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WMech^eitMg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 72. Jahrgang. Sonnabend, den 7. Juli 1906. Nr. 77. Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Siadtrat M Dippoldiswalde Vrranbvorüicher Aedakleur: Paul Jeltnr - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalox Mit achtsolttgam „Alluftelertsn Sntsrhaltnngodlatt". Mit land, und hanswirtschaftlicher M^^ Für die Ausnahme eine« Inserat» an bestimmter Stelle und bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Die »Meißeritz-Zrttung» «scheint wöchentlich drri- mu: Dienstag, Donners- Äm und Sonnabend und Md an den vorhergehen- ÄenAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. M Pfg., zweimonatlich 44 Pfg., einmonatlich 42 Mg. Einzelne Nummern 40 Pfg- — Alle Poftan- Mten, Postboten, sowie Znsere Austräger nehmen Bestellungen an. Jnlerate, welche bei de» bedeutenden Auflage de» Blattes 'ine sehr wirk same Verbreitung finden werden mit 12 Mg., solch« aus unserer Amtshaupr- Mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder derer» Raum be-rchnet. — Ts> v bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktt»- nellen Teile, die Spalt«»» zelle 2« Mg Implung Ki-dettei- d«*''. , Zur wirksameren Durchführung der Lvdutrpovkovlmpkuvtz Lll8länal8odsr Krooitsr wird für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Dippoldiswalde im Einver ständnisse mit dem Bezirksausschüsse folgendes angeordnet: I. Der Schutzpockenimpfung sind »Us kmslüucksodou ^rdvltor dluovu 7 Togsu «nach Eintritt in ein Arbeitsverhältnis innerhalb des amtshauptmannschaftlichen Bezirks zu unterziehen, falls sie nicht den Nachweis erbringen, daß sie bereits während der letzten l O Jahre mit Erfolg oder zweimal ohne Erfolg geimpft worden sind oder eine Blattern erkrankung überstanden haben. Der Nachweis der Impfung hat für erbracht zu gelten durch Vorlegung des Militärpasses bei solchen ausländischen Arbeitern, die ihrer Militär pflicht in Staaten genügt haben, in denen jeder in das Heer neueintretende Rekrut ge impft wird (wie in Österreich, Ungarn und Italien), sofern nur aus dem Militärpasse N hervorgeht, daß der betreffende Arbeiter innerhalb der letzten lO Jahre in das Heer Heingetreten ist. 2. Für die rechtzeitige Impfung sind die Lrdvst8«dsr vbrsutvortUod. U Ihre fernere, sich aus dem Regulativ über das Meldewesen ergebende Verpflichtung, I die Arbeiter dlnuvo S iLzSll bei der Ortspolizeibehörde Lllramvläso, wird hierdurch M nicht berührt. 3. Die Ortspolizeibehörden (Bürgermeister, Gemeindeoorstand, Eutsvorsteher) haben A über die bei ihnen zur Anmeldung gelangenden ausländischen Arbeiter dS8vlläors R Linton zu führen, aus denen der Tag der Anmeldung und der Impfung, bez. der r Grund der unterbliebenen Impfung ersichtlich sein mutz. Diese Listen und gegebenenfalls tz Fehlscheine sind am Schlüsse jeden Vierteljahres an die Königliche Amtshauptmannschaft Z «inzusenden. z 4- Jeder nach Ziffer I geimpfte ausländische Arbeiier ist in entsprechender Anwendung ' der Vorschrift in § 3 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 einer Nachschau zu unterwerfen. Ist die Impfung ohne Erfolg geblieben, so ist sie im nächsten Jahre, falls sich der ausländische Arbeiter noch oder wieder im gleichen Orte aufhält, zu wiederholen. Eine weitere Wiederholung bei abermaliger Erfolglosigkeit hat innerhalb der nächsten lO Jahre nicht zu erfolgen. Über den Erfolg der Impfung ist von dem Arzte ein Impkuvdvill nach dem unten D angegebenen Muster auszustellen. Bei erfolglos wiederholter Impfung ist auf dem Impfschein zu vermerken, daß die wiederholte Impfung ohne Erfolg gewesen ijt. Der Vermerk kann auf dem ursprünglichen Impfscheine bewirkt werden. Um den Verlust der Impfscheine durch die ausländischen Arbeiter zu verhüten, empfiehlt es sich, die Scheine in die Pässe einzukleben. 5. Die Impfungen können von jedem approbierten Arzte vorgenommen werden. Der selbe hat über alle Impfungen ausländischer Arbeiter ImpkUslSV zu führen, die am Lchlusse eines jeden Vierteljahres an die Königliche Amtshauptmannschast einzureichen sind. 6. Die Bestimmungen in Ziffer I bis 5 finden auf die rLMlUvllLNtzodörltzvll der ausländischen Arbeiter entsprechende Anwendung. Soweit dieselben nicht in Arbeit stehen, find deren Voduallßsevdor für die rechtzeitige Anmeldung zur Impfung voronlvoriUcd.. 7. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht schon nach allgemeinen Strafbestimmungen eine Bestrafung einzutreten hat, mit Geld- strafe bis zu ISO M., bez. entsprechender Haststrafe geahndet. 8. Diese Vorschriften treten sofort in Kraft. Dippoldiswalde, am 25. Juni 1906. Aüniglivke KmlsksupImsnnsvksGI. D LuMuckor - lmplsodvlii. Auf Grund der Verordnungen des Königlichen Ministeriums des Innern vom 7. Dezember 1894 und 8. April 1904 ist der in Staatsangehörige (Namen) geboren am in (Staat ), zur Zeit in in Arbeit stehend, am Erfolg — wiederholt — geimpft worden. (Ort) .den vr. meck. >1. approb. Arzt. Der Gutsbesitzer Friedrich August Grille in Dittersdorf ist als stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Dittersdorf bestellt und in Pflicht genommen worden. Nr. 758 K. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 2. Juli 1906. Die erledigte Stelle des Bezirkstierarztes für die Amtshauptmannschast Dippoldis- walde ist vom 1. Juli dieses Jahres ab dem bisherigen Amtstierarzt Herrn vr. ptiil. Alfred Emil Lsngv übertragen worden. 655 O. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 4. Juli 1906. Montag, den 9. Juli 1906, vorm. '/410 Uhr, soll im Gasthose zum „Säch sischen Wolf" in Deuben die Anfuhre 1 ., von Basalt aus dem forststaatlichen Wilischbergbruche nach den Strecken km 1,852 bis 4,8 und 4,8—7,352 der Dresden - Plauen. Gitterseeer-, kW 2,154—5,0, 5,0—7,8 und 7,8—11,0 der Dresden'Tharandt-Freiberger Staatsstraße, sowie nach der Horkenstraße, 2 ., von Porphyrit aus dem Wurgwitzer Rittergutsbruche nach der Strecke km 2,016—4,2 der Dresden-Chemnitzer Staatsstraße, 3 ., von Quarzporphyr aus dem forststaatlichen Bruche bei Edle Krone nach der Anfangsstrecke der Hainsberg - Höckendorfer Staatsstraße östlich von Soms dorf und 4 ., von Sand aus der Domäne staatlichen Ostragrube nach den Strecken kw 1,582 bis 4,8 und 4,8 —7,352 der Dresden-Plauen-Gitterseeer, kW 2,154—5,0, 5,0 bis 7,8 und 7,8 11,0 der Dresden-Tharandt-Freiberger und km 2,016 bis 4,2, sowie 4,2—7,7 der Dresden-Chemnitzer Staatsstraße auf die Jahre 1907-1910 an die Mindestfordernden unter den im Termine bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich verdungen werden. Königl. Straßen» und Wasser-Bauinspektion Dresden II. Die diesjährige ükstimlrulltz der staatlichen Straßen der Amtsstraßenmeistereien Dresden-^ (Jahns), Dresden-6 (Zimmers) und Tharandt soll am 16. ^aU 1906, vor mittags 9 Uhr, in Liebigs Bierstuben in Dresden-A., Schießgasse 2, und diejenige der Amtsstraßenmeisterei Dippoldiswalde am 16. Juli, nachmittags >/24 Uhr, im Gasthofe zum „roten Hirsch" in Dippoldiswalde gegen sofortige Barzahlung unter den vor der Verpachtung bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. LäuixUods Straüvu- uuck Vs88vr-vLulo8poktion vrosrisu II. Nochmals der Dreibund. Das Thema vom Dreibund ist in der gegenwärtigen Sihungsperiode der österreich-ungarischen Delegationen in Wren bereits des öfteren zur Erörterung gelangt, nunmehr Ist dies wiederum in der Dienstagssitzung der österreichi schen Delegation geschehen, gelegentlich der Beratung des Budgets des Ministeriums des Äußeren. Der gemeinsame Minister des Äußeren Graf Goluchowski ergriff diese Ge legenheit, um nochmals seine von den Rednern der Oppo sition angegrisfene auswärtige Politik und speziell deren dreibundfreundliche Tendenz nachdrücklich zu verteidigen. Der Minister wies auf seine in beiden Delegationen schon wiederholt abgegebenen Erklärungen über den Dreibund hin, betonte, daß die Oppositionsredner eigentlich nichts neues zu diesem Thema vorgebracht hätten und meinte, es wäre unter solchen Umständen nutzlos, das zu wider legen, was gegen den Dreibund vorgebracht worden sei, und nachzuweisen, daß Österreich-Ungarns Militärlasten wahrscheinlich noch größer sein würden, als wenn es in einem anderen Vundesverhältnisse oder überhaupt in keinem Bündnisse stünde. Mit jedem Bündnisse, fuhr der Minister fort, sei ein Risiko verknüpft, dieses sei aber auf beiden Seiten dasselbe. Wenn behauptet worden sei, der Dreibund sei soweit entwertet, daß kein Interesse mehr be stehe, an ihm festzuhalten, und oaß andere Bündnis konstellationen auch kein anderes Ziel verfolgten, als der Dreibund, nämlich die Erhaltung des europäischen Friedens, so nehme doch der Dreibund das Recht der Priorität für sich in Anspruch. Der Dreibund habe in den achtziger Jahren die ernsteste Feuerprobe bestanden und sich als wirklicher Friedensfaktor erwiesen. Wenn man eine so bewährte Basts verlassen wolle, um einer unsicheren Kom bination nachzulaufen, so sei das eine Politik der Un stetigkeit und des Äbenteuerns, zu der er gewiß nie die Hand bieten werde. Diese Ausführungen des Grafen Goluchowski sprechen eigentlich für sich selber, sie treffen durchaus den Kern der Sache in den Polemiken und Er- örtungen über den Dreibund. Denn zunächst ist es nicht nur wahrscheinlich, sondern sogar sicher, daß die Militär lasten Österreich-Ungarns größer sein würden, falls es nicht dem Dreibunde angehörte, oder wenn es gar ohne jedes Bündnis dastünde: die gewaltige Waffenrüstung Deutschlands kommt eben seinen beiden Verbündeten, Österreich-Ungarn wie Italien, zu gute und erleichtert beiden Mächten nicht unwesentlich die militärischen Lasten. Und ebenso richtig ist es, was Graf Goluchowski hinsicht lich der politischen Bedeutung des mitteleuropäischen Bünd nisses sagte, dasselbe ist seit seinem Bestehen die erste und zuverlässigste Bürgschaft für die Erhaltung des europäischen Friedens geblieben, in welcher Eigenschaft sich die Tripel allianz namentlich in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bewährte, auf welche Vorgänge Graf Goluchowski in seiner Rede offenbar auch angespielt hat. Damals war es, daß sich infolge der deutschfeindlichen Treibereien am Hofe Kaiser Alexanders III. von Rußland das Verhältnis zwischen dem deutschen Reiche und seinem großen Nachbarstaate im Osten be denklich zugespitzt hatte, und zweifellos würde Frankreich beim Äusbruche eines deutsch-russischen Krieges Partei zu Gunsten Rußlands ergriffen haben, obwohl damals der Zweibund noch nicht formell abgeschlossen war: das Schwergewicht des Dreibundes verhinderte indessen, daß es zu einem solchen großen Kriege kam. Darum hatte der Leiter der auswärtigen Angelegenheiten der habs burgischen Monarchie auch weiterhin Recht mit seinem Hinweise darauf, es würde eine unsinnige und abenteuer liche Politik sein, wenn Österreich-Ungarn eine dergestalt bewährte Grundlage seiner auswärtigen Politik verlassen wollte, und der lebhafte Beifall, welcher diesen Worten des Ministers folgte, beweist, daß die große Mehrheit der Delegation den dreibundsfreundlichen Standpunkt Golu chowski vollkommen billigt. Im übrigen darf man wohl erwarten, daß die Erörterungen über den Dreibund bis auf weiteres nunmehr in den Hintergrund treten, ihnen haben die erwähnten Erklärungen Goluchowskis in der österreichischen Delegation vorläufig allen Boden entzogen. Außerdem bekunden die Kaiserzusammenkunft in Schön brunn und der Besuch des italienischen Generalstabschefs in Wien, daß zurzeit im Dreibunde alles wieder „im Lote" ist und daß darum alle Betrachtungen und Be- Häuptlingen über seinen baldigen Zerfall nur müßige Kombinationen sind. Was vielleicht in 20 Jahren einmal geschehen wird, das kann uns heute noch nicht kümmern. Lokales und Sächsisches. — Bei der am 11. d. M. erfolgenden Reise Seiner Majestät des Königs durch den hiesigen Bezirk werden die Orte Possendorf, Kreischa, Lungkwitz, Reinholdshain, Dippoldiswalde, Schmiedeberg, Altenberg, Geising, Lauen stein und Bärenstein berührt werden.