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WeWtz-Mmg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 71. Jahrgang. Sonnabend, den 11. Februar 1S0S. Nr. 17. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehno. — Mit achtssttige« „JttnfMertM RntekhattMgME^ Die M«I: Dienstag, Donners- ^,g und Sonnabend und Jnierat«, welch« bei de» bedeutenden Auslage de» Blatte» »ine sehr wirk same Verdrehung finden^ werden mit 12 P'g., solche au» unserer Amtshaupt- mannschast mit 10 Pfg. die Spaltzelle oder deren Raum berechnet. — Ta- bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Ausschlag. - - Eingesandt, im redaml^ ^^Herlsa von Carl Johne m Dippoldiswalde^ Mit land- und hauvwirtschaftttch« MouLts-Bellage. ^««Wenden ausgegeben. Preis vierteljSkrlich 1M. AS Pfg., zweimonatlich 44 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern ZDDE Anzeiger' für Dippoldiswalde «nd Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Hlmisgericht und den Siadtrat zu Dippoldiswalde Di« ItzlusEvi-ung ilen Itzlililsnp^lüvkligen im Kuskebung»- bvLinIr llippolißis«sl«lv wird l. für die Stadt Glashütte und die Ortschaften Berthelsdorf, Dittersdorf mit Nückenhaln und Neudörfel, Cunnersdorf, Hausdorf, Johnsbach, mit Bärenhecke, Luchau, Niedrrsrauendorf, Reinhardtsgrimma und Schlottwitz Mttvovd, äs» 15. sssdrurr äisses «kdrsn, vormiUs§ 10'2 VUr, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte, 2. für die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Lauenstein und Altenberg mit Ausnahme der Stadt Glashütte und der Orte Berthelsdorf, Ditters - darf mit Rückenhain und Neudörfel, Bärenburg, Bärenfels, Dönschten. Falkenhain und Schellerhau voiwerslLk, Leu 18. kedruur Üiv8v8 «lLdrs8, vormitke 8 Vkr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, 3. für die Ortschaften des Amtrgerichtsbezirks Frauenstein a) mit den Anfangsbuchstaben L bis mit A krettax, Seu 17. kedruar Lis8vs öLdrv8, vormMsZ 8 /2 vdr, Und b) mit den Anfangsbuchstaben di bis mit 2 8oiwLdvllä, Leu 18. kedruar Liv8L8 «lLiiiS8, vormittss 8 /2 vdr, im Gasthof „zum Stern" in Franenftein und 4. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Dippoldiswalde a) niit den Anfangsbuchstaben L bis mit F mit Ausnahme der Stadt Dippoldiswalde und der Orte Cunnersdorf, Hausdorf und Johnsbach Aouks, Len 2V. kedrusr äie8v8 öadrs8, vorwMas 8 vdr, b) niit den Anfangsbuchstaben L bis mit tz mit Ausnahme der Orte Luchau und Niedersrauendorf VLvll8ke, Le» 21. kodrusr Lie8v8 ^Ldre8, vormiiks 8 Vdr, c) mit den ?lnfangsbuchstaben K bis mit 2 mit Ausnahme der Orte Rein hardtsgrimma und Schlottwitz Aittvoed, äou 22. kodruar üiv808 «Iakr68, vormittss 8 vdr, und ci) für die Stadt Dippoldiswalde, sowie die fünf Ortschaften -es Amts- gerichtsbezirks Altenberg: Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falken hain und Schellerhau Vonuor8kx, Lou 28. kodruur Lio8S8 6udrv8, vorluittss 8 vdr, im Rathause allhier, die Losung für den gesamten Aushebungsbezirk aber rroike, Lou 24. kodruar Liv808 öudroo, vormMss 8 /2 vdr, im Rathause zu Dippoldiswalde stattfinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffen den Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Losungsberechtigten — vergl. § 6b, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem anberaumten Losungs termine überlassen; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission gelost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen und können ihnen außerdem die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger be handelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epileptischen Zu fälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden namhaft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund eines ärztlichen Ältestes, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung überhaupt befreit werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils 96 vr. Mehnert. Hn. ermSchst. D-- m daß li- »m LmMungÄ-rmm -mgch-w, Nntberlaü Auaeteilt werden oder überzählig bleiben. Militärvflichttae welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden abe^ beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur NeNe zu bringen, daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden smd und sich nntadelhaft ge- U^ge auf Zurückstellung oder Befteiung MMrpM von der Aus- Hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse smd von den be treffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforder liche Beweismittel tunlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehorde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w mindestens 8 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dein Unterzeichneten emgehen können. Formulare zu diesen Anträgen sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann- Di beziehen. Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfahigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen. , , . ,, , - , Auf Zurückstellungsgesuche, welche ,m Musterungstermme nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. . ,. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück- stellung derselben nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel recht zeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vor stehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Be gründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu er- scheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß Z 61,z und 8 62 der Wehrordnun, aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich zu beordern, hiernächst etwaige Ber- änderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Aus zuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, ingleichen ausge- bildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach § 122 der Wehr ordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 10. Februar dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von weich' letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der er forderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen sind. Über diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommission Sonnabend, den 25. Februar dieses Jahres, vormittags 1v Ahr, Entschließung fassen und haben sich die Gesuchsteller selbst zu dem angegebenen Termine im Rathaus? allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 26. Januar 1905. ver 2ivi1vor8itre»Lo Lvr Ixl. Lr8Ltr-LomM88ioll Lv8 Ln8dedlM88dvrirkv8 VLppolLkvLlLo. Holzversteigerung. Bärenfelser Staatsforstrevier. Gasthof zu Schmiedeberg. 2V. Februar 19V5, vorm. 1/210 Ahr: 2606 w. Stämme, 3 h. u. 6925 w. Klötzer, 5 570 w. gek. u. 1340 w. Derbstangen i. g. L., 8015 w. Reis slängen. Nachm. 2 Uhr: 42 rm w. Brennscheite, 21/2 rm h. u. 701/2 rm w. Brenn knüppel, 3 rm h. u. 27 1/2 rm w. Zacken, 41/2 rm h. u. 2761/2 rm w. Äste, 41/2 rm w. Stöcke. Schläge Abt. 39, 85, Durchforstungs- u. Einzelhölzer Abt. 25, 26, 34, 39, 47, 58 bis 61, 65 bis 67, 74, 80. Kgl. Forstrevierverwaltung Bärenfels, Kgl. Forstrentamt Frauenstein, Böttcher. am 2. Februar 1905. Krause. Stangenversteigernng. vorm?Uhr Sachsenhof" bei Klingenberg. Montag, den 27. Februar 1905, 3500 ficht. Derbstangen,lvom Spechthausener Revier, Abt. 4. 14. 21. 13200 „ Reisstangen,/23. 27. 35. 37. 38. 43. 45 und 47. 3325 w. Derbstangen,s vom Naundorfer Revier, Abt. 5. 10. 12. 16. 1370 „ Reisstangen,/29. 31. 36 und 45. >390 „ Derbstangen,f vom Grillenburger Revier, Abt. 12. 20 25 33070 „ Neisstangen,/28. 40. 41. 42. 43. 54 und 55. Kgl. Oberforstmeisterei Grillenburg und Kgl. Forstrentamt Tharandt, Tittmann. am 6. Februar 1905. Morgenstern. Die Bilanz des ersten Kriegsjahres. Gerade ein Jahr ist veroangen, seit die Welt durch die sensationelle Meldung von dem Ausbruch des russisch japanischen Krieges überrascht wurde. Zwar war nach der an die russische Regierung gerichteten Erklärung Japans vom 6. Februar 1904, daß es die weiteren Verhandlungen «instelle und den japanischen Gesandten aus Petersburg abberufe, die Hoffnung auf eine friedliche Einigung nahe zu allgemein aufgegeben worden. Aber es wirkte doch mit der Wucht einer gelungenen Überraschung, als in der Nacht zum 9. Februar die japanischen Torpedoboote den erfolgreichen Angriff auf die im Hafen von Port Arthur lagernde Flotte unternahmen, der eine Zerstörung mehrerer Panzerschiffe zur Folge hatte. Seit diesem Vorstoß, der den Beginn des russisch japanischen Krieges bedeutete, ist ein Jahr vergangen, das erste Jahr dieses Krieges, den die Geschichte dereinst als einen der blutigsten Kriege der Neuzeit aufzählen wird. Die Bilanz dieses ersten Kriegsjahres ist ebenso uner wartetgünstig für Japan, wie ungünstig für Rußland. „Es wird jetzt vieler Zeit bedürfen, um Japan die Schläge zu versetzen, die der Macht Rußlands würdig sind." So hieß es in der Kundgebung, die Zar Nikolaus am 18. Februar 1904 an die Bevölkerung Rußlands erließ. Nun, un ersten Kriegsjahr hat Rußland keine Schläge versetzt, sondern solche, und zwar vernichtende Schläge erhalten.