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Sonnabend, den 9. Februar 1907. Nr. 18. IWerate werden mit 1L Mg., solch« au» unser« Amtshauptinannschast mtt10Pfg die Spaftzeil« oder deren Raum derech» net. Bekanntmachung^ aus der ersten Seite (mir von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 30 bez 25 Pfg. Tabellarisch« und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag Eingesandt, im redaktionellen Teile, me Spaltenzeile 30 Psg. Die .WetfMtz-ZetNnig« erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denAbenden ausgegeben Pteis vierteljährlich 1M. dd Psg , zweimonatlich 84 Psg,, «inmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern 10 Psg. - Me Postan stalte^Nvstbote», sowie uns«eAusträaer nehmen mit achq-m,-» Mit >°Ä- »---wMsch-sNIch.- MM-«-.»-«--.. M- OK «usimhme -I«-« J«s«»t« »» «t-ll« m.d an »eftwmM, T»,-- wird ,-in- «arnnilr udenwm . V-r-nimarlllch-r »cdakl-ur: Paul Irl,»-. - Druck und V-rl», von Carl Irhnr m Dippold,»Walde. 73. Jahrgang WHerih-Mung -.^aa Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt für die KönUiche Imtchauptinannschast, das Königlich- Umtsgmcht und dm Mdtmt zu Dippoldiswalde. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirk wird l. für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezlrke Lauenstein und Altenberg mit Ausnahme der Stadt Glashütte und der Orte Berthelsdorf, Vitters« darf mit Rückenhain und Neudörfel, Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain und Schellerhau MvuskL, üvu LV. kodrurlr Lv8v8 ^Ldrvs, vorMttüxs 8 vdr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, 2. für die Stadt Glashütte und die Ortschaften Berthelsdorf, Dittersdorf mit Rückenhain und Neudörfel, Cunnersdorf, Johnsbach mit Bären« Hecke, Luchau, Riederfrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz Mttvoed, äsu 20 ksbruLr Lssss ^üdrsü, vorwlttüxs LV vkr, im Gailhof „Stadt Dresden" in Glashütte, 3. für die Ortschaften Bärenklaufe mit Kautzsch und Zscheckwitz, Börnchen bei Possendorf, Gombsen, Hänichen, Hausdorf, Hermsdorf bei Dippol diswalde, Hirschbach, Kleinkarsdorf, Kreischa, Lungkwitz, Possendorf, Quohren, Saida, Theisewitz, Wilmsdorf und Wittgensdorf Vouuvrslse, üo» 21. ksdruLr Loses Makros, vormlttüßs S vdr, im Gasthof „zum Erdgericht" in Kreischa, 4. sür die Ortschasten des Amtsgerichtsbezirks Frauenstein a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit NI krottoe, äs» 22. kodruor Loses öoLrvs, vorwittoes 8'/- VLr, und b) mit den Ansanasbuchstaben H bis mit T Voimodvl«!, üsn 2L ksbruor Loses ^okres, vorwlttoxs 8 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein u«^ 5. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde und zwar a) für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Grohölsa, Höckendorf, Kipsdorf, Malter und Naundorf Hooke, üvo 25. ksdrosr Lese» ^odres, vormMüe» S>/2 vdr, b) für Niederpöbel, Obercarsdorf, Obercunnersdorf, Oberfrauendorf, Oberhäslich, Paulsdorf, Paulshain, Reichstädt, Reinberg, Rein holdshain, Ruppendorf und Sadisdorf viooske, 6oo 26. kodroor Losos örLros, vorwtttoxs s 1/2 VLr, c) für Schmiedeberg, Seifersdorf, Spechtrttz, Ulberndorf, Wendischcars- dors, sowie die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Altenberg: Bären burg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain uno Schellerhau Vorworstse, ävo 28. kodruor Losos Kodros, vormittüßs S>/2 vkr, cl) sür die Stadt Dippoldiswalde krottoe, äoo 1. Mrs Losos Kodros, vorwittoxs 8 vdr, und dieLosung und das Zurückstellungsverfahren für den gesamten Aushebungsbezirk Lomuldouä, Lou 2. Aärs Losos Kodros, vormittoxs 8 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Dippoldiswalde stattsinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Losungsberechtigten — vergl. ß 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem anberaumten Losungs lermine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gelost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen in, Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amillch angestclit ist Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizübringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäst dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden namhaft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Ältestes, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich «»gestellt, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung überhaupt befreit werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im I., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Abhebung melden, ohne daß chm hieraus ein Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, «Iso nicht dem Nachersatz zugeteilt werden oder überzählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich in, Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhast ge- sührt Hben Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhalünsse find von den b» treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Verbringung der erforder lichen Beweismittel tunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehorde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 8 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unterzeichneten emgehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann- schast zu beziehen. . « . Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfahigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wir-, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. , . . .- Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermme nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach den, Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. . Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß § 6l,z und § 62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ver änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, ingleichen ausge bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach § 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 16. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommission Sonnabend, den 2. März dieses Jahres, vormittags 10 llhr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Gasthof „zum Stern" allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1007. Der Zivilvorsitzende der König! Ersatz-Kommission des Aushebungs- 03 c O bezirkes Dippoldiswalde. In der Gemeinde Lrvisvka wird mit Genehmigung der unterzeichneten König lichen Amtshauptmannschaft und des Bezirksausschusses vom 15. Februar 1007 ab die Verkündigung allgemeiner Veröffentlichungen und Anordnungen in Gemeinde- und ortr- polizeilichcn Angelegenheiten nicht mehr durch Anschlag am Gemeindeamtslokale, sondern durch Erlaß entsprechender Bekanntmachung in dem in Kreischa erscheinenden „Boten vom Willsch" bewirkt. Es wird dies gemäß § 7 des Gesetzes, die amtliche Verkün digung allgemeiner Anordnungen der Verwaltungsbehörden betreffend, vom 15. April 1884 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im Gemeindeamte zu Kreischa ein Exemplar des „Boten vom Willsch" ständig zu jedermanns Einsicht ausliegt. Nr. 42 b A. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 5. Februar 1007. Gutsbesitzer psul in ist als Gemeindeältester seines Wohnorts auf die Zeit bis Ende 1012 in Pflicht ge nommen worden. SO c A. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 5. Februar l007. Hierdurch berufe ich den äsr LmtsdnaptMLUllSedakt Vivpol- ckiswalcko auf «ontae, ckoa 18 kodruar äigss8 Makros, mittags 12 vür, in den üitnulgssaal ckvs LmtsdsllptmtwuskdaftUiidsil DloostLodänäas zur Erledigung der in der Kanzlei daselbst aushängenden Tagesordnung. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1007. Der Amtshauptmann. . Londarsvorlslnon über das Vermögen der Marie Selma verw. Göhler, geb. Rokusch, in Kreischa wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dippoldiswalde, den 6. Februar 1007. X- 6/06. Königliches Amtsgericht. Me Mitglivilvn 1«»^, „„6 VvnuF«- gvnowwvnsvlia« werden auf den jetzt erschienenen Bericht über die bisherige Tätigkeit der technischen Aussichtsbeamten dieser Genossenschaft aufmerksam gemacht. Derselbe liegt im Rathaus (Registratur) öffentlich zur Einsicht aus. Siadtrat Dippoldiswalde, am 6. Februar 1007.