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WHeritz-Mtmg Anzeiger für Dippoldiswalde «nd Umgegend. 71. Jahrgang Nr. 116 rechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge l. 2. 3. 4. Religionsdiener; rufen werden: Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. l. 2. 3. 4. 5. die der der die die 7. 8. d. Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; Präsident des Landeskonsistoriums; Generaldirektor der Staatsbahnen; Kreis- und Amtshauptleute; Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Herr Prioatus Siegert hier vom hiesigen Kirchenvorstand mit der Beaufsichtigung des Heizwesens der Stadtkirche betraut worden. Die Kirche wird Sonntag, den 8. Okt, zum ersten Male geheizt. — Nach dem amtlichen Berichte der Kommission für das Veterinärwesen herrschten am 30. September im Königreiche Sachsen folgende Tierkrankheiten: Der Milz brand in l Gehöft; die Tollwut in 9 Gemeinden mit 9 Ge höften; der Bläschenausschlag, die Räude der Schafe, die Hühnerpest und dte Rotlaufleuche der Pferde in je einem Gehöft; der Rotlauf der Schweine in 4 Gemeinden mit 4 Gehöften; die Schweineseuche einschl. Schweinepest in 8 Gemeinden mit 8 Gehöften; die Geslügelcholera in 36 Gemeinden mit 56 Gehöften (darunter in der Amtshaupt mannschaft Dippoldiswalde die Gemeinde Possendorf mit l Gehöft); die Brustseuche der Pferde in 3 Gemeinden mit 3 Gehöften und die Eehirnrückenmarksentzündung der Pferde in 15 Gemeinden mit 16 Gehöften. Kreisch«. In der am 3. Oktober stattgefundenen Sitzung des Verbandes für die elektrische Bahn Nieder sedlitz-Kreischa wurde der Bau der Wagenhalle in Kreischa dem Baumeister Ranft in Lockwitz als dem Mindest fordernden unter 5 Bewerbern zugeschlagen. — In Hast genommen wurde am Montag ein auf einem Rittergut bediensteter Knecht, der am Sonntag die Semmelfrau Schermesser aus Kautzsch in der Nähe der Zscheckwitzer Ziegelei zu vergewaltigen versuchte. Hermsdorf (Erzgeb.), 5. Oktober. Dienstag nach mittag kam Seine Majestät König Friedrich August von der Haltestelle Hermsdorf-Rehefeld aus mit den 3 Prinzen auf Jagdschloß Rehefeld an, um — zum I. Male seit seiner Thronbesteigung - für die Tage vom 3. bis 6. Oktober daselbst Wohnung zu nehmen und von da aus größere Jagden abzuhalten. Diese erstmalige Anwesenheit benutzten die Bewohner der Parochie Hermsdorf, um ihrem Könige eine Ovation zu veranstalten. Nach Ein treffen des Königs bewegte sich ein festlicher Zug, an welchem die Schulkinder der 3 Parochialschulen unter Führung ihrer Lehrer, die Jungfrauen von Rehefeld- Zaunhaus, die drei Gemeinderäte, der Kirchenvorstand, die König!. Sächs. Grenzzoll- und Eisenbahnbeamten von Moldau i. B., der Königl. Sächs. Militärverein Herms dorf u. Umg., der Gesangverein „Liedertafel", die Frei willige Feuerwehr und eine große Anzahl patriotisch ge sinnter Bewohner und Bewohnerinnen teilnahmen, nach dem Jagdhause. Nachdem Seine Majestät mit den Kgl. Prinzen aus dem Schloßpoctale herausgetreten, intonierte der Ge- 'angverein unter Leitung des Herrn Kirchschullehrer Knebel das Lied: „Wir grüßen unsern König" von Kettner. Darauf hielt der Ortspfarrer, Herr Pastor Schindler, eine kurze Begrüßungsansprache, in welcher er Seine Majestät in der Parochie und vor allem an der Stätte, wo auch die hochsei. Könige Albert und Georg so oft und so gern geweilt, mit herzlichen Worten willkommen hieß, am Schlüsse Gottes Schutz und Segen auf das Haupt des Königs und auf seine Regierung herabwünschend und das Gelübde unwandelbarer Treue zu König und Vaterland ablegend. Seine Rede klang aus in einem begeisterten, in den Bergen widerhallenden 3fachen Hoch. Darauf über reichte Frl. Margarete Göhler mit poetischen Worten ein Vlumenbukett. Nachdem der Gesangverein noch das Lied „Horch, die alten Eichen rauschen" vorgelragen, dankte Seine Majestät, welcher mit sichtlicher Freude die Ovation entgegengenommen, in warmen Worten und ging sodann die Front ab, wobei er sich die einzelnen Vereinsvorsteher vorstellen ließ und bald an diesen, bald an jenen sreund- 5. Dienstboten. , , § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: I. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestadte; 3. Reichsbcamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; , .... 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze lederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; "5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; Lokale» und Süchfifche». Dippoldiswalde, 4. Oktober. In der heute stattge fundenen gemeinschaftlichen Sitzung der städtischen Kollegien ist beschlossen worden, die von Herrn Bürgermeister Voigt für Ende dieses Jahres nachgesuchte Entlassung unter Pensionsgewährung und unter Ausdruck des Dankes und der Anerkennung für das langjährige ersprießliche Wirken im Dienste der Stadt Dippoldiswalde zu bewilligen. Weiter kamen die Kollegien hierbei dahin überein, die Revidierte Städteordnung vom 24. April 1873 auch künftig der Verfassung der Stadtgemeinde zu Grunde zu legen, dem neuanzustellenden Ratsvorstande aber die Aus übung der Rechtsanwaltschaft nicht mehr zu gestatten. Die Bürgermeisterstelle soll unter Einräumung einer Ve- werbungsfrist bis 20. Oktober mit 3600 Mark Anfangs gehalt ausgeschrieben werden und die Wahl des neuen Bürgermeisters zunächst auf 6 Jahr erfolgen. Wählbar find nur solche Bewerber, welche zum Richteramte oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sind. — Wie aus der im amtlichen Teil vorliegender Nummer erlassenen Bekanntmachung des Stadtrates her vorgeht', ist die neue Wasserleitungsordnung für hiesige Stadt, die, wie wir schon berichteten, manche Neue rungen, insbesondere denAnschluß sämtlicher anschlußfähigen Grundstücke an das Wasserwerk vorschreibt, aufsichtswegen genehmigt worden und tritt nunmehr in Kraft. Sie liegt vom 10. dss. Mts. ab 14 Tage lang im Rathaus — l. Etage — öffentlich zur Einsicht aus. Dippoldiswalde. Für den durch den Tod aus dem Kirchen Vorstand ausgeschiedenen Herrn Ökonom Ebert hat der Kirchenvorstand in seiner letzten Sitzung Herrn Stadt- verordneten Amtsgerichtssekretär Schiffner neu zugewählt. — An Stelle des verewigten Herrn Landwirt Ebert ist die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der §8 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamt fiftden auch auf das Eeschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 u. s. w. enthaltend, vom 1. Mai 1879. § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht be- Bekamttmachmlg. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Ge- schworenen-Urliste liegt eine Woche lang und zwar vom 7. bis mit 14. dss. Mts. an Ratserpeditionsstelle — 1 Treppe — zu jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei dem unterzeichneten Stadt rate erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschriften der §8 31, 32, 33, 34, 84, 85 des Deutschen Eerichtsverfassungsgesetzes und des 8 24 des Königl. Sächs. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Dippoldiswalde, am 4. Oktober 1905. Der Stadtrat. Voigt. Anlage Zu 88 i, 3. Genchtsderfassmlgsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehren- Inluate, welch« bel des' bedeutenden Auflage de» Blattes -ine sehr wick» jame Derbrelung finden werden mit 12 Pi, solch, aus unserer Amtshaupt- mannschaft mit 10 Pf^ die Spaltzelle oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompll- Volksschullehrer; .. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. Z 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. § 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für Dl« Zeitung' Mich drei» Dienstag, Donners tag und Sonnabend und vmd an den vorhergehen- »«nAbenden ausgegeben. Meis vierteljährlich 1M. » Pfg-, zweimonatlich S4 Pfg., einmonatlich 42 Pfg^ Einzelne Nummem 10 Pfg. — Alle Postan- ! d nellen Teile, die Spalt»» -VS--?! AnMer st- DchM«w-l°- Md «»E Kml-M« X, MW» »-<-<»«> "" ' Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne - Muck und Verlag von MoA«t,.»M«ge. Mit achtfoMgom „Illustrierte Antrrhaltimg,blatt". Sonnabend, den 7. 3. Personen,"welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33 Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: d- Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urkste das drelßlgste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; . Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz m der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben, Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstutzung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Auf stellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; Unter einem, vom Gutsbesitzer Herrn Kodort Oruwdt, Kat.-Nr. 105 in Kvlvd- Llüül, bezogenen Transport von SÜV8VV ist der Ausbruch der OstiüßöloKolorL amt lich festgestellt worden. Dippoldiswalde, am 5. Oktober 1905. l546 c. Königliche Amtshauptmannschaft. Wosserleitungsordnnng der Stadt Dippoldiswalde betreffend. Die neuaufgestellte Wasserleitungsordnung der Stadt Dippoldiswalde vom I. Aug. d. I. ist, soweit darin Bestimmungen nach 8 36 der Revidierten Städteordnung ent halten sind, von der Königl. Kreishauptmannschaft Dresden aufsichtswegen genehmigt worden und liegt vom Tage ihrer Inkraftsetzung, dem 10. Oktober d. I., an 14 Tage lang an Ratsstelle — 1. Etage — öffentlich zur Einsicht aus. Druckeremplare können zum Preise von 15 Pfg. pro Stück daselbst entnommen werden. Die Wasserordnung vom 16. Juli 1892 erlischt mit dem 10. Oktober 1905. Dippoldiswalde, am 5. Oktober 1905. Der Stadtrat. Voigt.