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Dresdner Journal : 25.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186803256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680325
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-03
- Tag 1868-03-25
-
Monat
1868-03
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 25.03.1868
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SS8 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Departement drr Justiz. Vom Justizministerium ist der zeitherige Gerichts referendar Herr Otto Rudolph Freiesleben in Herrn hut zum Advocaten ernannt und als solcher verpflichtet worden. glichktit, da- Wahlrecht »u erlangen, ^war von der Ansicht aus, daß dieses sn, was jedem Individuum ,»komme; Lsctria bi» ich« noch nicht verftrhea Statistik und Votkswirthfchast. Lie sichstschea «iseabahnrn i» Jahre 18^7. Nechnet man zu der Einnahme der sächsischen Gtaa1-dah neu im Betrage von Thlr. noch die der sächsischen Pnuatbahnen mit Perioneutrantport hinzu, »Lmlich könueu. Jeder, der im Lande lebe, hab« Anspruch darauf, daß er nach vernünftigen und gerechten Grundsätzen reaiert wird — aber das Rem, daß Jever dis zu einem gewissen Grade mitregitreu soll, könne er dem Einzelnen erst dann zugesteheu, wenn nachaewiesen werde, daß die riopszadl immer auch die sicherste Bürgschaft dafür sei, daß im Land« gerecht und billig regiert werde. Gegen die Vorschläge der Abgg. v. Crie- gern und v. KSniicriy müsse er sich aussprechen, weil die Ab sicht bei der Reform dahin gehe, deu Klassenunterschied io dem W.Mkmptl mehr verschwinden zu taffen und die Ueberzeugung, die leweilig im Volke lebe, in einer mehr einheitlichen Gestalt zum Ausdruck zu bringen. Mit dieser Absicht stehe es nach seinem Dafürhalten im dirccten Widerspruch, wenn verschiedene Klaffen ausS Neue wieder in die Kammern eingeführt werden sollten. Was schließlich noch die Anträge der Abgg. v. Nostitz und Baumann anlangt, so habe Ersterer darauf aufmerksam gemach«, daß es nicht an der Zeit sei, jetzt mit einer Reform der Ver fassung überhaupt vorzugchen. Er sei in dieser Beziehung allerdings anderer Ansicht. Aus zwei Gründen glaube, er, daß es gerade jetzt an der Zeit sei; einmal, weil der Zustand ver- hälmißmäßiätr politischer Ruhe im Lande eS erlaube, mit voller Unbefangenheit und ohne jeden Druck an die Erledigung dieser wichtigen Angelegenheit zu gehen; zum Andern glaube er aber, daß gerade unser dermaliges Verhältniß zur Bundcsgewalt uns es dringend zur Pflicht mache, unsre innern Zustände zu con- solidiren, und zwar dies zu thuu, ehe die Absorbtionskraft, die eine Verbindung von der Art, wie sie die dermalige Bundes Verfassung veranlasse, iu vieler Beziehung zur Folge habe, einen Einfluß äußere uud eine Ausdehnung gewinne, die er im In teresse unsers Landes nicht für wüvschenswcrth halte. In die- ser Richtung eotuehme er den Hauptgrund für die Vorschläge der Regierung geaeuüber den Gegengründcn der Abgg. v. Nostitz und Baumann. Sie sagten, infolge des Eintritts von Sachsen in den Norddeutschen Bund sei unsre Landesvertretung zu einer Art bevorzugter Provinzialvertretuog herabgesuuken. Diese Ansicht therle er nicht. Es sei bereits von anderer Seite ent' aegengehalten worden, daß wir auf wichtigen Gebieten der Ge setzgebung unsre frühere Selbstständigkeit behalten hätten, und eben weil es gelte, diese zu wahren, wünsche er nicht, daß unsre Landesvertretung eine Provinzialvertretung werde, wünsche nicht, daß die Zusammensetzung der Kammern nicht geeignet sei, um als vollberechtigtes gesetzgebendes Organ zu dienen. Abg. Baumann legte seinen Standpunkt dar und erklärte, daß den Abg. v. Nostitz und ihn nicht Stan- desinteressen, sondern das allgemeine Landesinteresse zu ihren Anträgen veranlaßt hätten. Präsident Haberkorn schloß hierauf Nachmittags L3 Uhr die Sitzung und beraumte die Fortsetzung der Debatte auf morgen Vormittag 10 Uhr an. Sachsen eiü« wichtige Fragt im dffeutlicheu Lebe« aufgetaucht f«i, gemacht habe. Der Eulwurf sei kaum vervffcntlicht gewesen, als «io Theil der Presse fast mit Einstimmigkeit über denselben hcrgesallen sei und ihn verurtheilt habe; es seien Resolutionen von Volks uud andern Vereinen in Seeue gesetzt worden, die sich gegen den Entwurf ausgesprochen. In der andern Richtung habe die Presse geschwiegen. Erst heute habe er aus dem Berichte er sehen, daß Petitionen eingegangen seien, die dem Entwurf bei- stimmtcn. Aus der andern Seit« s«i er einsichtsvollen Män nern begegnet, die ihn darauf aufmerksam gemacht haben, ob die Vorschläge, die die Regierung mache, auch wirklich geeignet seien, das Gedeihen des Landes zu sichern. Noch andere Män ner, mit denen er seit Jahren gemeinschaftlich hier die Grund lagen des StaatS vertheidigt habe, seien stillschweigend vorüber- gcgangen, und hätten durch ihr Stillschweigen nicht undeutlich zu verstehen gegeben, daß die Regierung sich auf eine Bahn wage, aus der der Staat nicht bestehen könne Diese Beobach tung sei nicht dazu angethan, der Regierung ihren Gang und ihre Haltung zu erleichtern Die Regierung habe inmittclst die An gelegenheit nochmals einer reifern Prüfung unterzogen, sei aber in ihrer Ansicht nicht wankend gemacht worden, und vou die sem Gesichtspunkte aus gewähre es ihm eine große Befriedi gung daß die Deputation in der Hauptsache mit den Vorschlä- aun der Regierung einverstanden sei. Drr Vorredner habe ge sagt, er müsse der Regierung in der Hauptsache die Verant wortlichkeit überlassen. Er wisse nicht, ob das der Standpunkt sei, den ein Abgeordneter zu vertreten habe, er nehme aber diese Verantwortung auf sich, setze jedoch auf der andern Seite voraus, daß Niemand die Hände in den Schooß lege, und in dieser Er wartung hege er nicht blos die Hoffnung, sondern auch Ver trauen zu der Reform. Die Gründe, welche die Regierung bei der Vorlage gelei tet, seien in den Motiven dargeleqt und hätten im Ganzen heute wenig Angriffe gefunden, so daß er sich werde kurz faffen können. Eine Anzahl Abgeordneter seien aus die Frage wegen der Rechtsbeftändiakcit der jetzigen Kammern zurückgekommen. Nachdem über diese Frage in einer der ersten Sitzungen dieses Landtags Beschluß gefaßt worden sei, fühle er sich nicht veran laßt, auf dieselbe zurückzukommmen Die Regierung habe früher ihren Standpunkt gekennzeichnet, und er constatire, daß dies gegenwärtig noch derselbe sei. Der Abg. Schreck habe geäußert, daß die Regierung, wenn sie im Jabre 186« die Kammern nach dem Wahlgesetze vom Jahre 1848 einberusen hätte, jedenfalls eine noch conservativere Kammer bekommen haben würde, als die jetzige sei. Eine conservative Kammer zu bekommen, d. h. eine solche, welche immer mit der Regierung gehe, könne der Zweck der Regierung nicht sein, denn sie wünsche Kammern, mit denen sie aufrichtig und offen die Grundsätze der Gesetzge bung und der Staatsverwaltung discutircn könne. Wenn die Regierung aber nicht aus das provisorische Gesetz vom Jahre 1848 zurückgckommen sei, so habe dies darin seinen Grund, daß sie die Landesvertretung, nach diesen Gesetzen zusammen gesetzt, nicht als geeignet habe ansehen können, um sür die ge deihliche Entwickelung unsrer staatlichen Verhältnisse Bürgschaft zu geben. Der Abgeordnete Schreck habe zur Begründung seiner Ansicht Ungarn angeführt. Er wisse aber nicht, ob die Hal tung der Ungarn seit dem Jahre 1818 mit der Haltung des sächsischen Volks seit dieser Zeit verglichen werden könne. Der Abg Schreck habe weiter gesagt, die Zustände seien noch nicht so trostlos, weil er hoffe, daß möglicherweise in Zukunft das Wahlgesetz von 1848 eingeführt werden würde. Darin stimme er ihm bei, daß unsre Zustände nicht trostlos seien. Ein Land, das mit solcher Mäßigung und solcher Kraft eine so schwierige Periode, wie das Jahr >866 überstanden habe, ein Land, das mit solcher Einmüthigkeit seine Liebe zu dem angestamm ten Herrschcrhausc kund gegeben habe, in emem solchen Lande könne cs nicht trostlos sem, und wenn Jemand, obgleich er auch dieser Ansicht nicht beipflichtcn könne, unsre jetzigen Zustände etwa für trostlos halten sollte, so geschehe es nicht deshalb, weil dem Gesetze von 1848 nicht Geltung gegeben werde. Redner wendet sich sodann zu den Hauptgegcnständen, die im Laufe der Debatte berührt worden sind. In der Hauptsache seien nur zwei Fragen discutirt worden. Ob eine oder zwei Kam mern, ob allgemeines Stimmrecht oder nicht. Die Regierung habe an dem Zweikammersystem sestgehal- ten, sie thue es nach dem Vorgänge anderer constitutioneller Staaten mit Rücksicht aus die praktischen Vortheile wiederholter Berathung, sie thue es, weil sie glaube, daß wir in unserm Staatssystcm eines Factors bedürfen, der als Regulator bei zn lebhafter Bewegung dienen könne, und weil sic glaube, daß die Erste Kammer in Zukunft um so nöthiger sei, als die Wogen mitunter etwas höher gehen werden als bisher, und der Stand des politischen Thermometers zeitweise ein höherer sein könne. Daß jeüt Theile unsrer Gesetzgebung auf den Bund überge- gangen sind, könne kein Grund sein für Abschaffung der Ersten Kammer- Wir befänden uns in dieser Beziehung in einer glei chen Lage mit den nordamerikanischen Freistaaten. Die einzel nen Staaten hätten neben dem Senat noch das Repräsentan tenhaus und in der Schweiz finden, zum Tbeil wenigstens, ähnliche Verhältnisse statt. Auch die Verfassung des Bundes sichere wiederholte Berathung. In dieser Bezieh ung habe zwar der Abg. Schreck einen Passus in den Motiven angegriffen, insoscrn dieselben darauf Hinweisen, daß nach der Bundesverfassung dem Bundesrathe in mancher Be ziehung dieselbe Aufgabe znfalle, wie bei uns der Ersten Kam mer. Vor einigen Wocyen habe eine Zeitung ganz dieselbe Bemerkung gemacht als der Aba. Schreck. Wenige Tage da rauf habe aber dieselbe Zeitung den Bericht des amerikanischen Gesandten in Bertin über die norddeutsche Verfassung abge druckt, worin derselbe sage, daß der Bundesrath die Stelle des Senats hätte und der Reichstag nichts Anderes wäre, als das Repräsentantenhaus. Der Abg. Kretzschmar habe'aus das Beispiel von Schwe den verwiesen, indessen glaube er, daß es noch näher liege, uns zu den deutschen Nachbarstaaten zu wenden, in diesen sei die Erste Kammer in ähnlicher Weise zusammengesetzt wie bei uns, nur daß man der Krone in der Regel ein noch weitcrgehendes Erncnnungsrecht zugestandcn habe, und wenn die Krone bei uns hieraus verzichtet, so habe dies jedenfalls nicht den Ein fluß der Landesvertretung schwächen oder beeinflussen sollen. Die Opferwilligkeit, auf welche von dem ebengenanntcn Abge ordneten hingewieseu worden, werde auch', bei uns von bevor zugten Ständen verlangt, und wenn auch die Erste Kammer so zusammengesetzt bleibe, wie die Regierung, beziehentlich die De putation, Vorschläge, müßten noch Opfer genug gebracht wer- den. Was di« zweite Frage, das allgemeine Stimmrecht an- lange, so sei er mit dem Abg. Mammen ganz einverstanden, daß diese Frage im Laufe einer kurzen Kammerdebatte nicht erschöpft werden könne, er glaube, daß Jeder, der heute früh in diesen Saal getreten über seine Stellung zu dieser Frage mit sich einig gewesen sei. Um die Nothwcndigkeil des allgemeinen Stimmrechts darzu- thnn, habe man auf die Bundesverfassung hingewiesen. Dort walteten aber zum Theil andere Verhältnisse ob, weil der Wirkungskreis des Reichstags nicht derselbe sei; sodann sei aber auch die Existenz des Reichstages nach dem Bundeswahlgesetze eine noch zu kurze, als daß derselbe unbedingt maßgebend sein könne. Im Gegentheil gäbe es Beispiele, aus die man Hin weisen könnte, um darzuthun, daß, ohne daß man deswegen Mißtrauen gegen irgend eine Klasse des Volkes habe, es doch von jeher habe bedenklich erscheinen müssen, die Entscheidung lediglich von der Kopfzahl abhängig zu machen. Wo gebe es Beispiele, daß unter der Herrschaft des allgemei nen Stimmrechts ein constitutionelles Regiment wirklich auf die Dauer sich babc erhalten können? Auch im Altcrthum habe man das nicht gekannt. In Athen sei der Eensus von Solon und in Rom von dem volksfrcundlichsten Könige, Servius Tullius, eingeführt worden. Rom habe in seinen Comitien, die auf dem Eensus beruhten, seine großen Feldherren und Staatsmänner gewählt; in jenen Comitien habe es Beschlüsse gefaßt, die später den Grund zu seiner Weltherrschaft gelegt, und Rom habe auf- gehört, frei zn fein und sei dem Despotismus verfallen, als die Macht und die Wirksamkeit jener Comitien dem Getreide eines wüsten Demagogenthums habe weichen müssen. Später habe man das allgemeine Stimmrecht als eine Folge der französischen Revolukwn gesehen, dasselbe habe damals zum Kaiserreiche ge führt. Gegenwärtig gelte wieder das allgemeine Stimmrecht io Frankreich Möglich,daß cs für die dortigen Verhältnisse passe, die Frage aber, ob man hier mit dieser Verfassung zufrieden fein würde, glaube er verneinen zu müssen. Er nncbndol. daß die Vsrich äge der Regierung, welche die Deputation noch erweitert habe, kein Mißtrauen gegen irgend eine Klaffe de Volke» aussprechen, auch keine Klaffe unbedingt ausschließen sollen. Auf dem Lande werd« vielleicht die Hälfte der Stimm- berechtigten dem Arbeiterstande angeboren, und in den MdA- sehen Wahlkreisen eröffne sich mit dem Eensus von 1 Thlr. auch jedem Arbeiter, der sich durch Gnchick, Jniclltgenz und ProvinMnachrichten. * Leipzig, 23. März. In der bevorstehenden Gene- ralversammlungder Leipzig-Dresdner Eiscnbahn- compagnie kommt auch eine Mittheilung des Direk toriums an die Actionäre zur Berathung, die Unter stützung des Projekts einer Bahnlinie von Großen hain nach Kottbus betreffend. Der Vorschlag, wel chen das Direktorium der Gesellschaft zur Unterstützung des gedachten Projekts macht, besteht darin, daß die Compagnie, die Concessioniruug und Constituirung der Kottbus-Großenhaincr Eiscnbahngesellschaft bis zum 1. Mai vorausgesetzt, den Betrag von 500,000 Thalern (140,000 Thlr. in Stammaktien zum Nennwerth und 360,000 Thlr. in fünfprocentigen Prioritäts-Stamm aktien zum künftigen Emmissioncours) von genannter Gesellschaft übernimmt und dagegen den Bau der Bahn strecke von Großenhain bis Ortrand für eigene Rech nung und unter eigner Leitung ausführen läßt. GerichtSamtSbczirk khrmnitz, 23. März. (CH.Tgbl.) Gott sei gedankt, die finstern Wolken, welche Erwerbs stockung und Theuerung über unsre Gegend aus gebreitet hatten, fangen an, sich zu verziehen. Sind auch die Löhne fast überall noch gleich niedrig, so mehrt sich doch die Arbeit und der doppelt angestrengte Fleiß sucht im Verein mit den herabgehenden Brodpreisen die Niedrigkeit der Löhne zu übertragen. Es war eine schwere Zeit, die bis hieher durchgearbeitet worden, aber sie war nicht ohne erhellende Lichtseiten. Wäre es möglich, alle die edlen Handlungen zu verzeichnen, welche in dieser Nothperiode geweckt oder zur Reife gebracht worden, wahrlich wir würden uns Henöthigt sehen, dem Ewigen auch für diese schwere Zeit mnigst zu danken. Um auch für den kommenden Winter zu sorgen, ist die Noth standscommission mit den Gemeindevertretern bemüht gewesen, zu vermitteln, daß die Bedrängten, die selbst verständlich auch ihre Saatkartoffeln mit haben aufzeh ren müssen, wieder ihre Kartoffeln legen können. Der nöthige Acker in guter Zubereitung wird ihnen theils unentgeltlich, theils zu billigem Pachtzinse, theils unter Garantie der Gemeinden, theils auch durch die Begüterten ohne Entschädigung abgegeben, während die Saamenkartoffeln, soweit noch möglich, gesammelt, und, wir hoffen es, aus Staatsmitteln werden gewährt wer den. Für Handwerker, die auswärts ihre Arbeit suchen wollen, soll für Handwerkszeug und sonst gesorgt wer den. Aber auch denen, die von der Noth heimgesucht worden, kann man das Zeugniß einer guten Haltung nicht versagen. Die außerordentlichen Entbehrungen, denen sic sich unterwerfen mußten, haben sie auf eine anerkennungswürdige Weise mit Geduld und Ergebung getragen. Meißen, 21. März. (M. Bl.) Heute gegen Mit tag hat an der Martinsbcrgkuppe, nächst der Eisen- bahnelbbrücke ein Erd stürz stattgefunden, der die Bahn mehrere Klaftern hoch mit Stcingcrölle und Erde überschüttet hat, wobei dem oberhalb gelegenen Wein berge Schaden zugefügt worden und dem Anscheine nach noch mehr Nachsturz zu erwarten ist. Oederan, 20. März. (Zw. Wbl.) Seit einiger Zeit beginnt das Geschäft in Flanellen und Tuchen rc., sowie im Spinnereifach sich bei uns tüchtig zu regen. Die Arbeiter siyd wieder vollständig beschäftigt; ob gleich selbst bei der letzten gedrückten Geschäftszeit keine Entlassung derselben nöthig wurde, so hatte doch Mancher nie vollständige Beschäftigung. Die Cigarrenfabrik von Dreßler u. Comp. hier erfreut sich eines bedeutenden Aufschwungs; cs werden gegenwärtig 400 Arbeiter dort Beschäftigung finden. Fleiß auSzeichne, die Wne neue Doctrin e Nicht ei» unveräußeri er hab« sich aber zu l Abg. Ploß kann sich weder für die Vorlage, noch für die von der Deputation voräeschlagenen Abänder ungen aussprechen. - Er habe seit seinem Eintritt in die Kammer im Jahre 1860 cs sich zur Aufgabe ge macht, das Zurückgehen auf die Gesetze von 1848 zu erstreben. Wenn der Abg. Güuther dies als kleinliche Streitsucht bezeichnet habe, so könne er ihm nicht bei stimmen, das Streiten um ein Recht sei keine Kleinig keit. Seinen Standpunkt zu der Frage wolle er durch ein Bild veranschaulichen. Es besitze ». B. Jemand mit vollem Rechte einen Rock, welcher ihm in jeder Be ziehung passe, nun werde ihm zugcmuthet, einen neuen Rock anzuziehen, der ihm namentlich auch wegen des altmodischen Schnitts nicht behage, da werde man wohl dem Besitzer des frühen« Rocks das Recht zugestehen, denselben zurückzuverlangen. Bei seinen Reformbrstre- bungen wurde er sich früher mit wesentlichen Verbes serungen begnügt haben, nachdem aber in wichtigen Angelegenheiten allgemeines Wahlrecht geboten worden sei, könne er einem Wahlgesetze mit Censuszwang seine Stimme nicht geben. Damit werde bei einer großen Zahl von Staatsbürgern Mißtrauen gesät. Man möge nach Oesterreich blicken, wo smau dem Fortschritte be reitwillig Opfer bringe, und das sächsische Volk sei gewiß nicht minder politisch gebildet, als das öster- reichsche. Man möge dem sächsischen Volke ein Gesetz votircn, welches ihm volle Freiheit gebe, die Regierung möge sich auf die Liebe und das Vertrauen des Volkes stützen. Abg. Mehnert will mit der Majorität stimmen, nur dem Sciler'schen Anträge könne er sich noch am ehesten anschließen. Bei dem betreffenden Paragraphen beabsichtige er zn beantragen, daß das Land nur in 70 Wahlkreise cingetheilt und nur 70 Abgeordnete ge wählt werden möchten, einmal weil die Plätze in der Kammer nicht zureichend seien (Heiterkeit) und sodann weil alle 80 Abgeordnete nicht hinlängliche Beschäf tigung hätten. Auch bei einer neuen Geschäftsordnung würden 70 Abgeordnete ausreichen und bei einer Ver mehrung der Deputationen gewiß noch einige übrig bleiben. In den jetzigen Verhältnissen würden nach seiner Ansicht selbst 60 Abgeordnete genügen. Ex wünsche, daß diejenigen Artikel der Verfassungsurkunde beseitigt würden, welche einer Abkürzung der Landtage hinderlich seien. Die Bevölkerung glaube, daß die Land tage zu lange dauerten. Er könnte noch Vieles hin zufügen, wolle sich aber auf die Bemerkung beschränken, daß in dem Lande, wenn in den Abänderungen der Vorlage etwas weniger weit gegangen werde, weder Aufregung noch Unruhe entstehen werde, bei den Reichs tagswahlen sei die Betheiligung nur um deswillen eine größere gewesen, weil von den sich gegenüberstehenden Parteien die Anregung dazu gegeben worden sei. Stach einer thatsächlichen Berichtigung des Abg. Riedel nahm Abg. v. Kriegern das Wort: Die Mitglieder der Kammer, die 1850 hier gesessen, wür den immer seltner, er sei noch einer der wenigen. Er habe damals ausgesprochen, daß von einem Rechts bruche keine Rede sein könne, und seine Ansicht sei von der Majorität getheilt worden. Das Gesetz von 1848 sei nur ein Versuch gewesen, ob es möglich sei, die Monarchie auf breiter demokratischer Basis fortzubauen. Die Antwort darauf habe die Revolution des Jahres 1849 gegeben. Hiernächst sei das Gesetz von 1848 auch nur ein provisorisches gewesen. Wenn die Regierung es aufgehoben, so sei sie nur in ihrem Rechte gewesen, sie mußte es thun, um den Staat zu zu erhalten, sie durfte es thun, weil das Gesetz nur ein provisorisches gewesen. Was die Sache selbst an- tzmge, so wolle er sich auf einige kurze Bemerkungen über das Minoritätsgutachten beschränken. Im Wesent lichen stimme er mit den vom Abg. Günther zur Ver- tbcidigung desselben entwickelten Gründen überein. Nur halte er dessen Aeußcrungen über das doppelte Wahl recht für nicht ganz richtig. Er gehe davon aus, daß jeder Staatsbürger das Recht habe, an der Wahl theil- zunchmen, die Berechtigung dazu sei aber keine gleiche. Denjenigen, die eine höhere Steuerpflicht hätten, solle ein doppeltes Wahlrecht gegeben werden. Das Wahl recht betrachte er als eine positive Einrichtung, die nach den Verhältnissen sich richten müsse; in dem zweiten Stimmrecht der höher Besteuerten solle ein Gegenwicht gegenüber dem Stimmrechte der Massen gegeben wer den. Nicht zwei verschiedene Wahlkörper wolle die Minorität, sondern einen und denselben mit einer dop pelten Berechtigung. Er lege namentlich auch darauf Gewicht, daß in der Zweiten Kammer conservative Ele mente vertreten seiend da es nicht gut sei, wenn beide Kammern sich schroff gegcnüberständen. Darin, daß sich in der Zweiten Kammer, wenn dieselbe nach dem Vorschläge der Minorität zusammengesetzt werde, der Kampf gegen den Grundbesitz wiederholen werde, er blicke er keinen Nachtheil. Abg. Seiler befindet sich in der unangenehmen Lage, sich weder der Vorlage, noch den Deputations vorschlägen mit großer Liebe hingeben zu können. Be trachte man die Vergangenheit, so könne man sie nur als eine glückliche bezeichnen und wünschen, daß die Zukunft ebenso sein möge. Er stehe ziemlich auf dem selben Standpunkte als der Abg. v. Nostitz. Die fort geschrittene Partei werde die Vorlage nur als eine Etappe betrachten, um durch sie zu den Gesetzen von 1848 zu gelangen. In der Partei, welche auf den 48er Gesetzen bestehe und wie Abg. Schreck der Frage ausweichen wolle, erblicke er keine Consequenz , nicht einmal Methode; für den Vorschlag der Minorität sei er um deßwillen nicht, weil er dadurch eine Spaltung in die Wähler gebracht sehe. Er werde daher schließ lich für die Majorität stimmen, weil tr etwas Besseres nicht anzugeben wisse. Zu einem Eensus von 1 Thlr. könne sich mit Fleiß bald Jeder emporarbeiten. Das allgemeine Stimmrecht sei eine durch politische Ver hältnisse beinahe zufällig herbeigeführte Thatsache. Es ließen sich wohl verschiedene Vorschläge machen. So habe er sich gefragt, ob man nicht die Vertretung nach Berufsständen feststellrn könne, es sei ihm aber nicht gelungen, den sogenannten Arbeiterstand zu definiren. Alle dergleichen Vorschläge hätten aber nicht solchen Werth, daß man nicht bei der Regierungsvorlage sich rusammenfinden sollte, da treffe die Verantwortung die Regierung, wenigsten» möchte er möglichst wenig eigene Verantwortung auf sich nehmen. Er halte das Wahl gesetz für ein Experiment und beklage nur, daß die Aenderung jetzt sein müsse, er kalte sie aber politisch für nothwendig und sei zu dieser Ansicht nicht durch den Druck der demokratischen Partei gelangt. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Di« Regi« ruug hab«, seitdem der vorl,«cndc Entwnrs au die Kammer q.wnqt uud m dir Oeffentlichkeit getsaoue« sei, eiue veobach taug zu machen gehabt, di« sie Wiederholt, s» oft bei uns « Stellung vertreten sein solle. Im Uebrigen sei er für den Antrag der Minorität von Criegern-Könneritz, dem er seit seiner Entstehung nahe gestanden habe, welcher einzig dem System der Gleichberechtigung huldige, Je dem ein Stimmrecht gewähre, und doch verhindere, daß drr Staat den Massen übergeben werde. Derselbe kenne nicht mehr Standesunterschiede, wohl aber Verschieden heit der Interessen, die durch denselben ihre geeignete Vertretung, finden könne. Indem Redner die gegen den Minoritätsantrag erhobenen Einwände bekämpft, be merkt derselbe, daß gerade der Umstand, daß man den selben bald als »u konservativ, bald als zu demokratisch angreift, einen Beweis liefere, daß derselbe das Rich tige getroffen habe. Derselbe sei zugleich demokratisch und conservativ, weil er auf der einen Seite Nieman dem rin Stimmrecht versage, auf der andern Seite aber Garantien gegen Massenherrschaft biete. Nicht ein verstanden dagegen sei er mit dem den Höherbesteuerten eingeräumten doppelten Wahlrechte, welches ihm eine Verletzung des Princips der Gleichberechtigung zu ent halten scheine. Den Einwand, daß der Minoritäts vorschlag praktisch sehr schwer ausführbar sei, könne er nicht gelten lassen, weit es ihm in hohem Grade be denklich erscheine, wegen äußerer Schwierigkeiten ein an sich gutes System aufzuaeben. Das System der Majorität sei das einer Hoffnung, die sich leicht als trügerisch werde Herausstellen können. Dasselbe orga- nisire die Feindschaft der Menge gegen das neue Wahl gesetz, und lege den Schwerpunkt in eine Klasse, die wohl ehrenwerth, aber nicht geeignet sei, einen politi schen Schwerpunkt zu bilden. Referent für die Majorität in Bezug auf die Herabsetzung des Census auf 1 Thlr. Derselbe bezieht sich herbei auf eine Rede, die er bei den Wahlgesetz- Verhandlungen im Jahre 1860 für die Herabsetzung des Census von 3 auf 1 Thlr. gehalten habe. Dasselbe, was er damals gesagt habe, komme heute noch zur Geltung. Aus der damals gegebenen Ucbersicht Der jenigen, welche unter 2 Thlr. Steuern zahlten, gehe hervor, daß der Antrag der Majorität ein berechtigter sei, da durch einen Census von 2 Thlr. reichlicher Ge werbebetrieb und wissenschaftliche Bildung vom Wahl rechte ausgeschlossen würden. Im Uebrigen wendet sich derselbe gegen den Vorredner. Er acceptire für die Majorität das A Liberalität, A Wohlwollen und Hoffnung, verstehe aber nicht, wie man im Majoritäts antrage eine Spur von Angst finden könne. Die Ma jorität sage kühn der ganzen Arbeiterklasse: Ihr paßt nicht für das Wahlrecht. Es mache also Front gegen Alle, die unter 1 Thlr. Steuern zahlten, während die Minorität cs beiden Theilen recht zu machen suche. Dies scheine ihm doch eher ein Zeichen von Angst zu sein. Weiter bestreite derselbe, daß der Minoritätsan trag eine Gleichberechtigung schaffe und spricht sich ge gen das doppelte Wahlrecht aus. Abg. Günther replicirt, mit dem Bemerken, daß das Majoritätsvotum nicht da sein würde, wenn man nicht so gewaltige Angst vor den Leuten hätte. Abg. Kretzschmar: Die Vorlage genüge allerdings nicht vollständig den berechtigten Ansprüchen der libe ralen Partei. Doch schließe er sich den Abgg. Mam men, Riedel und Bauer an und verzichte darauf, die Punkte ausführlich darzulegcn, welche die liberale Par tei ungern vermisse. Dem Abg. Schreck überlasse er, auf die Angriffe des Abg. Günther zu antworten. Doch wolle er wenigstens einige wenige Wünsche äußern, von denen er bcdaure, daß sie bei der Revision nicht berücksichtigt worden seien. Zunächst bcdaure er, daß der neue repräsentative Körper nicht befugt sein solle, sich seinen Präsidenten selbst zu wählen, ferner, daß dessen Mitglieder nicht das Recht haben sollten, sich ihre Plätze in der Kammer nach freiem Ermessen zu wählen. Einen großen Werth lege man weiter dar auf, daß die Geschäftsordnung eine bessere und zweck mäßigere werde. Wünschenswerth würde es daher ge wesen sein, daß die Möglichkeit geboten worden sei, minder wichtige Gegenstände durch Vorberathung oder sofortige Schlußberathung im Hause zu erledigen. Dem ständen aber die §8 123 und 124 der Verfassungsur- kunde entgegen, welche bestimmten, daß alle Kammer- anträge, ehe sie in der Kammer zur Abstimmung und Discussion gelangen könnten, von einer besondern De putation erörtert werden müßten. Diese beiden Para graphen bildeten also einen Riegel gegen Line bessere Geschäftsordnung. Ferner hätte er die Aufhebung des 8 131 (Vereinigungsverfahrcn) gewünscht. Von sehr conservativen Männern sei anerkannt worden, daß das Vereinigungsverfahren nach 8 13 des provisorischen Gesetzes von 1848 ein bei Weitem besseres gewesen sei. Nicht minder hätte er Abänderung des 8 116 in Be zug auf die Unauflösbarkeit der Ersten Kammer ge wünscht. Der Apparat des Zweikammersystems sei ihm zu weitläufig und kostspielig. Er sei mit den Abgg. v. Nostitz und vr. Baumann der Ansicht, daß nach dem neuen Wahlgesetze die Erste Kammer in einem zu grel len Gegensätze zur Zweiten Kammer stehen werde, so daß erstere auf die Dauer nicht haltbar sein könne. Doch lege er darauf nicht so großen Werth, wolle sich vielmehr das Fortbestehen der Kammer gefallen lassen, vorausgesetzt jedoch eine durchgreifende Reform der selben. In Bezug auf letztere möchte er allerdings gern der Ersten Kammer selbst die Initiative überlas sen. Zur Darlegung seiner Ansicht über die richtige Art der Zusammensetzung einer Ersten Kammer nimmt Redner auf Schweden, wo im Jahre 1866 der Ueber- gang zur Repräsentativverfasfung vollzogen worden sei, und auf eine Denkschrift des dortigen conservativen Justizministers, sowie auf ein Memorial des dortigen Coustitutionsausschusses Bezug. Redner liest mehrere Stellen aus beiden Schriftstücken vor und fügt dem die Bemerkung bei, daß der betreffende Ausschuß bei Wei tem weniger Zeit zur Abfassung seines Berichtes ge braucht habe, als die 1. Deputation zur Berichterstat tung über die vorliegenden Entwürfe. Der Referent: Der Vorredner habe der Depu tation den Vorwurf gemacht, daß sie sehr spät mit ihrem Berichte fertig geworden sei. Auf ganz gleicher Stufe stehe die „Norddeutsche Allgem. Zeitung", ein Blatt, dessen Gesinnung der Vorredner sonst nicht zu der setnigen gemacht. Wenn dieses Blatt gesagt habe, daß zur Abfassung des Deputationsberichts nur 4 Tage Zeit erforderlich gewesen wären, so habe dasselbe ganz Recht. Er habe allerdings dazu nur 4 Tage gebraucht, obwohl er während der Zeit noch von einem Unwohl sein befallen gewesen sei. Was aber den Umstand an lange, daß die Deputation erst jetzt Bericht erstattet habe, so sei ihr hierbei der Gesichtspunkt maßgebend gewesen, daß daS Wahlgesetz erst dann zur Verabschie dung habe kommen sollen, wenn die wichtigsten der übrig: II Vorlagen bereits erledigt waren.
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