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WHkritz-IeitllW Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 74. Jahrgang. Dienstag, den 14. Januar N"V Nr 4 Der Stadtrat. 14 Tagen des rast Dippoldiswalde, am 11. Januar 1908. auch so geht, wie General Keim, da die Bayern den ganzen Streit zu einer Machtfrage stempeln wollen. Immerhin mutz es sich doch wohl darum handeln, die un zufriedenen Protektoren des Flottenvereines, den Prinzen Rupprecht von Bayern und den Grohherzog von Olden burg, in ihrer schützenden und fördernden Stellung für den Flottenoerein zu erhalten und ebenso die große Anzahl der unzufriedenen Mitglieder des Flottenvereines, die hinter den beiden Protektoren stehen, zu beschwichtigen, damit der Deutsche Flottenoerein zwar im nationalen Sinne, aber ruhig und sachlich und ohne jede Partngehäis gleit sich weiter seiner hohen Aufgabe, die deutschen Flolteninteressen zu fördern, widmen kann. Sollte es in der Hauptver sammlung zu Kassel zu einer Spaltung zwischen Nord und Süd kommen, so würde zwar e n süddeutscher Flotten verein ohne jede Lebensfähigkeit sein, aber auch ein nord deutscher Verein könnte nur schwer in der bisherigen Weise seinen Zwecken und den an ihn gestellten Anforderungen gerecht werden. Es steht daher zu hoffen, daß nach einer allgemeinen Aussprache im Interesse des Vereins General Keim aus die Wiederwahl verzichten wird, denn die Tat sache bleibt bestehen, daß der Flottenoerein ohne Protektoren zurzeit noch nicht lebensfähig genug ist, da mit deren Ab gang auch eine große Zahl Mitglieder ihren Austritt er klären würde. Den bayerischen Mitgliedern aber mag gesagt sein, den Bogen nicht zu straff zu spannen, sie könnten sonst leicht den meisten Schaden davon haben. Förderung der deutschen Flotte zu gewinnen, so wird man daraus ohne weiteres erkennen, daß die norddeutschen Flotlensreunde den süddeutschen Flottensreunden in dem Streite enlgrgenkommen müssen, damit der Streit nicht zu einer noch größeren Parteizersplitterung und Verbitterung führt. Umgekehrt dürfen aber auch die süddeutichen Flotlensreunde nicht immer aus ihre Reservatrechle oochen. Sie sollten diese im Gegenteil zu einer gedeihlichen Weiter- entwicklung des Vereins ausgeben Das Präsidium würde dann sicher auch mehr Entgegegenkommen zeigen als jetzt, wo es jederzeit erwarten muß, daß von Süddeutjchland- aus Schwierigkeiten gegen die Geschäsissührung erhoben werden. Um den ärgerlichen Streit so bald wie möglich zu beseitigen, wäre es daher schon das beste, daß der General Keim nicht wieder zum ersten geschästssührenden Vorstand des Flottenvereines gewählt würde. Sicher wird sich eine hervorragende Persönlichkeit finden, weiche an Stelle des Generals Keim zum geschästssührenden Vor stand des Flottenvereines gewählt werden kann, und zwar eine Persönlichkeit, die nicht im politischen Streite gestanden hat. Leicht ist allerdings die Aussindung des rechten Mannes für die Geschäftsführung des Flottenvereines nicht, denn die nun einmal erregten Meinungsdifserenzen im Flottenvereine werden angesichts der bekannten Vorgänge an jedem Kandidaten für den Posten des geschästssührenden Vorstand de» Flottenvereines eine scharfe Kritik üben. Auch wird sich mancher hüten, hier die Finger zu ver- brennen, denn er hat keine Gewähr, daß es ihm nicht Bekanntmachung. Gemäß § 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 werden alle die jenigen in hiepger Stadt dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1888 geboren, sowie den früheren Altersklassen angehören, be züglich welcher eine entgüluge Entscheidung über ihre Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörde noch nicht erfolgt ist, hierdurch ausgefordeit, sich in der Zeit vom 15 bi« 1 koknusi» 1808 behufs Aufnahme in die Rekiutierungsstammrolle auf hiesiger Ratserpedition (Zimmer Nr. 8, 1 Obergeschoß) persönlich zu melden. Auswärts Geborene haben hierbei den Geburtsschein, zurückgeftellte Militär pflichtige jedoch ten früher erhaltenen Losungsschein vorzulegen. In hieiiger Stadt dauernd aufhältliche Militärpflichtige, welche in dem obigen Zeit räume abwesend lein sollten, sind innerhalb der geletzten Anmeldepflicht durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren anzumelden. Militärpslichiige, welche im Lause eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthallsoit wechseln, haben sich sowohl beim Abgang behufs Berichtigung der Stammrolle ab- als auch innerhalb dreier Tage in dem neuen Orte zur Stammrolle wieder anzumelden. Die Nichtbeachtung der in obigem enthaltenen Vorschriften wird mit einer Geldstrafe bts zu 30 Mark ev entsprechender Haststrofe geahndet. Stadt'at Dippoldiswalde, am 2 Januar 1908. / . . »p- - 7—- - - -, Die »«eiberitz-Zeitung« erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- benAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern Bei der am 8. dieses Monats vorgenommenen Ergänzungswahl der bv»tv-«t«a rar Osrirksvorsammlune sind die Herren Rechenmaschinenfabrikant ^rtdur üniAllnräl Glashütte, M R ttergutsbesitz-r VSdw» Posse,>dorf, W Fabrikdilektor Anda Schmiedeberg und Baumeister Otto 8vdwtät Dippoldiswalde als Vertreter der Höchslbesleuerten und zwar der erstere auf die Zeit bis Ende 1910, die letzteren auf die Zeit bis Ende 1913 gewählt worden. _ ,, g König!. Amtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, am 9. Januar 1908. Tie Kernfrage im Streite in dem Deutschen Flottenvereine. Da die Versuche, die Gegensätze in dem großen Deutschen Flottenvereine, der, abgesehen von den Sozial demokraten, Angehöiige aller Parteien zu seinen Mitgliedern zählt, durch einen gütlichen Vergleich zu beendigen, als gescheitert, onzusehen sind und deshalb in vielen Kreisen die Unzufriedenheit mit der Geschäftsführung des ersten geschästssührenden Vorstandes des Flottenoereins, des Generals Keim, fortbesleht, so wird es hohe Zeit, daß im Interesse des Flottenvereines selbst einmal die Kernfrage des ganzen Streites untersucht und klargelegt wird. Es kann sicher keinem Mitglieds des Flottenvereines und auch keinem Vorstandsmitgliede desselben verboten werden, sich an der Politik und an den Wahlagitationen zu beteiligen, aber es dars dies nicht im Namen des Flottenvereines ge schehen oder zur Aufgabe desselben gestempelt werden, selbst dann nicht, wenn man die politische Agitation als pne national« Aufgabe hinstellt, wie die» bei den Reichs- tagswahlen im vergangenen Jahre geschehen ist. Ferner ist bei dem ganzen Streite zu erwägen, daß in der Be- urteilung der Tätigkeit des geschästssührenden ersten Vor standes de» Flottenvereines eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Norden und dem Süden Deutschlands be- steht. Wenn man dabei nun erwägt, daß der Flotten- verein die Aufgabe hat, möglichst viele nationalgestnnte Männer ohne Unterschied der politischen Partei für die Inserate werden mit 15 Pfg., solche au» unser« Amtshauptmannschaft mit 12 Pfg. die Spaltzetl« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (nur von Behörden) diezwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Aus- 10 Pfg - Alle Postan- — I d . schlag. - Eingesandt, Im NLSUUrL Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. "ULSL»' Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft. das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseMgem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hau-wirtschaftlicher Monats-Bella^ . Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle mid an bestimmten Tagen wird kei»w Garau Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jehne m Dippoldiswalde. Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehr jährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre kreiwllllg zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körper liche Befähigung hat. — 2. Wer jich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Futztruppen, den Maschinengewehr-Ab teilungen, der fahrenden Felbartlilerle oder dem Train, oder zu dreijühiigem Dienst bei der reitenden Artillerie oder zu drei- oder vi rjührigem Di nst bei der Kavallerie melden will, hat v rerst bei dem Zivilvorsitz-nden der Ersatz-Kommis Ion seines Aufenthaltsortes (d. I. in Sachen der Am shquptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zw lvorsitzende der Ersatz-Kommihion gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Melde- ßheins. Die Erteilung des MeldesMeins ist abhängig zu machen: i a> von -er Ei willigung des Vaters oder Vormundes. b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwi liaen Dienst sich Mel dende durch Ziviloerhältni se nicht gebunden ist und sicb untadclhast gefü rt hat. 4 Den mit Meldeschein ve sehenen jungen Leuten st ht d'e » ohl des Truppenteils, be« welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Verlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewühlten Truppenteil» noch.usuchen.') Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ibre Annahme. 5 . Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahm scheinst b Die Einsle lung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 3>. Märt in der Regel am Nekruien Einstel'ungLtermin (im Oktober) und nur insoweit statt als Stelle" ver fügbar sind Autzeihal' der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welch« aus Beförd-rung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militä, musikkorps einzutreten wü scheu, eingestellt werden. Hierbei ist darauf ousmer'sam zu mach-n, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonder^ ab r die, welche zum drei- rder vierjährigen aktw-n Dienst bei de> Kavallerie ein treten woll n, vorzug-weise dann Ansicht auf Annahme stoben, wenn sie sich, k ei sonstiger Brauch- ba k it, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Enstellung am nächsten Rekruten-Einitellungstermine. Menn keine Stellen ffen sind, rder Freiwillige mit R cksl t auf die Zett ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und noch Abnahme ihres Meio scheine bis zu ihrer Einberufung virläusig in die Heirat b urlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Mi i ärpi icht d. i vor dem l. Januar des Kalender jahres. in weitstem der Betre sende das 2ü. Leben-johr vollendet — in den aktiven D cnst ein- getretenen Leute haben den Vorteil, ihrer D ensipflickt zeitiger genügen und im Falle des Ver- bleib'ns in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroisiziers Dienstgrades bei f rtgesetzt guter Führung den Anspruch aus den Z-oilverlorgungsschein und die Dienst^iämie von IstOv Ma k be reits vor vollendetem 32. Lebensj hre ernurden zu können. 8 Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteil-ngen. de- fahrenden Feld artillerie und des Trains, welche freiwillig und Mannschaften der Kavallerie und rettenden Arti lerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Herre dni Jahre alt o gedient hben, dienen in der Landwehr '. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt au a für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährgen aktiven Dienstzit ver pflichtet und diese Verpflichtung erfüllt habe-. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwill g ver Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebu g-n während des Reserveverhältniss-s in der Regel nicht herangezog-n; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Brieden zu Uebungen nicht einberusen. U>. Militärpsl rttigen, welche sich e film Musterungs-Termine treiwill g zur Aushebung melden (auf das Los ve zichten), erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. ' Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphen kompagnie in B>rlin find die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. P eutz. Eisenbahn regiments Nr. 2 bez. des Königl. P>eutz Testgraphenbataillans Nr. I zu richten. Formulare und andere Drvckiachcn lül Gemeinde und andere Behülden liefert in zweckentsprechender Aussührung die Buchdrnckerei von Carl Jehne, Dippoldiswalde. Beschluß. Das Verfahren, beiressend die Zwangsversteigerung des im Grundbuche für «rotz- Alfa Blatt >24 auf den Namen Gustav Friedrich Bernhard Büttner eingetragenen Grundstücks wird a.fgehoben, da der Antrag vom betreibenden Gläubiger zurück- genommen worden ist. Der auf den 15. Januar 1908 anberaumte Termin fallt weg. Dippoldiswalde, den 1l. Januar 1908. >8/ 07. Königliches Amtsgericht. Beseitigung von Schnee uns Eis von Sen Fußwegen. Unter Bezugnahme auf § 4 der Strahenoolizeiordnung wird hierdurch noch be sonders daraus aufmerksam gemacht, daß die Fußo-ge von Schnee und Eis möglichst umgehend und gründlich und, wenn der Schnee über Nacht gefallen ist, bis spätestens 9 Uhr vormittags zu reinigen sind. Eingetrelene Glätte auf Fußwegen ist durch Bestreuen mit einem abstumpfenden Material (A'che oder Sand) alsbald und so oft in der Zeit von morgens 8 Uhr bis abends 8 Uhr zu beseitigen, als dies die Sicherheit erfordert. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu