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Weißeritz-Miliig Anzeiger für Dippoldiswalde «nd Umgegend Amtsblatt für die Königliche AmtslMptmannfchast, das Königliche Amtsgericht und den Sladtrath zu Dippoldiswalde. 68. Jahrgang Donnerstag, den 18. September 1902 Nr. 107. S- und der Neichstagsmehrheit wegen des künftigen Zolltarifs aufs Aeußerste zu erschweren. Jedenfalls ist die Gefahr eines Scheiterns des so hochwichtigen Werkes der Reform der deutschen Zollgesetzgebung nach wie vor vorhanden, und wenn die gegenwärtige Zolltarifvorlage thatsächlich vom Parlament abgelehnt werden sollte, so wäre dies zu einem guten Theile dem starren Festhalten der Hochschutz zöllner an ihren Forderungen zuzuschreiben, obgleich als dann auch die Reichsregierung nicht von jeglicher Schuld freigesprochen werden könnte. Auch falls die Regierung eine etwaige Verwerfung der Zolltarifvorlage nicht mit einer sofortigen Auflösung des Reichstages beantworten würde — die allgemeinen Neuwahlen zum Reichstage müssen ja unter allen Umständen im nächsten Jahre statt- sinden — so würde ein negativer Ausgang der langen parlamentarischen Behandlung des Zolltarifentwurfes doch mindestens eine empfindliche Schädigung unseres nationalen und wirthschaftspolitischen Lebens bedeuten. Eine solche zu verhüten, dies ist c ber die Pflicht unserer gesetzgebenden Faktoren, es mutz darum immer wieder das Zustande kommen einer schlietzlichen Verständigung zwischen ihnen über den neuen Zolltarif gefordert werden. Di« „Wcihrritz-Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- dcnAbcnden ausgegeben. Preis vierteljährlich t M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- ftaltcn, Postboten, sowie unsere Agenten nehmen Bestellungen an. sellschasten oder Schietz-Gesellschaften. Als Schietz-Gesell schaften gelten die nach Matzgabe der Verordnungen vom 24. März und 19. August 1865 von den vormaligen Kreis direktionen und den Kreishauptmannschaften genehmigten Schützen-Gesellschaften. Alle übrigen Schützen-Gesellschaften sind eigentliche.Schützen-Gesellschaften. Zu letzteren gehören insbesondere diejenigen Schützen-Gesellschaften, die entweder bereits vor dem Mandate vom l. Februar 1817, die Er richtung einer Armeereserve und die zweckmäßigere Orga nisation der städtischen Schützenkorps betr., bestanden oder sich im Genüsse sogenannter Schützenbenefizien befunden oder für sich und ihre Statuten die Bestätigung der Ober behörden erhalten haben. Zur Neuerrichtung eigentlicher Schützen-Gesellschaften oder zur Umbildung von Schieß- Gesellschaften in derartige Schützen-Gesellschaften, die zu genehmigen seit Mitte des vorigen Jahrhunderts das Ministerium sich vorbehalten hatte, wird künftig Genehmi gung nicht mehr ertheilt werden. Hiergegen soll die Er richtung neuer Schietz-Gesellschaften auch künftig zulässig sein. Zur Ertheilung der Genehmigung sind, wie zeither, die Kreishauptmannschaften bis auf Weiteres ermächtigt. Die Genehmigung darf nur auf Widerruf, unter Hinweis darauf, das; die Schietz-Gesellschaft den Vorschriften des Vereinsgesetzes, soweit sie nicht durch die Genehmigung von den Bestimmungen in den 11 und 23 entbunden ist, Genüge zu leisten hat, sowie unter der Bedingung ertheilt werden, datz die Einführung militärischer Einrichtungen, namentlich militärischer Uniformen und Gradabzeichen, militärischer Bewaffnung mit Bajonett und Seitengewehr oder militärischer Hebungen, unterbleibt. Gesuche von Militäroereinen, Schietzübungen abhalten und insoweit auch als Schieß-Gesellschaften bestehen zu dürfen, sind abzulehnen. Bei Ertheilung der Genehmigung ist die betreffende Gesell schaft ausdrücklich als „Schietz-Gesellschaft" zu bezeichnen. — Die sonstigen Bestimmungen betreffen das Uniform- und Waffentragen, Veranstaltung von Umzügen rc., sowie die Bogenschützen-Gesellschaften, zu deren Errichtung es keiner besonderen ministeriellen Genehmigung bedarf. Reinhardtsgrimma. Das am vorigen Sonntage von der halben Kapelle des 3. Inf.-Reg. Nr. 102 im hiesigen Erbgerichte veranstaltete Konzert war sehr gut besucht und wurde auch grötztentheils zur Zufriedenheit der Zuhörer ausgcführt. Da infolge der ausschließlichen Blasmusik die Vorträge ohnehin schon an Einförmigkeit litten, so hätte dieser Uebelstand durch abwechslungsreiche Ausgestaltung des Programms nach Möglichkeit gemildert werden müsse», was leider nicht der Fall war. Noch dazu waren zweierlei Programms ausgegcben, insofern nämlich, als die Nummern 7 und 8 höchstwahrscheinlich beim Druck verwechselt worden waren. Die Musik un kundigen Personen haben den „Einzug der Götter in Walhalla" (Finale a. d. Oper „Nhcingold") von Richard Wagner ganz ruhig sür eine Träumerei aus den Kinder- Szenen von Schumann gehalten. Es wäre Pflicht und Schuldigkeit der Kapelle gewesen, die Zuhörerschaft auf diesen Fehler in den Programmen vorher aufmerksam zu machen. Altenberg. Dienstag früh kurz nach 5 Uhr ertönten die Alarmsignale der Feuerwehr. In der Wittschen Holz- waarenfabrik war im Holzbearbeitungs-Maschinenraume zu ebener Erde aus »och uuaufgeklärtcr Ursache ein Haufen Holzabfälle in Brand geratheu. Da in der Fabrik noch Niemand anwesend war und auch die Wasscrbeschaffung vom sogenannten Weisenmüllerteichc immerhin einige Zeit Dippoldiswalde, am 16. September 1902. Der Stadtrath. Voigt. . - - ----- Zur zollpolitischen Lage. Die so bedeutungsvolle wichtigste Frage der gesammten inneren Reichspolitik, diejenige der schwebenden Zolltarif revision, wird nach unerträglichem Hin- und Herschwanken in ihrer Entwicklung nunmehr wohl bald an einer erst maligen entscheidungsreichen Wendung anlangen. Am 22. September nimmt die Zolltarifkommission des Reichs tages, welche seit dem 12. August eine wohlverdiente Ruhe- und Erholungspause genossen hatte, ihre Verhand lungen mit der alsbald beginnenden zweiten Lesung des neuen Zolltarifentwurfes wieder auf, welch' letztere vor Allem die Abstimmungen über die von den Getreidezöllen handelnden Positionen, den Kernpunkt des ganzen zoll politischen Reformwerkes, bringen wird. Die Kommission hat sich hierbei entweder für die Zollsätze der Regierungs vorlage oder aber sür die sogenannten Kompromißanträge zu entscheiden, welche von den Vertretern der Hochschutz, zöllnerischen Richtung in der Kommission gestellt worden sind und die bekanntlich auf eine weitere Erhöhung der Getreidezölle noch über die Vorschläge der verbündeten Negierungen hinaus zielen. Die maßgebenden Wortführer der Neichsregierung wie der preußischen Regierung haben in Uebereinstimmung mit den leitenden Persönlichkeiten anderer Bundesregierungen bereits bei den verschiedensten Gelegenheiten mit aller Bestimmtheit erklärt, datz nian regierungsseitig den Kompromißanträgen in der Zolltarif kommission nicht zustimmen könne, und hieraus erhellt schon hinlänglich, welch' eine ernste Situation plötzlich ent stehen müßte, wenn die Kommission nach ihrem Wieder zusammentritte zu einer Verwerfung der Regierungssätze kommen würde. Deshalb halten denn auch mehrere der größeren Reichstagsparteien, speziell das Zentrum, die Kon servativen und die Reichspartei, trotz der fortdauernden Ferien für das Plenum, noch vor der Fortsetzung der Kommissionssitzungen Fraktionssitzungen in Berlin ab, um ihre Stellungnahme zu den Getreidezöllen endgültig zu präzisiren. Genannte Parteien nun stellen bei Weitem vorwiegend die Mitglieder der hochschuhzöllnerischen Kom- missionsmehrheit, es darf daher als kaum zweifelhaft gelten, daß ihre nächstens zu fassenden Fraktionsbeschlüsse bis zu einem gewissen Grade auch für die betreffenden Kommissions mitglieder bindend sein werden. Wie indessen jene Be schlüsse ausfallen werden, das bleibt noch durchaus abzu warten, denn wenngleich sich die Preßstimmen aus dem Zentrumslager und von der konservativen Seite im Großen und Ganzen für ein Festhalten an den Kompromitzanträgen aussprechen, so erscheint es immerhin noch einigermaßen fraglich, ob es diesen Parteien wirklich nicht darauf an kommt, durch Ablehnung der Getreidezollsätze des Tarif entwurfes sich in einen bewußten scharfen Gegensatz zu den verbündeten Regierungen zu bringen. Doppelt be dauerlich ist es aber, wenn in der herrschenden unerquick lichen und zugespitzten zollpolitischen Situation führende konservative Blätter den Regierungen offen mit einer förm lichen Revolution der ländlichen Bevölkerung drohen, falls sie den Forderungen der Agrarpartei nicht zu Willen sein sollten. Eine derartige Sprache kann doch nur die Wir kung haben, die verbündeten Regierungen, auch wenn sie im Uebrigen bereit wären, der parlamentarischen Vertretung der Landwirthschaft nach Möglichkeit noch enlgegenzukommen, zur um so entschlossenerem Festhalten an ihrem Stand punkte in der Getreidezollfrage zu bestimmen, so daß der artige ganz unangebrachte Drohungen nur dazu beitragen können, eine etwaige Verständigung zwischen der Regierung Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bei den nun beginnenden langen Abenden, die unseren Knaben und Mädchen ein fröhliches Spielen und Tummeln im Freien, wie sonst an warmen Sommerabenden, nicht mehr gestatten und sie darum an die Stube fesseln, dürfte es für beschäftigungslose Stunden keine nützlichere und angenehmere und dabei lehrreiche Unter haltung geben als das Lesen eines guten Buches. Wir verweisen darum auf die in hiesiger Stadtschule befind liche Schülerbibliothek, die für unsere Jugend eine Fülle vortrefflichen Lesestoffes enthält. Sie umfaßt in ihren fünf Abtheilungen, bestehend in Lebensbeschreibungen her vorragender Männer, anmuthigen Erzählungen, Abhand lungen aus Geschichte, Erdkunde und Naturwissenschaft, eine reiche Anzahl von Werken der besten Jugendschrift steller. Für Knaben werden die Bücher regelmäßig Mitt wochs um 11 Uhr ausgegcben, für Mädchen je nach Be darf. Die Knabenbibliothek hatte bisher wöchentlich im Durchschnitt 30—40 Leser auszuweisen. Als Lcsegeld wird auf ein Buch für die Woche l Pfennig zwar gefordert, doch aus mancherlei Gründen nicht durchgängig bezahlt. — Zu besetzen: Die Schulsielle zu Löwenhain bei Lauenstein. Kollator: Die oberste Schulbehörde. Außer freier Amtswohnung mit Gartcngenuß besteht das Einkommen in 1200 Mk. Grundgehalt, 110 Mk. für Fortbildungsschulunterricht, 36 Mk. vom Kirchendienste, 50 Mk. für den Glockendienst und für Ausziehen der Uhr, 90 Mk. für Heizungsmaterial der Schulstube, 40 Mk. für Mühewaltung bei Heizung derselben, 200 bez. 150 Mk. vorausgewährter Alterszulage, event. 45 Nik. der Frau des Lehrers für Handarbeitsunterricht. Bewerber (musi kalisch befähigt) wollen ihre Gesuche mit den erforderlichen bis in die neueste Zeit reichenden Zeugnissen bis zum 6. Oktober an den König!. Bezirksschulinspektor Bang in Dippoldiswalde einreichcn. — Das kgl. Ministerium des Innern hat neuerdings in Bezug auf die Schützen-Gesellschaften Bestimmungen und Grundsätze ausgestellt, denen wir als von allgemeiner Wichtigkeit das Folgende entnehmen: Die Schützen-Gesell schaften bedürfen der staatlichen Genehmigung und unter liegen als Vereine den Bestimmungen in Absatz 2 dos Nereinsgesetzcs; sie sind entweder eigentliche Schützen-Ge- Anttion! Freitag, den 19. September 1902, Mittags 12 Uhr, sollen in Reinhardtsgrimma nachstehende Gegenstände, als: 1 Schreibsekretär, 1 Kleiderschrank, 1 schlesinger Kutschwagen, 1 Spazierschlitten, 2 alte Kutschgeschirre, 1 Reitsattel mit Zäu- mung, 2 Schellenbänder, 2 Pferdedecken, 1 Kastenwagen und 2 Fahrräder gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Versammlungsort: Erbgerichtsgasthof daselbst. Dippoldiswalde, am 16. September 1902. 0.467/02. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Verantwortlicher Kedacteur: Paul Irhnr. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Jllustrirten Anterhaltungsblatt". Mit land» «nd hauswirthschastlichor Monat,.Beilage. ,Auf Blatt 58 des hiesigen Handelsregisters ist heute das Erlöschen der Firma Hugo Begers Wwe. Nachfolger in Dippoldiswalde eingetragen worden. Dippoldiswalde, den 13. September 1902. Kex. II. 144/02. Königliches Amtsgericht. Einquartierung betreffend Am 19. ds. Mts. beziehen verschiedene Truppentheile in hiesiger Stadt enges Quartier, d. h. es wird für dieselben nur Unterkunft unter Dach und Fach bezw. für Pferde nur Unterkunftsraum und Schutz gegen Wind und Wetter mit Vorrichtung zum Anbinden gefordert. Verpflegung und Fourage haben die Einquartierten bei engem Quartier nicht zu beanspruchen; es ist denselben jedoch die Mitbenutzung der Koch einrichtungen zu gestatten, ihnen auch das erforderliche Feuerungsmaterial zur Ver fügung zu stellen. Als Entschädigung wird nur die festgesetzte Vergütung für das Quartier und außerdem noch eine weitere von 10 Pfg. pro Kopf und Tag für das Feuerungsmaterial gewährt. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 12 Pfg-, solche aus unserer Amtshaupt manuschast mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische undcomplicirte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. — Einge sandt, im redartionellen Theile, die Spaltenzeil« 20 Pfg.