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INial» kdcn -Leb- . 230 il-Mai o<t «0, Apr.I «ii. loc- »v I, matter . Nou - - o-'< b«-A. vsteir Mo 68 9».V0O 1 ffu ithma- )ctober. » '0'^. (Ä- o- »6, bis kurce' tssischrr Oct, t G. :bst —. «or.!. . Aw »darb, i' « trau Lcttr: Schloß'. Meute 187l t - ». 18k 9 »dir. ' Ar' T 5 rnhuO nd wir Zeugen und die theilweisen Geständnisse der Angeklag- len der Sachverhalt allenthalben klar gelegt worden, erfolgte die Schuldiarrklärung feiten der Geschwornen auf alle an sie gestellten Fragen, und wurde Wötzel zu 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren EhrenrechtS- verlust, die verehel. Wötzel zu 1 Jahr Zuchthaus ver- urtheilt. Den dritten Tag beschäftigte daS Schwurgericht eine auS einem Schenkenexcesse im Gasthofe „zum Hammer" bei Lengenfeld am Abende deS 13. April d. I. ent standene Schlägerei, durch welche der Tod des Com mis Müller verursacht worden war. Die Beweisauf nahme ergab Folgende-: Der Spinner Karl Franz Rahmig aus Reichenbach war an fraglichem 1. Oster feiei tage bei Bekannten in Lengenfeld zu Besuch ge wesen und Abends in angetrunkenem Zustande in den Gasthof „zum Hammer" gekommen. Hier gerieth er in Streit mit einer Anzahl junger Commis rc., welche zu sammen an einem Tische zechten und sangen und eben falls mehr oder weniger angetrunken waren. Die Wör- telei führte zu Thätlichkeiten, der Tuchmacher Klug warf Rahmigen vom Stuhle, packle ihn später von Neuem und warf ihn mit Hilfe seiner Freunde zur Schenkstubc hinaus. Draußen fielen Klug, die Commis Müller, Thomas und Andere über Rahmig her und mißhandel ten ihn jämmerlich, sie stießen und schlugen ihn, war fen ihn zu Boden und traten ihn mit Füßen. Als dann Rahmig wieder in die Schänkstube zurückkchrte, um seinen Hut zu holen, wurde er von Ihnen aufs Neue hinausgeworfen und mit Schlägen traclirt, wobei sich Klug abermals besonders hervorhat. Endlich ge lang es Rahmig, sich den Händen seiner Lerfolger zu entreißen. Er taumelte mit zerrissenen und herunter hängenden Kleidern aus dem Gasthofe fort über die Straße, um sicy zu entfernen. Der Commis Müller aber, noch nicht zufrieden mit dem Geschehenen, lief ihm mit den Worten; „er hat uns „Lump" genannt, ich muß ihm noch ein Paar Ohrfeigen hineinhauen" nach und attakirte Rahmigen von Neuem, ihn mit Faust schlägen tractircnd. Stach wenig Augenblicken kehrte jedoch Müller mit dem Rufe „er hat mich gestochen" am Kopfe heftig blutend zu seinen Kameraden zurück, wurde in dce Küche geschafft, von dem hcrbeigcrufenen Arzte verbunden und starb am andern Morgen. Rahmig bestritt nicht, daß er Müllern mit einer spitzen Scheere, die er damals zum Zwecke des Haarabschneidens bei sich geführt, in den Kopf gestochen haben könne, wollte aber durch die erlittenen Mißhandlungen in euren sol chen Zustand der Betäubung versetzt worden fein, daß er nicht mchr wisse, was er gethan. Es konnte indeß an seiner Thäterschaft um so weniger gezweifelt wer den, als Mehrere gesehen hatten, daß er Müllern wie der geschlagen, auch 2 Zeugen, die ihn später ein Stück nach Hause begleitet, bekundeten, Rahmig habe, als sie sich getrennt, die Scheere aus der Tasche gezogen und erklärt, wenn seine Feinde ihm noch einmal nachkämen, könne er sich nicht anders helfen, als mit der Scheere zuzuschlagen. Endlich entsprach die Verletzung Müller's vermischtes. * Auf dem Bahnhofe der niederschlesisch-märkischen Eisenbahn zu Guben passirte am Freitag Abend, wie die „N.-Z." berichtet, ein schweres Unglück. Drei auf dem Bahnhofe beschäftigte Arbeiter wollten sich nach Feierabend zu dem dicht am Bahnhofe belegenen Kupfer hammer begeben, zu welchem Behufe sic das Schiencn- gleis entlang gingen. In der Besorgniß, dem um diese Zeit nach Berlin abgehenden Personenzuge recht zeitig auszuweichen, blickten sie sich fortwährend um und bemerkten so gar nicht den zu gleicher Zeit nach Posen abgehenden Schnellzug, der urplötzlich die drei Männer erfaßte und bei Seite warf. Einer derselben wurde auf der Stelle getödtet, ein anderer erhielt so schwere Verletzungen, daß er noch in der folgenden Nacht verstarb, und der dritte kam mit einigen unge fährlichen Contusionen davon. * Einem Berliner Blatte wird aus St. Peters burg vom 24. September geschrieben: Die Dircction der Zarskoje-Selo'fchcn Eisenbahn-Gesellschaft hat ge stern ihren Abvocaten nach Wien gesandt mit der Weisung, von dem Kapellmeister Johann Strauß eine Conventionalstrafe von 5000 Rubel nebst Gerichteko sten beizutreiben. Im vergangenen Jahre hatte näm lich Strauß sich verpflichtet, während der ersten Hälfte der Sommersaison das Orchester in Pawlowsk (einer von der Eisenbahn-Dircction etablirten Concertstation) zu dirigiren, andernfalls aber eine Strafe von 5000 Rubeln zu erlegen. Strauß hatte sich indessen nach Boston begeben, um an dem internationalen Concerte sich in einträglicherer Weise zu betheiligen. Bisher hatte die erwähnte Bahn-Direction Abstand genommen, gegen Strauß gerichtlich vorzugehen, da sie den früheren Liebling des St. Petersburger Publicums nach Paw lowsk zu ziehen hoffte. Nachdem aber gegenwärtig Strauß die positive Erklärung abgegeben, daß er nicht mehr nach Rußland kommen werde, hat die Direction beschlossen, weiter keine Umstände mit ihm zu machen. Druck vou B. G. Teuboer in Dresden. Ziegelei übernommen hatte und die nöthigen Betriebs mittel vorschoß, dafür aber auch den Erlös für die verkauften Ziegeln etnnahm, zu wiederholten Malen ihm die Bücher vorgrlegt und ihm vorgerechnet habe, daß er so und so viel verlegt und so und so viel ein genommen, und über sein Guthaben von Pfeiffer sich Wechsel habe auSstellen lasten. Daß nun auch am 9. Januar 1871 eine solche Abrechnung stattgefunden, ergab sich auS einer Erklärung in dem kleinen Conto- buche, welche lautete: „Bi» beule habe ich mich mit Herrn F. E. Oschatz berechnet und erkenne diese Rechnuog in allen Tdeiteu für richtig au Ueberhaupl bleibt unser Cootract bis aus Weitere- unverändert fortbestehen. Crimmitschau, den » Januar 1871." und welche von Pfeiffer'n, wie dieser bekennen mußte, eigenhändig unterschrieben worden war, sowie daraus, daß Pfeifser damals Oschatz einen Wechsel ausgestellt, dessen Betrag ganz der Summe entsprach, welche Oschatz auf Grund jener Berechnung von Pleister zn fordern haben wollte. Pfeiffer konnte diesen Beweisen sowie dem damit übereinstimmenden Zeugniste des Verletzten nur unglaubhafte Ausflüchte entgegensetzen, und so er folgte dem Wahrspruche der Geschwornen entsprechend seine Verurtheilungzul Jahre Zuchthaus, dauernder Zeugnißunfähigkeit und 3 Jahren Ehrenrechtsverlust. Am folgenden Tage saßen auf der Anklagebank der Schlosser Karl August Wötzel aus Neustädtel und dessen Ehefrau, Ernestine Wilhelmine Wötzel, schon wegen Diebstahls bestraft. Er hatte sich, wie er nach län gerem Läugnen zugestehen müssen, am Stachmittage des 16. Mai d. I. von Neustädtel nach Lindenau begeben, dort in das Haus des Gastwirths Hempel eingeschlichcn und aus einem Koffer der Bodenkammer eine Summe von wenigstens 70 Thlr. gestohlen. Es konnte auch nach den eidlichen Aussagen der Hempel'schen Eheleute und seinen eigenen früheren, in der Hauptverhandlung widerrufenen Geständnissen nicht zweifelhaft sein, daß er sowohl die Kammer als den Koffer verschlossen ge funden und mittelst Nachschlüssels eröffnet habe. Wötzel wurde bereits am Tage nach der That verhaftet, denn die verehel. Hempel hatte ibn vom Boden ihres Hauses heruntcrkommcn sehen. Wötzel läugnetc jedoch anfangs entschieden und um das Zeugniß der verehel Hempel zu entkräften, suchte er sich Zeugen zu verschaffen, welche ihm bezeugten, daß er zu der Nachmitlagsstunde des 16. Mai, zu welcher der Diebstahl begangen wor den, in seiner Wohnung und resp. bei dem Bergarbei ter Martin gewesen sei. Es gelang ihm, von seinem Gefängnisse in Schneeberg aus mit seiner Ehefrau sich in Verbindung zu setzen und diese zu veranlassen, zu gedachtem Martin und einer gew. Hergert zu gehen, die ihm als Alibizcugen dienen sollten. Die verehel. Wötzel richtete den Auftrag aus und wendete sich aus eigner Entschließung auch noch an eine gew Vogel. Alle diese Personen bestürmte sie mit Bitten, das ge wünschte Zeugniß abzulegen und den regelmäßigen Einwand der Zeugen, daß sie ihre Aussagen würden beschwören müssen, suchte sie mit der Erklärung zu ent kräften, daß das doch auch nichts weiter sei, daß das Versuch hatte nur den Erfolg, daß sie selbst wegen Verleitung Anderer zur Begehung eines Meineids, ihr Ehemann aber außer wegen schweren Diebstahls noch wegen Anstiftung ter verehel. Wötzel zu dem von dieser begangenen Verbrechen zur Untersuchung kam. Nach dem in der Hauptverhandlung durch die Aussagen der Gerichtsverhandlungen. O Zwickau, 2. October. Die diesmalige Quartal- sitzung diesigen Gcschwornengerichts war nur kurz. Den Vorsitz führte Herr Appellationsrath Seifert, die Staats anwaltschaft war in dem ersten Falle durch Hrn. Staats anwalt Schwabe, in den beiden anderen durch Herrn Staatsanwalt Taube vertreten, als Vcrtheidiger fun- girten die Herren Adv. Wachs in Crimmitschau, Adv. Heubner und Adv. Cörner hier. Der erste, am 29. v. M. verhandelte Fall betraf das Verbrechen des Meineids. Der Handarbeiter Johann Gottlieb Pfeiffer aus Mosel hatte in einem von ihm gegen den Kaufmann Oschatz in Crimmitschau bei dortigem Gerichtsamte angestrengten Civilprocesse einen ihm über die Ausflucht Beklagtens angetragenen und von ihm angenommenen Eid des Inhalts „wie es keineswegs io Wahrheit beruhe, daß am 9. Ja nuar 1871 zwischen ihm und dem Beklagten über ihre beiderseitige Geschäftsverbindung eine Berechnung stattge- sundeo und dieselbe ergeben habe, daß er dem Beklagten außer den noch laoseudeo Accepteu annoch die Summe vou 128 Tblr. 3 Ngr. b Pf. schulde, er diesen Betrag auch als seine Schuld ausdrücklich anerkannt habe," abgeleistet. Die Geschwornen gewannen jedoch die Ueberzeugung, daß Pfeiffer diesen Eid wissentlich falsch geschworen habe. Er hatte einräumcn müssen, daß Oschatz, welcher die Geschäftsführung der Pfeiffer'schen Berautwortlicher Redacteor: I. G. Hartmaoo. ganz der Größe und Form besagter Scheere. ES wurde daher auch von den Geschwornen die auf vorsätzliche Körperverletzung mit tidtlichem Erfolge gerichtete Frage bejaht. Der Gerichtshof hatte aber zugleich die Fragen gestellt, ob sich Rahmig zur Zeit der That im Zustande der Nothwehr befunden, sowie eventuell, falls echte Nothwehr nicht vorhanden, vielmehr Rahmig die Gren zen erlaubter Verthridigung überschritten haben sollte, ob nicht zu Gunsten Rahmig's erwiesen sei, daß er über diese Grenzen nur aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken htnausgegangen sei. Im Einklänge mit dem Vortrage des Staatsanwalts verneinten die Geschwor nen die auf echte Nothwehr gestellte Frage und be jahten die Frage des straflosen Excesses der Nothwehr. Infolge dessen wurde Rahmig freigesprochen. Von den sonst an der Schlägerei Betheiligten waren nur Klug und Thomas zur Hauptverhandlung verwiesen worden, gegen die übrigen Theilnehmer hatten die Er örterungen bez. dir Untersuchung im Mangel ausrei chender Beweise eingestellt werden müssen. Beide wur den ihrer Betheiligung an der fraglichen Schlägerei überführt und auf Grund des Wahrspruchs der Ge schwornen Klug zu 6 Wochen, Thomas zu 4 Wochen Gefängniß verurtheilt. r W ! ' othekrrwaareu betr, bervor Ao der- selben v.rveu»t<o sich bcz wiederholt BicepräsideM G Schil- liva, Klepperdein, Vvisitzeoder Chnstofao», Commerzievrath Zlchille, Adv lär Lehmann. Schneider (Glashütte) und CaS- pari (Großenhain). Schließlich fanden die Comwissiousau- na«, (Cowm.: G Ech llmg, I. Chriflofani, C Ä Siedel) in nachstehender Fassung mit alten gegen drei Stimmen Au- «ahme: „Dir Handels- und Gewerbekawmer Dresden hat io Uebereioft'wmovg mit dem voa dem Kawmermitglied Herrn Klepperbeio abgegebenen auSsührlichen Gutachten die an-ge- sprocheneo Klagen und Wünsche der Droguisten iuderHaapt- sachr als berechtigte avzaerk ooev; man hält sür angezeig«, daß aus mbglichste Freigebuo« deS Kleioverkehr« mit Drogueu und in erster Linie daraus hiogewirki werde, daß deo Droguisten der ttleioverkans aller der D ogueo wieder »ug-ftaodeo werde, za welchem sie io Eachseo vor Erlaß der kaiserl Beiordnung vom 2d. März 1872 berechtig» waren. Dem Verband deutscher Droguisten ist unter abschrift- l'cher Zaserligaug de-Ülevperbein'scheu Gutachten» von vor stehender Aussprache Mitlheiluog za machen." Bon deo Gegnern dieses Votums ward dasselbe theils als zu weit gehend bezeichnet, »heil- wollte mau nur den Klem- verkaus der „unschädlichen Drogueu" freigegebeo wißen; theil hielt mau die Sache um deswillen noch nicht für spruchreif, weil bei den voraogegangeoeo CommissiouSberathovgeo nicht auch gutachtliche Aussprache» von Apolhikeru oder Aerzteo ge hört worden seien. Nicht ohne Einfluß aus da« Resolta» der Abftimmnng dürste die von einem Mitgliede reserirte That- jache geweseo sein, daß in jüngster Zei» di- angefochtene kai serliche Verordnung vorläufig wieder unßer Wirksamkeit gesetzt worden ist Nach dem gegen '/ß2 Uhr erfolgt n Schluss« der Plevar- sihuog wachte sich dieHandelSkamwerabtherlong in einer Separalsitzung noch über einige weitere, vou den beiheiligte« Eorporaiioneu, der „Dresdner Börse", der Produktenbörse uod der Kaufmannschaft zu dem Entwürfe der Maklerorduuog für die Stadt Dresden vorgeschlageue Abänderungen meist re- dactioneller Art schlüssig Es wurden analog den Commis- sionsvorschlägeu (R. Beck, Nef., C G Siedel), in der Haupt- fache beisalllge Beschlüsse gefaßt, und steht somit zu erwarteu, daß diese zwischeu den betheiligien Factoren seit Jahren strei tige Angelegenheit nunmehr in Bälde einer befriedigenden Lö sung eutgegeogeht. ja kein eigentlicher „Hauptschwur" sei und sie ja Nie- ' mandem zu Schaden schwören, sondern im Gegentheil ihrem Ehemanne heraushelfen sollten. Indessen die angegangenen Personen konnten sich nicht entschließen, dem Anverlangcn der Wötzel zu entsprechen und deren l k o d 4 f L st T st ir (s L D S de L, wi pp w> M S iw sei bei tei ar de, mi rei (V der (L ter mi Bo wn er« Loi (W Di, übri Me mar ihr Mei leite solcl mög nel die jene nach der zwir Erst Erst sein, reitr spät, dig mehi Me« stian von gew« sung