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... Die .Weiheritz-Zeitung" «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denAbendcn ausgegeben. Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Pvstan- stalten, Postboten, sowie unsere Austräger nehmen Bestellungen an. WHeritz-Mung. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 12 Pfg., solche aus unserer Amtshaupt- mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate init ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten zeile 20 Pfg. Amtsölalt für die Königliche WntslMptmannfchafL, das Königliche Amtsgericht und den SLadtrat zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jelpke in Dippoldiswalde. Mit achtssttigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Nr. 14. Sonnabend, den 31. Januar 1903. 69. Jahrgang. Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. l. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körper liche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigen aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahren den Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst beider reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivil- oorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmannl die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Melde scheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältniise nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteiles, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. S. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom l. Oktober bis 3l. März, in der Regel am Rekiuten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen ver fügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, ein gestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingeltelll werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem I. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst einge tretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Dienstgrades eines Unteroffiziers bei fortgesetzt guter Führung den Ansoruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von lOOö Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflich tung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l. Auf gebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung er füllt haben. 0. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zn Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einbcrnfen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstsrmine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Kriegsministerium. Frhr. v. Hausen. Mit Rücksicht auf das eingetretene Tauwetter wird hiermit zur tunlichsten Ver hütung von Ueberschwennnungen und sonstigen Schäden angeordnet, daß ungesäumt l. die im Laufe des Winters in den Wasserläufen des Bezirks entstandenen Eisversetzungen bez. Eisstopfungen beseitigt, 2. alle Brücken, Stege, Einbaue und Uferbefestigungen von dem sie umgeben den Eise befreit und 3. sämtliche Mehr- und Mühlgräben, sowie diejenigen Strecken der Wasser läufe, bei welchen das Eis schwer zum Aufbruche und Abgang kommt, auf geeist werden. Gleichzeitig werden auch die Stadt- und Landgemeindevertretungen, sowie die Gutsherrschaften hiermit angewiesen, im Falle allgemeiner Gefahr freiwillig, jedenfalls aber auf Requisition der Straßenaufsichtsbeamten für Hilfeleistung, Vorsorge zu treffen. Die Nichtbesolgung dieser Vorschriften zieht in jedem Einzelfalle eine Ordnungs strafe von 30 Mark —. nach sich. Sämtliche Polizeiorgane haben sich davon zu überzeugen, daß diesen Anordnungen sofort nachgekommen wird, Säumige aber unverweilt anher zur Bestrafung anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 29. Januar 1903. 142 Böttger, Regierungsassessor. Hnl. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vetr. Auf Ansuchen der Bäckerinnung hier ist für den hiesigen Stadtbezirk folgendes bestimmt worden: An Sonn- und Festtagen ist der VvrkLUk von »rot lluL «gl88Sr vrvKwLrs. sowie die vssedLitizuaß von vsdilksu, I-sdrlillgou und Lrdsitvru hierbei wLdrouä äv8 VormlttLk880ttS8Sisa8t08 von jetzt an aiodt msdr rllIL88i8, ll»«dmittLL8 aber nur noch diu um 8 vdr 8S8t»1t»t. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift unterliegen den in 8 146a der Reichs gewerbeordnung festgesetzten Strafen. Dippoldiswalde, am 30. Januar 1903. Der Stadtrat. Voigt. Bekanntmachung. Infolge Erbauung eiserner Wasserleitung für hiesigen Stadtbezirk sind nunmehr einige Spritzen verkäuflich. Reflektanten wollen sich gefl. an den Unterzeichneten wenden. Altenberg Erzgeb., 26. Januar 1903. Danowsky, Bürgermeister. Die Bereinigten Staaten nnd der Panamakanal. Der dem Senat zu Washington zur Genehmigung unterbreitete Panamakanal-Vertrag zwischen der nord amerikanischen Union und Kolumbien bedeutet einen neuen Markstein in der Entwickelung des grössten transatlanti schen Staatswesens als Weltmacht. Denn durch diesen Vertrag Hot sich die Union faktisch das Vesitzrecht an der von ihr auszubauenden hochwichtigen Wasserstrahe, welche bestimmt ist, den Atlantischen Ozean und das Stille Meer mit einander zu verbinden, erworben und sich außerdem zugleich die Ausübung der politischen und militärischen Herrschaft über dieselbe gesichert. Allerdings soll laut dem abgeschlossenen Vertrag Kolumbien die staatliche Oberhoheit über das Gebiet am Kanal auch fernerhin besitzen. Auch verbürgt sich die Unionsregierung für dessen Neutralität, aber es kann schon jetzt als zweifellos gelten, dah die Pankees durchaus als die eigentlichen Herren am Panamalkanal auftreten und sich gegebenen Falles um seinen neutralen Charakter keinen Psisferling scheren werden. Der Erwerb des in den Händen der bisherigen Panamagesellschaft verkrachten Kanalunter nehmens auf der Landenge von Panama war von der Union ja schon längst erwogen nnd geplant worden, sowohl aus kommerziellen, als auch aus militärisch-strategi schen Gründen, und wenn man amerikanischerseiis gleich zeitig auch auf den projektierten Nicaragua-Kanal zu spekulieren schien, so handelte es sich hierbei offenbar nur um eine Finte der gewiegten Politiker in Washington, dazu bestimmt, die in Wirklichkeit auf den entschieden nichtigeren und zukunftsreicheren Pananiakanal gerichteten Absichten der leitenden Kreise der Union noch möglichst lange zu verdecken. Inzwischen ist man also mit der geldbedürftigen kolumbischen Negierung handelseinig ge worden, und wenn der Washingtoner Senat den Panama kanal-Vertrag gutgeheihen haben wird, woran natürlich nicht im geringsten zu zweifeln ist, dann wäre hiern it alsdann das Ziel der weitausschanenden Kanalpolitik der Vereinigten Staaten definitiv erreicht. Nach mehr als einer Richtung hin liegen die bedeutsamen Vorteile, welche der Union von dem Panamakanal, sobald er vollendet sein wird, wirken. In wirtschafts- und handelspolitischer Beziehung wird diese neue Weltschissahrtsstraße den Aus fuhrhandel vor allem der östlichen Union einen direkten Weg nach den Märkten der Südsee und Ostasiens öffnen, sowie die Verbindung der Union mit ihren Kolonial gebieten, den Sandwichinsel und den Philippinen, wesent lich erleichtern. Im besonderen wird der Panamakanal die Bestrebungen der Nordamerikaner, sich im asiatischen Osten, in China, Japan und Korea, ein neues Absatz gebiet für ihre Industrie zu gewinnen und sich in diesen Ländern eine hervorragende kommerzielle Stellung zu er ringen, zweifellos mächtig unterstützen, da er die ge waltige Entfernung, welche jetzt noch den gewerbsleihigen Osten der Union von den Häfen und Märkten Chinas, Koreas und Japans trennt, künftig sehr erheblich abkürzt. Auch der handelspolitischen Stellung der Vereinigten Staaten in Mittel- und Südamerika wird der Panama kanal ganz sicherlich zu Gute kommen, wenn vielleicht zunächst nur indirekt, indem die Pankees von ihrer ihnen jetzt durch den Panama-Vertrag gesicherten festen Position im zentralen Amerika aus ihre kommerziellen Verbindungen mit den Staaten Mittel- und Südamerikas mit größerem Nachdruck zu pflegen vermögen. Nicht minder bedeutungs voll für die Vereinigten Staaten wird sich jedoch der Kanal auch im militärisch-strategischer und allgemein politischer Hinsicht erweisen. Er ermöglicht es den amerikanischen Geschwadern im Stillen und im Atlantischen Ozean, im Bedarfsfälle sich künftig binnen kürzester Zeit zu vereinigen und das Gewicht der Union an irgend einem beliebigen Punkte von der japanischen Inselwelt bis zu den südamerikanischen Gewässern und den idylli schen Eilanden der Südsee viel kräftiger, als es bislang vielleicht möglich war, zur Geltung zu bringen. Freilich droht diese militärische und politische Tragweite der Be deutung des Kanals für die Union auch zu ernsten inter nationalen Auseinandersetzungen mit anderen Mächten zu führen, die in erster Linie in Ostasien interessiert sind, wie mit England und Rußland, sofern die Nordamerikaner ihre Bestrebungen zur möglichsten Ausnutzung des Panamakanals mit ihrer bekannten bisherigen Rücksichts losigkeit erfolgen sollten. Lokales nnd Sächsisches. Dippoldiswalde, 27. Januar. Die diesjährige erste Bezirksausschußsitzung fand unter dem Vorsitze des Herrn Amtshauplmann Lossow am 17. d. M. stak. Die zur Beratung stehenden Gegenstände wurden wie nachersichtlich erledigt. Die Entschädigung des Standesbeamten zu Johnsbach wurde auf 15 Pfg. pro Kopf und Jahr fest gesetzt. Genehmigung fanden die Ausbezirkung der Par zellen Nr. 233, 235a, 2356 des Flurbuchs für Nieder frauendorf aus der politischen Gemeinde Luchau und die Einbezirkung in den politischen Gemeindebezirk Nieder frauendorf, die Uebernahme einer bleibenden Verbindlich keit feiten der Gemeinde Höckendorf durch Annahme der „Obcrbaurat Kohl-Stistung", der Beschluß des Gemeinde rats zn Sadisdorf wegen Veränderung des Ortes zum Aushang der ans gemeinde- nnd ortspolizeiliche Angelegen heiten beznghabenden Bekanntmachungen daselbst, die Ein ziehung des in der Natur tatsächlich nicht mehr vor handenen Kommunikationsweges Nr. 116 für Bärenburg, das Gesuch Josts in Geising um Konzession zum Bier- und Kaffeeschnnk in seiner Kantine am Geisingberge, das Gesuch Adolphs um Ausdehnung der Schankkonzession auf die neuerbauten Räume rc. im Hotel Fnrstenhof in Kips dorf, das Gesuch der Gemeinde Rechenberg zur kleber- nahme einer bleibenden Verbindlichkeit durch Einlegung einer Wasserleitung in von dem Forstfiskus zu erwerbendes Areal und die ortsstatutarische Bestimmung über die Er hebung eines Einzugsgcldes von Reichsausländern in Zinnwald. Zu einer hinsichtlich der Besitzocränderungs- abgaben ergangenen Ministerialverordnung wurde be schlossen, auf Grund des Ergebnisses der Erörterungen gutachtlichen Bericht zu erstatten. Als Taratoren für Viehseuchenfälle und als Mitglieder für den Bezirks-