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Die „Weiberitz-Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- dcnMendenausgegebcn. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Numniern 10 Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie unscreAusträgernchmen Bestellungen an. Wcheritz-Mlllig. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit 15 Pfg., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg. - Tabellarische und lomplizierteJnserate mit entsprechendem Aus schlag. Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für die Königliche WMslMptmamfchaft, das Königlich- Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. 73. Jahrgang. Nr. 97. Dienstag, den 20. August 1907. — Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmte» Tagen wird keine Garantie übernommen. Veranlworllicher Vodakleur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Im Namen des Königs! In der Privatklagefache des Produktenhändlers Ugx Volk in vippolüiswLltlv, am Kirchplatz, vertreten durch den Rechtsanwalt Voigt in Dippoldiswalde, Privatllägers, gegen den Verkäufer und Reisenden Otto Lvdmrum in vippolckswsläs, Angeklagten, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht zu Dippoldiswalde in der Sitzung vom 30. Mal 1007, an der Teil genommen haben: 1. Hülssrichter Assessor vr. Schäfer, als Vorsitzender, 2. Gemeindeoorstand Dietrich von Reinholdshain, s 3. Werksührer Göhler von Dippoldiswalde, f ' Referendar Stühmke, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte Otto LokmsllU wird wegen Beleidigung des Produktenhändlers Mar Wolf in Dippoldiswalde zu ssvksrig (60) llllsink an deren Stelle im Falle der Aneinbringlichleit -ekn <>0) Tsgv Osksngnis zu treten haben, zu einer an den Beleidigten zu erlegenden Kutte von Kunden* (lOO) lVIselr sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Privatkläger er wachsenen notwendigen Auslagen verurteilt. Dem Beleidigten wird die Befugnis zugesprochen, den verfügenden Teil dieses Urteils auf Kosten des Angeklagten durch zweimaligen, nicht über vierzehn Tage aus- einanderliegenden Abdruck in der „Weißeritzzeitung" bekannt zu machen, sofern der Be leidigte innerhalb zehn Tagen nach Zustellung des Urteils hieraus bei Gericht anträgt. Wr, Hk», MWnlanKch, MW» !t. werden von Produzenten gekauft. Angebote mit Preisforderung bei Lieferung vors Magazin vor dem 30. d. M. an Proviantamt Großenhain, später an Manöver-Proviantamt Dippoldiswalde. Manöver-Cinquartierung betr. Aus Anlatz der in der Zeit vom 6. bis zum 20. September d. I. zu erwartenden Einquartierung in hiesiger Stadt wird hierdurch folgendes bekannt gemacht. Den Offizieren ist, wenn nicht etwas anderes auf den Ouartierzetteln ausdrücklich bemerkt ist, nur Morgenkost (Kaiser mit Gebäck), den Unteroffizieren, Mannschaften und Ofsiziersburfchen dagegen volle Verpflegung einschließlich Brot zu gewähren. Eine Ausnahme hiervon findet an denjenigen Tagen statt, an welchen die Truppen enge Quartiere beziehen. An diesen Tagen verpslegen sich die Truppen selbst; es ist ihnen dann außer der Gewährung von Unterkunft nur die Mitbenutzung der Kocheinrichtungen zu gestatten. Für die Fouragelieferung wird von hier aus Sorge getragen. Von den Quartier- gebern haben die Truppen daher in hiesiger Stadt Fourage nicht zu fordern. Als Entschädigung werden den Quartierwirten gewährt: a) für die Verpflegung pro Mann (vom Feldwebel abwärts) und Tag I M. 20 Pf , d) für das Quartier pro Tag — M. 20 Pf. für Gemeine, »» 30 »» »» Unteroffiziere, 40 »» »» Fähnriche, Vizefeldwebel, »» 65 »k I» Feldwebel usw., 1 25 »» Hauptleute usw., l „ 75 »» »» Stabsoffiziere, 2 „ 25 k» «» Generäle, c) an Stallgeld per Tag — M. 30 Pf. für ein Ofsizierspferd, n 12 n »k jedes weitere Ofsizierspferd, n 12 ein Dienstpferd, — „ t>0 „ „ ein Geschäftszimmer. Die Generäle haben zu beanspruchen 3 Zimmer und eine Gesindestube, die Stabs offiziere 2 Zimmer und eine Gesindestube und die Hauptleute, Leutnants usw. ein Zimmer nebst Burschengelatz. Für die den Offizieren zu verabreichende Morgenlost erhalten die Quartiergeber — M. 50 Pf. pro Offizier und Tag ebenfalls aus der Einquartierungskasfe. In der Vergütung für das Quartier ist bei den Offizieren das Quartiergeld für je einen Burschen mit enthalten. Für die Burschen wird also den Quartierwirten nur l M. 20 Pf. für die Verpflegung gewährt. Zur Aufnahme von Einquartierung ist nach dem Einquartierungsregulativ jeder hiesige Einwohner, sowie jeder Besitzer hiesiger Grundstücke verpflichtet, der mehr als 30 Grundsteuereinheiten besitzt oder mit mindestens 1200 M. Einkommen zu den Gemeinde anlagen eingeschätzt ist. Wer feine Einquartierung nicht selbst aufnehmen kann oder will, hat für deren anderweite Anterbringung Sorge zu tragen und bis zum 26. August d. I. hierher anzuzeigen, wo die auf ihn entfallenden Soldaten untergebracht werden sollen. Anspruch auf Zuteilung eines Offiziers oder Unteroffiziers haben, soweit solche Wünsche überhaupt Berücksichtigung finden können, nur solche Quartiergeber, die ihre Einquartierung in der eigenen Wohnung unterbringen. Siadtrat Dippoldiswalde, am 16. August 1907. -WWWiUWkiWrMWimWM Wegen Vergebung der den Truppen zu liefernden Fourage werden alle hier wohn haften Fouragehändler hierdurch aufgefordert, Preisangebote für je 50 kx Hafer, Heu und Stroh bis spätestens den 26. August d. I. im Rathaus, Zimmer Nr. I I, abzugeben. Zu unterscheiden ist aller und neuer Hafer und altes und neues Heu. Die Preisangebote sind zu verschließen und mit ent sprechender Bezeichnung zu versehen. Desgleichen wollen sich alle diejenigen umgehend melden, welche bereit sind, Bor spannleistungen zu übernehmen. Stadtrat Dippoldiswalde, am 16. August 1907. Wer hat den grösste» Schade» von de» Streiks? Wenn in einem Gewerbe oder Industriezweige ein großer Streik ausbricht, so haben zunächst die Arbeitgeber der betreffenden Branche den größten Schaden, weil ihre Geschäftsbetriebe still liegen und sie nicht liefern können, woraus ihnen direkt oder indirekt großer Nachteil erweckt. Auch das Publikum und die beteiligte Geschäftswelt er leidet von dem Streik durch die Nichtlieferung der Ar beiten, durch den Fortzug der Arbeiter usw. manche Schädigung, und zunächst am wenigsten der streikende Arbeiter, weil er wochenlang aus der Streikkasse und auch von den Genossenschaften Unterstützungen erhält. Aber wenn ein Streik nicht in der ersten oder zweiten oder spätestens in der dritten Woche durch einen Vergleich zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern beendigt wird, so ändert sich gewöhnlich die ganze Lage zu Ungunsten der streikenden Arbeiter. Die Arbeitgeber nehmen andere Arbeiter an, um ihre Betriebe wieder in den Gang zu bringen und bei den streikenden Arbeitern und noch mehr bei deren Familien macht sich der Unterschied zwischen dem Streikgeld und dem Wochenlohne in Gestalt eines schweren Geldmangels und in anderen Notständen geltend, und dieser Zustand führt zu großen Schädigungen der Ar beiter und ihrer Familien. Dieses ganze Elend zeigte auch der große Berliner Bauarbeiterstreik, der zu einer voll- ständigen Niederlage der streikenden Arbeiter geführt hat, und dieses Fiasko beweist, wie töricht es von den Ar beitern war, datz sie im Frühjahre den Vergleichsvorschlag der Arbeitgeber nicht angenommen haben. Der Streik der Berliner Bauarbeiter hat zwölf lange Wochen gedauert, die Arbeitnehmer, die bisher bei einer Arbeitszeit von neun Stunden 75 Pf. pro Stunde erhielten, also einen Tages verdienst von 6,75 M. hatten, hatten den achtstündigen Arbeitstag bei 85 Pf. Stundenlohn gefordert. Der Ver band der Baugeschäfte erklärte sich am Anfang mit einer Lohnerhöhung einverstanden, lehnte aber den Achtstunden tag entschieden ab. Im Laufe des Kampfes haben dann eine Reihe von Baugeschäften den Streikenden einen Ar beitstag von 8>/2 Stunden und 80 Pf. Siundenlohn zu gestanden. Zu diesen Bedingungen sollen jetzt 46 Proz. der Maurer und 76 Proz. der Zimmerer arbeiten. Auf diese Tatsache stützt sich die Behauptung eines wenigstens teilweisen Streikerfolges. Dieser Erfolg ist aber doch wohl nur ein scheinbarer. Der Verband der Baugeschäfte hat keinerlei Konzessionen gemacht und die Streikleitung hat jetzt den auch von der Versammlung des Maurerverbandes gebilligten Beschluß empfehlen müssen, „daß es von jetzt an den nicht in Arbeit stehenden Kollegen freistehen soll, auf den Bauten, wo die Forderungen nicht anerkannt sind, in Arbeit zu treten". Der Nest der Ausständigen mutz also, soweit er überhaupt Arbeit findet, zu den alten Bedingungen — neunstündige Arbeitszeit und 75 Pf. Siundenlohn — auf den Bauten des Verbandes der Bau geschäfte die Arbeit wieder aufnehmen. Nicht alle Streiken den werden aber überhaupt Arbeit finden, da vielfach ihre Stellen durch auswärtige Arbeitswillige besetzt find. Der Verband der Baugeschäfte ist also der Sieger geblieben und sein voller Erfolg wird auch auf die Haltung der anderen Baugeschäfte, die die Forderungen der Arbeiter im Laufe des Kampfes anerkannt haben, wahrscheinlich nicht ganz ohne Wirkung bleiben, da diese Geschäfte schwerlich dauernd teurer als der Verband der Baugeschäfte werden arbeiten wollen und können. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. In den in der „Weißeritz-Zeitung" veröffentlichten Auszügen aus den Protokollen der Kirchen- vorstandssitzungen vom l. und 18. Juli 1907 ist erwähnt, daß die Beleuchtung der Stadtkirche mit elektrischem Lichte wieder Gegenstand ;der Beratung gewesen ist. Bei der Unzulänglichkeit des hiesigen Kirchenvermögens wird, falls später eine andere als die jetzige Kerzenbeleuchtung in der Stadtkirche verwendet werden soll, die zu erwartende Mehrausgabe durch von der Kirchengemeinde aufzu bringende Kirchenanlagen zu decken sein. Im hiesigen zusammengesetzten Kirchspiel fallen der Stadt ^/>o der Kirchenanlagen jzur Last und seit 1888 haben diese sich von 800 M. wie folgt bewegt: 1889 M. 1000 1890 M. 1200 1891 M. 1600 1892 M. 1800 1894 M. 2450 1899 M. 3150 1902 M. 4200 1906 M. 4550 1907 M. 4550! Jede weitere Erhöhung der Kirchenanlagen erhöht selbst verständlich den Gesamtbedarf des städtischen Haushalt- planes und bewirkt eine Steuererhöhung, weil es aus geschlossen ist, mit den jetzt der Stadt zu Gebote stehen den Einnahmen mehr Kirchcnanlagen als bisher zu decken. Die politische Vertretung der Stadtgemeinde wird sich nach Lage der Sache, falls der Kirchenvorstand eine nicht ganz unbedeutende Anlagenvermehrung beschließen sollte, wohl veranlaßt sehen, bei dem vorgeschriebenen Gehör Bedenken