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Weißmtz-Ititlmg Anzeiger für Dippoldiswalde Md Umgegend. Amtsblatt für die Königliche UmtÄMptmannlchast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrach z» MpPoldiswalde. 68. Jahrgang. Dienstag, den 28. Januar 1902. Nr. 10. w-rmlworllüh-c Md-a-ur: Paul ,-hiw. - »ruck Md V°rlW »M «arl I-Hiw iu DH-Powi-walde. M» achqmi,«. „rwim-m. 'M Una- — »«"Mqiaoft"— «--o-.-aa«.. Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de« Blattes eine sehr wirk» fame Verhreituna finden, werden mit 12 Psg., solche aus unserer Amtshaupt mannschaft mtt 10 Psg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische undcompliclrte Inserate mit entsprechen dem Aufschlag. - Einge sandt, im redaktionellen Theile, die Spaltenzeile 20 Psg. Pir „Mrikerä. Zeitung" erscheint wöchentlich drei- mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergeben- nenAbenden aurgegeben. Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern lO Pfg. — Me Postan- stalten, Postboten, sowie unsere Agenten nehmen Bestellungen an. Gerichtstag für die Orte Possendorf, Hänichen, Wilmsdorf, Kleincarsdorf, Wendischcarsdorf, Quohren, Börnchen, Theisewitz, Kleba und Brösgen wird Mittwoch, den 5. Februar 1SÜ2, von Vormittags S Uhr bis 1 Uhr Nachmittags, in Naumanns Gasthof zu Possendorf abgehalten werden. Die zu erledigenden Angelegenheiten sind rechtzeitig bei Gericht anzumelden, da mit die betreffenden Akten mitgebracht und die Betheiligten benachrichtigt werden können. Dippoldiswalde, am 24. Januar 1002. v. ft. io,'O2. Königliches Amtsgericht. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Höckendorf Blatt 60, 25 und 180 auf den Namen Lckolpd Otto OoMtktß eingetragenen Grundstücke sollen am W.Mrr 1SV2, Vormittags /-U vkr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. 1. Das Brauerei-Grundstück Blatt 60 ist nach dem Flurbuche — Hektar 21,8 Ar groß und auf 40 854 Mark geschätzt. Es besteht aus einem Wohnhaus mit großem Bierkeller, Garten und verschiedenen Nebengebäuden, darunter das Brau- und Malzhaus, sowie der neugebaute Eiskeller, trägt die Nr. 76 des Brandkatasters und umfaßt die Flurstücke Nr. 86 und 87 des Flurbuchs für Höckendorf. 2. Das Grundstück Blatt 25 ist nach dem Flurbuche — Hektar 30,s Ar groß und auf 3788 Mk. — Pfg. geschätzt. Es besteht aus dem Scheunengebäude nebst Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Brauereipächters Karl August Wilhelm Krönert in Theisewitz wird heute, am 24. Januar 1002, Vormittags >/2l2 Uhr, das Konkurs verfahren eröffnet. Der Ortsrichter Michael in Theisewitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Februar 1902 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf am s. IKSrs 1SV2, Vormittag« 10 vkr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be sitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zuin 18. ksbrvsr 1902 Anzeige zu machen. K. 1/02 Nr. 3. Königliches Amtsgericht zu Dippoldiswalde. Der nächste Garten Nr. 30 des Brandkatasters und umfaßt hie Flurstücke Nr. 174 und 080 des Flurbuchs für Höckendorf. 3. Das Feld- und Wiefengrundstück Blatt 180 ist nach dem Flurbuche 3 Hektar 38,8 Ar groß, führt die Flurbuchnummern 258a, 250a und ist auf 6776 Mk. — Pfg- geschätzt. Die Grundstücke stehen wirthschaftlich im Zusammenhänge und sind als Gesammt- heit ausschließlich des Zubehörs auf 60418 Mk. — Pfg- geschätzt. Das mit den Grundstücken als Zubehör zur Versteigerung gelangende Brauerei- Inventar und die sonstigen zum Betriebe der Brauerei bestimmten Gegenstände sind auf 3080 Mk. 80 Pfg. geschätzt. , , , . Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 7. Dezbr. 1001 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dippoldiswalde, den 24. Januar 1002. 2a 15/01 nr II Königliches Amtsgericht. In dem Güterrechtsregister für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden, daß der Kaufmann Karl Otto Findeisen in Kipsdorf und dessen Ehefrau Marie Marianne Auguste geb. Lange daselbst durch Vertrag vom 22. Januar 1002 die Verwaltung und Nutznießung des Mannes aufgehoben haben. Dippoldiswalde, den 25. Januar 1002. ftex. I. 6/02. Königliches Amtsgericht. Nachdem der dem Herrn Bezirksthierarzt Lehnert hier bewilligte Urlaub bis zum 1. April d. I. verlängert worden ist, wird solches für den hiesigen Stadtbezirk mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Stellvertretung desselben auch während dieser Zeit dem Bezirksthierarzte Herrn 2r. Otto in Dresden-Altstadt übertragen bleibt. Dippoldiswalde, am 25. Januar 1002. Der Stadtrath. Voigt. Bekanntmachung. Nachdem in letzter Zeit eine größere Anzahl Wassermesser aufgestellt worden sind, wird unter Bezugnahme auf die Strafbestimmungen in 8 22 der hiesigen Wasser ordnung darauf hingewiesen, daß eine Aenderung oder Entfernung derselben ohne vorher schriftlich eingeholte Genehmigung des Stadtraths ebenso wie jede andere eigenmächtige Veränderung einer Privatleitung verboten ist und bestraft wird. Dippoldiswalde, am 25. Januar 1002. Der Stadtrath. Voigt. Verstimmungen im parlamentarischen Leben Deutschlands. Die Reichstagssitzung vom 22. Januar hat einer ganzen Anzahl Abgeordneten Gelegenheit gegeben, ihre Verstimmung über gewisse fatale Erfahrungen im parla mentarischen Leben des Deutschen Reiches Ausdruck zu geben. Da man anerkennen muß, daß die betreffenden Klagen sich auf sachlichem Gebiete bewegten und von einer tendenziösen Gehässigkeit gegen die Vertreter der ver bündeten Regierungen frei waren, da sich ferner Abge ordnete fast aller Parteien mehr oder weniger den Klagen anschlossen, so muß auch gesagt werden, daß sie wohl vielfach berechtigt waren. Der von dem freisinnigen Abgeordneten Oi. Barth in erster Linie vorgebrachten Klage über einen abnormen Zustand zwischen dem deutschen Bundesrathe und dem Reichstage, daß der Bundesrath bei eigenen Anträgen des Reichstages oft gar nicht in demselben vertreten sei und dann später seine Ablehnung meist ohne Angabe des Grundes gäbe, setzte der Reichskanzler zwar das Recht der verbündeten deutschen Negierungen gegenüber, sich nach eigenen, Ermessen bei den Anträgen des Reichstages vertreten zu lassen oder auch von einer Vertretung abzusehen. Ferner führte der Reichskanzler auch an, daß er nach Lage der Sache gar nicht im Stande sei, in den Abstimmungen des Bundes- rathes, dessen Mitglieder Bevollmächtigte der verbündeten deutschen Regierungen feien, nach den Gründen der Ab lehnung zu forschen, wie es ja auch schon oft vorge kommen sei, daß der Reichstag ganz nach seinem Er messen eine Vorlage des Bundesrathes abgelehnt habe, ohne daß dieser weiter nach den Gründen der Ablehnung forsche. Man wird nun aber zugeben müssen, daß die einfache, nüchterne Wahrung des Rechtsstandpunktes, der ja die Ablehnung ohne Grundangabe gestattet, doch un möglich dem parlamentarischen Leben gedeihlich sein kann. Das Wesen des deutschen Parlamentarismus, der aus den Berathungen des Bundesrathes und dessen Verhandlungen mit dem Reichstage besteht, ist komplizirter und schwieriger wie in anderen nach einer einfacheren Verfassung regierten Ländern, deshalb sollte aber auch in Deutschland eine viel größere Rücksichtnahme gegenseitig auf Empfindlich keiten und daraus entstehende Verstimmungen genommen werden. Eine regelmäßige Vertretung des Bundesrathes bei den eigenen Anträgen des Reichstages würde also diese Verstimmung beseitigen, dabei aber dem Bundes rathe doch seine volle Abjtimmungsfreiheit lassen; die Form der Ablehnung wäre ferner durch Angabe einiger Gründe freundlicher, und wenn selbst der Abgeordnete Bassermann von den Nationalliberalen, denen doch ge wiß Niemand regierungsfeindliche Oppositionslust vorwirft, ausführte, daß der Reichstag verlangen müsse, daß der Bundesrath bei Initiativanträgen vertreten sei, und daß cs oft Jahre dauere, ehe auf eigene Anträge des Reichs tages voni Bundesrathe eine Antwort erfolge, so wird man wohl zugeben müssen, daß das deutsche parlamen tarische Leben unter Verstimmungen steht, die beseitigt werden könnten, ohne daß die gleichberechtigten Körper schaften sich nur eines Titelchens ihrer verfassungsmäßigen Rechte begeben. Biel schwieriger ist ja die Lösung der in dieser Verhandlung auch wiederum zur Sprache ge brachten Wahlrechtfrage und Diätenangelegenheit, denn in diesen Fällen würde es sich um Aenderungen in der Reichsverfassung handeln, von der der Reichskanzler mit Recht ausführte, daß sie der feste Pol, das Ruhende im politischen Leben Deutschlands sei, und daß daraus den verbündeten Regierungen, daß sie den verfassungsmäßigen Zustand aufrecht erhielten, kein Vorwurf zu machen sei. Jedenfalls müßten Bundesrath und Reichstag es sich sehr reiflich nach allen Seiten überlegen, ehe sie Aenderungen der Reichsverfassung vornehmen. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Nachdem der Müllerschul-Verein „Glück zu" bei einem Festkommers am Sonnabend des kaiserlichen Geburtstages gedacht, durchzog am Morgen des Festtages selbst die Gewehrabtheilung des Militär vereins unter Musikbegleitung die Straßen der Stadt. In der Volksschule wurden in den einzelnen Klassen die Kinder auf die Bedeutung des Tages hingewiesen. Am Abend vereinigten sich gegen 40 Herren zu einem Fest mahle im Hotel „Stadt Dresden". — Wie aus der Bekanntmachung, Anmeldung der Ostern 1002 schulpflichtig werdenden Kinder betreffend, zu ersehen ist, legt die Schule besonderes Gewicht darapf, von vornherein über etwaige geistige oder körperliche Mängel der neueintretenden Kinder unterrichtet zu sein. Zu diesem Zwecke werden die Eltren bezw. Erziehungs- Pflichtigen gebeten, bei der Anmeldung über folgende Fragen genau Auskunft zu geben: Lernte das Kind zeitig oder spät gehen, sprechen? Sind noch Störungen der Sprache zu bemerken? Welche Krankheiten hat das Kind überstanden? Sind Spuren der Krankheit zurückgeblieben? Leidet d as Kind noch an den Nachwirkungen einer vor Kurzem überstandenen Krankheit? Wie schläft das Kind? Ist es blutarm oder bleichsüchtig, nervös oder neroen- leidend, lungen- oder herzkrank, blasen- oder darmleidend? Ist eine Verbiegung der Wirbelsäule zu bemerken? Leiden Vater oder Mutter an Lungen-, Geistes oder Nerven