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Meißeritz-Mtmg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmamschast, das Königliche Amtsgericht Md den Ktadtrat zu Mpoldiswalde Jnlerate, welche bet der bedeutenden Auflage de« Blattes 'ine sehr wirk same Berbrelung finden» werden mit 12 Pn,., solch« aus unserer Amtshaupt mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redanio° nellen Teile, die Spaltes zeile 20 Pfg. Die Melßeritz-Zeitung' ^scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners- !iag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- ^>enAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. W Pfg., zweimonatlich ^4 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie unsere Austräger nehmen Bestellungen an. Vrrsnkworllicher Redakteur: Paul Jelpke. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit schtfeMgE „JllvstriertLN Antechattnugsblslt". Mit land- und himswirtschaMckn MsusLs-Beklsg«. M. 55. Dienstag, den 16. Mai 1S0S. 71. Jahrgang. Zir Kia les GMMlieS Sr. Majcftöt des Wings soll Voouvrstse, äon 25. Mai, llLvkmlttsgs 3 vkr, ein Festmahl im diosieon »LlksusssLl abgehalte,l werden. Indem die Unterzeichneten die Herren von Stadt und Land mit der Bute um zahlreiche Beteiligung zu dieser patriotischen Feier nur kioräurok einzuladen sich er lauben, richten sie zugleich an alle, welche daran teilzunehmen gesonnen sind, das Er suchen, ihre Namen bis gpätsstvvs den 23. Klsi in die im Rathaus ausliegende Liste «inzuzeichnen bez. Herrn Ratskellerwirt Däumer hiervon zu benachrichtigen. Preis des Gedecks einschließlich der Musik 3 M. — Pfg. Dippoldiswalde, am 13. Mai 1905. Amtshauptmann vr. INvdllvrt. Bürgermeister Voigt.— llss Oke«*enssRrgvsvikskt im ^uskedungsksLÜn!«« Oippol «Iis»sI«Iv findet am 2. ^uni klivses von / S Ukn on, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein,. sm 3. unrl 3. ^uni iliosos ^sk»*vs, von Fnük /4Ü Ukn sn, im Rathause allhier, sm S. ^nni «liess« ^sk^es, von keük 4S Ukn sn, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein und sm 8. ^uni «liosss ^sknes, von Feük 48 Ulli- sn, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte statt. Alle zur Gestellung vor der Königlichen Oberersahkommission verpflichteten Per sonen werden daher aufgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle noch bekannt zu gebenden Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre Losuugsscheine mit zur Stelle zu bringen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Aushebung er gehende Anordnungen der behördlichen und polizeilichen Organe werden ebenso wie ungebührliches Betragen in oder vor den Avshebungslokalen, sofern nicht andere gesetz liche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen geahndet werden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks erhalten hiermit Veranlassung, für rechtzeitige Aushändigung der ihnen demnächst zugehenden Gestellungs befehle Sorge zu tragen, übrigens aber auch sich selbst in den betreffenden Aushebungs- terminen zu den obgedachten Zeiten zum Zwecke etwaiger Auskunftserteilung einzu finden und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Sind die Gestellungspflichtigen eines Ortes für verschiedene Tage befohlen, so haben die Herren Bürgermeister und Eemeindevorstände, sofern sie nicht an mehreren Tagen im Aushebungsorte anwesend sein wollen, am betreffenden letzten Terminstage mit zu erscheinen. Sind Zurückstellungsgesuche auf die durch Krankheit bedingte Arbeit?- oder Aufsichts unfähigkeit unterstützungsberechtigter Angehöriger der Gestellungspflichtigen gestützt und ist deren Krankheit nicht durch Zeugnisse beamteter Ärzte bescheinigt, so haben sich diese Angehörigen im Aushebungstermine persönlich vorzustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, die an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Zeugen sind mehrere Tage vor dem Aushebungsgeschäft zum Zwecke der Abhörung anher namhaft zu machen. Der Nachweis über ein solches Leiden kann auch durch das Zeugnis eines beamteten Arztes erbracht werden. Stotterer haben noch vor dem Oberersatzgeschäft Zeugnisse von beamteten Ärzten beziehentlich Lehrern beizubringen. Volksschullehrer haben den Nachweis zu führen, daß sie die Schulamtskandidaten- Prüfung bestanden haben und bei einer Volksschule angestellt sind. Bezügliche Zeugnisse sind vor dem Attshebungsgeschäft anher einzureichen. Behinderung am Erscheinen infolge Krankheit ist durch das Zeugnis eines be amteten Arztes sofort zu bescheinigen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche inzwischen ihren Aufenthaltsort wechseln, haben dies sofort der Ortsbehörde ihres zeitherigen als auch ihres künftigen Aufenthaltsortes zu melden. Von den Ortsbehörden sind solche An- und Abmeldungen mit möglichster Beschleunigung in Form eines Stammrollenauszuges hier anzuzeigen. Dippoldiswalde, den 11. Mai 1905. vor LivUvorsitrsucks äsr kövieUedv» LruLtr-Lomwissiori äss Lusdedungsdorlrks VIppMiswaläs. 367 l)r. Mehnert. Hn. Gesperrt wird vom 17. bis 20. dieses Monats der Kommunikationsweg Reinholdshain— Reinberg unter Verweisung des Verkehrs über Oberhäslich und vom 19. bis 24. dieses Monats die Bezirksstraße Dippoldiswalde—Kreischa innerhalb des Ortes Reinholds hain unter Verweisung des Verkehrs über Reinhardtsgrimma bez. Oberhäslich. Dippoldiswalde, am 13. Mai 1905. Königliche Amtshauptmannfchaft. 494 vr. Mehnert. Hnl. Auf dem die Firma Gebr. Lieber, Leimfabrik in Gomsen, betreffenden Blatt 155 des hier geführten Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der Mitinhaber Emt Alfred Lieber ausgeschieden ist. Dippoldiswalde, den 13. Mai 1905. I Kex. 55/05. Königliches Amtsgericht. VervoL. In letzterer Zeit sind wiederholt Klagen darüber geführt worden, daß wahrend der Nacht bez. in den frühen Morgenstunden Hunde in den Straßen der Stadt, namentlich auf dem Marktplatze, umherlausen und durch ihr Gebell die Nachtruhe erheblich stören. Alle Hundebesitzer werden daher unter Hinweis auf die Bestimmung in Z 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchs hiermit veranlaßt, zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 M. oder entsprechender Hast Vorkehrungen zu tresfen, daß Hunde während der Nachtzeit auf den Straßen und öffentlichen Plätzen nicht frei umherlaufen. Dippoldiswalde, am 12. Mai 1905. Der Stadtrat. Voigt. Die Reichserbschastssteuer. Es werden gegenwärtig große Anstrengungen gemacht, um weite Vevölkerungskreise für die Einführung einer Reichserbschastssteuer günstig zu stimmen. Von einzelnen Seiten wird trotz aller halben Dementis versichert, daß die Reichserbschastssteuer einen Bestandteil in dem Finanz reformprojekt des Staatssekretärs Freiherr von Stengel bilden werde. Die Zentrumspresse tritt mit aller Ent schiedenheit für diese angeblich neugeplante Reichssteuer ein, ja, in der „Köln. Volksztg." gibt sich ein Zentrums parlamentarier die wiederholte Mühe, der Reichsleitung mit einem Konflikt zu drohen, sofern im Reiche auf eine andere Steuerquelle als auf die der Belastung der Erb schaften über die bisherigen Staatsabgaben hinaus zurück gegriffen werden sollte. Den Standpunkt der Konservativen in dieser Frage hat unlängst Herr vr. von Heydebrand und der Lasa im preußischen Abgeordnetenhause klar und deutlich dargelegt. Der konservative Führer bemerkte, wie wir hiermit wieder holen, daß seine Partei die allergrößten Bedenken gegen den Weg hätte, den mit der Erbschaftssteuer die Reichs regierung zu gehen im Begriff scheine. Wenn diese Be steuerung im Reiche große Erträge erzielen sollte, so würde sie außerordentlich hart sein müssen und entgegen der bis herigen Annahme die Bevölkerung schwer treffen. Außer dem würde die Reichserbschastssteuer einen bedenklichen Eingriff in eine unserer preußischen Steuerquellen tun, die uns 11 Millionen Mark bringt. Soll nun die preußische Erbschaftssteuer neben der Reichssteuer bestehen bleiben, oder soll etwa die preußische Erbschaftssteuer fortfallen? Auf jeden Fall wäre dieser ganze Weg überaus bedenklich. Das Reich soll seine Einnahmen aus den indirekten Steuern und den Matrikularbeiträgen decken. Wenn erst damit angesangen ist, direkte Steuern im Reich zu nehmen, so wird der Schritt immer weiter gehen und wir werden eine Reichseinkommenfteuer und Neichsvermögenssteuer zu befürchten haben. „Diesen Weg müßten wir — so er klärte der konservative Führer — vom preußischen Stand punkte aufs entschiedenste bedauern und bekämpfen. Wir wünschen, daß unsere Negierung im Bundesrat dagegen Stellung nimmt." Mil diesen Ausführungen, die sich zwar zunächst auf preußische Verhältnisse bezogen, hat Herr vr. von Heyde brand die Stellungnahme der konservativen Gcsamtpartei in dieser Frage kundgegeben. Die Einführung einer Reichserbschastssteuer würde demgemäß dem schärfsten Widerstand der konservativen Partei begegnen. Dem Reiche stehen Steuerobjekte, die zu seinen Gunsten den Einzel staaten entzogen worden sind, noch genug zur Verfügung, als daß es gerechtfertigt wäre, einen Eingriff in die Finanzhoheit der Bundesstaaten zu machen. Der Annek tion staatlicher Steuerobjekte durch das Reich würde unter Umständen selbst die vorläufige Beibehaltung der Matri kularumlagen vorzuziehen sein. Im Reichstage sind es die Zentrums- und die sozial demokratische Partei mit ihren kleineren Anhängsel», welche die Reichserbschftssteuer geradezu sich erzwingen wollen, um den ersten Schritt auf dem Wege zu direkten Reichssteuer», dem Ideal aller Demokraten, herbei- zusühre». Die „Schlesische Ztg." weist in eine»! beachtens werten Artikel darauf hin, wie der demokratische Charakter des Reichstages sich im»,er mehr ausgewachsen habe, in dem Maße, wie nicht nur die Sozialdemokratie ange schwollen sei, sondern auch das Zentrum aus Sorge um einige industrielle Wahlkreise des Westens die Rücksicht auf den Besitz- und eigentlichen Kulturzustand verliere. Gebe man den, Reichstage einmal die Kurbel der Neichserb- schastssteucr in die Hände, so brauche er nur zu drehen, um die wachsenden Bedürfnisse des Reichs auf Kosten der Besitzenden zu decken. Das käme dann der von der Demo kratie geforderten „Quotisicrung" der Reichseinnahmen recht nahe,- aber damit würde auch, wie die „Schlesische Zeitung" nicht mit Unrecht hervorhebt, dem alten Lieb lingsplane der Sozialvemokratie vorgcarbeitet, auf dem Wege der Erbschaftssteuer zur Konfiskation der Privat vermögen überhaupt zu schreiten. In jedem Falle ist es ein höchst verhängnisvoller Schritt, den die verbündeten Regierungen mit dem Vor schläge einer Reichserbschastssteuer tun würden. Es ist ohne Zweifel dringend erforderlich, eine Gesundung der Reichsfinanzen herbeizuführen; aber dabei braucht sich doch das Reich nicht auf ein Rezept aus der demokrati schen Apotheke zu ^verpflichten, auf ein Rezept, das auf die Bundesstaaten wie ein schleichendes Gist wirken müßte. Es handelt sich bei der Reichsfinanzrcform nicht um das einseitige Unternehmen, dem Reiche Geld zu verschaffen, sondern cs handelt sich zugleich darum, das finanzielle Verhältnis zwischen Reich und Bundesstaaten zu erklären und zu befestigen und dabei die volle finanzielle und politische Selbständigkeit der Bundesstaaten zu wahren. Widerstreben einen, solchen Ziele die demokratischen Par teien des Reichstages, dam, mögen sie für ein nochmaliges Scheitern der uns bitter nottneuden Neichsfincmzreform die Verantwortung tragen; die wahlberechtigte Bevölkerung wird sie davon ganz gewiß nicht freisprechen.