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Dresdner Journal : 05.06.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-06-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187406056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18740605
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18740605
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-06
- Tag 1874-06-05
-
Monat
1874-06
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Journal : 05.06.1874
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Ares-nerÄourn a > Lolxil^: /> N^anckststtc^, Oommisnioolli Uv, ' Orosdovr ^ourn»>», ebouditi« : u N L^mdoi-^-LsrU»- Vi«u L»lpiiA->»»«I-Lr«iI»u-rr»uIlk«i't« N ä t / Lvrli» Vi«n-L«mdarx-kc»^-l.»>p»i^-xr»LL- lart »H ->lülled«o: N,<ck 7tto««c, Lsrlin K.N<<c»nkz/e»-, 7,i« u/ickcnc/a,»/, //. K/L>cc-/><, Lr«m«u: L/ Sr«« l»u: /, ükirenu; vdsmiiitr: k oiyc, kr»L''- furt» H.: N) u. //eff-nicmn'scNv ttuc-lik., Oa.,- ltörlltr: /)., L-uwovsr: O. KcAiHKe--,- ksris //,,«,ix, To/itte, ck O'o., Slal^Lrt^ /-uube 3 <Lückck K»inc>»eci«-Nit,<-ou. Vivo: ll.I«»«ffobsr: K>'»iit!>. b:xz»-«littun »«->- Iw^dn<-r ckoiii-imls, iin-ndvii, .'I.u^in-On-n^ii^u Xo. l. L euitttwortiichc.-iedacteur: I. C). Hartmann ^konnemvntiiprsk»: lm ckoot,od«n Loicd,; l Io kr«°»«» tritt iNdi-Iiok tLkrlioi. - a l'di^ k « Ulr 8t«wp«l8^adr, .iLdrliei, 6 vir. I „„.^^dä«« ä«ut»cdsll ^^Uirliok: 1 '?k!r. IS Hxr. t jlliicbv» Nu-t- und l-iurnlus Xumvii-ru: I ic^r. s 8tci»pelru>»t.ülutk üioxu, Iu8<r»t«>uprel8ei ISc dun Nüuw viovr ^s«pi»Ituovo Netitrvil«: 2 dl^r. Ovtvr „kiuzviutvät" äiv 2vilv: S di^r LrsoNelaea: Ht^llod mit La,o»kw» dm- Novo- ood ksistts^o, ^b«nd» kür dvo kolzoodvo 1'»^. Ämtlicher Theil. Dresden, l. Juni. Se. Niajestät der König haben nachstehende Personal-Veränderungen in der Armee aUergnädigst zu genehmigen geruht: Die Entlassung aus allerhöchsten Kriegsdiensten des Premierlieutenants der Landwehr des Eisenbahn-Bataillons Leonhardt wegen überkommenen Dienstunvermögens und die des Srconde- lieutenants Dr. Winkler von der Landwehr der In fanterie des l. Bataillons (Leipzig) 7. Landwehr-Regi ments Rr. 106 auf Grund erfüllter Dienstpflicht; die Verabschiedung der Stabsärzte Dr. Meyer I. des 8. Infanterie-Regiments Nr. 107 und vr. Schalle des Feld-Artillerie-Regimrnts Str. 12 „Corps-Artillerie" aus allerhöchsten Kriegsdiensten mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der Uniform für verabschiedete Militärärzte; die Beförderung des Oberstabsarztes 2. El. Dr. Klepl des 7. Infanterie-Regiments Nr. 106 zum Oberstabsärzte 1.El.; die des Stabsarztes Dr. Druschky des 2. Jäger-Bataillons Nr. 13 zum Oberstabsärzte 2. Classe; die des Assistenzarztes I. Elaste Dr.Lindner des 4. Infanterie-Regiments Nr. 103 zum Stabsarzte; die des Assistenzarztes 2. El. D>. Evers des Train- BataillvnS Str. >2 zum Assistenzärzte 1. Classe; die der Assistenzärzte 2. Classe der Reserve Dreschke, Oster loh, Dr. Meinert und Dr. Böttger zu Assistenz ärzten 1. Classe der Reserve; die Versetzung des Seconde- lieutenants der Reserve Fischer des l. (Leib-) Grena dier-Regiments Str. 100 zur Reserve des Sanitäts Corps unter gleichzeitiger Ernennung zum Assistenzarzt 1. Classe. Verordnung, den Wegfall des Kalenderstempels betreffend, vom 2. Juni 1874. Da nach der Vorschrift in 8 30 Absatz 4 des Reichs gesetzes über die Presse vom 7. Mai d. I. (Reichsgesetz blatt Seite 65, ff.) vorbehältlich der auf Landesgesetzen beruhenden allgemeinen Gewerbesteuer eine besondere Be steuerung der Presse und der einzelnen Preßerzeugnisse nicht weiter stattfinden soll, so kommt der Kalenderstem pel im Königreiche Sachsen vom 1. Juli d. I. als dem Tage des Inkrafttretens jenes Gesetzes an in Wegfall. Es finden daher von diesem Zeitpunkte an Kalen- derstempelungen nicht weiter statt. Auch sind von dem selben Tage an alle auf die Kalenderstempelsteuer be züglichen gesetzlichen nnd sonstigen Vorschriften, ins besondere die zur Zeit noch gültigen Bestimmungen im 111. Abschnitte des Stempelmandats vom 11. Januar 1810 (Gesetzsammlung Seite 2ö ff.) und des Oberlau sitzer StempeisteuermandatS vom 12. August 1819, sowie der zugehörigen Stempeltaxe s. v. Kalender, von dem Stcuerstrafgcsetze vom 4. April 1838 (Gesetz- und Ver ordnungsblatt Seite 348 st.) der 8 30 und in § 3 unter e die Worte „oder Kalender" auf der vorletzten und auf der letzten Zeile, ingleichen die Verordnung vom 27. März >848 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 23) für aufgehoben zu achten. Wegen der Restitution des KälenderstcmpelS für solche auf das Jahr 1874 lautende gestempelte Kalender, welche Verleger oder Händler unverkauft auf dem Lager be halten, hat es bei den zeitherigen Vorschriften zu be wenden und bleibt es daher denjenigen Verlegenr und Händlern, welche diese Vergünstigung in Anspruch neh men wollen, überlassen, um dieselbe in der zeitherigen Maaße vor Ablauf des 'Monats Decembcr dieses Jahres bei der zuständigen Bezirkssteuereinnahmc nachzusuchen. Dresden, am 2. Juni 1874. Finanz Ministerium. von Friesen. Roßbach. L ekanntmachung. Von einer Dame, welche ungenannt bleiben will, ist neuerlich eine Stiftung errichtet worden, von deren Stützungen vom 2. December laufenden Jahres ab vier Stipendien, und zwar je eines im Betrage von jähr lich 200 Thalern —- —- an eine Prediger- und eine Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Die russische Kirche zu Dresden. Mit der steigenden Einwohnerzahl beginnt in Dres den auch die Zahl der Kirchen zu wachsen. Wie die englische Gemeinde, so hat sich gegenwärtig auch die rus sische ein Gotteshaus geschaffen. Die Baukosten wurden durch die hier lebenden Rusten aufgebracht und nament lich ermöglichte die reiche Beisteuer des Staatsraths v. Wikulin eine rasche Vollendung des Baues. Am 5. Juni wird unter entsprechender Feierlichkeit die Ein Weihung der Kirche stattfinden. Letztere erhebt sich, im specifisch russischen Stile, am Ende der Reichsstraße und belebt, mit ihren fremdartigen Mischformen, mit ihrem reichen Kuppclschmuck in malerischer Weise den Charakter des neuen Stadttheils jenseits der böhmischen Bahn. Der Besucher der Kirche betritt zunächst eine unter dem Thurme befindliche quadratische Halle mit vorgelegter Vorhalle, die mit ersterer durch die Portalthüre verbun den ist. An dem Cabinet des Kirchenvorstandes und an der Treppe vorüber, gelangt man sodann in den Kirchen raum. Derselbe besteht aus einem, durch Kreuzgewölbe überdeckten Langhaus und dem hohen Küppelraum mit den halbkreisförmigen, durch Halbkugelgewölbe überdeckten Ab- sidrn. Der hieran stoßende Chor und die Sacristcien sind um drei Stufen über den Kirchenfußboden erhöht und durch den Ikonostas geschieden. Diese Wand, auch die „hei lige Wand" genannt, welche das Sanctuarium von der Gemeinde trennt und ziemlich gleichbedeutend mit dem Lettner unsers heimischen Kirchenbaues ist, besteht aus einer Arcadenreihe von carrarischem Marmor und trägt, ihrem griechischen Namen entsprechend, wie in allen Lehrer - Wittwe, sowie je eines im Betrage von 100 Thalern —- —- an eine weibliche Prediger- und eine weibliche Lehrerwaise in der Regel auf Lebenszeit ver liehen werden sollen. Empfangsberechtigt sind nach der Stiftung: n) Wittwen evangelischer Geistlicher oder Lehrer des Königreichs Sachsen, welche unbescholten und einer besonderen Unterstützung bedürftig sind, 6) unverehelichte, unbescholtene, hinterlassene Töchter von evangelischen Geistlichen oder Lehrern des Königreichs Sachsen, welche kränklichen Körpers und dadurch erwerbsunfähig, oder sonst am Er werbe behindert sind, ») bei gleicher Würdigkeit der Bewerberinnen ent scheidet die größere Bedürftigkeit, doch gehen bei gleicher Bedürftigkeit und Würdigkeit die Be werberinnen vor, deren Gatte oder Vater seine amtliche Wirksamkeit zuletzt im Bezirke der der- maligen Ephorie Grimma hatte. Das unterzeichnete Ministerium, welchem die Colla- tur über die «Stiftung übertragen ist, fordert nun alle Diejenigen, welche sich um die Stiftungsbeneficien be werben wollen, hierdurch auf, ihre bezüglichen Gesuche, unter Beifügung der zum Nachweise ihrer Empfangs berechtigung nach den vorstehend bemerkten Stiftungs bestimmungen erforderlichen amtlichen Zeugnisse, bis längstens den 1. August 1874 bei dem unterzeichneten Ministerium einzureichen. Später eingehende Gesuche müssen bei der dießmali- gen Verleihung außer Berücksichtigung bleiben. Dresden, am 26. Mai 1874. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Gerber. Uebers icht. Telegraphische Nachrichten TageSgeschichte. (Dresden. Berlin. Aus Kurhessen. Straßburg i. E. München. Weimar. Wien. Paris. Bern. Madrid. Lissabon. Konstantinopel. Washington.) Di.Sdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Chemnitz. Zwickau. Meerane. Meißen. Wurzen.) Vermischtes. Statistik und BolkSwirthschaft. EinAesandteS. Feuilleton. Inserate. Tageskalender. Beilage. Börsennachrichten. Telegraphische Witterungsberichte. Inserate. <- ilnchNllNkn. München, Mittwoch, 3. Juni, Nachmittags. (W T. B.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde der Antrag der Abag. Dchüttinger und Hauck berathen, daß die Be schwerde des Jesuitenpaters Grafen Fugger Glätt über seine Ausweisung wegen der durch Außer achtlassung der bayerschen Reservatrechte begange nen Verletzung der Verfassung für begründet er klärt werde. Für den Antrag sprachen die beiden Antragsteller und der Abg. Marquard Barth; gegen denselben der Berichterstatter Schmidt, der Abg. Ur. Stenglein und besonders ausführlich und schlagend Prof. Edel. Von den Ministern, die sich wiederholt auf Prof. Edel's Rede russischen Kirchen einen Bilderschmuck auf Goldgrund. Der Ikonostas wird von drei Thüren durchbrochen. Ucber der reich geschnitzten und durchaus vergoldeten Mittelthür, welche die königliche oder die zarische Pforte heißt, sieht man die Bilder der vier (Evangelisten und die Verkündigung Mariä. Zu den Seiten derselben nach rechts: Christus, den Erzengel Gabriel und den heiligen Simeon, nach links: Maria mit dem ChristuS- kinde, den Erzengel Michael und Alexander Newsky. In der darüber befindlichen, den Abschluß der Arcadenreihe bildenden Bogenreihe sind die Brustbilder verschiedener Heiligen, in der Mitte das heilige Abendmahl und dar unter der heilige Geist als Taube gemalt; ebenso sind zwischen je zwei der Brustbilder, als Reliefs und theil weise vergoldet, die Gesetzestafeln und die Symbole des Abendmahls angebracht. Das Hauptfenster endlich des Chores, vor dem der Hauptaltar steht, ist durch ein Glasgemälde, die Himmelfahrt Christi darstellend, ge schmückt. Auch die Ballustrade von Marmor, welche vor dem Ikonostas herläuft und eine Art Vorraum bildet, ebenso wie der marmorne Fußboden dieses Raumes, wo die vergoldeten Kerzenträger stehen, hat eine reiche, dem Charakter des Ganzen entsprechende Ausgestaltung ge funden. Im klebrigen konnte man die Architektur des Innern und die Wandflächen vorläufig nur in einfachen Farben halten; doch ist eine stilgcmäße reichere, farbigere Tecoration in Aussicht genommen. Was die obenge nannten Malereien am Ikonostas anlangt, so sind dieselben in trefflicher Weise von James Marshall aus geführt worden. Außerdem sind noch zwei hiesige Maler für die Kirche thätig gewesen: Knebel und Junker. Letz terer malte das in dem baldachiuarttgen Aufsatze der Vorhalle befindliche Madonnenbild: die Madonna von Kasan. Ersterer das Lchweißtuch über dem Portal. Hinsichtlich des Aeußern der aus Sandstein vorzüg- bezogen, erklärte zunächst der Minister des Innern, v. Pfeufer, kein Ministerium werde in der Lage sein, einen! Beschluß dieser Art auszuführen; der Bundesrath werdß sich eine derartige Nichtachtung eines NeichsgesetzeS nicht-gefallen lassen. Die bayersche Regierung werde in sAchem Falle den Rückzug antreten müssen, und vor eine» solchen Eventualität wolle er die Regienmg be wahren. — Der Kultusminister v. Lutz ging auf die «ntstehnngsgeschichte der Versailler Verträge zurück und (erklärte, die bayerschen Unterhändler hätten in Ver saill« weder die dem bayerschen Rescrvatrechte von den Ultrlmontanen gegebene Auslegung gemeint, noch auch würden sie, selbst wenn sie eine derartige Interpretation gemmu hätten, eine solche haben durchsetzen können. Gleichwohl wurde der Schüttinger - Hauck'sche Antrag bei der Abstimmung mit 77 gegen 76 Stimmen angenommen. München, Donnerstag, 4. Juni. (Tel. d. Drcßdn.Journ.) Der heutigen FrohnleichnamSproces- siotrhat der König mit großem Cortöge bcigewobnt. Autdie Minister, die Generalität und die Spitzen der Behörden nahmen an derselben Theil. Paris, Mittwoch, 3. Juui, Abends. (W.T.B.) Deß französische Botschafter beim päpstlichen StUhle, de CorcelleS, hat heute, wie der ,,Agcnce HaVaS" auS Rom gemeldet wird, im Vatikan die Arßeit der zur Regelung der Diöcesangrevzen nieherqesetzten französisch- deutschen Commission übchrercht, und ist zu erwarten, daß diese Anae- leAtuheit erledigt werden wird, ohne auf Schwierig keißkn zu stoßen. ' Versailles, Mittwoch, 3. Juni, Abends. (BL T. B.) In der heutigen Sitzung der National versammlung bekämpfte der Deputirte Marquis de Castellane (Rechte) den Wahlgesetzentwurf, weil derselbe das allstemeine Wahlrecht zu sehr schone, welcher allein d»e revolutionären Massen darstclle. Ledru-Rollin bekämpfte die Vorlage und bestritt der Versammlung das Recht, constttutionclle Ge setze zu beschließen; zugleich führte derselbe aus, daß die Republik die für Frankreich allein möa- lire Regierungsform sei und daß Frankreich noth- wendig conservativ sein würde. Morgen wird die Berathung deü Wahlgesetzes fortgesetzt werden. Hendayc, Mittwoch, 3. Juni. (W T. B.) I» San Sebastian find 3600 Mann Regirrungs- trnnpen zur Verstärkung auS Bilbao eingetrosfen. Jsffvlge der Nachricht hiervon haben die Carllsten die Belagerung von Hernani aufgegeben, sich nach Oriamendi zurückgezogen und daselbst vefestigt, um den Angriff der Regierungötruppen zu er warten. — Don Alfonso, der Bruder deS Don Carlos, hat den Ebro überschritten. Belgrad, Mittwoch, 3. Juni. (Corr.-Bur.) Kürst Milan bezeichnete einer Deputation aus dem Lande gegenüber als einziges hochwichtiges Re sultat seiner jüngsten Reise das durch seinen Be such in Bukarest besiegelte serbisch - rumänische Bündniß. Washington, Donnerstag, 4. Juni. (Tel. d. Txesdn. Journ., Kabeltelegramm.) Das Schatzamt wird im kommenden September von den 7^er Bonds deS JahreS 1862 den Betrag von 5 Millionen amorlisiren. Tagesgeschichte. Dresden,4.Juni. DieZweite Kammer erledigte heute in einer halbstündigen Sitzung eine Anzahl Pe titionen und Beschwerden. Die gefaßten Beschlüsse wer den wir in der nächsten Landtagsbeilage nachtragen. Dresden, 4. Juni. In ihrer heutigen Nr. 127 bringt auch die „Deutsche Allgemeine Zeitung" einen Artikel, welcher die Art und Weise der beabsichtigten sich ausgeführten Kirche, ist schon gesagt, daß die reich gegliederte Architektur sich streng an die überlieferten Formen des russischen Kirchenbaues hält: was die ge drungene Gestalt des Thurmes und den Helm mit der zwiebelförmigen Kuppelkrönung bedingte, ebenso wie die fünf thurmartigen, mit gleichen Kuppeln bekrönten Auf bauten des Hauptkörpers der Kirche. Doch sind, bei allem Festhalten der Tradition, die ursprünglichen bar- barisirtcn, seltsam geschweiften und gebrochenen Formen nicht ohne verfeinernde künstlerische Empfindung modisi cirt, und jedenfalls läßt sich dem Bau eine malerische Wirkung nicht absprechen. Die Künstler, welche sich uni den Bau verdient gemacht, sind: der k. rufs. wirkt. Staatsrath v. Bosse, von welchem die Pläne herrühren, sodann Professor Karl Mißbach, der im Verein mit Ersteren den Bau ausführte und Architekt Ernst Becher, der als Bauherr fungirte. Jeder der genannten Herren hat sich in löblichster Weise seiner Aufgabe entledigt. Lon den Expeditionen zur Beobachtung des Venusdurchganges. Die „Hydrographischen Mittheilungen", das Organ der kaiserlich deutschen Admiralität, bringt speciellc Notizen über die Forschungsreise der „Gazelle", welche in wenigen Wochen, mit den zur Venusdurchgangsbe obachtung auf den Kcrgucleninseln bestimmten Personen und Gegenständen am Bord, den Hasen von Kiet ver lassen wird. Das deutsche Reich rüstet überhaupt fünf Expeditionen zur Beobachtung des VenusdurchgangcS aus und an dreien derselben wird die kaiserliche Marine betheiligt sein: an der Expedition nach Tschifu in China, nach den Aucklandsinseln und nach den Kcrguc leninseln, während die übrigen zwei Expeditionen: nach Einberufung einer evangelischen Landessynode als „jedes gesetzlichen Anhalts entbehrend" darstelll. Ohne näher auf die einzelnen hierbei gebrauchten Argumente und die weiter daran geknüpften Bemerkungen einzu- gchen, wird es genügen, wenn der einfache Verhalt der rechtlichen Grundlagen mit wenigen Worten in Erinne rung gebracht wird. Der 8 32 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung enthält keine Ordnung und Klar stellung des Verhältnisses der alle fünf Jahre und der in kürz ern Zwischenräumen zu berufenden Synoden. Ein Bedürfniß dieser Klarstellung trat aber auf der ersten Synode ein, als das Kirchenregiment einen Gesetzentwurf über die nach jeder „ ordentlichen Synode" voMnehmende Wahl eines Synodalaus- schufses vorlegte. Hierdurch wurde die Synode in die Nothwendigkeit versetzt, den Begriff „ordentliche Synode" im Gegensätze der „außerordentlichen Synode" durch authentische Interpretation festzustcllen. Dieser Aufgabe hat sich der Verfassungsausschuß jener Synode unter zogen und der letzter» unter Zustimmung des KirchenregimentS Folgendes unterbreitet: „In der Ueberschrist des Entwurfs, sowie in 8 i ist der Ausdruck: „ordentliche LandcSsynode" gebraucht. Der selbe kommt in der Kirchenvorstands- und «ynodalordnung nicht vor, obgleich diese der Sache nach ordentliche, d. h. im regelmäßigen fünfjährigen Turnus periodisch wicderkchrende und außerhalb vieler Frist in besonders dringenden Fällen zu sammen zu berusende Synoden kennt. Der 8 -2 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung sagt: „Zur Vertretung der Gesammtheit - wird das — Kirchenregimeut aller fünf Jahre, da nvthig auch in kürzern Zeiträumen, eine Synode berufen " Allein der in 8 36 der Kirchenvorstands und Synodal- ordnung ohne nähere Bezeichnung gebrauchte Ausdruck: „Nach dem Schluffe jeder Synode tritt die Hälfte aus", ferner: „die — schon nach der ersten Synode austretende Hälfte" —, nnd „je desmal nach der zweiten Synode" lassen, wenn man nur dem Wortlaute des Gesetzes folgt, zweifelhaft, wie eigentlich der Gesetzgeber sich den Turnus in der cinzurichtendcn periodischen Wiederkehr der Synoden und der danach einzurichtcnden Er gänzungswahl , sowie die Dauer der jedesmaligen Wahlfunction der durch Wahlen berufenen Svnodalmitglieder selbst gedacht habe? Der Verfafsungsausschuß hat daher sich verpflichtet ge fühlt, die Motiven zu dem betreffenden Paragraphen (der übrigens im Entwurf 8 33 ist, aber unveränderte Annahme als 8 32 der jetzigen Kirchenvorstands- und Synodalordnung gesunden hat) zu vergleichen. Dieselben sagen (Landt. Acten i865/«6 l. Ablh. l. Bd. S. 2^>): „Auch hat man in Beachtung der kirchlichen Zustände für richtig befunden, — die Synode vonaußeror deutlichen Veranlafjungeu abgesehen — nicht schon alle 3 Jahre, son dern, wie z. B. auch in Baden (vcrgl 8 66 dexkdonigen Kirchenversassungy nur von sünf zu fünf Jahren berufen zu laffen. Das kirchliche Wesen bedarf zu seiner gedeihlichen Entwickelung der Ruhe, an deren Stelle bei allzukurzen Synodalperioden eine bedenkliche Aufregung treten könnte." Unsere Kirchenvorstands- und Sqnodalorbnuna ist also gerade in diesem Punkte der badenschcn Kirchenverfassuiig nach gebildet. Diese letztere aber sagt in dem angezogenen „8 66. Die Generalfynode versammelt sich alle fünf Jahre. Bei ihrer Berufung ist daraus zu achten, daß die Versammlungen mit tunen des Landtags nicht zusammen- fallcn." „8 67. Außerordentliche Synoden werden nach Ermessen des KlrchcnregimeMs berufen." „8 68. Für jede ordentliche Synode wird eine neue Wahl, beziehungsweise Ernennung der Mitglieder vorgenom men. Für die außcrordcnliehen Synoden gelten die Wahlen und Ernennungen zu der letzten ordentlichen Synode." Die badcnsche Kirchenverfassung behandelt also ganz aus drücklich die obgedachte Frage. Es erhellt hieraus, wie der VerfaffungSausschuß meint, zur Genüge, daß man in 8 32 unfcrcr KirchcnvoritanVs und Synodalordnung in gleccher Maße, wie nach ver badenschcn Kirchenverfassuiig, von sünf zu fünf Jahren periodisch Wiederkehr ende ordentliche Syno- dalschungcn im Auge gehabt hat, deren regelmäßige Wiederkehr sich nach dem Jahre ver Zusammenberufung der ersten Lan- deSsynove fort und fort berechnet, und das; sich diesem fünf jährigen Turnus auch die Erganzungswahlcn zu den Synoden anzuschließen haben, somit auch im 8 36 unsrer Kirchcnvor- stands- und Synodalordnung unter den Ausdrücken: „jede LandeSsynode", „erste Synode", — „zweite Synode" die regel mäßig aller fünf Jahre wiederkehrende ordentliche Synode zu verstehen sei, der Zufälligkeit der Einberufung einer außer ordentlichen Synode in der Zwischenzeit zwischen einer dieser Perioden aber kein t. iuflutz auf die Tauer der Function der Synodalen und die Wiederholung der Ergänzungswahlen zu gestatten sei. Mauritius und nach Jspahan in Persien, die gewöhn lichen Postverbindungen zu benutzen haben. Die Expe dition nach Tschifu wird bei der Fahrt von Shangai bis zu der Beobachtungsstation die Unterstützung der in. den ostasiatischen Gewässern stationirten „Arcona" er halten. Die Expedition nach den AucklandSinscln wer den zur Thciluahme au den astronomischen Beobachtungen und zu hydrographischen und physikalischen Forschungen zwei Marineoffiziere begleiten. Die Expedition nach den Kcrgucleninseln, nnter der Leitung von Dr. Börgen, dem Vorstände des Marineobscrvatvriums zu WilhclmS- hafen, und geführt von dem Commandcur Capitän zur See Freiherr» v. Schleinitz, wird zwischen den Kapverdi schen Inseln und der Küste von Afrika durchsegeln, im südatlantischen Ocean Untersuchungen über Meerestiefen und Strömungen anstelle», nach der Mündnng des Congo sttuern (wo gegenwärtig die für Mauritius be stimmte deutsche Expedition aufhältlich), am Cap der guten Hoffnung einige Zeit verweilen, um daselbst unter Benutzung der von der dasigen Sternwarte gebotenen Mittel die Instrumente zu controliren, und dann an den Crozetinscln (einer Station der Nordamerikaner) vorübcrfahrend zu den Kerguelen gelangen. Bei der Wahl der Stationen war, in Erwägung deS Haupt zweckes der Expeditionen: „die Entfernung der Erde von der Sonne zu ermitteln" vornehmlich ins Auge zu fassen, daß die Beobachtungsorte möglichst weit in ostwestlichcr und in füdnördlichcr Richtung von einander entfernt seien, wobei aber auch zugleich die da selbst zu erwartenden atmosphärischen Zustände und die voll anderen Nationen gewählten Stationen Berücksichti gung finden mußteil, da schließlich die Beobachtung-Ser- gebnisse aller dabei bcthriligtcn wissenschaftlich anerkann ten Forsckyr in Rechnung gebracht werden. 'Nachdem Halley 1677 varauf hingcwicscn, daß die Sonncnwcite
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