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Dresdner Journal : 25.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186803256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680325
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-03
- Tag 1868-03-25
-
Monat
1868-03
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 25.03.1868
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US kN. kN, Orrsdner Nachrichten vom 24. März. — Ihre Maj. die Königinnen Amalie und Ma rie geruhten am gestrigen Tage den Prüfungen in der katholischen Hauptschule beizuwohnen. — Der Mechaniker Herr Karl Schmidt hatte die Ehre, gestern im könial. Schlosst vor Ihren Majesta» ten dem Könige, der Königin und der Königin-Witwe und vor Ihren königl. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Georg, der Prinzessin Amalie und dem Prinzen Gustav v. Wasa einen Experimentalvor- trag mit seinen Rotativnsapparaten zu halten. Die allerhöchsten und höchsten Herrschaften hörten dem zwei stündigem Vortrage mit großem Interesse zu und ge ruhten Herrn Schmidt in wohlwollendster Weise Ihre Zufriedenheit kund zu geben. Wie wir erfahren, wird Herr Schmidt hier noch in einige» Vereinen Vorträge halten. Berichtigung. In der Beilage zu Nr. 69 ist auf der ersten Seite Sp. 2, Z. 11 v. u. statt: Rousseau'- „vemoceol social" zu lesen: Nousseau's „Ooatrat social". große Zahl von Hausbesitzern selten mehr als 25 Ngr. biS 1 Thlr. Grundsteuer zahlten, dazu komme in den meisten Fällen noch eine geringe Gewerbesteuer. Diese sollten das Wahlrecht haben, während ln den Städten viele Handwerker, die nicht 2 Thlr. »ahlten, davon ausgeschlossen sein sollten. Zu einem Thaler jährliche Steuer aber werde eS ein geschickter Handwerker bald lrdigt erklärt werden, wurden unverändert angenom men. In Abschnitt II soll tz 63 nach dem Teputa- tionsantrage folgende Fassung „13) zwölf aus Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von Rittergütern und andern ländliche« Gütern des platten Landes, 1«) zehn vom Könige auf Lebenszeit ernannt« Mitglieder, unter denen sich stets mindesten- fünf B sitzer von Gü ter« brr »uk 3 gedachten Art befinden müssen," sowie einen Zusatz des Inhalt-: „17) drei vom Könige ernannt» Mitglieder der Handels- und Btwerbekammern" Abg. Walter bemerkt, daß seine Berechnung des Steuerverhältnisses der Städte auf den Landtagsmitthei- lungcn vom 12. März d. I. beruhe. Abg. Schreck geht auf de» Inhalt der gestrigen Reden ein und wendet sich zunächst gegen dir Bemer kung des Staatsministers v. Nostitz-Wallwitz bezüglich seines Hinweises auf die Vorgänge in Oesterreich. Er gestehe die Richtigkeit des gemachten Einwandes nicht »u, bezweifle auch, ob es ganz vorsichtig sei, wenn die Staatsregicrung sage, daß das ungarische Volk um des willen bessere Erfolgt gehabt habe, weil cs der Re gierung gegenüber thätiger und beharrlicher in seinem Widerstande gewesen sei. Abg. Seiler habe auf die beispiellose Gleichgiltigkeit des sächsischen Volkes Hegen die Kammern und ihre Verhandlungen hingewiesen. Dem gegenüber bemerke er, daß sich die politische Bil dung und Regsamkeit eines Volkes nach den Grund sätzen, wie cs regiert werde, richte, und daß daher die gerügte Gleichgiltigkeit lediglich eine Folge der Regie rung und der Principicn, nach welchen seit 1850 regiert werde, sei. Der ihm von demselben Redner gemachte Vorwurf, daß er der Entscheidung aus dem Wege gehe, sei insofern nicht richtig, als er ja der Besprechung der Sache uud der Darlegung seiner Ansicht durchaus nicht aus dem Wege gehe, sondern sich nur, wegen seiner Ucberzeugung von der Inkompetenz der Kam mer im vorliegenden Falle, der Abstimmung enthalte. sich die Voraussetzung ihrer Erntmrung nicht noth- wendia. Referent spricht für die Deputationsmajorität. Gelange die Ansicht der Negierung zur Geltung, so werde das Inslebcntretcn des dem größern bäuerlichen Grundbesitze cingcränmten Rechtes auf eine Zeit hinaus- gcschoben, die sich gar nicht ermessen lasse. Abg. v. Nostitz für die Majorität. Wolle man eine Aendcrung überhaupt eintreten lassen, so dürfe man dann auch nicht die Erste Kammer als ein aoli me lanxere hinstcllcn, sondern müsse ebenso, wie dies bei der Zweiten Kammer der Fall sein solle, erst die ganze Erste Kammer abgethan und dann aus einem Gusse neu ernannt werden. Abg. v. Schönberg: Bei Annahme des Majori- tätsantrages würde die Staatsregicrung insofern in eine groß« Verlegenheit versetzt werden, als von den 10 vom Könige ernannten Rittergutsbesitzern nur 5 würden sofoN wieder ernannt werden können. Für die übrigen 5, die nicht wieder ernannt würden, werde diese Nichtwicdcrcrn nnung ein unangenehmes Armuths- zeugniß sein. Er wünsche der Regierung diese Verlegen heit zu ersparen und werde deshalb gegen den Antrag der Majorität stimmen. Abg. Uhlemann spricht sich dagegen für die Ma jorität aus, da ihm genügend bekannt sei, daß man im Lande sehr gegen dieses Nachundnach-Erneucrn ein genommen sei. Ucbrigcns bleibe der Wahlkörper ja so ziemlich derselbe, und würden daher auch fast durch gehends dieselben Mitglieder wieder gewählt werden. Auch der Krone stehe das Recht zu, wieder dieselben 10 Mitglieder zu ernennen, sobald sie vorziehe, von dem ihr in tz 63 -mb 14 neu cingcräumten Rechte vor der Hand keinen Gebrauch zu machen. Nach einer kurzen Bemerkung des Referenten und des Staatsministers v. Nostitz-Wallwitz wird der von der Deputation beantragte Zusatz (siche un ten) einstimmig, und der Antrag dcr'Maj vrität: „die Erneuerung in den Stellen »ub 13 und 14 sofort mit der Gütigkeit des Gesetzeniwurfes eintreten zu lassen" ebenfalls angenommen, und zivar in Bezug auf Nr. 13 gegen 7, in Bezug auf Nr. 14 gegen II Stimmen. K 66 des Entwurfes erhält nun in folgender Fassung einstimmig, rcsp. (Abs. 2) gegen 2 Stimmen die Ge nehmigung der Kammer. 8 66. Diejenigen Mitglieder der Ersten Kammer, welche vermöge ihres AmieS in selbiger eine Selle Haden, behalte« solche so lange, als sie dieses Amt bekleiden. Die Abgeordneten der Stifter und der Universitäten, so wie die Bevollmächtigten der Herrschaft W ldenfels und der Schvnburg'schcn Reccßherrschaflen behalten ihre Stellen bis sich ein Nachfolger legiiimirt. Die Abgeordneten der Gutsbesitzer treten aus, wen« sie die Wählbarkeit verlieren, im Staatsdienst angcstellt oder befördert werden oder em besoldete» Hosamt annekmen; sie können aber in den zuletzt gedachicn Fällen von Neuem ge wählt werden. Die vom Könige ernannten Gutsbesitzer bleiben so lange Mitglieder der Kammer, als ihr Grundbesitz den Z 62 vorgeschrieocnen Erfordernissen entspricht. Die nach 8 63 unter 17 vom Könige ernannten Mit glieder verlieren ihren Sitz, sobald sie als Mitglieder der Handels und Gewerbekammern auszuscheiden haben. Schließlich beschloß die Kammer einstimming, die 65 und 66 der Versassungsurkunde in Gemäßheit der Regierungsvorlage aufzuhebcn. (Die Sitzung dauert beim Schlüsse unsers Blatte- noch fori.) größere Theil der Bevölkerung auch in feinem Wahl bezirke theiltn. Im Entwürfe schienen chm alle nicht zu weit gehenden Wünsche erreicht. Auch er sei für di rekte Wahlen, aber auch für Fortbestehen der Ersten Kammer. Die Einführung des Mnkammersystems würde ein Experiment sein, mit welchem Sachsen ziemlich iso- lirt dastehcn werde, zumal kaum zu hoffen sein würde, daß Preußen jemals auf dasselbe eingehcn werde. In Bezug auf die Bildung der Wahlbezirke habe er den selben Antrag wie der Abg. Walter zu stellen beabsich tigt. Obgleich er sich da- Weitere für die Special- debatte Vorbehalte, so könne er doch nicht umhin, dar auf lnnzuweise»,!,daß die Angaben de-Referenten über die direkten Steuern nicht ungeeignet erschienen, den Antrag d«> Abg. Walther zu unterstützen. Auch mit der Abkürzung der Finanzperioden sei er einverstanden, ja, er würde sogar nicht angestanden haben, sich für eine dreijährige Finanzperiode mit jedesmaliger voll ständiger Erneuerung der Kammer auszusprcchen, wenn dem nicht erhebliche praktische Bedenken entgegengestan- dcn hätten. Im Großen und Ganzen werde er daher mit der Deputationsmajorität und der Regierung stim men, ohne sich jedoch anderweitcn Verbesserungsvor schlägen zu verschließen. Abg. Weidauer spricht sich in gleichem Sinne aus, tadelt aber, daß die Bczclchnung „Ständever- sammlung" nicht völlig in Wegfall gebracht werden solle. Abg. vr Krauße: Der Koch'schc Antrag treffe die praktischen Fragen nicht, die zwischen Stadt und Land Immer bestanden, er meine hier vorzugsweise die Steuer frage. Der Minoritätsantrag gipste nach zwei Seiten hin in Extremen und gewähre keinem Theile volle Be friedigung. Wenn man gesagt habe, daß der Majori tätsvorschlag noch immer eine große Zahl Staatsbürger vom Wahlrecht ausschließe, so mache er noch darauf aufmerksam, daß der Kreis der Ausgeschlossenen nach der künftigen Gewerbe- und Personalsteucrgesetzgebung ein sehr enger sein werde. Er empfehle daher den Ma joritätsvorschlag zur Genehmigung. Abg. Ehret: Bei seinem Eintritte in die Kammer habe er erklärt, daß er das Wahlgesetz von 1848 allein als rechtsbeständig anerkenne, davon vermöge er auch jetzt sich nicht zu trennen, und wenn er mitberathe, so geschehe es, weil er von der jetzigen Kammer eine Wiederherstellung jenes Gesetzes nicht erwarte. Er werde nicht blos negiren; damit arbeite er nur Denen in die Hände, welche Alles beim Alten erhalten wollten. Als Abschlagszahlung acceptirc er das Gebotene und habe das Vertrauen zu der nächsten Kammer, daß sie das 48er Gesetz wieder herstelle. Abg. Lang: Er halte an der Rcchtsbeständigkeit des 48cr Wahlgesetzes noch fest, erblicke aber in der Vorlage einen entschiedenen Fortschritt, der uns weiter verhelfen werde. Abg. Reichardt will das Gesetz annehmen, fin det aber in der Aufhebung der 48er Gesetze einen Staatsstreich und hält die reactivirte Ständeversamm lung nicht zu Recht beständig. Er sehe die Vorlage als die Mainlinie an, wo man frische Kohlen einnehme; man möge nur gute Kohlen nehmen, um zum Ziele zu gelangen. Abg. Günther: Der Abg. Schreck habe gestern und heute der Kammer eine Reihe Ueberraschungen be reitet, und er würde nur bedauern, wenn dem Schau spiele der Ueberraschungen ein Schauspiel der Irrun gen folge. Abg. v. Eriegern erklärte, daß er gestern den Streit über die 48er Gesetze nicht wieder habe aufrüh ren wollen. Abg. Schreck entgegnete dem Abg. Günther, daß er heute nur noch Theil an der Bcrathung nehme, weil die Gcner«ldebatte noch nicht geschlossen sei. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Der Abg. Schreck habe ihm wegen einer gestrigen Aeußerung einen Vorwurf gemacht; ihm sei es aber erfreulich, daß die sächsische Regierung in der glücklichen Lage sich befinde, ihrem Lande gegenüber den Wunsch der Aufrichtigkeit höher zu stellen als ängstliche Vorsicht. Der Referent: Seine Aufgabe als Referent könne es nicht sein, den politischen Anschauungen in der Kammer entgegenzutreten, sondern vielmehr den De- putationsvorschlägen Genehmigung zu verschaffen. Nur in einer Beziehung wolle er etwas erwidern. Die Deputation habe die Frage wegen Aushebung der Er sten Kammer wohl mit in das Bereich ihrer Berathun- gen gezogen, sei aber zu der Ansicht gelangt, daß die Erste Kammer ein nothwendiges Oryan unsers Staats lebens sei, umsomehr, als künftig für die Zweite Kam mer eine umfängliche Stimmbercchtigung eintreten solle. Im Jahre 18M habe er sich als Freund des Zwei kammersystems ausgesprochen, sich aber gegen die Zu sammensetzung der Ersten Kammer erklärt. Wenn er dies heute nicht thuc, so sei er eben zu einer andern, bessern Ansicht gekommen. Persönlich habe ihn nament lich das Moment dazu bestimmt, daß die Erste Kam mer im Jahre 1866 eine durch und durch gute patrio- tische Gesinnung bewahrt habe, eine solche Kammer wolle er erhalten wissen. Um mit dem Abg. Schreck zu reden, die vertrauenerweckende Thatsache günstiger Erfahrungen spreche für die Erste Kammer. Hierauf wurde die allgemeine Debatte geschlossen und zunächst zu dem Gesetzentwürfe ä, einige Ab änderungen der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 betreffend, übergegangen. Der Eingang sowie Abschnitt I, in welchem die Bezuanah- men auf den Deutschen Bund in §tz 1 u. 35 al- cr- Anträge Anuahme finden. Den Ausspruch des Refe renten über dir Erste Kammer unterschreibe er unbe dingt. Wenn jedoch die patriotische Haltung ein Grund für Beibehaltung der Ersten Kammer sei, so könne auch diese Kammer denselben Grund für sich in An spruch nehmen. Abg. Uhlemann dankt der Regierung, daß sie auf die Deputationsanträge ringegangen; übrigens werde der Großgrundbesitz in der Ersten Kammer nicht über wiegend sein, 22 Großgrundbesitzern würden 22 der Wissenschaft und den Gewerben angehörige Abgeordnete gegenüber stehen. Abg. Beckmann beantragte, tfir Zahl der vom Kö nige zu ernennenden Mitglieder der Handels- und Ge werbekammern von drei auf fünf zu erhöhen, weil die Vertretung durch drei Mitglieder eine sehr schwache sei, weil es 5 Handels- uud Gcwerbekammern im Lande Hebe und nur Männer Mitglieder seien, die wegen ihrer angestrengten Berufsthätigkeit nur schwer ihre Zeit dem Landtage widmen könnten. Der Antrag wurde ausreichend unterstützt. Abg. Mehnert hätte gewünscht, daß man noch weiter gegangen wäre und auf Vertretung des Mittlern Grundbesitzes Rücksicht genommen; das Erzgebirge werde keinen Stutzen von dem Vorschläge haben, da dort wenig Güter mehr als 3000 Stcuereinhcitcn hätten. Abg. v. Erie gern ist dem Anträge Oehmichcn's gern bcigetretcn. Der Abg. Mehnert möge Recht haben, aber auch noch in andern Gegenden gebe es nicht viel Grundstücke der fraglichen Art. Wenn derselbe eine größere Vertretung der Mittlern Grundbesitzer wünsche, so möge er nur die Anträge der Minorität noch mehr in Erwägung ziehen. Der Referent erklärte, daß die Deputation gegen den Bcckmann'schen Antrag grundsätzlich nichts eiuzu- wenden haben werde. Staatsministcr v. Nostitz-Wallwitz: Stände cs fest, daß wir in Zukunft 5 Handels- uud Gcwerbc- kammcrn behielten, so glaube er, den Antrag zur An nahme empfehlen zu können. Nach dcr in die 'Novelle zum Gcwerbegesetz aufgcnommcnen Bestimmung könne aber diese Zahl erhöht werden, und dann werde bei dcr Zahl 5 die Schwierigkeit größer. Vicepräsidcnt Oehmichen will für den Antrag stimmen. Dem Abg. Mehnert gegenüber weise er da rauf hin, daß es im Gebirge viel sog. Erbgcrichte gebe, die gewiß mit 3000 Steuereinheiten belegt wären. Abg. Beckmann weist darauf hin, daß cs voll ständig in das Ermessen dcr Regierung gestellt sei, aus welcher Handels- und Gcwcrbekammcr sie die Mitglie der für die Erste Kammer wählen wolle, sowie auf den häufigen Wechsel, dcr in den Handels- und Gcwcrbe- kammern stattfludc. Abg. Dr. Hertel tritt ebenfalls dem Anträge bei, es sei dies dem Verhältnisse der Gcwerbtreibenvcn zu den Ackerbautreibenden in Sachsen, das sich wie H zu H verhalte, ganz entsprechend. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Principiell habe die Regierung kein Bedenken gegen den Antrag, und die etwaigen Schwierigkeiten würden sich wohl be seitigen lassen. Bei der Abstimmung wurde zunächst der präjudicielle v. Nostitz-Baumann'sche Antrag, nachdem er schon vor her ausreichende Unterstützung gefunden, gegen 5 Stim men abgclehnt und § 63 in der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung gegen 3 Stimmen, der Berk- mann'sche Antrag aber gegen 16 Stimmen angenommen. Bei § 65, welcher nach dem Vorschläge der Depu tation lauten soll: „lieber die Wahl der 8 63 «ab 13 genannten Abgeord neteu enthält das Wahlgesetz die nähern Bestimmungen. Jedem der vom Könige nach K 63 -ul> 14 zu ernennen den fünf größern Grundbesitzer muß dasEigenlhum an einem Gute zmtehen, welches einschließlich der etwa damit verbun denen Detstücken mit wenigstens :iooo Steuereinheiten be legt ist. Der König kann übrigens bei deren Ernennung aufBe sitzer Echönburg'scher Reccß- oder Lehusherrschasteo, soweit Ne nicht nach K 63 Nr. 4 und 12 der Kammer bereits ange hören. Rücksicht nehmen. Dagegen können Minister im ak tiven Dienste und besoldete Hosbeamte nicht ernannt werden. Die 8 63 Nr. >4 uud 17 bestimmte Zahl von Kammer Mitgliedern muß stets ernannt sein," beantragte der Abg. Thiele auf das Wort „fünf" in Absatz 2 eine besondere Frage zu richten. Abg. Uhle mann machte eine gleiche Bemerkung. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Die Regie rung sei mit der Interpretation des Referenten cin- vcrstanden. Lasse man die Zahl 5 weg, dann könnte die Meinung entstehen, als ob die Krone bezüglich dcr übrigen 5 Mitglieder an einen Eensus gebunden sein solle. Abg. vr. Hertel für Beibehaltung des Wortes „fünf." Nachdem auf eine Anfrage des Abg. Seiler Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz bemerkt hatte, daß es nicht Absicht der Regierung sei, in Betress des Eigenthums an einem Grundstücke an dem seither Be stehenden etwas zu ändern, strllte Abg. Seiler den Antrag, vor „Eigenthum" in Absatz 2 einzuschalten „alleinige." Dieser Antrag wurde zahlreich unterstützt. Aba. Baumann gegen diesen Antrag, da hier durch Diejenigen, welche ein Gut gemeinschaftlich be säßen, ausgeschlossen würden. Staatsministcr v. Nostitz-Wallwitz: Die analoge Bestimmung des alten Wahlgesetzes sei in §8 5 und 14 des neuen Entwurfs enthalten. Lie Krone werde diese Bestimmung auch auch auf die ihr zustehcnden Ernennungen anwcnden. Die Deputation trat dieser Interpretation bei und wurde hierauf 8 65 nach dem Vorschläge dcr De putation gegen 2 bcz. 3 Stimmcn angenommen und der Seile?sche Antrag gegen 14 Stimmcn abgelchnt. Hierauf geht die Kammer zur Berathung des 8 66 über. — Uedcr den Inhalt des Entwurfes, sowie dcs Deputationsberichts vergl. Nr. 2 der Abthcilung X unsers Referates in dcr Beilage zu Nr «i8 unsers Blattes. Das Wort ergreift zunächst der StaatSminister v. Nostitz.Wallwitz. Er müsse die in der Deputa tion abgegebene Erklärung wicverholcn. Es scheine der Regierung dem ganzen Charakter der Ersten Kam mer, deren Mitalicder größtcntheils auf Lebenszeit er nannt oder gewählt seien, und die nicht aufgelöst wer den könne, mehr zu entsprechen, wenn die Bestimmun gen der vorliegenden Gesetzentwürfe bezüglich der Er sten Kammer erst bei eintretenden Vakanzen chatsächlich in Kraft zu treten hätten. Bezüglich derjenigen Mit- glirder der Ersten Kammer, deren Recht auf königl. Ernennung beruh«, komme noch eine Rücksicht dazu, die er mebr nur andruten, al- au-sprrchen könne Auch diese seien von der Krone auf Lebenszeit ernannt, und auch b«i Annahme dcr Deputationsanträge ändcrr erhalten. Abg. Tbiele. Die Krone solle zwar gehalten sein, mindestens fünf Gutsbesitzer »u ernennen, «erde aber berechtigt sein, unter den übrige« ihre Wahl auf GutS- bcsitzcr zu lenken. Er glaube, daß deshalb das Wert „mindestens*, wie in 8 65 das Wort „fünf* in Weg fall kommcn müsse. Der Referent: Die Deputation sei der Meinung, daß die Krone bezüglich der übrigen fünf ganz freie Wahl habe, sie könne auch diese aus der Klaffe der Gutsbes tzer wählen, uur «erde bet diesen dann der Besitz nicht in Krage kommen. Abg. v. Nostitz hegt keine Hoffnung, daß sein Wenn ferner dcr Abg. v. Cricgcrn behauptet habe, daß die Verordnung vom 3. Juli 1850, sowie die Ne- activirung der Stände keine Verletzung dcr Verfassung enthalten habe, so halte er es nicht für denkbar, daß Jemand wirklich mit voller Ucberzeugung diese Ansicht fcsthaltcn könne. Abg. v. Cricaern habe gesagt, man habe im Jahre 1848 den Versuch gemacht, ob die Volks- souveräneiät in Einklang zu bringen sei mit den Prin cipicn eines monarchischen Staates, und die Antwort hierauf sei die Revolution vom Jahre 1849 gewesen. Hierbei habe der geehrte Abgeordnete wohl vergessen, daß beim Ausbruche des Maiaufstandes die Neaction begonnen gehabt habe, und daß derselbe seinen Grund nicht im Wahlgesetze von 1848, sondern in dcr Vcr- wcigcrung der Ncichsversassung von 1848 gehabt habe. Ucbrigcns hätte dcr Ausbruch dieser Revolution im merhin niemals die Negierung berechtigen können zu einem Verfassungsbruchc, und zwar um so weniger, als man eincn zweiten Versuch, nach dem 1848er Ge sche wählen zu lassen, gar nicht gemacht habe. Wenn Abg. v. Criegcrn endlich darauf hingewiesen habe, daß die betreffenden Gesetze provisorische, und nicht definitive gewesen seien, so verweise er dem gegen über auf § 86 der Versassungsurkunde, wo bestimmt sei, daß kein Gesetz, also auch kein provisorisches Ge setz, ohne Zustimmung der Stände.rrlasscn, abgcändert oder authentisch iutcrprctirt werden könne. JmUebri- gcn verweise er auf den Inhalt dcr damaligen Land- taasactcn und des Landtagsabschicdcs, worin ausdrück lich ausgesprochen sei, daß die Eigenschaft als provi sorische Gesetze lediglich darauf beruht habe, weil die Frage, ob das Einkammersystem einzuführcn sei, noch nicht zum definitiven Abschlusse gelangt gewesen sei. Wenn der Herr Staatsminister auf die Frage der Ver fassungsmäßigkeit nicht speciell ringegangen sei, son dern dieselbe mit tactvoller Gewandtheit umgangen habe, so könne er nicht umhin, ihm hierfürffeincn Dank und seine Anerkennung auszusprcchen. Weiter geht Redner speciell auf die gestrige Rede des Abg. Gün ther ein und bemerkt hierbei, daß neben der Ständc- vcrsannnlung doch auch die Weisheit des Landcshcrrn, dcr Fleiß des Volkes und die geordnete Finanzverwal tung einigen Antheil an der günstigen Entwickelung unsrer inncrn Verhältnisse gehabt haben dürften, daß es also nicht richtig sei, dieses Verdienst allein dcr Ständeversammlung zu vindiciren. Die Ansichten des Abg. Güniher über die Rechtsgiltigkeit des Wahl gesetzes von 1848, halte er nicht für richtig. Er, Red ner, habe seine gestrige Rede mit der Bemerkung be gonnen, daß er Niemandes Ucberzeugung anfechten wolle. Anders der Abg. Günther, welcher ihnen ge genüber eine sich selbst überschätzende Stellung ein genommen und ihnen sogar muthwilligc Streitsucht u.s.w. vorgrworfen habe. Die Vergleichung des Wahlgesetzes von 1848-mit Ahasverus, der nicht sterben könne, sei auch nicht richtig, da sie nur eine Einberufung der Kammern nach dem 1848er Gesetze wollten, damit ihnen sofort ein anderes Wahlgesetz vorgelcgt werde für die Zukunft. Welches auch dann die Bestimmungen dieses GcsctzcS sein würden, selbst wenn es die conservativ- strn wären, so würde sich die demokratische Partei den selben in gewohnter Resignation sügen, weil es ver fassungsmäßig zu Stande gekommen. Er schließe mit der Bemerkung, daß es im Interesse des Landes, der Kammern und des sächsischen Volkes liegen dürfte, daß niemals ein Tag komme, wo man von irgend einer Seite die Verfassung angreifen wolle, sei es von oben oder von unten. Denn wenn dann Abg. Günther und Genossen diesen Angriffen entgegen treten wollten, so würde man denselben einhalten: ihr könnt cs nicht, weil ihr dcn Verfassungsbruch von 1850 vertheidigt habt. Abg. Mosch ist mit dem Entwürfe und dcn von der Deputation vorgeschlagenen Modificationen einver standen. Die Regierung habe nach seiner Ansicht das Richtige getroffen. In der jetzigen Zeit erscheine es undedingt nöthig, auch im rngern Vaterlande dcn Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern, directe Wah len cinzuführen und den Bezirkszwang aufzuhcben, durch welche viele tücktiae Elemente verhindert worden seien, in diesen Saal einzutreten. Den Einwurf dcS Mangels mit Bekanntschaft der betreffenden örtlichen Verhältnisse, könne man bei den jetzigen VerkehrSver- IMnisscn nicht gelten lassen. Eine wahre, wirkliche Volksvertretung werde man niemals haben; dieselbe sei wohl logisch denkbar, jedoch praktisch nicht ausführ bar. Der Entwurf treffe insofern da- Richtige, als er dem bei Weitem größern und intelligenter« Theil der Bcvölkcrung das Recht rinräume, seinen Willen auS- zusprechen. Schließlich girbt Redner noch der Hoff nung Ausdruck, daß daS neue Wahlgesetz günstige Er folge haben werde. Abg. Thiele steht ebenfalls auf dem Standpunkte, im Wesentlichen die Regierungsvorlage zu acceptirrn und die von der Deputatton beschlossenen Abänderun gen willkommen zu heißen. Diese Ansicht werde der prlwinMllMchrichten. 0 Plauen, 23. März. In voriger Nacht um 2 Uhr verschied hier nach kurzem Krankenlager der geh. Regierungsrath Amtshauptmann Dr Brann. (Der Verewigte, geb. 18. Mai 1807, war im Jahre 1848 Minister der Justiz und Vorsitzender des k. Gcsammt- miniftcriums.) Statistik und Vstkswirthschast. * Dresden, 24.Marz. Die heute Bormittag im Locale der HaoLclscorporation hier slattgeiundene Generalversamm lung der Actionäre der Thode'schen Papierfabrik i« Hainsbcrg war von SV Personen besucht, di« durch 1350 Actien 244 Stimmen vertraten. Der bereits seit acht Togen ausgegebene Geschäftsbericht für das verstossene Jahr enthielt für dieBeiheitigien viel ErsreulicheS: die Production, 5,587,452 Pfund, überstieg lE nm fast 806,606 Pst., ebenso waren für 76,138 Thlr. mehr, nämlich sür 608^396 Thlr. verkauft, und der Gewinn stellte sich mit 120,51.7 Thlr. um fast 5060 Thlr. höher als im Jahre vorher: Resultate, die bei dem notorisch flauen Geschäftsgänge in fast allen Jndustriebranche« um so mehr ins Gewicht fallen. Es sind von gedachtem Uederschusse 30,510 Thlr. auf Abschreibuogsconto zurückgesicllt (dasselbe ist in den letzten 5 Jahren mit zusammen 174,240 Thlr. dotirt worden nnd batte Ende I8Ü7 noch einen Bestand von 162,336 Thlr.), der Rcservesoud mit 0731 Thlr. bedacht (er beträgt nunmehr 52,487 Thlr., dir meist in Pnoritätsobligationrn und Staatspapieren angelegt sind) und nach Absetzung der sta tutenmäßigen Tantiemen und 500 Thlr. für die Kmakenkaffe 75,000Thlr. — 12'.,^ pro Actie als Dividende bestimmt. — Eine Discusfion über den Geschäftsbericht fand nicht statt; über die vorgenommenc Revision sowohl der Bücher uud deren Ueberrinstimmu ng Mit der Btlanzals auch derüyccn bestand« refo- rirte Herr Kuntze mit dem Ausdruck der vollen Befnedigung über tue auf diesmal Vorgefundene Ordnung in alle« Zweigen der Verwaltung. Nachdem noch Herr Rodert Thode über den bereit» in voriger Generalversammlung besprochenen Gegenstand, da- mit 15,000 Thlr. in der Bilan» stehende Hypothekenconto eine Anfrage gestellt und feite« der Verwaltung dara«f Bescheid gegeben war, wurde die Erneuerung-Wahl sür da« statuten mäßig ausscheidend« Mitglied vorgenommen. di« besten einstim mige Wiederwahl zar Folge hatte. Auch di« drei drsherige» Mitglieder der Revifionscommission wurden durch Acclamatron am veibebaltang ihrer Functionen ersucht und sodann nach AoSloosung von loo Stück Priorität-Obligationen die General- »ersammluag geschloffen. Leipzig, 23. März. (L-Tadl.) I« der heutigen General- Versammlung der Leipziger Hypotpckenbank, in welcher etwa anderthalbhundert Aciirn mit 46 Stimmen vertrete» waren, würde di« Genehmigung «mer Dividende von »sh befchtofst».
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