Volltext Seite (XML)
WHeritz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde nnd Umgegend Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde Inserate werden mit 15 Pfg., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12Pfg.die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Die .Meibtrttz-Zettnng" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan stalten, Postboten, sowie unsereAusträgernehmen Bestellungen an. Mit achtsettigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtfchaftlicher Monats-Beilage. die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Irhnr. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Rr. 123. Sonnabend, den 19. Oktober 1907. 73. Jahrgang. Ergänznngswahl für die Handelskammer zu Dresden. Für die in diesem Jahre stattsindende Ergänzungswahl für die Handelskammer zu Dresden sind zufolge Verordnung des Kgl. Ministeriums des Innern gemäß dem Gesetze vom 4. August 1900 in der 12. Wahlabteilung, umfassend die Amtsgerichts bezirke Dippoldiswalde, Altenberg, Frauenstein und Lauenstein -«ei WskI- snsnnei- zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt nach Belieben der Wahlberechtigten entweder Montag, den 4. November d. I., im Gasthof „Stadt Dresden" zu Dippoldiswalde oder Dienstag, den 5. November d. I., im Bahnhofshotel zu Glashütte von vormittags 10 Uhr bis 12 Uhr mittags; jedoch darf jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben. Wahlberechtigt für die Handelskammer sind (ohne Rücksicht auf die Staats- oder Reichsangehörigkeit): 1. die natürlichen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von §8 l und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben, und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, ausgenommen jedoch die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerke kein selbständiges Handelsgewerbe betreiben; 2. die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Hand werk ein selbständiges Handeisgewerbe betreiben und vor der Urwahl ent weder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wahlleiter die Erklärung abgeben, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 3. die im Eenossenschaflsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Ee- werbeunternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gewerbeunlernehmungen; die unter 1— 4 Genannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahl abteilung mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte ci des Katasters) von über 3100 M. eingeschätzt und nach der Reo. Städte- bezw. Landgemeindeordnung (8 44 bezw. 8 35 a-§) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gemeindewahlen berechtigt sind; außerdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Bertreter abgeben lassen. Nur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; b) der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; c) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; ck) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). Wählbar zu Wahlmännern sind nur diejenigen zur Handelskammer wahlberech tigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer wahl berechtigten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr ersüllt haben und deutsche Reichsangehörige sind. Dippoldiswalde, den 15. Oktober 1907. 595 ». Königliche Amtshauptmannschaft. Die Herren Bürgermeister und Eemeindevorstände werden hiermit aufgefordert' etwa noch in ihren Händen befindliche Empfangsbescheinigungen über Familienunter stützungen der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften umgehend anher einzu reichen, da über die in diesem Jahre gezahlten Beträge Berechnung aufgestellt und behufs Zurückerstattung an die Königliche Kreishauplmannschast einberichtet werden soll. 1085 k.König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 10. Oktober 1907. Der für den 23. dieses Monats in lllssdüttv anberaumte ll02lrk8LU880dvü wird auf äva 24. ä1v808 UovLl8, vormittags 1V vdr, verlegt. 187 Kgl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 17. Oktober 1907. In Dittersdorf ist die Geflügelcholera erloschen. !720ciL. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am l4. Oktober 1907. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Nach einer langen Reihe schöner Tage hat am gestrigen Donnerstag ein heftiger Sturm in den Vormittagsstunden bedeckten Himmel gebracht, und wenn es auch bis jetzt noch nicht zum Regnen gekommen, so scheint er doch nicht mehr lange auf sich warten zu lassen. Dann aber wird auch die Temperatur sinken und der Ofen wieder unser „wärmster Freund" werden. — In tz 46 der Revidierten Städteordnung und in 8 37 der Revidierten Landgemeindeordnung wird be stimmt, daß besoldete Gemeindebeamte nicht in die Stadt- und Gemeindevertretungen wählbar sind. Das Direktorium IllMltn sör kc ßimeckkmm W DrM killsstü. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden sind gemäß 88 9 folgende der Verordnung vom 15. August 1900 zur Ausführung des Gesetzes vom 4. August desselben Jahres, die Handels- und Gewerbekammern betreffend, die Arwahlen für die Gewerbekammer vorzunehmen. Noch den vom Königlichen Ministerium des Innern genehmigten Vorschlägen des Vorsitzenden der Kammer sind aus dem Bezirke der hiesigen Königlichen Amtshaupt mannschaft zwei Wahlabteilungen gebildet worden, von denen die eine als 12. Wahlabteilung die Amtsgerichtsbezirke Attenberg, Frauenstein und Lauenstein, sowie die andere als 13. Wahlabteilung den Amtsgerichtsbezirk Dippoldiswalde umfaßt. Für jede der beiden Abteilungen sind zwei Wahlmanner und zwar je ein Wahl- mann von den zur Gewerbekammer wahlberechtigten Handwerkern und je ein Wahl mann von den wahlberechtigten Nichthandwerkern zu wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt Mittwoch, den 6. November dieses Jahres, von vormittags 10 Ahr ab bis 12 Ahr mittags, und zwar für die 12. Wahlabteilung im Sitzungszimmer des Rathauses zu Attenberg bez. im Sitzungszimmer des Rathauses zu Geising bez. im Gasthof „zum goldnen Stern" in Frauenstein bez. im Gasthof „zum goldnen Glas" in Glashütte bez. im Gasthof „zur Stadt Teplitz" in Lauenstein, sowie für die 13. Wahlabteilung im Gasthof „zum goldenen Stern" in Dippoldiswalde. Stimmberechtigt für die Wahlen zur Gewerbekammer sind alle nach den 88 8 bis mit 10 des obengedachten, die Handels- und Gewerbekammern betreffenden Gesetzes vom 4. August 1900 wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen usw. Wählbar aber sind alle nach Vorstehendem wahlberechtigten männlichen Personen und gesetzlichen Vertreter juristischer Personen, welche das 25. Lebensjahr ersüllt haben und deutsche Reichsangehörige sind. Im übrigen aber werden die Wähler noch darauf hingewiesen, daß sie unter Umständen über ihre Wahlberechtigung sich auszuweisen haben werden. 577 tt. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 4. Oktober 1907. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Mühlengrundstücksbesitzers Ernst Bruno Müller in Sadisdorf ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Termin auf den 8. November 1907, vormittags l/211 Ahr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt worden. Dippoldiswalde, am 17. Oktober 1907. K. 7/07. Königliches Amtsgericht. Der am 15. Oktober fällig gewesene IV. Ivrmlll vvmoillSvLlllLßou ist spätestens bis Ende dieses Monats an die Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Stadtrat Dippoldiswalde, am 17. Oktober 1907. Einquartierung. Die Auszahlung der Quartiergelder an die Empfangsberechtigten erfolgt vom 21. bis mit 25 Lss Mts und zwar nun vunnüttsgs «sknenel eßen Teil von S bis 12 Ubn und nur gegen Rückgabe der mit Ratsstempel ver sehenen Ouartierzettel in hiesiger Stadtkasse. Dippoldiswalde, am 12. Oktober 1907. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das lausende Jahr aufgestellte Schöffen- und Ge- schworenen-Urliste liegt eine Woche lang und zwar vorn 21. Kis mil 2S. «lieses lAonsts an Natserpeditionsstelle — Zimmer Nr. 8 — zu jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei dem unterzeichneten Stadt rate erhoben werden. Dippoldiswalde, am 16. Oktober 1907. Der Stadtrat. Drucksachen jedweder Art fertigt in sauberer Ausführung Buchdruckerei Earl Jehne. schließlich d-r Wintergäste) 2442 Parteien mit 4438 Gästen und 2064 Passanten. Die vorjährige Gesamtfrequenz an Sommergästen und Passanten (6152) ist demnach Heuer trotz des ungünstigen Sommers um 650 Personen über schritten worden. Possendorf. Am vergangenen Sonntage fand in Possendorf die feierliche Weihe der durch Umbau und Anbau veränderten und verschönerten Kirche statt. Die Weihepreoigt hielt Superintendent Hempel aus Dippoldis walde und die Predigt zur Feier des Erntedankfests, das am gleichen Tage stattfand, Pfarrer Nadler aus Possen dorf. Amt-Hauptmann Or. Mehnert aus Dippoldiswalde des Vereins sächsischer Gemeindebeamten hat nun in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dem Kgl. Gesc-mt- ministerium und den beiden Ständekammern, sowie deren Mitgliedern eine Bittschrift zu unterbreiten, in der um Aushebung der erwähnten Bestimmung ersucht wird. Kipsdorf. Von der F.emdcnliste für die Höhenluft kurorte Kipsdorf, Bärenfels und Bärenburg ist am vorigen Dienstag die letzte diesjährige Ausgabe, die Nr. 10 er schienen und weist dieselbe auf die Zeit vom 24. Sept, bis 13. Oktober 1907 an angekommenen Sommergästen 67 Parteien mit 106 Personen und 140 Passanten nach. Die Gesamtfrequcnz beträgt bis zuni 13. Oktober (ein-