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Die .Weiheritz-Zeitung' ^scheint wöchentlich drei- imal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und soird an den vorhergehen- »enAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. Ui Pfg., zweimonatlich M Pfg., einmonatlich 42 Ma- Einzelne Nummem W Pfg. — Alle Postan- galten, Postboten, sowie qnsere Austräger nehmen Bestellungen an. WHeritz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde imd Umgegend. Jnlerate, welche bei dar bedeutenden Auflage de» Blattes 'ine sehr Will iame Verbiegung finden^ werden mit 12 P^g., solch« aus unserer Amtshaupt mannschaft mit 10 Psg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalt«»- Zeile 20 Psg. Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrat zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jelpke. - Druck mrd Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtsettigE „JllAftrieMir AnterhaltUKgsrratt". MN land- nnö hamiwirtschastlich«! MoAst»'B«Asg« Nr. 86. Sonnabend, den 29. Juli 1908. 71. Jahrgang. Nachdem mit dem Umbau der Grenzbrücke über den Reingrundbach an der böhmisch-sächsischen Landesgrenze zwischen Schönwald (Böhmen) und Kleinliebenau (Sachsen) begonnen worden ist, wird der öffentliche Verkehr während dieses Baues an dieser Stelle vom 31. dieses Monats ab über einen daselbst zu errichtenden Jnterims- weg gewiesen. Indem solches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, ergeht zugleich An ordnung, daß dieser Jnterimsweg nur im Schritte und mit Lasten bis höchstens 1500 KZ — 30 Zentner befahren werden darf. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft. Dippoldiswalde, am 26. Juli 1905. 746^. Königliche Amtshauptmannschaft. Da beantragt worden ist, zum Vermögen des Gasthofsbesitzers Lullus üustav krsonvl in Usckisckork das Konkursverfahren zu eröffnen, wird hiermit ein allgemeines Vor- LuLöNlllgsvordot an den genannten Prenzel erlassen. Dippoldiswalde, am 26. Juli 1905. K. 3/05. Das Königliche Amtsgericht. Fleischbeschau und Trichinenschau betreffend. Um die Sicherheit der Fleischbeschau, sowie der Trichinenschau zu erhöhen, soll in Zukunft die Anmeldung der Schlachttiere bezw. des der Beschau unterliegenden Fleisches zuerst beim Stadtrate und alsdann bei dem zuständigen Beschauer bewirkt werden. Es haben daher vom 1. August d. 2. an alle Anmeldungen für die Trichinen- M klWk Mml da MrkWNU in kn Am m Björk». Die politische Welt ist dieses Mal von der Begegnung des deutschen Kaisers mit dem russischen Zaren förmlich überrascht worden. Zwar wurde von einer vermutlichen Zusammenkunft des Kaisers Wilhelm mit dem Zaren Nikolaus bereits am 22. Juli berichtet, aber daß dann diese Zusammenkunft bereits am Abend des 23. Juli in den Schären von Björkö in Finnland auf der deutschen Kaiseryacht „Hohenzollern" und der russischen Kaiseryacht „Polarstern" schon stattgefunden hat, war doch eine große Ueberraschung, zumal für die argwöhnischen Augen des Auslandes. Das Geheimnis des Tages und der Stunde der Zusammenkunft war also im Interesse der Sicherheit des Zaren Nikolaus, der seine Einsamkeit in Schloß Peter- Hof plötzlich auf zwei Tage verließ, vorzüglich gewahrt worden. Möglich, ja wahrscheinlich ist es aber auch, daß der Zar Nikolaus ganz plötzlich den Wunsch äußerte, den an der schwedischen Küste auf seiner diesjährigen Nord landsfahrt befindlichen deutschen Kaiser sprechen und von ihm Urteil und Rat in der schwierigen Lage Rußlands hören zu wollen. Menschlich und politisch wäre ein solcher Wunsch des Zaren im hohen Grade begreiflich, denn es ist bekannt, daß der Kaiser Wilhelm und der Zar Nikolaus freundschaftlich und verwandtschaftlich mit einander verbunden sind, und wird sich nicht in schwierigen Lagen ein Freund an den andern wenden, um sich Rat und Beistand zu holen! Zwar ist klar, daß das deutsche Reich, um seine Neutralitätspflicht nicht zu verletzen, dem russischen Reiche irgend einen aktiven Beistand in seiner jetzigen kritischen Lage nicht leisten kann, und auch unter keinen Umständen leisten wird. Aber einen unendlich hohen moralischen Beistand kann Deutschland Rußland leisten und der deutsche Kaiser ist vielleicht der einzige Mann auf der Welt, der diesen moralischen Beistand in die rechten Worte kleiden kann. Kaiser Wilhelm konnte und kann nämlich dem von Höflingen und heuchelnden Vureaukraten umgebenen Zaren einmal die Wahrheit über Rußland sagen, über seine trostlose Verwaltung, über seine erbärmliche Flotte und sein unfähiges Heer. Da sich die beiden Herrscher seit dem Ausbruche des russisch japanischen Krieges nicht gesehen haben und seit siebzehn Monaten Unglück über Unglück über Rußland hereinge brochen ist, so dürfte der Zar ohne Zweifel den Wunsch haben, einmal das Urteil des so hoch stehenden und un befangenen Kaisers Wilhelm über Rußlands Unglück zu hören. Und weiter noch kann auch Deutschland durch seine unbedingt friedliche Politik und wohlwollende Hand lung Rußland viel moralischen Beistand zur Ordnung seiner zerrütteten und verfahrenen Verhältnisse leisten, denn ein ständiges Unglück Rußlands und eine vollkommene Zerstörung seiner Machtstellung ist nicht zum Segen für Europa und auch nicht zum Segen für Deutschland, denn dann verschwände Rußland aus den Reihen der Groß mächte und zumal auch aus den Reihen der in Asien Europa vertretenden Großmächte, und dies kann der euro päischen Kultur nie und nimmer frommen. In fast allen und Fleischbeschau zunächst im Rathause (Polizeiwache) und zwar: , an Werktagen von 8 bis 1v Ahr Bormittags und von 4 bis 7 Ahr Nachmittag«, an Sonn- und Festtagen von 11 bis 12 Ahr Bormittags unter Vorlegung des Schlachtscheins und des Schlachtvieh-Versicherungsscheins zu erfolgen. Die stattgefundene Anmeldung wird auf dem Schlachtviehversicherungsscheine be stätigt, der hiernach sofort dem zuständigen Beschauer vorzulegen ist. Bei nicht versiche rungspflichtigen Schlachttieren wird über die polizeiliche Anmeldung eine Bescheinigung kostenfrei ausgestellt. Der Beschauer hat durch einen geeigneten kurzen Vermerk auf der ihm vorgelegten Versicherungs- bez. polizeilichen Anmeldebescheiniguna zu bestätigen, daß die Anmeldung bei ihm erfolgt ist, die Bescheinigung selbst aber sofort zurückzugeben. Letztere ist von dem Schlachtenden mindestens 1 Monat lang aufzubewahren. Gleichzeitig wird hierdurch darauf hingewiesen, daß das der Beschau unterliegende Fleisch u. s. w. unter Berücksichtigung der etwa angeordneten Beschränkungen erst dann für den menschlichen Genuß in den Verkehr gebracht oder für den alleinigen Hausbedarf bestimmt werden kann, wenn die Stempel der Beschauer ordnungsmäßig angebracht worden sind. In den Fällen, in welchen die Fleisch- und Trichinenschau von zwei verschiedenen Beschauern ausgeübt wird, hat der Fleischbeschauer bei Schweinen am Kopfe, auf der Seitenfläche des Halses, auf der Schulter und auf dem Rücken zu stempeln, während der Trichinenschauer auf dem Bauche und auf der Außenfläche des Hinterschenkels die Stempelabdrücke anzubringen hat. Dippoldiswalde, am 27. Juli 1905. Der Stadtrat. Voigt. Völkern, die Rußland beherrscht und beeinflußt, und auch ferner in den zahlreichen mongolischen Völkerschaften Asiens, steckt noch soviel Barbarei und wilde Leidenschaft, daß eine Macht wie Rußland zur Zähmung des wilden Ostens nicht ohne weiteres ganz entbehrt oder gar durch die einseitig streberischen Japaner ersetzt werden kann. Und auch in Europa selbst soll Rußland ein neuer starker aber friedlicher Kulturfaktor werden. Dies ist eine Zu kunstsaufgabe, an der auch Deutschland moralisch mitzu wirken hat. ki« BMi ks Nsmls ÄsOjtWeiish. Wiewohl der Admiral noch krank ist, hat er doch die Redaktion des Berichtes über die letzte Seeschlacht selbst übernommen und zu diesem Behufe alle höheren Offiziere des Geschwaders zu sich berufen, die sich in japanischer Gefangenschaft befinden. Vor allem wird in dem Rapport auf den schlechten Zustand der Kriegsschiffe hingewiesen, welcher nicht allein durch die Eile, mit welcher das Ge schwader in stand gesetzt werden mußte, verschuldet wurde, sondern auch durch das betrügerische Vorgehen einzelner Werften, sowohl wie durch die Korruption unter den Mit gliedern des Technischen Amtes, welche selbst das augen scheinlich Fehlerhafte unbehindert durchgehen ließen. Bei einzelnen Kriegsschiffen entsprach die Dicke der Panzer platten keineswegs den vorgeschriebenen Bedingungen, und auch die Panzerplatten an und für sich seien von schlechtestem Materal gewesen. Überdies waren die Ge schütze nicht vorschriftsmäßig für die Beschießung auf weite Distanz mit Telometern versehen. In empfindlichster Weise versagten die Geschosse. Zwei Drittel krepierten nicht einmal. Die Kriegsschiffe konnten nicht das not wendige Quantum Kohle erhalten, und keines von ihnen besaß tatsächlich die indizierte Schnelligkeit. Kessel und Maschinen waren von schlechtester Beschaffenheit, so daß sich fortwährend Reparaturen als notwendig erwiesen. Nun kommt der Bericht auf die Schiffsmannschaften zu sprechen, indem er ausführt, daß die Bemannung zu zwei Dritteln aus gänzlich unerfahrenen und untauglichen Leuten zusammengesetzt war: „Der Bedienungsmannschaft der Geschütze mangelte es an den elementarsten Kenntnissen. Von besonders schlechter Art war das Matrosenpersonal, über das Nebogatow ver fügte. Schon während des Aufenthaltes in den mada gassischen Gewässern war eine Meuterei ausgebrochen, und Roschdjestwcnsky mußte neun Matrosen justifizieren lassen, um die Ordnung wieder herzustellen. Einmal sah er sich sogar gezwungen, seine Kanonen gegen zwei Schiffe Nebogatows zu richten, deren Mannschaften beschlossen hatten, sich den Japanern ohne Kampf zu ergeben. Un weit der Insel Formosa brach wieder eine Meuterei in der Flotte Nebogatows aus, und nur dem energischen Vorgehen des Oberkommandanten war es zu verdanken, daß die Rebellen sich nicht schon damals der betreffenden Schiffe bemächtigt und sich vom Gros der Flotte losgesagt hätten. Gleich im Anfang der unglücklichen Seeschlacht in der Tsuschimastraße erkannte Roschdjestwensky, daß sich die Schiffe Nebogatows, ganz besonders der „Aprarin" und der „Ssenjawin", nicht am Kampfe beteiligten und die ihnen gegebenen Befehle ganz einfach nicht ausführten. Er entsendete ein Torpedoboot und ließ den meuterischen Schiffen sagen, daß er sie in den Grund bohren würde, wenn sie untätig blieben. Erst dann entschlossen sich die Schisse, ihre Geschütze abzufeuern. Im Augenblick, als Roschdjestwensky verwundet war und Nebogatow das Oberkommando übernehmen mußte, begann das eigentliche Debakle. Nebogatows Befehle wurden der „Liberte" zu folge überhaupt nicht mehr befolgt und das Geschwader geriet in die schrecklichste Verwirrung. Wohl gelang es Nebogatow noch, einzelne Schiffe zu vereinigen, aber der „Aprarin" und der „Ssenjawin" weigerten sich, ihm zu folgen. Der Halbkreis der japanischen Eefechtslinie zog sich immer enger zusammen und nun war die Schlacht endgültig verloren." L Von rein technischen Momenten schreibt der Rapport Roschdjestwenskys oie Niederlege der geringen Schnellig keit, sowie der fehlerhaften Konstruktion der russischen Kriegsschiffe wie auch dem Umstande zu, daß die Russen während der ganzen Schlacht gegen die Sonne operieren mußten. Lokaler und Sächsisches. Dippoldiswalde. Von Interesse nicht nur für Fleischer und Niehbesitzer sondern auch für die Allgemein heit dürften nachstehende Angaben aus dem heute er schienenen Geschäftsbericht der Anstalt für staatliche Schlachtvichversicherung in Sachsen auf das Jahr 1904 sein. Die Zahl der versicherten Schlachttiere belief sich auf 894580 (845 419), nämlich 31421 (32159) männliche Rinder, 108 573 (107 264) weibliche Rinder und 754 586 (705996) Schweine. Das Entschädigungs konto wies einschließlich des Staatszuschusses von 433822 (390648) M. und aller sonstigen Einnahmen eine Gesamt einnahme von 2 015028 M. 24 Pf. (2123 126 M.) und eine Gesamtausgabe von 1943588 M. 77 Pf. (1953805 Mark), mithin einen Kassenbestand von 71439 M. 47 Pf. (169 320 M.) auf. An Versicherungsbeiträgen gingen ein: 78 529 M. (80 397) für männliche Rinder, 871830 Mark (1 120633 M.) für weibliche Rinder und 454 684 Mark (525190 M.) für Schweine. — Die Versicherungs gebühren waren festgestellt auf 2 M. 50 Pf. (2 M. 50 Pf.) für ein männliches Rind, 8 M. (10 M. 50 Pf.) für ein weibliches Rind, 60 Pf. (75 Pf.) für ein Schwein. — Dagegen mußten Entschädigungen gezahlt werden: 138265 M. (106300 M.) für männliche Rinder, 1 247 349 M. (1026 306 M.) für weibliche Rinder und 364364 M. (426104 M.) für Schweine. Während also hinsichtlich der Schweine ein erheblicher Überschuß erzielt wurde, reichten sowohl die Versicherungsbeiträge für männ liche Rinder, als auch diejenigen für weibliche Rinder zur Deckung der erforderlichen Entschädigungen bei weitem nicht aus, und es war nur infolge der vom Jahre 1903 verbliebenen ziemlich hohen Kassenbestände und des Über schusses der Versicherungsbeiträge für Schweine möglich, auch im Jahre 1904 wieder mit einem Kassenbestande abzuschließen. Die Zahl der entschädigten Tiere betrug 26400, 1159 (951) männliche Rinder, 13034 (11042)