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lich ausschließlich des im Jahre >871 damit verschmolzenen Areales—, des Flurbuchs sür Wilmsdorf — Berechtigte: wie bei Nr. 21; 23 ., auf Blatt 831 des Dresdner Lehnhofgrundbuchs (Rittergut Wilmsdorf) hin sichtlich der Flurstücke Nr. 4a, 52 a, 198, 201, 202, 203, 204, 207, 212, 215, 216, 222, 223, 226, 231, 233a, 233c, 246, 247, 248, 249, 253, 254 a, 274 und 1 Teil von 4 b (nämlich ausschließlich der 37 aus 286), 1 Teil von 213 (nämlich ausschließlich der 44 s^lr "US 286) des Flurbuchs für Wilmsdorf — Berechtigte: wie bei Nr. 21 —; 24 ., hinsichtlich der im Grundbuche nicht eingetragenen w, Teile von Nr. 275 (108 aus Nr. 297, 20 f jK aus Nr. 237 b und 158 aus 233 a), b., I Teil von Nr. 322 (10 aus Nr. 297), c., 1 Teil von Nr. 317 (aus der alten Nr. 317), ck., Nr. 224 und 233 el, des Flurbuchs für Wilmsdorf — Berechtigte: wie bei Nr. 21; 25 ., auf Blatt 53 des Grundbuchs für Wilmsdorf hinsichtlich des Flurstücks Nr. 254cl des Flurbuchs für Wilmsdorf (früher Nr. 254 b) — Berechtigte: wie bei Nr. 21. Soweit diese Abtrennung bei den unter Nummer 1 bis mit 5, 6b und 7 bis mit 25 angegebenen Rechten vor dem 3. Januar 1869 geschehen ist, wird hiermit gemäß 34 der Verordnung vom 24. Juli 1900, betreffend die Ausführung des Allgemeinen Berggesetzes in der Fassung der Gesetze vom l 8. März 1887 und vom 20. Juni 1898, sowie die Ausführung dieser beiden Gesetze, bekannt gemacht, daß für die unter Nr. 1 bis mit 5, 6b und 7 bis mit 25, genannten Abbaurechte besondere Blätter im Grund- huche angelegt werden sollen. Gleichzeitig werden alle, die das Abbaurecht, eine Be schränkung des Abbaubecechtigten in der Verfügung über das Abbaurecht, ein Verkaufs recht oder -in nicht in einer Grunddienstbarkeit bestehendes Recht an dem Abbaurechte in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihre Rechte bi« Lum 1. Ms»'» I8V8 und spätestens bis zur Anlegung des Blattes beim unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie nach Anlegung des Blattes den öffentlichen Glauben des Grundbuchs gegen sich gelten lassen müssen. Soweit die jetzt eingetragenen oben unter Nr. 1 bis mit 4, 6, 7, 9, 13, 14, 15, 17 aufgeführten Berechtigten entweder keinen Wohnsitz in Deutschland haben, oder deren Aufenthalt unbekannt ist oder verstorben sind, ohne daß dem unterzeichneten Gericht alle Erben bekannt sind, infolgedessen aber eine persönliche Befragung der gegenwärtig Be rechtigtenausgeschlossen ist, werden diese hiermit aufgesordert, bi» rum I. I8si'r1SV8 dem unterzeichneten Gericht gegenüber in öffentlich beglaubigter Form zu erklären, ob sie ihr Abbaurecht aufgeben oder noch ferner ausrecht erhalten. Erfolgt keine Erklärung, so bleiben die Berechtigten bei der vorzunehmenden Anlegung von Grundbuchblättern für die Abbaurechte unberücksichtigt und müssen vorbehältlich ihrer Ansprüche gegen die als Berechtigte eingetragenen Interessenten die von diesen über das Bergbaurechl ge troffenen Verfügungen im Verhältnis zum Dritten gegen sich gelten lassen. Dippoldiswalde, am 2. Oktober 1905. Xünigl. 83«ks- ^mtsgenivkit. Freitag und Sonnabend, den 3. und 4. November 1905, werden die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts gereinigt; es können deshalb an diesen beiden Tagen nur wirklich dringliche Geschäfte erledigt werden. Dippoldiswalde, am 16. Oktober 1905. V. Reg. 236/04. Das Königliche Amtsgericht. Reformationsfest. Wir halten fest am Lutherglauben, Wir lassen uns von niemand rauben, Was unsres Lebens Heil und Trost. Uns drückt kein Zagen und kein Zittern, Wie auch in schweren Ungewittern Der Sturm durch alle Lande tost. Die Macht des Irrtums ist bezwungen, In unsre Herzen ist gedrungen Der neuen Offenbarung Strom. Wir haben Christi Blut genossen, Die Glaubenswahrheit kam geflossen Von Wittenberg und nicht von Rom! Auch unser Glaube führt zum Frieden, Doch wenn der böse Feind hinieden Keck gegen unsren Glauben ficht, Dann werden wir zum treuen Streiter, Im Kampf ist Luther uns Begleiter, Der uns geführt durch Nacht zum Licht. Wir stehen fest auf Luthers Seiten, Der uns erweckt in dunklen Zeiten Des neuen Glaubens Morgenrot! Nun ist es voller Tag geworden, Wie Sonnenfeuer aller Orten Der Glaubensfreiheit Flamme loht. Die Flamme gilts getreu zu hüten, Und naht man auch mit blindem Wüten Der Wahrheit freiem Opserherd, Das Feuer soll uns niemand rauben, Die Banner wehn für unsren Glauben, Der auch des höchsten Kanipses wert. Es gibt kein Feilschen und Vergleichen, Wir dürfen nicht ein Haar breit weichen Vom Psad, den Luthers Weisheit ging. Wir können dem die Hand nicht bieten, Der unsrer Glaubensfreiheit Frieden Zu stören je sich unterfing. Laßt uns im Glauben nicht erschlaffen Und schwinget Luthers Geisteswaffen, Die uns erkämpft der Freiheit Licht. Wir wollen alle Brüder lieben, So ward es uns ins Herz geschrieben, Doch von der Wahrheit lassen nicht! Heil, Heil dem echten Lutheejtreiter! Der treue Gott ist sein Begleiter Und schützt ihn gegen Acht und Bann, Wir beten unsren Gott da droben, Die Hände frei zu ihm erhoben, Im Geist und in der Wahrheit an! Sächsisches. — Das Herannahen des Jahresschlusses bildet für jeden Geschäftsmann eine Mahnung, «eine Außenstände auf ihre Verjährung hin zu prüfen. Man schiebe dies nicht bis in die letzten Wochen oder Tage des Jahres auf, da erfahrungsgemäß am Jahresschlüsse die Gerichte mit Arbeiten ost überhäuft sind und es vorkommen kann, daß ein zu spät beantragter Zahlungsbefehl dem Schuldner nicht mehr rechtzeitig zugesteltt wird, was die Verjährung der Forderung zur Folge hat. Es empfiehlt sich aber auch, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte noch einen letzten Versuch zu machen, auf gütlichem Wege zu seinem Gelbe zu kommen. — Das Finanzgesetz auf die Jahre 1906 und 1907 bestimmt zur Deckung der Bedürfnisse des ordent lichen Staatshaushaltsetats in Höhe von 317 595 048 M. und der Erfordernisse des außerordentlichen Etats mit 19682040 M, daß die letzgenannte Summe nach ihrer Bewilligung durch die Stände aus den Beständen des beweglichen Staatsvermögens zu entnehmen ist, die Summe des ordentlichen Etats dagegen ausgebracht werden soll durch die den Staatskassen in Gemäßheit des Staatshaus halts zugewiesenen Einnahmen und durch Steuern. Es sollen auf jedes der Jahre 1906 und 1907 erhoben werden die Einkommensteuer mit den vollen gesetzlichen Beträgen (Normalste»«), die Grundsteuer nach 4 Pfennigen von jeder Steuereinheit, die Ergänzungssteuer, die Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen, die Schlachtsteuer, in- gleichen die Übergangsabgabe von vcreinsländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleisch- werkc, die Erbschaftssteuer und der Urkundenstempel. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, die nicht ausdrücklich aufgehoben sind oder noch aufgehoben werden, sollen vorjchriftsgemäß fortbestehen bleiben. Vis zur Ver abschiedung dieses Gesetzes sollen die Steuern und Abgaben in der gegenwärtigen Höhe weiter erhoben werden. — Unisormabzeichen für das 3. Ulanen-Negimenl Nr. 21 „Kaiser Wilhelm II., König von Preußen" in Chemnitz: Die Offiziere tragen den Namenszug ihres Aller höchsten Chefs auf den Achselstücken, die Mannschaften dieses Regiments die deutsche Kaiserkrone aus den Achsel schuppen. Dresden. Beide Kammern des Landtages hielten am Freitag Sitzungen ab und nahmen die Wahl, sowie die Konstituierung der ordentlichen Deputationen vor. Den Sitzungen wohnte in beiden Kammern der Staatsminister v. Metzsch bei. In der ersten Kammer war Prinz Johann Georg erschienen. In der zweiten Kammer trat die cingetretene Verschärfung des Verhältnisses zwischen den politischen Parteien in die Erscheinung. Besonders Abgeordneter Goldstein, sowie die beiden Freisinnigen Günther und Vär konnten sich mit der Nichtausnahme des einzigen in der Kammer befindlichen Sozialdemokraten nicht für befriedigt erklären. — Bei dem Prinzen Ernst Heinrich wurde am Donnerstag nachmittag durch den Spezialarzt 0r. Wiebe in Gegenwart des König!. Leibarztes Generalarzt vr. Selle und des Geh. Hofrats vr. Unruh eine Rachenmandel ent fernt. Die Operation verlief rasch und glücklich. Der Prinz bejindet sich wohl, muß aber ein bis zwei Tage das Bett hüten. — Zur Muldenberichtigung in der Stadt und Land schaft Döbeln haben die dortigen städtischen Kollegien im Frühjahr d. I. eine Summe von 100000 Mark aus städtischen Mitteln bewilligt. Seitdem ist eine Liste der bei dieier Flußberichtigung in Frage kommenden Grund stücksbesitzer, die zu einer Zwangsgenossenjchaft zu vereinen sind, aufgestellt worden. Nun werden die Vorarbeiten zur Berechnung der auf jeden Beteiligten entfallenden Einheiten vorgenommen, was bis zum nächsten Frühjahr dauern wird. Dann müssen diese Listen öfsentlich ausge legt werden, woran sich voraussichtlich verschiedene Wioer- sprüche anschließen werden. Ehe mit der Ausführung der Flußberichtigung begonnen werden kann, vergeht also noch geraume Zeit. Um nun nicht die gegenwärtige Landtagsseßion verstreichen zu lassen, ohne daß wenigstens die staatlichen Mittel zu dem Unternehmen bewilligt würden, hat der Stadtrat zu Döbeln eine Petition an den Landtag ausarbeiten lassen, in der 1. um beschleunigte Durchführung der Muldenberichtigung und 2. um Ver- willigung eines Staatszuschusses gebeten werden soll. In der Begründung werden die großen Schäden, welche das Hochwasser von 1897 in Döbeln und Umgegend ange- richtct hat, und die Notwendigkeit der Muldenberichtigung sowie die durch den schon acht Jahre schwebenden Be richtigungsplan entstehenden vielen Bauhindernisse ein gehend geschildert. Loschwitz. Die alte Linde vor dem Rathause, ein Stück Wahrzeichen unseres Ortes wird demnächst fallen. An dem alten Stamme ist nur noch ein Ast als gesund befunden worden. Mittweida. Ein neues Neichsbankgebäude soll hier errichtet werden. Es wird auf die von der Decker straße am Postamle abzweigende neue Straße zu stehen kommen. Die Reichsbanloerwaltung in Berlin ist mit Herrn Baumeister Schumann in dieser Angelegenheit be reits in Verbindung getreten und wird von Genanntem das zu errichtende Gebäude unter Wahrung des Vorkaufs rechts auf zehn Jahre mieten. Das gegenwärtige, der Stadt gehörige Neichsbankgebäude wird später städtischen Verwaltungszwecken dienen. Mutzschen. Die Abfischung des Horstsees bei Wermsdorf hat dieses Jahr eine reiche Ernte gebracht. Es wurden annähernd 300 Ztr. Karpfen, sehr schöne, große Ware, von den 18 bis 20 Stück einen Zentner wogen, gefangen; ferner 2 Ztr. Schleien und 20 bis 30 Ztr. Hechte und wilde Fische (Barschen). Zittau. Durch einen Defekt an der Steuerung stürzte Donnerstag vormittag das Kupeeautomobil des Kom merzienrats vr. Preibisch in Reichenau fünf Meter in den Fluß, nachdem es das eiserne Brückengeländer durchbrochen hatte. Der Chauffeur erlitt bei dem Sturz erhebliche Verletzungen. Das wertvolle Automobil wurde vollständig zerstört. — Die Vereidigung der Rekruten in Berlin soll am 7. November in Gegenwart des Kaisers und des Königs von Spanien stattfinden. — Was lehrt uns der ostasiatischc Krieg? Diese Frage beantwortet das neueste „Militär-Wochenblatt" im wesentlichen folgendermaßen: Vor allem warne der Krieg vor Eeländeübcrschätzung und Sturmscheu. Die englische Ansicht, nach dem Vurenkriege vielfach ausge sprochen, daß Frontalangriffe gegen moderne Waffen un möglich wären, lasse sich nicht aufrechterhalten. Höher noch als die Feuerwirkung stehe der unbeugsame Wille, an den Feind zu kommen, das hätten jetzt die Japaner wie unsere Truppen 1870 gezeigt; hier müßten erneut alle Hebel angesetzt werden. Die Grundsätze unseres Reglements hätten auch jetzt ihre Probe bestanden, nur die Fortentwicklung der Formen sei geboten. Der heutige Angriff bestehe im Vorwärtstragen eines kräftigen Feuers; wie das zu geschehen habe, könne nur der Einzelfall zeigen. Vor allem müsse dem Manns die Überzeugung beigebracht werden, daß Verluste unvermeidlich seien, daß der Schütze sich nicht hinlegcn dürfe, sobald das erste Ge schoß in die vorderste Linie einschlügt. „Heran an den Feind auf wirksame Schußweite", müsse für alle die Losung sein. Das wäre nur möglich, Genn alles ge schähe, um die Herrschaft unserer Offiziere über die Truppe zu befestigen. Doch selbst das beste Feuer könne einen zähen Verteidiger nicht vertreiben; dieser weiche erst dem Anlauf mit dem Bajonett unter Hurrarufen und Trommel schlag. Der Bajonettangriff in festgeschlossenen Kompanien sei unentbehrlich und die Krönung des Gebäudes; Vorbe dingung sei aber, daß die Truppe zur blanken Waffe Ver trauen habe und schon im Frieden zum Bajonettkanipf erzogen werde. In dieser Erziehung liege das moralische Gegengewicht gegen alle Wasfenverbesserung. Nicht ein seitige Ausbildung als Schütze gebe die Grundlage für den Erfolg, sondern individuelle Ausbildung aller Fähigkeiten des Mannes, gleichberechtigte Ausbildung im Gebrauche des Gewehrs, des Spatens und der blanken Waffe. Dresdner Produktenbörse vom 27. Oktober. 1. An der Börse: Weizen, pro 1000 kg netto: Weitze , alter 187 bis 102, brauner (76—78) kg 187 bk 102, do. neuer, (72 -76 kg) 174-182, do. do. (68 - 71 kg) 164-172, russische,, rot, 188 -106, russischer, weitz, 104-100, argentinischer 104 bis 200. Roggen, pro 1000 kg netto: sächsischer, neuer (70—74 kg) 166-176, preußischer 172—176, russischer 176—178. Gerste pro 1000 kg netto: sächsische 155—170, schlesische 165—176, Poscnsche 155—168, böhmische 175—190, mährische 180 bis 103, Futtergerste 138—145 Hafer, pro 1000 leg netto: sächsischer, alter 170 -178, do. neuer 146—159, russischer, alter und neuer 160-175, schlesischer und poscner >52 bis 160. Mais, pro 1000 Kg netto: Cinquantins 181 bis 190, Laplata, gelber, 140—145, amerikanischer mired 145—147. Lrbsen, pro 1000 kg netto: Futterware 160 bis 170. Wicken, pro 1000 kg netto: 175 bis 185. Buchweizen, pro 1000 kg netto: inländischer und fremde:, 155—165. Ölsaaten, pro 1000 kg netto: Winterraps, trocken, 215—220. Leinsaat pro 1000 kg netto: feine 235 -240, mittlere 220—230. Laplata 213 bis 218, Bombay 225 bis 230 Nüböl, pro 109 kg netto mit Fatz: raffiniertes 52 Rapskuchen, pro 100 kg (Dresdner Marken) lange 12,50, runde 12,00. Leinkuchen, pro 100 kg (Dresdner Marken) 1. 18,00, 2. 17,00. Weizen mehl pro 100 kg netto, ohne Sack (Dresdner Marken), ex klusive der städtischen Abgabe: Kaiserauszug 31.00 bis 31,50, Grieslerauszug 29,50—30,00, Semmelmehl 28,5 > bis 29,00, Bäckccmttndmehl 27,00—27,50, Grieslenuunbmehl 20,5(1 bis 21,00, Pohlmehl 17,00—17,50. Roggcnmehl, pro 100 kg netto, ohne Sack (Dresdner Marken), erkl. der städtischen Abgabe: Nr. 0 26,00-26,50, Nr. 0/1 25,00 25,50, Nr. 1 24,00 bis 24,50, Nr. 2 21,00-22,00, Nr. 3 18,00 19,00, Futtermehl 12,80—13,00. Weizenkleie, pro 1L0 kg ncttv ohne Sack (Dresdner Marlen), grobe 9,80- 10,00, seine 9,40 -9,60. Roggenkleie, prr I00 kg netto, ohne Sack (Dresdner Marken), 11,00—11,40. (Feinst» Ware über Notiz.) Da für Artikel pro 100 kg notierten Preis» verstehen sich sür Geschäfte unter 500X1 kg. Alle anderen Notierungen, eü.Mietzlich der Notiz sür Malz, gelten sür Geschäft» von mindestens 10000 kg. II. Auf dem Markte: Kartoffeln (50 kg) 2,30—2,50, Heu in Gebund (50 kg), 2,70—2,90, Roggen- stroy, Flegeldrujch (Schock) 30 bi» 32 M.