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Dresdner Journal : 25.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186803256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18680325
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18680325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1868
-
Monat
1868-03
- Tag 1868-03-25
-
Monat
1868-03
-
Jahr
1868
- Titel
- Dresdner Journal : 25.03.1868
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ionen, >mcn des ien »-Capital det, von eufvMs ComitS» jüknv; dnii61; ;er. de, oder net wird. d Obrr- felde bei Schlesien, mmeister ath auf merzien- LAM. Notter- amtiri, »othe«. rg, ter»S«r> ir zu er- ßigD»- u 10,000 gen) mit rschiedeue Oekon» gen; eine i 25,000 Sayerns, durch t«, cuterg. «tettiu. sen d Größe, Wochen- itige ich für die rartigen seS Eos- aufrecht «churt, -resdner llin. S, deflen al, Hal- >en, Ni- brillant s Ende irt. irale s»«« te, »le er,, in, n ^üh .r- ro. »v » LtQL«tll«N»au»»ra: 1 I» «»rLL. ^ddrliod: 4 I'dlr. — 2 ILIr. 8t«nioeIeedUkr, »u»«rd»ld a«» ItorSU. Luoö«» Lo»1 aack Stomp« I,u»odl«2 diaiu. Id-nue»t»t,»relf«: lorrsli»»«» tritt jtdrllel» rnseratenpretse: kl» 6«» «io«r L»»pLlt«l>«u L«l1«: 1 ktssr. xiotsr „Linzoosnät" U« Loll«! S klEr. erscheinen: l'Ixllod, mit ^n,n»dm« 6er Koon unä keiert^ss«, Ld«uä» kür 6eo solxei>6«o Mittwoch, den 25. März. DresLnerMmmü Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 1868. Inserntenannahme auswärts: ökLNosTATnen, Öomwis^IonUr 6v» Drvsönsr 6onrn«!s; edenä»,.: H. Lvo«>, konr; N»mdsrx-L«rU»- Vt.»-L«lp,i,-»»,«!-knullcMrt L.».: Ili^,r»«r«i-, L Vo»l.«x, r«rU»! Onoi-iv-'-rke Luekk., lroreuxrLir^ Lur«»u, ltvool.en »los-,; Lremeo: L 8cui.orr«; I». 8rxxo«K'i ^unonceudur«»», Fr„>r« Nixr. L t'»,viio; rr-okkurt ».U.: 6x-ox»'»cke vuolll».; Lül»! Xo.VLo»«i«, k«ri,: llxvx», L.xr»>ri!, Vvl.i.i«>, LCo., (», kl»o« äe la öonrie); krxx: k«. Luui-lco'» Nuoliü.; Vi,»: ^i.. Orkxl.l». Herausgeder: Liioixl. krpväitioll 6«, vre,6oer ^»urüLl,, . OresUvo, »lsriellztra-ü« Uv. 7. Amtlicher Theil. Dresden, lS. März. Se. Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, daß der ordentliche Professor der Geburtshülfe an der Universität Leipzig Hofrath ve. Karl Siegmund Franz Creds den ihm von Sr. Ma jestät dem Könige von Preußen verliehenen Kronen- orden IN. Classe annehme und trage. Dresden, 23. März. Se. Majestät der König ha ben allergnädigst geruht, dem Rittmeister Demiani des 2. Reiter-Regiments den erbetenen Abschied aus der Armee, mit der Erlaubniß »um Forttragen der Regiments-Uniform mit den Abzeichen für Verabschie dete zu bewilligen. Nichtamtlicher Theil. Nebersicht. Telegraphische Nachrichten. Tn^egijchichre. Dresden: Kammerverhandlungcn. — Berlin: Die hohen sächsischen Gäste. Das Gcwerbe- acsetz im Bundesrathe. Vom Reichstage. Die Taufe nn kronprirzlichen Palais. —Kassel: Ju Sachen der Aufruhrprcclamationen. — Arolsn: Regirrungs angelegenheiten. — München: Kammerverhaud- lungen. Eisenbahnverbindung Schweinfurt - Mei ningen. Bewilligung für die Regierungspressc. — Wien: DaS Ehegesetz im Herrenhause. DieFmanz- aesetzvorlagr. — Pesth: Ankunft des Kaisers. — Paris: Tagesbericht. — Florenz: Kammerver handlungen. Verhaftung. Garibaldi. — Venedig: Beisetzung Manin s. — Rom: Geheime Emissäre. — Lissabon: Wahlresultat. — Madrid: Anleihe. London: Parlamentsverhandlungrn. I— St. Pe tersburg: Neuer Minister des Innern. — Bu karest: Kammrrvertagung in Aussicht. — Washing ton: Zur Präsidcntenanklage. Beilage. Laadtagsverhandlungen. ^Schlußbericht der Sitzung der Zweiten Kammer vom 23. Mär».) Ernenuuagea, Versetzungen re. im ifteatl. Dieaße. Provinzialnochrichten. (Leipzig. Chemnitz. Meißen. Oederan.) Statistik und BolkSwirthschaft. Telegraphische Nachrichten. »erli«, Dienstag, 24. Mörz, Mittag,. (W.T.B.) La der tzeuligra Lihuag des Reichstag» ergab die «»«- zahlung der anwesenden Mitglieder de» paase» 145, und r» fehlen also zur BesldUihiahäkelt noch 4^ Mitglieder. Ritbi« muß die Pröfideatruwahl aus gesetzt bleibe». Der provisorische Präsident vr. Sim son theilt die ringegangenen Vorlagen mit, unter welchen sich, außer den in der Thronrede erwähnten, eia Freundschaft»- und Handeitvertrog mit der Re publik Liberia befindet. Die nächste Sitzung ist unbe stimmt. München, Montag, 23.März, Abends. (W.T.B.) Zehn Abgeordnete zum Zollparlament, v. Schlör, Feustel, Staufsenbrrg, Marquardt-Barth, Schneider, Soyer, Benzino, Volk, Erämcr-DooS, Kester haben beschlossen einen ParlamratSelub zu bilden, welcher in Berlin regelmäßige Zusammenkünfte halten wird. Darmstadt, Montag,2«.März,Abend». <W.T.B.) Zu Mitgliedern de» Zollparlaments sind definitiv ge wählt : Advokat Metz, vr. Bamberger, Fabrikant Kugler, sämmtlich zur Fortschrittspartei gehörig, Regierung»- rath Pfannebecker, Obersteurrrath Fabritius, Bride konservativ. Karlsruhe, Montag, 23. März, Abend«. (W. T. B.) Die „ Karlsruher Zeitung " veröffentlicht die Antwort deS Minister» de» Innern auf den Prnic» des Erzbischofs von Freiburg grgen da» Schulgesetz. Der Minister weist darauf hin, daß der Religions unterricht durchaus der Kirche unterstellt und der Orts pfarrer gesetzlich Mitglied der Localschulbehördc sei. Feuilleton. Literatur. Bei dem großen Interesse, welches in diesem Augenblicke die Frage von der Todesstrafe gerade für Sachsen hat, halten wir es für angemessen, die Aufmerksamkeit unsrer Leser auf zwei vor Kurzem erschienene Schriften zu lenken, welche jene Frage von den beiden entgegengesetzten Standpunkten aus in ein gehender Weise behandeln. Die Veranlassung zum Er scheinen dieser Schriften bot die vor einigen Jahren von der württembergschen Zweiten Kammer mit einer Majorität von 56 gegen 2? Stimmen beschlossene Pe tition an die Regierung um Abschaffung der Todes strafe. Die Regierung beauftragte hierauf rin Mit glied des obersten Gerichtshofs mit der Abfassung eines Gutachtens, und dieses Gutachten liegt gedruckt vor in der Schrift: „Ueber die Todesstrafe. Vortrag im k. Württemberg. Justizministerum erstat. tetvon dem Obertribunalrath Anton Beverle. Stuttgart, Metzler'sche Buchhandlung. 1867. 76 S. 8." Der Verfasser spricht sich gegen die Abschaffung der Todesstrafe, also gegen den Antrag der Kammermajori- tät aus. Zu dieser gehörte auch ein- der hervorragend sten Mitglieder der Kammer der Abgeordneten, besten Auftreten gerade im Sinne der Majorität um so mehr interesstrt, als derselbe dem geistlichen Amte angehört und auf die Bezeichnung al» gläubiger Christ vollen Anspruch machen kann, — der Prälat Mehring. Der selbe fand sich durch die Veröffentlichung des Gutach ten- von Beyerle veranlaßt, auch seiner Ueberzeuaung von der Nothwendigkeit der Abschaffung der Todesstrafe in vussübrlicbcr Darlegung der ihn bestimmenden Gründe Ausdruck zu geben. So entstand die Schrift: „Die Frage von der Todesstrafe. Mit besonderer Beziehung auf den Vortrag in bem k. würt- Uebrigens könne dem Proteste gegen ein verfassungs mäßig erlassenes Gesetz eine rechtliche Wirkung nicht beigelegt werden. Wien, Montag, 23. März, Nachmittag«. (W. T. B.) 3« Herrenhaus« waren hkute die Prälaten, sowie Graf Leo Thnn nicht auwkstnd. Cardinal Rau scher und Genossen haben an den Präfidrnteu eine Zuschrift gerichtet, in welcher sie erklären, daß sie in folge de» am Sonnabend von dem Herrenhaus« in der Ehegrsrtzfrage abgegebenen Votum» nicht im Staude feie«, an den Verhandlungen de» Hauses Theil z» nehmen. Er wird daraus die Generaldebatte über da« Ehegrsetz fortgesetzt und dasselbe in zweiter und dritter Lesung mit einer von der Regierung aeerptirr teu redaktionellen «enderung mit allen gegen 17 Stim men angenommen. Pari», Montag, 23. März, Abends (W.T.B.) Der gesetzgebende Körper bewilligte einstimmig den für Algerien geforderten Kredit. Die „Patrie" theilt mit, daß in Renne« anarchische Plakate verbreitet worden sind. Der Proeurator hat drei junge Leute verhaften lasten; die eingelritete Un tersuchung hat die Absicht der Angeklagten, Agitation zu verbreiten, sestgrstellt. Vern, Montag, 23. März, Nachmittag«. (W. T. B.) Gutem Vernehmen «ach werden von Seiten de« schweirerschen Bundr»rathe» unmittelbar nach Abschluß de« Poftvcrtragr« mit dem deutschen Postorrein Un terhandlungen über einen mit den deutschen Staaten abzuschließrnden Handelsvertrag ausgenommen werden; ebenso werden demnächst Verhandlungen eingeleitet werden, bezüglich de» Abschluffe» von Postverträgra mit Oesterreich und Holland. Haag, Montag, 23 März, Abend». (W. T. B.) Dir Abgeordnetenkammer hat heute den Antrag des Abg. Bluffs auf Mißbilligung der stattgehabte» Kam merauflösung mit 39 gegen 34 Stimmen angenom men. Der Abg. Kemper beantragt de« Erlaß einer Adresse an den König. Die DiSeusfion über diese« Antrag wird morgen stattfinden. Florenz, Montag, 23. März, NachmitttagS. (W. T. B ) Eine gestern in Genua stattgehabte Volksver sammlung hat sich energisch gegen da» Mahlstenergesetz ausgesprochen. Die Annahme des Gesetze» feite» der Deputirtrnkammer ist «och immer sehr zweifelhaft. Londan, Montag, 23. Marz, Abend». (W.T.B.) 3» der heutige» Sitzung de» Uuterhause« beantragte Gladstone drei Resolutionen, deren Hauptinhalt fok- / grnder ist: Aufhebung der irischen Hochkirche al» In stitut, dabei jedoch Berücksichtigung aller respeetioen persönlichen Interessen und Ei^enthumSrechte. Di»- raeli schlägt den 30. d. M. al» Termin für die ve- rathung der Resolutionen vor, womit Gladstone sich einverstanden erklärt. (Vgl. unter „Tagesgeschichte"). Die „Time»" enthält rin Telegramm aus An- talo vom 8. d., nach welchem der Lortrab der Expe- ditionStruppcn Attala, 20 Meilen nördlich von Ashan- gis, erreicht hatte. Dir Straßen find überaus schlecht. Der Gesundheitszustand der Truppen ist befriedigend. Der König Theodor erwartet die Engländer angrb- lich auf drm verschauzten Platrau von Talanta. Washington, Montag, 23. März. (W.T.B) Da» Anklagrverhör deS Präsidenten hat heute begon nen. Johnson'» Veetheidiger bestreitet alle Punkte der Anklage (vgl. unter „Tagesgeschichte") und verlangt zur Vorbereitung aus da» verhör eiurn Aufschub von 30 Tagen, der vom Senate mit 41 gegen 12 Sim men abgelehnt wird. Tagesgeschichte. Dresden, 24. März. Auch heute haben wieder in beiden Kammern Sitzungen stattgefunden. Die Erste Kammer beschäftigte sich zunächst mit drei Petitionen wegen Abänderung des die Berichtigung von Wasserläufer» betreffenden Gesetzes vom 15. August 1855. Die jenseitige Kammer hat bei Berathung die ses Gegenstandes (wie wir in Nr. 53 ausführlich be richtet haben) mit Einstimmigkeit beschlossen: „die vorliegenden Petitionen, insoweit sie auf die Herstellung einer Majorität der Betheiliaten für die Entschließung zur Ausführung einer WafferlausSberichtigung sich beziehen, der kal. Staatsregierung zur Erwägung übergeben, im Uebrigen aber die Petitionen auf sich beruhen lassen." Die dritte Deputation der Ersten Kammer (Referent Freiherr v. Hausen) hat ihre Ansichten hierüber in einem ausführlichen Berichte niedergclegt, in dem sie schließlich der Kammer vorschlägt: «die vorliegenden Petitionen, nicht nur insoweit sie sich auf die Herstellung einer Majorität der Betbeiligtcn für die Ent schließung zur Ausführung einer WasscrlausSberichtigung be ziehen, sondern auch in der Richtung, daß dergleichen Unter nehmungen durch eine größere Bethe,ligung der Staatskaffe, namentlich in Betreff oer vorbereitcuden Erörterungen ge fördert und erleichtert werden, der Staatsreaierung zur Erwä gung zu übergeben, im Uebrigen aber auf sich beruhen zu lassen." Nach einer kurzen Debatte, an welcher sich die Herren Kammerhcrr v. Watzdorf, Rittergutsbesitzer Rittner, Geh. Rath v. König sowie der Referent betheiligten, wurde dieser Antrag von der Kammer einstimmig angenom men. Hierauf folgte die Berathung einer Petition der Weberinnung zu Stollberg um Verwendung bei der k. Staatsreaierung behufs Wegfalls einer gewissen Ab gabe zur Kirche bei Jnnungshandlungen (Referent: Kreisvorsitzender Kasten). Eine Debatte fand nicht statt und gelangte der von der jenseitigen Kammer beschlos- seneAntrag: „die Petition auf sich beruhen zu lassen" einstimmig zur Annahme. Die Zweite Kammer hat heute die General debatte über die Wahlgesetzvorlagt beendigt und ist in die Specialberathung eingctreten (vergl. umstehend). K 68 wurde nach dem Vorschläge der Deputationsmajo- rität in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage in folgender Fassung: „die Zweite Kammer besteht aus 35 Abgeordneten der Städte und »5 Abgeordneten der ländlichen Wahlkreise" gegen 13 Stimmen angenommen, während alle übrigen Anträge abgelehnt wurden. — Die Berathung wird in einer um 5 Uhr beginnenden Abendsitzung fortgesetzt werden. 8. Berlin, 23. März. Dem, was ich Ihnen über den hiesigen Aufenthalt Ihrer königlichen Hoheiten des KronprinzenundderKronprinzessin von Sach sen bereits (vergl. gestrige Nummer) telegraphisch be richtet, füge ich nur noch hinzu, daß der Kronprinz am Sonnabend unter Andern auch den Bundeskanzler Grafen v. Bismarck und den General v. Moltke mit Höchstseinem' Besuche beehrt hat. Bet der gestrigen Tauffeierlichkeit trug der Kronprinz, welcher mit der Frau Kronprinzessin zu den Taufzeugen gehörte (siehe unten), den schwarzen Adlerorden mit dem großen Bande und der Kette. — Am Sonnabend fand in dem Ausschüsse des norddeut schen Bundesraths für das Gewerbegesetz eine Sitzung statt, in welcher die Generaldebatte über dieses Gesetz zu Ende geführt wurde. Es zeigte sich im Laufe der Debatte über diesen vom königl. preußi schen Staatsministerium vorgelegten Entwurf sehr bald, daß es den nichtpreußischen Bundesstaaten nicht ohne die größten Veränderungen in ihrem ganzen Staats leben möglich sein würde, dieses Gewerbegesetz anzu nehmen und bei sich ein- und durchzuführen. Es be stehen nämlich für eine gemeinsame Gewerbegesetzgebung, welche zu gleicher Zeit für einen großen Staat wie Preußen, wie für eine kleine Hansestadt gut und prak tisch sein soll, zwei Hauptschwierigkeiten, auf welche der preußische Entwurf nur geringe Rücksicht nimmt. Die eine ist die gänzliche Verschiedenheit der Behörden- Organisationen in den Bundesländern. Sollte der jetzige Entwurf Gesetzeskraft erlangen, so müßten sämmtliche nichtpreußische Bundesstaaten sofort ihre Behörden um- organisiren und zwar würde dies öfters nicht ohne er heblichen Mehraufwand und ein zahlreicheres Beamten personal zu bewirken sein. Die andere Schwierigkeit liegt in der Verschiedenheit des Zunandes, in welchem sich die einzelnen norddeutschen Gewerbevcrfassungen befinden. Der Entwurf lehnt sich nun blos an die preußischen Behördenverfassung an und nimmt auch dar temberg. Justizministerium. Von dem Präla ten Mehring. Stuttgart, Grüniuaer. 1867. 89 S. 8." Es kann hier nicht unsre Aufgabe sein, in eine kritische Würdigung des Gehalts beider Schriften einzutreten. Uns liegt nur daran, für die Bekanntschaft mit den selben gerade in diesem für SachsrnS Strafrecht ent scheidenden Ausienblicke zu wirken und sie Allen, welche mit der hochwichtigen Frage von der Todesstrafe sich zu beschäftigen haben, recht dringend »u empfehlen. Wir geben deshalb nur eine mehr äußerliche Uebersicht des Inhalts beider Schriften und fügen einige allge meine Bemerkungen bei. Die erste Schrift bespricht in ihrem ersten Absätze dir Todesstrafe in den fremden Gesttzgebunaen und girbt Nachrichten über die Anwen dung derselben in fremden Ländern: im zweiten Ab schnitte vergleicht sie die fremden Rechtszustände mit der württembergschen Gesetzgebung und Praxis in Be treff der Todesstrafe; der dritte Abschnitt stellt den Streit über die Rechtmäßigkeit und Nothwendigkeit der Todesstrafe dar, durch Vorführung der Gründe und der Gegengründe unter kritischer Bettachtung derselben; der vierte Abschnitt erörtert die Modalitäten einer auf Beschränkung der Anwendung der Todesstrafe abzielen den Abänderung der bestehenden Gesetzgebung. Der erste und zweite Abschnitt sind besonders reich an sta tistischen Notizen. Die Darstellung des Verfassers ist klar und allgemein verständlich, wenn auch an einer gewissen Befangenheit und Gebundenheit leidend, welche einer überzeugenden Wirkung Eintrag tbun dürfte. Der Jdeengang der zweiten Schrift reiht sich an die drei Syllogismen an, welche der Verfasser im Eingänge aufstellt. Dies« lauten. 1) Eine Strafe ist nur dann haltbar, wenn fir durch bas öffentliche Wohl « den Staats- »weck) gefordert wird; die Todr-strafe wird durch da- öffentlich« Wohl nicht nothwendig gefordert: also ist fi« verworfen. 2) Jede Strafe, welche wider die obersten Rechtsgrundsätze streitet, erweist sich damit als rechtlich unmöglich; die Todesstrafe läßt sich aus den obersten Rechtsgrundsätzen nicht nur nicht ableiten, sondern sie widerstreitet denselben: also ist die Todesstrafe rechtlich unmöglich. 3>) Was nicht religiöses Gebot ist, wird auch in der bürgerlichen Gesetzgebung nicht aus reli giösen Gründen festgehalten; d»e Todesstrafe wird von dem Christenthum nicht geboten, also wird durch das Christenthum dir Beseitigung derselben nicht gehindert; b) Was vom Geiste des Christenthums verworfen wird, muß auch aus der bürgerlichen Gesetzgebung verschwin den; die Todesstrafe wird von dem christlichen Geiste entschieden verworfen: also muß sie auch aus den Ge setzbüchern verschwinden. Die Art und Weise, auf welche der Verfasser diese Sätze ausführt, ist ebenso geistvoll und scharfsinnig, als sie von der vollständigen Beherrschung des Stoffes und seiner reichen Literatur zeugt. Vorzugsweise hat aber den Referenten die gedie gene Ausführung des dritten Satzes, angesprochrn und es ist zu wünschen, daß dieselbe von den Vielen, welche in ihrem Urtheil über die Todesstrafe sich dadurch be einflussen kaffen, daß sie dieselbe für durch Gotte- Wort geboten halten, ernstlich erwogen und beherzigt werde. Von beiden Schriften ist gleich rühmend anzuerkennen, daß sie mit dem Ernst, der Würde und der Sachkennt nis geschrieben sind, welche man von Gelehrten erwar ten kann u«d fordern muß, die einen so hochwichtigen Gegenstand behandeln. In dieser Hinsicht haben beide Schriften dem Referenten wahrhaft wodlaethan, was von der Art und Weise, mit der neuerdmg- in Zei tun-Sartikrln über diese Frage verhandelt worden ist, nicht gesagt werden kann. Da find die Gründe der Graner der Todr-strafe mit der Verunglimpfung, daß sie Phrasen seien, und mit der verdächttgu»g, daß auf wenig Rücksicht, daß andere Länder in der Gc« werbefrciheit Preußen entweder voran, oder auch nach stehen. Beide Schwierigkeiten gedenkt man dadurch zu umgehen, daß man an Stelle der im Entwürfe vor- gclegten, speciellen Bestimmungen ganz allgemein ge haltene setzt und Vieles, was im Entwürfe obligatorisch war, ins facultative Ermessen der Einzelstaaten setzt, damit nicht die in andern Staaten erweiterte Gewerbe- freiheit wieder eingeengt werde. Beides ist jedoch bei einem Gesetzt, das 184 Paragraphen zählt, keine leichte Aufgabe, und der Ausschuß wird Muhe baben, seine Arbeit in den täglich dauernden Sitzungen so weit zu bringen, daß in der letzten Reichstagssitzung vor Ostern die Vorlage erfolgen kann, damit dann eine Com mission gewählt werde, die während des Zollparlaments das Gesetz berathe. — Die feierliche Eröffnung des Reichstages fand Mittags nach 1 Uhr im weißen Saale der k. Schlosses statt. Vorher gegangen war für die protestantischen Mitglieder des Reichstags ein Gottesdienst in der Schloßkapellc, wobei Gencralsuper- intendent Hoffmann die Predigt hielt, und ein Gottes dienst für die katholischen Mitglieder in der Hedwigs- kirche. Die Versammlung war eine äußerst spärliche, gewährte aber durch den Reichthum der Uniformen einen glänzenden Anblick. In den Hoflogen erschienen Ihre Majestät die Königin von Preußen, Ihre kön. Hohei ten die Kronprinzessin von Sachsen, die Großherzoginnen von Weimar und Mecklenburg, der Großfürst-Thron folger von Rußland, der Kronprinz von Sachsen, die Großherzöge von Weimar, Mecklenburg und Olden burg, der Herzog von Altenburg, sowie zahlreiche Ver treter der Diplomatie. Gegen >42 Uhr erschienen in paarweisem Zuge der Bundeskanzler Graf v. Bismarck in der großen Gcneralsuniform, Geh. Rath vr. Wcin- lig (Sachsen), Präsident des Bundeskanzleramtes v. Del brück mit einem sächsischen Großkreuz, der Bundescom- missar für Hessen Geh. Rath Hofmann u. s. w. Als sich die Bundescommissare links vom Throne aufgestellt hatten, begab sich Graf v. Bismarck zum König, um ihm zu melden, daß Alles zur Eröffnung des Reichs tags bereit sei. Se. Majestät erschien sodann, ge folgt vom Kronprinzen rind den Prinzen des preußischen Hauses, dankte freundlichst auf das vom Präsidenten Simson ausgebrachte Hoch auf „Se. Majestät den König, den Schirmherrn des Norddeutschen Bundes", bedeckte das Haupt und las die ihm vom Bundeskanzler über reichte (gestern telegraphisch bereits mitgetheilte) Thron rede ab, welche die Versammlung schweigend anhörtc. Hierauf erklärte Graf v. Bismarck „im Namen der verbündeten Regierungen auf allerhöchsten Präsidial befehl" den Reichstag des Norddeutschen Bundes für eröffnet, worauf Bundescommiffar Geh. Rath vr. Wein- lig, als sich der König anschickte, mit den Prinzen den weißen Saal zu verlassen, ausrief: „Se. Majestät der König Wilhelm, er lebe hoch!" in welches Hoch die Versammlung lebhaft dreimal cinstimmte. — Kurz vor A3 Uhr fand nunmehr die erste Plenarsitzung des Reichstags selbst statt. Man wartete ziemlich lange, bis eine leidliche Anzahl Mitglieder anwesend war. Von den Bundescommissarcn war Niemand erschienen. Nach der von der Versammlnng ohne Widerspruch ge nehmigten provisorischen Geschäftsordnung fungirt bis zur Wahl eines definitiven Präsidiums das Präsidium des vorhergegangenen Reichstags. Demnach besteigt vr. Simson provisorisch den Präsidentenstnhl, erklärt die Herren Herzog v. Ujrst und v. Bennigsen für pro visorische Vicepräsidentcn und fordert die vier jüngsten Mitglieder auf, sich als Juzendschriftführer zu melden. Man ermittelt als solche Vr. Blum (Sachsen, 1841 ge boren), Gras Frankenberg, v. Watzdorf und Stumm (1829—1835 geboren). Präsident vr Simson theilt mit, daß bis jetzt 133 Milglieder des Reichstags sich schriftlich gemeldet haben, außerdem melden sich noch einige während der Sitzung, so daß die beschlußfähige Anzahl wohl erreicht worden sein kann. Nachdem diese Mitglieder in die zu bildenden sieben Abteilungen ver- loost worden sind, wird die Sitzung geschlossen. Mor gen um '411 Uhr soll die Präsidentenwahl stattfinden, sie mit revolutionären Forderungen zusammenhängcn, abgefertigt, und für die Beibehaltung der Todesstrafe ist doch nur ein aufgcwärmtes Gericht von Behaup tungen beigrbracht worden, welche von der Wissenschaft bereits widerlegt worden sind. Solche Behandlung der Frage zeiat, wie wahr der Ausspruch des geistreichen Criminalisten Köstlin ist: die ganze bisherige Entwicke lung der Frage über die Beibehaltung der Todesstrafe ergiebt, daß die Vertheidiger sich auf die letzte Schanze zurückgezogen haben. —4—. 8 Leipzig, 23. März. Die Huldigungen, welche man bereits in andern Städten Herrn Emil De vrient in dankbarer Pietät vor seinem Scheiden von der Bühne dargebracht hat, wiederholen sich auch in unserm Leipzig. Am 20. März trat er hier im „Ham let" auf, und ward nicht nur bei seinem Erscheinen jubelnd begrüßt, sondern auch fast nach jeder Scene gerufen. Nächst seiner idealen Auffassung des Hamlet, bewundert man namentlich sein noch immer fast jugend liches Spiel und seine treffliche Schule, mit welcher er noch jetzt rin Vorbild für strebende Künstler ist. Am 22. März trat der Künstler vor überfülltem Hause im „Glas Wasser" von Scribe als Bolingbroke auf und errang sich in einzelnen Scenen einen solchen Beifall, daß er dreimal gerufen wurde. In der Durchführung der feinen Nuancen dieses Lustspiels dürfte ihn nicht leicht Jemand übertreffen. Die Mitspielenden bestreb ten sich, im Bertin mit dem berühmten Gaste, die rechte dramatische Harmonie in der Darstellung zur Erscheinuna zu bringen. Bertchttjp»«. Im Feuilleton des gestrigen Blat te- ist in dem Artikel, die Gedichte de- Grafen Tol stoi betreffend (Sp. 1, Z. 3 v. u.) zu lesen: »poe tische (st. praktisch«) Licenz".
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