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Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 21. März Unler Vorsitz des Herrn Amtshauptmann vr. Mehnert fand heute die 3. diesjährige Bezirks-Ausschutz-Sitzung statt. Genehmigt wurden in derselben die Schankkonzessions-Gesuche Glasers in Pretzschendorf (Nr. 2c/ä), der verehelichten Reimann in Schlottwitz (Nr. 12), Generlichs in Frauenstein (Ratsmühle), Lehmanns in Kreischa (Nr. 108), Dretzlers in Seifcrsdors (Kurhaus), die Hausordnung fürs Wettinstift, das Re gulativ über die Beseitigung umgestandener Tiere, die Re gulative bez. Nachträge zu denselben über die Erhebung von Armenabgaben für öffentliche Lustbarkeiten in Beer- walde, Bärenfels, Breitenau, Schmiedeberg, Kipsdorf, Bärenburg, der Nachtrag zum Regulativ über die Aus- schliehung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten in Bärenstein, die ortsstatutarischen Be schlüsse über die Veröffentlichung allgemeiner Bekannt machungen in Gemeinde- und ortspolizeilichen Angelegen heiten in Wendischcarsdorf und Possendorf, diejenigen über die Neufestsetzung des Gehaltes der Gemeindeoorstände zu Pretzschendorf, Rechenberg und Obercarsdorf, der orts- gesetzlichc Beschluß der Gemeinde Ulberndorf über Heran ziehung eines Grundstücksbesitzers mit einem Teil seines auswärtigen Einkommens zu den Gemeindeanlagen daselbst, der Vertrag der Gemeinde Nassau mit der Forstoerwaltung über Heranziehung des Forstes zu den Gemeindeanlagen in Nassau, die Sauggeneratorgasanlage Heides in Glas hütte, die Darlehnsaufnahme seitens des Gemeinde-Ver bandes Bannewitz und Umgebung für das Gaswerk in Mockritz. Abgelehnt wurden die Gesuche Langbeins in Kreischa um Genehmigung zum Betriebe der Schank konzession im Grundstücke Nr. 92 daselbst. Einverstanden erklärte sich der Bezirks-Ausschuß mit dem Erlaß einer Bekanntmachung, den Abschuß der Krähen betr., sowie mit der Neuaufstellung einer Instruktion und Kehrtare für den Schornsteinfegerbezirk Dippoldiswalde. Befürwortend ein- brrichtet sollen werden die Ortsgesetze der Städte Alten berg und Glashütte über baurechtliche Bestimmungen, das Ortsslatut über Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Gemeindebeamten und deren Hinterbliebenen in der Stadt Geising und das Viersteuer Regulativ für Börnchen bei Possendorf. Berücksichtigt wurden zwei Gesuche um Unter stützungen aus Bezirksstiftungsmitteln, ein dergl. Gesuch wurde abgelehnt bez. zurückgestellt. Nachdem der Bezirks ausschuß sich noch über die dringende Notwendigkeit der Bekämpfung des Nonnenfallers im hiesigen Bezirke und über die Vorbereitungen zur Einführung des neuen Kör- gesetzes ausgesprochen hatte, erfolgte Schluß der Sitzung nachmittags gegen 1/2 3 Uhr. — Gründonnerstag. Die Bezeichnung „Grün donnerstag kommt von der allgemein verbreiteten Sitte her, an diesem Tage grüne Gemüse, bei uns hauptsächlich Spinat, zu genießen. Da in katholischen Gegenden das Fasten- und Abstinenzgebot an den letzten drei Tagen der Karwoche besonders streng ist, nährt man sich gern von diesen Kräutern, darum schreibt man diesem Tage auch einen günstigen Einfluß auf das Gedeihen der Pflanzen zu. Überhaupt sind dem Volksglauben gemäß heute ge heimnisvolle Kräfte wirksam. In Litauen spricht man von dem „Tag der Gespenster." Während die Geister die Welt besuchen, müssen sie ihre Schätze unter der Erde un- bewacht lassen. Diese Gelegenheit heißt es benutzen und wer ein Sonntagskind ist, der gewinnt plötzlich Go!d und Edelsteine in reicher Menge. Tiefes Schweigen gehört freilich dazu, diese Kostbarkeiten zu heben. Wers ver- sucyen will, der kann vielleicht sein Glück machen! Gegen die bösen Geister schützen sich in Böhmen die Hausfrauen durch fleißiges Fegen mit einem neuen Besen, der ange ¬ sammelte Kehricht muß dann verbrannt werden, dadurch sei man, wie es heißt, gegen alles Unglück geschützt. Aehnlich ist es in Schwaben, wo das Kehren um Mitter nacht stattsindet, den Besen wirft man später aus einen Kreuzweg, wo am nächsten Morgen eine ganze Samm lung zu finden ist. Es sind Herenbesen, die niemand mehr in seine Wohnung nehmen darf. Erfreulicherweise und weniger gruselig sind die Sitten in anderen Gegenden. Da machen sich z. B. in der Niederlausitz die Kinder auf, um die sogenannten „Dingeier" oder die „Kieke" sich zu erbitten. Man versteht darunter neben Eiern auch Brot, Kuchen, sowie Kleidungsstücke. Etwas anders wieder hat sich dieser Brauch in Braunau entwickelt. Dort werden ganze Wagen voll Kinder von Dorf zu Dorf gefahren, um bei den Paten Besuche zu machen. Dabei bewirtet und beschenkt man die Kleinen reichlich. Außer den schon erwähnten Dingen gibt man hier noch kleine Silbrr- münzen, die in Aepfeln festgesteckt werden. Die Sitte des Beschenkens hat sich noch vielfach erhalten. So bekommen namentlich in Österreich die zwölf ältesten Männer und Frauen einer Gemeinde eine milde Gabe. Bekannt ist die mit der Fußwaschung Christi zusammenhängende Fuß waschung, die der Kaiser von Österreich alljährlich an einem Dutzend alter, armer Männer ausübt. Die Nadel muß am Gründonnerstag feiern, andernfalls wird beim nächsten Gewitter das Haus zerstört. Wer ein Heilkraut heute pflückt, der braucht das ganze Jahr keine Ebbe im Portemonnaie zu fürchten, wer aber ein an diesem Tage gelegtes Ei findet und bei sich trägt, der hört und sicht mehr, als andere Sterbliche. Jedes Land hat auch hierin wieder seinen eigenen Aberglauben. — Postbestellung zu Ostern und Pfingsten. Am ersten Öfter- und Psingstfeiertage findet einmal früh Brief-, Geld- und Paketbestellung statt. Die Landbestellung ruht gänzlich. Am zweiten Oster- und Psingstfeiertage findet nur für die Briefsendnngcn eine Orts und Land bestellung statt. Die Geld- und Paketbeslellungen ruhen gänzlich. Am Karfreitag und Himmelfahrtstage wird nur eine Briefbestellung im Orte ausgeführt. — Wie wir hören, wird Herr Vezirkslandnrcsser Stentzel am 1. Juli in gleicher Eigenschaft nach Zwickau versetzt. — Am Sonnabend wurden in feierlichem Aktus 2Y Knaben und 26 Mädchen aus hiesiger Schule entlassen, denen Herr Lehrer Schmidt in seiner Abschieosrede als Losungswort den Spruch mit auf den Lebensweg gab: „Bleibe fromm —". Vor und nach den Abschiedsworten einer Konfirmandin und eines zurückbleibenden Schülers erklangen von einem Schülerchor dreistimmige Gesänge als Scheide- und Segensgrüße. Nachdem Herr Schuldirektor Burkhardt die Abgehenden aus dem Verbände der Volks schule entlassen und ihnen die Zeugnisse ausgehändigt halte, schloß Gebet des Herrn Superintendent Hempel und Choral gesang die Entlassungsfeier. — Am Palmsonntag gingen in Begleitung der Geistlichen und Lehrer 37 Konfirmanden und ebensoviel Konfirmandinnen, darunter 11 Knaben und 10 Mädchen von den Parochialdörfern, aus der Schule zur Kirche, uni von den Herren Geistlichen konfirmiert zu werden. Zuvor ermahnte sie Herr Pastor Sieber zur Treue im Glauben und Leben auf Grund von Habakuk 3, 18. IS: „Aber ich will mich freuen des Herrn — und wird mich in der Höhe führen, daß ich singe auf meinem Saiten- spiel." Für die Neukonfirmierten aber ist zu wünschen, daß an ihnen alle Hoffnungen treuer Elternherzen in Er- süllung gehen. — Die Paul Gerhardt fei er des Evangelischen Ar beitervereins am gestrigen Sonntage in der Reichskrone war außerordentlich gut besucht und verlief trotz der großen Länge des Programms in schönster Weise. Besonders das Theaterstück fand allgemeinen Anklang. — Am 24. März ist von der hiesigen Schutzmann- schaft der seit dem Jahre 1905 von dem Amtsanwalt in Wittstock wegen Unterschlagung steckbrieflich verfolgte Glaser Wilhelm Draube aus Malchin, festgenommen worden. Schellerha«. Mit Schluß des Jahres 1906 schied aus dem hiesigen Gemeinderate Herr Karl Friedrich Ferdinand Walther, weil er wegen Kränklichkeit und vor gerückten Alters sein Gut seinem Sohne übergeben hat. In der letzten Gemeinderatssitzung am 20. dieses Monats wurde ihm, da er 28 Jahre lang ununterbrochen dem hiesigen Gemeinderate, wie auch lange Zeit dem Schul vorstande angehört hatte, für seine treuen Dienste ein Diplom mit den besten Wünschen für sein ferneres Wohlergehen vom hiesigen Eemeindevorstand überreicht. Altenberg. Der Schneesturm in der Nacht zum Sonnabend hat Weg und Steg aufs neue verweht und die Schneewehen haben Ende März eine Höhe, wie den ganzen Winter nicht. Breitenau, 22. März. In der heutigen Jagdver pachtung wurde für die nächste Jagdperiode als Jagd pächter des hiesigen Jagdbezirkes Herr Gutsbesitzer Fried rich Weinhold in Walddörfchen gewählt. — Aus der hie sigen Kirchgemeinde werden in diesem Jahre 12 Konfir manden eingeiegnet. — Der Winter mit seinem Schnee treiben will hier garnicht weichen. Der Schnee liegt hoch. Allenthalben fahren Schlitten. Der Gesundheitszustand bei Kindern und Erwachsenen ist aber, Gott sei Dank, ein ausgezeichneter. Possendorf. Am Sonntag Palmarum fand in unserem Gotteshause die feierliche Konfirmation und Ein segnung der diesjährigen Katechumenen unserer Parochk statt. Die Mädchen wurden durch Herrn Pfarrer Nadler, die Knaben durch Herrn Pastor Ötto konfirmiert. — Bor zahlreicher Versammlung hielt am vergangenen Donnerstag Herr Pfarrer Nadler in hiesigem Landwirt schaftlichen Verein einen hochinteressanten Vortrag über „Die Kirche zu Possendorf". Dresden. Der Präsident der Zweiten Ständekammer, Geh. Hofcat Dr. Mehnert, hat sich in sehr energischer Weise gegen die Schiffahrtsabgaben ausgesprochen. Auf dem in Großenhain abgehaltenen Bezirkstage der Amtshauptmannschaft Großenhain, dem Geheimrat Mehnert als Besitzer des Rittergutes Medingen angehört, ver breitete er sich über die Frage der Schiffahrtsabgaben und kam dabei zu dem Resultate, daß die gesamte säch sische Industrie, hauptsächlich aber die in der Nähe des Elbstromes angesiedelte, durch die Einführung der Schiff fahrtsabgaben aufs schwerste getroffen würde, weil sie ihre gesamte Kalkulation unter dem Gesichtspunkte der Ab- gabensreiheit des Elbstromes aufgebaut hätte. Angesichts des starken Bezuges der Rohmaterialien auf dem Wasser wege und des Transportes der hergestellten Güter auf dieselbe Weise würde auch die kleinste Abgabe von tief einschneidender Wirkung sein. Ebenso wie die Industrie, hätte auch die sächsische Landwirtschaft das allergrößte Interesse an der Abgabenfreiheit des Stromes. Allein der Bezug der notwendigen Dünge- und Futtermittel auf dem Wasserwege würde durch eine Abgabe für die Land Wirtschaft sehr verteuert werden. Ganz in demselben Sinne sprach sich der Rittergutsbesitzer Sachße'Mecschvitz, der frühere Reichstagsabgcordnete für Müßen-Gcoßenhain, aus. Die Großenhainer Amtshauptmannschaft wird nun aufgrund dieser Aussprache in einer Eingabe dem Mini sterium des Innern die Bitte aussprechen, nach wie vor den ablehnenden Standpunkt gegenüber den von Preußen geplanten Schisfahrtsabgaben beizubchalten. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend 73. Jahrgang Dienstag, den 26. März 1907. Nr. 36. werden mit 12 Pfg., solche aus unser« Amtshauptmannschaft mit IV Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 3V bez. 25 Pfg. Tabellarisch« und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für die Königliche AmlslMptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Ktadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtfchaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippvldiswaldr. erscheint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denAbendenausgegeben. Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg-> Zweimonatlich 84 'pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern lv Pfg. - Alle Posta» stallen, Postboten, sowie unsereAusträgernehmen Bestellungen an. Bekanntmachung. Hierdurch wird erneut auf die Bestimmungen in §8 12 und l5 des Regulativs, Len Betrieb des Schankgewerbes in der Stadt Dippoldiswalde, vom 18. Mai 1905 brtr., hingewiesen. 8 >2 lautet: „Aller lärmende Verkehr, sowie Karten-, Billard- und Kegelspiel in Gast- und Schankhäusern oder in den dazu gehörigen Vorplätzen und Gärten ist vor beendigtem Vormittagsgottesdienste verboten. Ebenso hat alles Singen Und Musizieren in den öffentlichen Wirtschaften ohne be sondere Genehmigung von abends I I Uhr ab zu unterbleiben. 8 IS. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulativs werden, dasern nicht gesetzlich eine ^höhere Strafe Platz zu greifen hat, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Der Inhaber einer erteilten Erlaubnis ist hierbei allenthalben als für die Hand lungen und Unterlassungen seines Stellvertreters, seiner Dienstleute oder sonstiger Beauf tragter, sowie seiner Familienangehörigen verantwortlich anzusehen." Stadtrat Dippoldiswalde, am 19. März 1907. vomwrstsk, üon 28. Aärr ck. F , wittsßs 1 vdr, soll in Reinhardtsgrimma via 8o1a (grün bezogen) öffentlich gegen Barzahlung meistbietend versteigert werden. Sammelort der Bieter: Restaurant „zum Buschhaus" daselbst. Dippoldiswalde, am 25. März 1907. <2. 135/07. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgericht». sten na. stimmig heits- irch die s Gesetz te von tgeteilte mblatt" len >/43 n dem legenen rateurs el, ge- später funden :ch Er- iglückte >mmen iettung er Zu ge des weiten Jahre hlafen. gehen, Zensier stlicher chwere «glich, wird. de in- ) Herr An, )ender Diese urne» d der :schoß- darin ß sich z des e des l den chwer talken vurde «folge !