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Meißtlitz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 72. Jahrgang. Sonnabend, den 31. Mlirz 1906. Nr. 37. Amtsblatt fiir die Königliche Amtsh-UPtmannschnst, das Migkiche Amtsgericht und dm Stadtrat zu Mppoldiswalde Vermckvorllichrr Redakteur: Paul Irhne, - Druck und Verlag von Carl Jehns in Dtzipoldiswaldk Nit achtftttigi« SnterhaltnngrHlatl". Mit land- und hanswirtschaftlicher Monat,«Beilage. Mir die Aufnahme eine» Inserat» an bestimmter Stelle und bestimmten Tagen wird leine Garantie übernommen. Jnlerate, welch« bet bvt beder.senden Auslage d« Klattes «ine sehr «btt smne Verbreitung findva ««den mtt 12 solch, aus unserer Amtshaupt Mannschaft mtt 10 Pfg die Spaltzell« oder der« Raum berechnet. — T» bellarische und kompA tt«te Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktt» nrllen Teile, die Spalt«» zeile 20 Pfg. .Wetßeritz-Zeitung^ scheint wöchentlich dr«i- iiat: Dienstag, Donners- Lrg und Sonnabend und Mwd an den vorhergeben» dsnAbenden ausgegeben. Preis viert eljährlich 1M. L» Pfg-, zweimonatlich S4 Pfg-, einmonatllch 42 Pfa^ Einzelne Nummem Ä Pfg. — Me Postan- Patten, Postboten, sowie -tnfere Austräger nehmen Bestellungen an. Bekanntmachung, die Einfuhr von Fleisch aus Ruhland, Rumänien, Serbien und Bulgarien betreffend, vom 23. März 1906. Auf Grund des 8 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh seuchen, vom tReichsgesetzbl. S. 409 flg), sowie mit Rücksicht auf den Stand der Viehseuchen in Ruhland, Rumänien, Serbien und Bulgarien wird unter Aufhebung der bestehen- den bezüglichen Einfuhrbeschränkungen hierdurch für das Gebiet des Königreichs Sachsen angeordnet, was folgt: l. Die Einfuhr frischen Fleisches von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) und Schweinen aus Ruhland nach Sachsen, sowie die Durchfuhr solchen Fleisches ist verboten. Dagegen darf dar Fleisch der bezeichneten Tiergattungen, welche, als zubereitet Im Sinne des 8 12 des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni l900 (Reichsgesetzbl. S. 547) und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen anzusehen ist, mit den Beschränkungen und unter den Bedingungen, welche daselblt vorgesehen sind, ein- und durchgeführt werden. II. Die Einfuhr frischen Fleisches von Wiederkäuern und Schweinen aus Rumänien, Serbien und Bulgarien nach Sachsen ist verboten, die Einfuhr und Durchfuhr des Fleisches der bezeichneten Tiergattungen aber, welches als zubereitet anzusehen ist, in den, zu l angegebenen Mähe zulässig. Weiter wird die Durchfuhr frischen, aus Rumänien, Serbien und Bulgarien stammenden Fleisches von Wiederkäuern und Schweinen unter Beobachtung der Vorschriften des Reichsgesetzes vom 3. Juni 1900 und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, sowie unter der Voraussetzung zugelassen, dah die Durchfuhr bei ganzen Wagenladungen in plombierten Wagen ohne Ilm- und Zuladung oder bei Stückgutsendungen in sestgeschlossenen Behältnissen erfolgt. — Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäh 8 318 des Neichsstrafgesetzbuches oder gemäh 88 SO flg. des Reichsgesetzes vom bestraft. Dresden, den 23. März 1906. Ministerium des Innern. Unter teilweiser Abänderung der seitherigen, in der Bekanntmachung der König lichen Amtshauptmannschaft vom 4. Juli 1902 veröffentlichten Bestimmung hat die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden beschlossen, den Handel usw. mit Blumen an den ersten Feiertagen des Weihnacht»« und des Osterfestes gemäß § l05e der Reichsgewerbeordnung in Verbindung mit Ziffer 3 der Bekanntmachung, betreffend Aus nahmen von den Bestimmungen über die Sonntagsruhe vom 3. April 1901 (Reichs gesetzblatt Seite 117) fernerhin für die Zeit von vormittags 11 bis nachmittags 4 Ahr zuzulassen. Dippoldiswalde, am 26. März 1906. 91 ». Königliche Amtshauptmannschast. Bon dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht ist heute die Stellvertretung des infolge Erkrankung an der Besorgung der trwckollsrlvdtvrllelnll üosvdLtts behinderten Friedensrichters für den Bezirk vippolckswLläo für die Dauer der Behinderung des selben Herrn Amtsgerichtssekretär Karl Gustav üvdlüaor hier übertragen worden. Dippoldiswalde, den 28. März 1906. V. Kex. 65/06. Königliches Amtsgericht. Frühjahrsübung »er Feuerwehren. Im Laufe der Frühjahrsmonate, und zwar an einem Sonn- oder Festtage, findet die Frühjahrsübung der hiesigen Feuerwehren statt, an welcher sowohl die freiwillige, als auch die Pflichtfeuerwehr und die Pflichtfeuerwehr-Reserve teilzunehmen haben. Der Alarm erfolgt durch Signalhörner. Dippoldiswalde, am 29. März 1906. Der Stadttat. Marokko und die Marokko-Konferenz. Während die Großmächte in Mgesiras noch um eine Verständigung über die Regelung der Polizei- und Bank frage in Marokko ringen, zeigen sich in Marokko höchst bedenkliche Zustände, die wahrscheinlich zu neuen Kon flikten in und mit dem Jammerstaate Marokko führen werden, wenn es dem Einflüsse der Großmächte und dem Sultan von Marokko nicht gelingt, die Revolution in Marokko zur Ruhe zu bringen. Bu Hamara, der kühne Rebellenführer in Marokko, der sich schon mit seinem An hänge seit drei Jahren zu halten versteht, in zwei Provinzen Marokkos sogar als Herrscher gilt, kämpft neuer dings mit noch größerer Kühnheit gegen die Truppen des Sultans als früher. Bu Hamara macht selbst Anspruch auf den Thron in Marokko entweder auf Grund einer alten mohamedanischen Fabel oder in Form eines ge schickten Schwindels. Es kommt Bu Hamara dabei zu statten, daß viele Stämme in Marokko niemals den Willen des Sultans als den ihres Oberherrn wirklich achten, sondern immer erst von den Truppen des Sultans zum Gehorsam gezwungen werden mußten. Aber ohne Zweifel wird Bu Hamara auch mit französischem Seide unterstützt und zwar zu dem Zwecke, um durch den Hinweis auf die ständige Revolution und Unordnung in Marokko Ursache zu Beschwerden und Einmischungen zu haben. Frankreich hat also in der Marokkofrage offenbar zwei Eisen im Feuer, es will durch die Konferenz der Großmächte in Algesiras ein gewisses Mandat in Marokko auf Grund seiner durch die Nachbarschaft Algiers gefährdeten Inter essen erlangen, oder sich das Mandat schließlich gar selbst nehmen, wenn in Marokko der Bürgerkrieg vielleicht bis zum Sturze des Sultans führt. Einer solchen Lage gegen über und angesichts der Tatsache, daß nicht nur England, sondern auch Rußland wegen finanzieller Not und Italien und Spanien wegen ihrer Landgelüste in Nordafrika auf Frankreichs Seite stehen, muß sich Deutschland bescheiden, und damit zufrieden sein, wenn Marokko dem Handel und dem Unternehmungsgeiste aller Völker osfen bleibt. Ein Ziel, welches die Konferenz in Algesiras wohl dieser Tage erreichen dürste. Ein großer politischer Widerspruch liegt ja in der ganzen Marokkofrage und in der Aufgabe der Konferenz insofern, weil die Konferenz die Souveränität des Sultans von Marokko festhält und zu stützen sucht, während in Wirklichkeit die Regierung des Sultans von Marokko zu schwach und kläglich ist, daß seine Souveränität tatsächlich nicht existiert, sondern nur als eine ihm von den Großmächten gemachte Konzession behandelt werden kann. Nun ist es allerdings wahrscheinlich, daß, wenn die acht Hafenstädte Marokkos unter die polizeiliche und wirtschafts politische Kontrolle der Großmächte kommen, dann die Aufrührer, Räuber und Schmuggler in Marokko den Boden allmählich verlieren und der Sultan eine von den Großmächten gestützte Souveränität entfalten kann. Frank reichs Loyalität ist in dem weiteren Verlaufe der Marokko frage nicht ganz zu trauen, zumal es an England eine große Stütze für seine Ansprüche hat und auch Rußland, Italien und Spanien, lediglich ihre Sonderinteressen ver folgend, auf Frankreichs Seite in der Marokkofrage stehen. Ob bald in der Praxis in den Zuständen Marokkos viel geändert werden wird, kann erst die Zukunft lehren, denn es hängt eigentlich noch alles in der Schwebe, und dann müßte doch auch erst abgewartet werden, welche Wirkungen die Bank- und Polizeireformen in Marokko haben werden. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 29. März. Unter Vorsitz des Herrn Amtshauptmann vr. Mehnert wurde heute von vormittags 10 Uhr ab die 3. diesjährige Bezirksausschußsitzung abgehalten. In derselben fanden Genehmigung die orts statutarischen Beschlüsse über von dem Gesetz vom 15. April 1884 abweichende Veröffentlichung allgemeiner Anord nungen und Bekanntmachungen in Niederpöbel und Reichenau, der III. den gleichen Gegenstand betreffende Nachtrag zum Ortsstatut der Gemeinde Rechenberg, der Nachtrag zum Gemeindeanlagenregulativ für Rechenberg, die Gesuche Schnee's in Bärenklause um Ausdehnung der ihm für das dortige Gasthofsgrundstück erteilten Schank konzession auf eine im Erdgeschosse gelegene Gaststube, Hantke's in Dresden um Genehmigung zum Gasthofsbe triebe einschließlich Singspiele pp. im Ortsgasthofe Nieder frauendorf, Schlegel's in Ammelsdorf um Genehmigung zur Schankkonzession in den veränderten Räumen des Hausgrundstücks Kat. Nr. 16 6 daselbst, die Darlehnsaus- nahme der Gemeinde Värenfels zum Wasserleitungsbau, die Gesuche Meißners in Dorf Bärenstein um Übertragung der Konzession zum Betriebe der Gastwirtschaft im Gast hofe daselbst, einschließlich der Befugnis zum Krippensetzen und Ausspannen, Händels in Hilschbach um Ausdehnung der ihm für das Hirschbachmühlengrundstück erteilten Schankkonzession auf die von ihm errichteten Gartenlauben, Bruhns in Kipsdorf um Ausdehnung der ihm für sein Grundstück erteilten Konzession zum Verschenken von Kaffee, Schokolade, Kakao, Selterswasser und Limonade auf seinen Verandenanbau und der Stadtgemeinde Glashütte um Ausdehnung der für das Grundstück Kat. Nr. 115 für Glashütte erteilten Schankkonssion auf die vergrößerten Gasträume. Ebenso wurden die Gemeindeanlagenregu- lative der Gemeinden Burkersdorf, Seifersdorf, Veerwalde, Ruppendorf, Ammelsdorf, Schmiedeberg und Reinberg unter der Voraussetzung genehmigt, daß der Vorschrift in § 22 der revidierten Landgemeindeordnung noch genügt wird. Einem Bergarbeiter in Altenberg sowie einer Gemeinde wurden Unterstützungen aus Stistungsmitteln gewährt und dem Fleischmehlsabrikantcn Paul in Freiberg wurde eine Beihilfe zur Erhaltung der Kadaververnichtungs anstalt bewilligt. Gegen den Nachtrag zum Wasserzins- tarif der Stadtgemeinde Bärenstein hatte der Bezirksaus schuß Einwendungen nicht zu erheben, auch stimmte derselbe dem Erlaß eines Regulativs über die Flaschenbiergeschäfte zu. Das Besitzveränderungs-Abgabenregulativ für Berreuth beschloß der Bezirksausschuß befürwortend der Oberbehörde einzuberichten, ferner den Nachtrag zum Regulativ über Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten der Gemeinden Börnchen pp. beziehent lich die hierdurch bedingte Erweiterung des Gemeindeoer bandes zu genehmigen, hingegen aber dem Gesuche Bergers in Lungkwitz um Konzession zum Kasfeeschanke und Aus schank alkoholfreier Getränke im Grundstücke Kat.Nr. 26 k daselbst die Genehmigung zu versagen und weiter gegen die Verlegung des Jahrmarktes in Lauenstein sich auszu sprechen. Falls ein Nichtgemeindemitglied zum Gemeinde vorstand von Kreischa gewählt werden sollte, soll Aus nahmebewilligung von den entgegenstehenden Bestimmungen der revidierten Landgemeindeordnung befürwortet werden. Nach Kenntnisnahme von verschiedenen Mitteilungen wurde die Bezirksausschußsitzung gegen 1 Uhr geschlossen. — Die hiesige freiwillige Sanitätskolonne vom Roten 'Kreuz hält ihre Unterrichts- und Übungsabende regelmäßig Mittwochs von 9 bis 10 Uhr abwechselnd in der Saalstube des Rathauses und in der städtischen Turn halle ab. Sie besteht zurzeit aus 52 Mann. Die im laufenden Winterhalbjahr durch den Kolonnenarzt, Herrn vr. Voigt, neu ausgebildeten Mannschaften werden sich im Mai d. I. der Prüfung durch die Kommission des Landrs- direktoriums und Kriegsministeriums unterziehen. — Wir wollen nicht verfehlen, an dieser Stelle noch mals auf den Sonnabend abend im „Stern" stattsinven- den Bortrag des Flvttenvereins aufmerksam zu machen. — Das Ministerium des Innern hat der Kranken kasse für Uhrmacher und Mechaniker zu Glashütte und Umgegend, eingeschriebene Hilfskasfe, bescheinigt, daß sie auch nach Aufstellung ihrer I. Statutennachträge vom 5. bez. 9. Februar 1906, vorbehältlich der Höhe des Kranken geldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenverstche- rungsgesetzes vom 10. April 1892 in Verbindung mit dem Abänderungsgesetze vom 25. Mai 1903 genügen. — Unsere werten Postabonnenten ersuchen wir, das Abonnement für das mit dem 1. April beginnende zweite Quartal 1906 nunmehr sofort zu erneuern, damit in der weiteren Zustellung beim Quartalswechsel keine Unter brechung eintritl. Auch Neubestellungen auf die „Weißeritz. Zeitung" nehmen gegenwärtig sämtliche Postämter, Land- briefträger, sowie unsere Zeitungs-Voten entgegen. Reichstädt. Wie seit einigen Jahren, so werden auch dies Jahr, nächsten Sonntag, den 1. April, nach Schluß des Vormittagsgottesdienstes bis nachmittags 6 Uhr, die Schreibhefte, Zeichnungen und weibliche Handarbeiten der hiesigen Schulkinder im Schulzimmer der Kirchschule und obere Schule ausliegen. Es würde sehr erfreulich sein, wenn die Eltern und Geschwister der Schulkinder, sowie alle Freunde des hiesigen Schulwesens von den betreffen den Schülerarbeiten Einstcht nehmen würden. Schmiedeberg. Die hiesige allgemeine Fortbildungs schule wird mit Beginn des neuen Schuljahres dreiklassig organisiert werden. Die Zahl der wöchentlichen Unter richtsstunden ist bereits im vorigen Jahre für jede Klasse von 2 auf 4 erhöht worden. Zu den bisherigen Unter richtsgegenständen tritt noch für die Berufe, die es nötig haben, gewerbliches Zeichnen, das gemäß den neuesten