch-literarische Bedeutung JSlandS. Den weitesten Kreisen des Publicums ist nur der geographische Zustand jener merkwürdigen Insel des hohen Nordens bekannt, und wer dessen von den Wand lungen des Klimas herbeigeführtc verkommene Unwirth- lichkcit ins Auge faßt und die Entvölkerung des Landes erwägt, für den wird vielleicht ein Blick auf die frühere Wichtigkeit Islands und seiner historischen Poesie und poetischen Historie willkommen erleuchtend wirken. Die „Berlinaske Tidende" verweilt bei diesem Gegenstände und giebt davon ein gedrängt zusammengefaßtes Bild. In der ganzen Entwickelung Islands giebt es keine Seite, welche so merkwürdige Spuren hinterlassen hat, als die Liebe der Isländer zu der nordischen Dichtkunst und der nordischen Sagenerzählung, deren Erzeugnisse sich noch zum Theil in großartigen Sammlungen von Gedichten erhalten haben, welche das Leben und Treibm der Götter und der Menschen in der Heidenzeit behan deln. Ans welche Sette der altnordischen Literatur man auch den Blick wirft, überall findet man werthvolle Beiträge zur Kenntniß der ältesten Götter- und Cultur- vorstellungrn des gothisch - germanischen Stammes. Die ausgezeichnetste und berühmteste unter den isländischen Gedichtsammlungen, die ältere Edda, enthält eine tief sinnige Mythologie, eine poetische Darstellung des Wan dels der Götter und der Menschen, ein Stoff, der für Maler, Bildhauer und Dichter eine reiche Quelle zu künstlerischer Behandlung gewesen ist. In dem schönen, wenn auch oft dunkeln Gedicht Völuspa wird der Ur sprung, die Entwickelung und der Untergang der Götter und der Welt gcoffenbart; andere Gedichte der Edda behandeln Mythen von Göttern und Vanen; in Hava- mäl werden kurze und verständige Weisheitsregeln mit- getheilt, welche die Auffassung des Nordländers vom Rechten, Klugen und Passenden enthalten; Rigsmäl han delt von dem Ursprünge der Stände, gleichsam eine Er klärung der Entstehung und der Entwickelung der Ge sellschaftsordnung in der Heidenzeit; die Heldengesängc (Kämpevisor) berichten Sagen von Menschen und Halb göttern, z. B. die Sage von Völund, dem weitbcrühmten und unglücklichen Künstler, welcher Geldsachen und Schmuckgegenstände verfertigte, oder die Sagen von den Völsungrn und Nifslunacn und viele andere. Ein Glück war es, daß das Christenthnm im Lande meistens von eingrbornen Missionären gepredigt wurde, die neben ihrem Eifer für die neue Lehre die Liebe ihrer Lands leute zu der nordischen Vorzeit bewahrt hatten und mit hin nicht wie anderwärts Alles verließen und zerstörten, was an die heidnischen Zeiten und Sitten erinnern konnte. Auf Island wurde deshalb die alte nordische Sprache bis zu unsern Tagen bewahrt, und gerade in ihrer ur sprünglichen Form bietet sie der wissenschaftlichen Sprach forschung ein unschätzbares Hilfsmittel dar. Die Ansiedler hatten den Sinn ihrer nordischen Stammesverwandten für die Dichtkunst und die historische Erzählung mitgebracht, und eine Menge Dichter und Sagrnerzähler erhielten und entwickelten diesen Sinn und übten ihre Kunst nicht nur in der Heimath aus, sondern auch im Auslande, besonders an den Höfen der nordi ¬ schen Könige und der Jarle. Als das Christcnthum eingcführt wurde, als die plündernden Wikingszügc auf hörten und die Gelegenheit zu kriegerischen Thaten sich nicht mehr im srühcrn Umfange darbot. fühlte man sich kräftiger gemahnt, die großen Thaten der Vorzeit nicht blos in mündlichen, sondern auch in schriftlichen Erzäh lungen zu bewahren; da entwickelte sich eine immer reichere Literatur der Dichtkunst und der Sage, oft in schönster Vereinigung, welche während der letzten andert halb Jahrhunderte des Bestehens des Freistaates ihre höchsteBlütheperiodc erreichte. DieDichter und Gcschichts- erzahler traten aber nicht einzeln aus, sondern, gestützt auf die allgemeine Aufmerksamkeit, womit man ihrem Talente folgte, bildeten sich Schulen für Literatur. Die Sagen behandelten vorzugsweise Islands Geschichte, dar- gestellt in dem Leben und den Thaten ganzer Geschlech ter und einzelner Personen, aber auch die Geschichte des Nordens, und besonders die allgemeine Geschichte Nor wegens. Diese Sagen erzählen die Ereignisse in epischem Stil; sie werden so erzählt, wie sie sich nach der Auf fassung des Erzählers ereignet haben, ohne kritische Be merkungen oder subjective Ansichten. Der Vortrag ist lebhaft und klar, die Form ost so wohl gewählt und abgerundet, daß die Erzählung den Eindruck eines voll endeten Kunstwerkes hinterläßt. Die vorzüglichste von allen Sagen, welche größere Gruppen historischer Er eignisse behandeln, ist Snorrc Sturleson's „ Heims kringla" oder die Geschichte der norwegischen Könige. Das Buch beginnt mit den Sagen von der Einwanderung der Äsen und schließt mit den Erzählungen von dem Anglinga- geschlecht und der Regierung und den Thaten der nor wegischen Könige. Snorre ist ein vollendeter Geschicht schreiber, dessen Gleichen der Norden nicht hat. Und doch kann man seinetwegen die übrige Reihe der histo rischen Sagen nicht vergessen, wie z. B. die Egilssagq
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