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Die „Weiheritz. Zeitung" erscheint wöchentlich drei- mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich l M. Ä Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- stallen, Postboten, sowie unsere Agenten nehmen Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blattes eine sehr wirt- same Verbreitung finden, werden mit 12 Pfg., solche aus unserer Amtshaupt mannschaft mit lv Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. - Ta bellarische undcomplicirte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. Einge sandt, im redaktionellen Theile, die Spaltenzeile 20 Pfg. Msittih-Mmig Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtsyauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und de» Ktadtmth zu M-poldiswalde. 68. Jahrgang Dienstag, den 19. August 1902. Nr. 94. Verantwortlicher Kedacteur: Paul Jelzne. Mit achtseltigem „Jllustrirten Anterhaltimg,blatt". - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit land- und havawirthfchast«»« Monat».Beilag«. An Stelle des verstorbenen Laienfleischbeschauers, Herrn Ehrhardt in Kreischa, ist der Stuhlbauer Herr Karl Emil Reichardt in Kreischa als stellvertretender Laienfleischbeschauer für Kreischa, Bärenklaufe—Kautzsch, Kleincarsdorf, Quohren, Theisewitz, Possendorf, Wilmsdorf, Börnchen b. P., Hänichen und die Gutsbezirke Kreischa, Bärenklause, Kleincarsdorf, Theisewitz, Zscheckwitz, Possendors und Wilmsdorf bestellt und in Pflicht genommen worden. Dippoldiswalde, am 12. August 1902. Königliche Amtshauptmannfchaft. 912 6. Lossow. Ghlr. 923 6. Artillerie-Schietzen mit scharfer Munition in dem Gelände, das von den Ortschaften Döbra, Göppersdorf, Berggiehhübel, Gottleuba, Hart mannsbach, dem Oelsengrundbach bis zur Obermühle (1 km westlich Oelsen), dem Nordende von Börnersdorf und von Hennersbach einge schlossen wird. Die Königlichen Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 28 und 64 werden am 22. und 23. August dieses Jahres, Vormittags von 9—1/212 Ahr, in dem Gelände, das von den Ortschaften Döbra, Göppersdorf, Berggiehhübel, Gott leuba, Hartmannsbach, dem Oelsengrundbach bis zur Obermühle (l Km westlich Oelsen) dem Nordende von Börnersdorf und von Hennersbach begrenzt wird, Schiehen mit scharfer Munition abhalten. Hierbei wird ein Terrain in Anspruch genommen werden, dessen äußere Grenze der südliche Theil der Ortschaft Döbra bildet, von da nach dem Vorwerk Lichtenberg, an dem Ortstheile Wingendorf und nördlich am Herbstberge vorbei, nach dem südlichen Theile der Stadt Berggiehhübel zieht, von hier aus weiter an dem nach Gottleuba und Hartmannsbach führenden Kommunikationswege entlang, nördlich am Orte Hartmanns bach vorbei nach dem Gottleubaflusse, an diesem entlang bis zur Obermühle (1 Km westlich Oelsen) und von da nach dem Nordende von Börnersdorf, Hennersbach und Döbra sich wendet. Dieses Gelände darf am 22. und 23. August von 7 Uhr Vormittags ab bis nach Beendigung des Schiehens nicht betreten werden. Elautz. 12816. HnksuE sus enslei» klsnlk. Das Manöver-Proviamtamt Dippoldiswalde kauft gröhere Mengen an Speise kartoffeln, Hafer, Heu und Roggenstroh (Flegeldrusch und Maschinenlangstroh) direkt vom Produzenten. Lieferzeit Anfang September. Angebote mit Preisforderung sind baldmöglichst zu richten an Proviantamts-Assistent »ü«el in llnesiken-DI. Der Verkehr auf den durch Barrieren abgesperrten oder Mlt Warnungstafeln be zeichneten Wegen, namentlich auf den von Börnersdorf nach Hartmannsbach nach Göppersdorf und Wingendorf, nach Liebstadt und von Hennersbach nach Dobra führen den Kommunikationswegen und das Betreten der Hohen des Brand Spitzberges, Raab- steines und Eichberges, des Krähen- und Lerchenhubels und des Muhlberges ist wahrend dieser Zeit ^»9 untersag berittenen Patrouillen und sonstiger Wach- mannscbaften ist unbedingt Folge zu leisten. . .. ^ - .. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Sperrmahregeln werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Um gröhere Flurschäden zu vermeiden, werden die Regimenter die Sprengstucke und Kugeln der verschossenen Munition nicht aufsuchen, sondern sich des Besitzrechts daran begeben, doch wird das Betreten der betreffenden Feld- rc. Grundstücke bis nach erfolgter Abschätzung der entstandenen Flurschäden Unbefugten unter Hinweis auf die Strafbestimmung in 8 368 Absatz 9 des Neichsstrafgesetzbuchs ausdrücklich untersagt. Geschosse, welche beim Schießen nicht zersprungen sind, dürfen unter leinen Umständen auch nur berührt werden, weil jede Berührung blind gegangener Ge schosse mit großer Lebensgefahr . Wenn daher Blindgänger, gleichviel, ob bald nach dem Schlehen ode'- erst nach längerer Zeit entdeckt werden sollten, so hat der Finder, ohne das Geschoß zu be rühren, die Fundstelle genau zu bezeichnen und von seinem Funde den unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaften unverzüglich Anzeige zu erstatten. Diese werden schleunigst dafür Sorge tragen, dah derartige Geschosse durch Sprengkommandos an Ort und Stelle unschädlich gemacht werden. Dippoldiswalde und Pirna, am 12. August 1902. Die Königlichen Amtshauptmannschaften. Lossow. I. V.: vr. Grahl, Bezirks-Assessor. Die revolutionären Wirren ans der westlichen Halbkugel. Seit länger als Jahr und Tag wüthet nun sowohl in Kolumbien als auch in dem benachbarten Venezuela ein blutiger Bürgerkrieg, der Handel und Wandel in diesen Ländern lähmt und schon weite Gebiete von ihnen verheert hat. In ersterem Staate sind es die Liberalen, welche das dortige klerikale Regime mit den Waffen in der Hand bekämpfen, in letzterem Lande haben sich ver schiedene Parteien zusammengethan, um die fast despotische, auf die größte Willkür gegründete Regierung des Präsi denten Castro zu stürzen. Wiederholt ist in diesen langen kriegerischen Wirren die Situation eine sehr wechselnde gewesen, speziell in Kolumbien, wo Ende vorigen Jahres der Aufstand infolge des aktiven Eingreifens der Amerikaner so gut wie niedergeschlagen zu sein schien, aber dann flammte er doch immer wieder empor, und noch in den letzten Wochen fanden auf der Landenge von Panama erbitterte Kämpfe zwischen den Regierungstruppen und den von Herrera befehligten Insurgenten statt. Herrera hat mit seiner'Streitmacht zunächst den Kürzeren gezogen, indessen hat er sich durch seine Niederlage nicht ent- muthigen lassen, denn er kämpft unverdrossen weiter, wie der neuliche Angriff Herreras auf Aguadulce erkennen läßt. Auch in dem Bürgerkrieg in Venezuela wechselte das Schlachtenglück mehrere Male, bis endlich die revo lutionäre Sache mehr und mehr Fortschritte machte. Nach den neuesten Meldungen scheint es um die Herrschaft Castros durchaus nicht günstig zu stehen, die Hauptstadt Caracas wird durch starke Rebellenbanden direkt bedroht, während die Aufständischen auch an der Küste Fortschritte machen, wo sie soeben die wichtige Hafenstadt Barcelona nach einem mehrtägigen blutigen Kampf erobert haben. Neuerdings sollen die Insurgenten ihre Operationen auch gegen die Stadt Lumana richten. Im Auslande könnte man nun diesen südamerikanischen Revolutionskriegen ruhig .zusehen, sofern hierbei nicht fremde Interessen und Rechte geschädigt würden. Aber mindestens bei den venezuelani schen Wirren haben schon wiederholt mehr oder weniger empfindliche Verletzungen der Rechte und des Eigenthums der Fremden stattgefunden, sowohl seitens der Negierung des Präsidenten Castro als auch seitens der Revolutions partei. Erst jüngst haben sich die Insurgenten bei der Einnahme Barcelonas grobe Ausschreitungen auch gegen Aic Ausländer zu Schulden kommen lassen, sie plünderten die von Fremden gehaltenen Läden jund Magazine und raubten sogar mehrere Konsulate aus. Derartige höchst bedenkliche völkerrechtswidrige Uebergriffe in dem venezu elanischen Bürgerkriege machen ein energisches Auftreten des Auslandes gegen jene zerlumpten Desparados, mögen sie nun in den Reihen der Insurgenten oder unter der Fahne Castros fechten, durchaus nothwendig, es steht deshalb zu erwarten, daß Kriegsschiffe der interessirten fremden Staaten den Venezuelanern die nöthigen mores lehren werden. Bereits ist denn auch der amerikanische Kreuzer „Cincinnati" nach Barcelona in See gegangen. Aehnlich liegen die Dinge auf dem dritten amerikanischen Schauplatze revolutionärer Unruhen, auf Hayti. In dieser Negerrepublik geht seit dem freiwilligen Amtsantritte des Präsidenten Sam alles drunter und drüber, drei oder vier Präsidentschaftskandidaten machen sich das Terrain in erbittertem Waffenkampfe streitig und auch hierbei drohen die Interessen des Auslandes mehr und mehr in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Namentlich gilt die Lage der Fremdenkolonie in Kap Hayti und Port all Prince direkt als gefährdet, und es ist darum recht bedauerlich, daß von fremden Kriegsschiffen augenblicklich nur das amerkanische Kanonenboot „Macchias" vor Hayti weilt, der wackere Kommandant des „Macchias" thut allerdings alles Mögliche zum Schutze der Fremden und ihres Eigenthums. Inzwischen hat auch das auf der Ausreise begriffene deutsche Kanonenboot „Panther" Be fehl erhalten, nach Hayti zu gehen. Jedenfalls beweisen diese Zustände in den genannten amerikanischen Ländern, daß dieselben reif für eine nachdrückliche Einmischung der Union, als das durch seine geographische Lage hierzu am nächsten berechtigten Staates, sind, und schon jetzt kann es wohl bestimmt ausgesprochen werden, daß zunächst auf Hayti bald das Sternenbanner wehen wird. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am vergangenen Sonnabend, am Tage des Ferienschlusses, schien es, als wenn endlich das von allen Menschenkindern so schnlichst erwartete sonnige Wetter eintreten sollte, auf daß endlich mit der Ernte be gönnen und sie glücklich zu Ende geführt werden könne. Da besann sich aber am Sonntage der Himmel schleunigst, daß er ja Heuer eigentlich zur Gießkanne geworden, und mit dem bekannten Plätschertone strömten die Wassermassen auf die völlig gesättigte Erde, ja der Nachmittag brachte uns sogar ein Gewitter, das sich ebenfalls kam» beruhigen konnte- dabei war die Temperatur aber fortgesetzt verhält- nißmäßig hoch. — Gegenwärtig ist man beschäftigt, an der südlichen Seite des Chores der Kirche den Boden auszuheben für die Grundlage des zu errichtenden Lut Herdenkin al es. Dabei ist man auf eine Gruft gestoßen, die aber noch nicht geöffnet wurde, wie nicht minder zahlreiche, noch ziemlich gut erhaltene Knochen von hier Begrabenen aus gegraben wurden. — Ueber die Wahl des Platzes für das Denkmal sind die Meinungen in der Bürgerschaft immer noch recht getheilt. — Aus dem Freiberger Kreise wird der „Deutschen Tageszeitung" geschrieben: „Die diesjährigen Herbst- übungen eines Theiles der sächsischen Truppen finden in unserem Gebirge statt. Sie sollen schon Anfang Sep tember beginnen, die erste Einquartirung ist für den 30. August angesagt. Die Landwirthe im Gebirge sehen den Manövern mit großer Sorge entgegen. Die Roggen ernte kann in den mittleren Gebirgslagen, die vom Manöver besonders berührt werden, erst in acht Tagen beginnen,- daß der Hafer, die Hauptfrucht des Gebirges, vor Anfang September geschnitten werden könnte, daran ist selbst bei dem günstigsten Wetter kaum zu denken. Wenn also die Truppen kommen, finden sie den Land- wirth mitten in der Ernte der Halmfrüchte. Was das sagen will, liegt auf der Hand. Die Entschädigungen können, wenn sie auch noch so reichlich ausfallen sollten, die schweren Schädigungen keinesfalls ausgleichen; die unvermeidliche Hinderung in der Ernte selbst kann gar nicht entschädigt werden. Es ist auch nicht abzusehen, wie die Truppen manöoriren wollen, wenn die meisten Aecker noch mit Halm- und Hackfrucht bestanden sind. — Mit Genugthuung wird so mancher harmlose Spaziergänger, den das unliebsame „Töff-Töff" einmal erschreckte, lesen, daß unsere Gerichte gewillt sind, den friedlichen Staatsbürger vor diesem neuesten Schrecken der Landstraßen zu schützen. Das Metzer Landgericht hat dies bewiesen. Vor dem Automobil eines Gutsbesitzers war das Pferd eines ihm entgegenkommenden Wagens durchgegangen, trotzdem sein Führer abgestiegen war und das Pferd am Zügel hielt. Als das Pferd dennoch durch ging, wurde der Mann geschleift, kam unter die Räder und erlitt verschiedene Verletzungen. Der Gutsbesitzer wurde nun wegen zu schnellen Fahrens und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. In der ersten Instanz frei- gesprochen, wurde er in der zweiten zu 100 Mark Geld strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurtheilt. In der Begründung heißt es, daß ein Äutomobilfahrer unter allen Umständen verhüten müsse, daß aus einer Begegnung mit Pferdefuhrwerk ein Unglück geschehe. Unter diesen Umständen müsse er halten, bis das Pferd vorübergeführt morden sei. Reinhardtsgrimma. Sonnabend Vormittag ist das dem hiesigen Schweizer Krönert gehörige, 2>/» Jahre alte Kind in dem Wassertrog, der sich auf der eingezäunten