Volltext Seite (XML)
Doimer»« Bestellungen NMvCnoenr denAbenden Pret» viertel zweimonalttty einmonatlich 42 zelne Rummem — Alle Postan« «ostboten, sowie NM VV Stadtlebens würde sich vermutlich ohne weiteres deutlich machen. Ginge man noch weiter, und würde die Berufs art bei der statistischen Aufstellung mit berücksichtigen, so würde sich vermutlich schon nach einigen Jahren die be denkliche Tatsache herausstellen, daß die Zahl der Ge burten in den gebildeten Ständen, sagen wir allgemein in den wohlhabenden Klassen, ziemlich rasch sinkt! Das wäre dann ein Fingerzeig, nach dem wir künftig mit derselben Erscheinung zu rechnen haben werden, die in Frankreich fort und fort ernst und sorgenvoll erörtert wird: Stillstand oder Rückgang der Bevölkerung. l25 165 144 > 75 200 157 222 2S8 926 gegebenen Falls auf grund von § 26 Nr. 1, 8 27, Nr. l, § 28 des Reichssleischbeschaugesetzes die strafrechtliche Ver folgung herbeizuführen, ferner, soweit es sich um aus ländisches Fleisch handelt, nach 8 1 0 Abs. I unter II ä. s. und 8 21 Abs. 1 unter II b der Bundesratsbestimmungen v zum Fleischbeschaugesetz zu verfahren. Das Sterilisol wird indes nicht nur als Mittel zur Fleischzubereitung, sondern auch zur Konservierung von Fischen, Früchten, Gemüsen, Getränken und anderen Nahrungsmitteln in den Handel gebracht. Nach dem vorliegenden Gutachten des Landes- medizinal-Kollegiums kann der Genuß von Nahrungs mitteln, welche mit Sterilisol behandelt worden sind, wohl geeignet sein, eine Schädigung der Gesundheit herbeizu führen. Es ist demnach auch dieser Verwendung des Sterilisols entgegenzutreten und nach Befinden Einleitung des Strafverfahrens auf grund von 8 12 kk. des Nahrungs- mittelgrsetzes zu veranlassen. — Herbergen zur Heimat. In 15 großen Landes- und Provinzialverbänden, von denen Sachsen den Landesverband Nr. 4 bildet, bestanden nach dem letzten Jahresberichte für Deutschland 459 Herbergen zur Heimat mit 237 Verpflegstationen gegen Arbeitsleistung, 325 Logishaltungen und 262 Sparkassengeschäftsstellen. An erster Stelle steht der Landesverband Sachsen mit 56 Herbergen. Durchreisende Personen als selbstzahlende Herbergsgäste wurden in Sachsen 265722, Übernachtungen 361 527, Kostgänger 2219 mit 57 097 Nächten, insge samt also in Sachsen 267 941 Personen mit 418 624 Nächten gezählt. Die 28 Verpflegstationen in Sachsen wurden beansprucht von 86241 Personen mit 75 527 Nächten. Die Kosten dafür umfassen die Summe von 32 750 M. Von 100 Eingekehrten erhielten in Sachsen 2,35 Arbeit. Dresden. Der Sächsische Landtag wird sicherem Vernehmen nach wichtiger gesetzgeberischer Vorlagen wegen, insonderheit in Rücksicht auf die endliche Durchführung der Gemeindesteuerreform, dieses Jahr fünf Wochen früher als sonst und zwar auf den 9. oder 10. Oktober einbe rufen werden. — Der nächsten Landessynode wird ein Antrag unter breitet werden, dahingehend, daßdasKirchenpatronat innerhalb der evangelisch-lutherischen Landeskirche nur von solchen Personen ausgeübt werden kann, die dieser selbst angehören. Die Veranlassung hierzu hat die Tatsache ge geben, daß der katholische Graf Joachim von Glauchau» ein bekannter Führer der sächsischen Ultramontanen, den Wunsch de« Meeraner Kirchenvorstandes nach einem be stimmten Geistlichen für die Meeraner Oberpfarrstelle als unerfüllbar bezeichnet hat, weil der Betreffende im Vorder gründe des „Evangelischen Bundes" stehe. Lokales und Sächsischer. Dippoldiswalde. In der Generalversammlung des Gewerbevereins erstattete zunächst der Vorsitzende, Herr Stadtrat Heinrich, den Jahresbericht, sodann Herr Stadtrat Mende den Kassenabschluß, der einen Umsatz von 1500 M. ergab. Das Bereinsvermögen beträgt 2796,96 M. Nach dem Bericht des Herrn Lehrer Hering ist der Bestand der Volksbibliothek von 1895 Bänden auf 1985 gestiegen. Ausgeliehen wurden an 1114 Leser 2172 Bände. In nächster Zeit wird ein Nachtrag zum Katalog gedruckt. Hoffentlich erhöht sich dann die Leser zahl. Für die Bibliothek wurden wieder 30 M. gewährt. In Anbetracht des in einigen Jahren stattfindenden Stiftungsfestes und verschiedener erhöhter Ausgaben wurde die Vereinrsteuer auf 3 M. festgesetzt. Als Hauptpunkt der diesjährigen Exkursion ist der Königstein ins Auge ge nommen worden. In den Vorstand wählte man die Herren Stadtrat Heinrich, Schuhmachermelster Jäckel und Gelbgießermeister Dittrich. — Ferkelmarkt am 29. April. Von 22 Ferkeln wurden verkauft 20 zum Preise von 42 bis 50 Mark pro Paar. — Verbotenes Fleischkonservierungsmittel. Dem König lichen Ministerium des Innern ist bekannt geworden, daß seit einiger Zeit zur Konservierung von Fleisch als Ersatz für den durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Februar 1902 (R-G.-Bl-, S. 48) auf Grund der 8 21 des Reichsflrischbeschaugesetzes verbotenen Formal dehyd „Hexamethylentetramin" unter dem Namen „Larin" und ein weiteres Konservierungsmittel unter dem Namen „Sterilisol" angepriesen wird. Die hierauf angestellten Untersuchungen haben ergeben, daß durch Zusatz von „Hexamethylentetramin" zu Fleisch regelmäßig Formal- dehyd entsteht, und daß Sterilisol als eine Lösung von Formaldehyd anzusehen ist. Die Verwendung der vor genannten Mittel zur Fleischkonservierung ist demnach ver boten. Ls ist daher deren Verwendung zur Fleisch- berettung mit den gesetzlichen Mitteln entgegenzutreten und M WMcWW M dit FmmsM. Ohne jeden Zweifel hängt die Frauensrage, das heißt die I gute und natürliche Versorgung der Mädchen sehr eng I mit den in den letzten Jahren schwieriger gewordenen Ehe- I schließungen zusammen, denn wenn auch in den mittleren und unteren Volksschichten die Heiraten noch ziemlich im normalen Lebensalter der Männer, ja ost in zu jungen Jahren abgeschlossen werden, so ist dies doch bei den höheren Berufen, bei den Gelehrten, Beamten, Ingenieuren, Fabrikanten und Kaufleuten schon lange nicht mehr der Fall, da diese teils wegen der Schwierigkeit ihres Berufes, oft aber auch wegen eines auffälligen Mangels an Lebens mutes und Lebensenergie spät oder gar nicht heiraten. Man denke nm an den Zusammenhang dieser keineswegs s erfreulichen Erscheinung mit der Frauenfrage. Je später der Kaufmann, Gelehrte, Techniker, Beamte in eine aus kömmliche Lebensstellung einrückt, um so schlechter sind natürlich die Heiratsaussichten für die Töchter aus ge bildeter Familie, umso stärker natürlich auch das Hinein drängen der jungen Frauenwelt in das Erwerbsleben. Damit stoßen wir auf eine ganze Reihe von sozialen Ver schiebungen, die jeder beobachtet, die aber häufig von ganz verkehrten Gesichtspunkten beurteilt werden. Das Alter Ler Abiturienten ist heute zwischen 19 und 23. Es folgt «in 3—4 jähriges Studium oder sonstige Vorbereitung, die Milttärdienstzrit und dann der Eintritt in einen Beruf oder in die Beamtenlaufbahn. Hiernach können in der Regel nur wenige vor dem 32. Lebensjahre eine Stellung erreichen, welche ihnen die Gründung des eigenen Haus standes wünschenswert macht. Nimmt man hinzu, daß der Aufwand in den gebildeten Ständen, in unserer Zeit außerordentlich gestiegen ist, was zur Folge hat, daß die .^Liebesheiraten" seltener, die „Geldheiraten" und „Vernunsts- «hen" zahlreicher werden, so wird da» vom s^ialen Ge- sichtspunlle ohnehin nicht erfreuliche Gesellschaftsbild um «inen unerquicklichen Zug vermehrt. Auf den Zusammen hang dieses sozialen Uebel» mit der Zunahme der Prosti tution, deren Bekämpfung in unseren Tagen mit einem schbnen Eifer, aber durchweg unter voller Verkennung der tiefer liegenden Ursachen bettieben wird, sei nm htnge- Leutet, damit die dunkelst« Sette unserer gesellschafüichen Zustände nicht vergessen werde. Nicht minder wichtig als Lie hier kurz begründete Forderung nach einer wetteren Gliederung in den statistischen Angaben üb« die Ehe- schließung wäre die gleiche Forderung in b«-ug auf die Geburtenzahlen. Auch hier würde sich ein fche unschätz- bare» Material zu sozialen Bettachtungen «geben, wenn di» Geburtenzahlen, für die ländlich« und städtisch« Be- wLKrnmg getrennt angeführt würden. D« Einfluß d« ' 363 1164 >7 76 1797 > 351 6 481 8 879 5 313 7 367 S 895 2 eio 4 944 42 67 4 56« ) 522 » 562 ) 832 4 778 10 57 1 747 4 550 TOOO) «643 1 292 1 541 4 911 l 157 18 58 ) 602 » 507 823 600 >000) 673 118 4867 130 299 367 1'0 41 i 6i0 862 672 995 1201 57 1 74 1653 ' 360 ' 222 677 467 S 34 1898 825 1448 761 1000) >868 s500) 840 >868 560 Dienstag, den 2. Mai 1905. 71. Jahrgang. Nr. 49. Herr Stadtkassierer Mar Arthur Kästner in Glashütte ist al» stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standeramtsbezirk Glashütte bestellt und in Pflicht genommen worden. Dippoldiswalde, am 27. April 1905. Königliche Amtshasptmannschaft. Nr. 370 O. vr. Mehnert. Sch. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern im Einverständnisse mit dem Königlichen Finanzministerium dem Gemeindeverband« für die elektrische Straßenbahn Niedersedlitz—Lockwitz-Kreischa die Erlaubnis zur Anstellung spezieller Vorarbeiten für «ine elektrisch« Straßenbahn von Niedersedlitz über Lockwitz nach Kreischa nach Maßgabe der Anordnung vom 30. September 1872 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 439) und zu deren Vornahme auf fremden Grundstücken in den Fluren Rieder- sedlitz, Lockwitz, Sobrigau, Vorthen, Gombsen und Kreischa auf die Dauer von 4 Monaten — vom 15. d. M. ab gerechnet — Ermächtigung erteilt hat, wird solches in Gemäßheit von 8 14 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 hierdurch unter Hinweis auf die Vorschriften dieses Gesetzesparagraphen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. ' Die Eigentümer und die Besitzer der bettoffenen Grundstücke sind verpflichtet, die Vorarbeiten zu dulden und die vom Unternehmer aus diesem Anlasse angebrachten festen Merkzeichen bis zum Beginne der Ausführung des Unternehmens, jedoch nicht länger als zwei Jahre, stehen zu lassen. Der Unternehmer hat den Beginn der Arbeiten mindestens eine Woche vorher der Gemeindebehörde, in selbständigen Gutsbezirken dem Gutsvorsteher, unter Angabe der Zeit und der Örtlichkeit, wo sie stattsinden sollen, schriftlich anzuzeigen. Die Behörde hat die betroffenen Besitzer zu benachrichtigen. Macht sich das Betreten von Gebäuden und eingefriedigten Räumen oder das Fällen von Bäumen erforderlich, so hat der Unternehmer bei öffentlichen Zwecken dienenden Grundstücken die Erlaubnis der mit der Verwaltung des Grundstücks betrauten Behörde einzuholen. In allen anderen Fällen hat der Unternehmer den Eigentümer oder den sonst Berechtigten vorher zu benachrichtigen. Zerstörung von Baulichkeiten, sowie jede Benutzung von Grundstücken, wodurch deren Wirtschaftszustand wesentlich verändert oder deren Benutzung für den Berechtigten erheblich beeinträchtigt wird, ist unzulässig. Der Unternehmer hat die durch die Vorarbeiten bettoffenen Eigentümer und Be sitzer zu entschädigen. Hinsichtlich des Verfahrens gelten die Bestimmungen in 8 14 Abs. 8 des obigen Gesetzes. Der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Beendigung der in Abs. 1 bezeichneten Frist bei der Verwaltungsbehörde er hoben wird. Pirna, Dresden-A. und Dippoldiswalde, am 18. April 1905. Die Königlichen Amtshanptmannschasten. 399 ä.. Frhr. von Teubern. Krug von Nidda, vr. Mehnert. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Possendorf Blatt 124 auf den Namen Agnes Berta verehel. Hartmann, geb. Müller, eingetragene Grundstück soll am 21. Juni 1905, vormittags 1/2IO Ahr, an der Gerichts st eile im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3 Hektar 88,z Ar groß und auf 91300 Mark geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 31. März 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dippoldiswalde, am 27. April 1905. 2a. 10/05 Nr. 3. Königliches Amtsgericht. l an. MU achtfettig«« ,^lll»ftriert«« Anterhattungrtlatt" Mit land- »ick ha»swirtsch«stlich« Monats-Veilag«. Amtsblatt für die Königliche Kmtshauptmannschafi, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Irhne» — Druck und Verlag mm Carl Irhne in Dippoldiswalde. Jnlrrate, welche bet da bedeutenden Auflage da Blatte» -ine sehr wirk same Berbrestung finden, werden mit 12 P'g, solch« aus unserer Amt-Haupt- Mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlags- Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten- zeile 20 Pfg. . H-Mnilg Anzeiger für Dippoldiswalde «nd Umgegend.